Halloween: Süße Streiche, saure Folgen

Foto: obs/BrandXPictures/Thinkstock
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In der Nacht vor Allerheiligen

In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. Doch wer zahlt, falls aus harmlosen Scherzen ernsthafte Schäden werden? CosmosDirekt erklärt, wie sich Eltern gegen unerwartete Kosten absichern können.

Die Tradition, an Halloween – dem Abend vor Allerheiligen – von Haus zu Haus zu ziehen, geht auf einen christlichen Brauch aus dem elften Jahrhundert zurück. Damals wurden in Irland kleine „Seelenbrote“ mit Johannisbeeren an Bettler verteilt. Diese versprachen im Gegenzug, für die Seelen von Verstorbenen zu beten.

Heute sind die Beschenkten Kinder und Jugendliche, die – um Süßigkeiten bittend – durch die Wohnviertel ziehen. Werden Bonbons, Kekse und anderes Naschwerk nicht freiwillig herausgegeben, drohen die verkleideten Gruselgestalten mit Streichen. Doch was, wenn sich die Farbe nicht mehr von der Hausfassade löst oder der Briefkasten nach einer Böllerexplosion schief in den Angeln hängt? „Wenn bei Halloween-Streichen Gegenstände beschädigt werden oder so- gar zu Schaden kommen, hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. „Mithilfe dieser Versicherung kann der Schaden rasch und unbürokratisch reguliert werden.“

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Missgeschicke ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind im Versicherungsschutz nicht inbegriffen. Damit die Nacht der Geister nicht zum Alptraum wird, sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:

– Tipp 1: Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich eine
Familienhaftpflichtversicherung, die auch Beschädigungen
einschließt, wenn diese durch deliktunfähige Kinder unter sieben
Jahren verursacht werden.

– Tipp 2: Gehen Sie mit Ihren Kindern auf Beutezug. So kommen Sie
Ihrer Aufsichtspflicht nach und können in heiklen Situationen
Schäden eventuell direkt vor Ort verhindern.

Für alle anderen gilt: Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut. Wer zum Beispiel einen Garten hat, stellt Gartenmöbel am besten ins Haus. Auch ein Auto sollte in der Gruselnacht an einem sicheren Ort geparkt werden – wenn möglich in der Garage. So kommen kleine Halloween-Fans gar nicht erst auf dumme Gedanken. Und seien Sie vorbereitet auf gruselige Gäste: Halten Sie genug Süßigkeiten bereit!

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/halloween-53532/

Wiener Adventzauber

(ots) – Am 15. November ist es so weit: wenn die Tage kürzer und die Temperaturen kälter werden, öffnet der Wiener Adventzauber seine Pforten. Der beliebte Wiener Christkindlmarkt erstrahlt in seinem vollen Glanz und der Duft nach gebrannten Mandeln, Maroni und Lebkuchen lädt die Besucher/innen zum Verweilen ein. Hier kann gemütlich so manches Weihnachtsgeschenk erstanden oder das umfangreiche Rahmenprogramm genossen werden: internationale Chöre und die bekannten Turmbläser sorgen ebenso für gute Stimmung wie die Prominenten, die Geschichten auf der Himmelsbühne vorlesen.

Die jüngeren Besucher/innen stürzen sich begeistert in das Back- und Bastelprogramm in „Christkindls Werkstatt“, wo das Christkind bei seinen weihnachtlichen Vorbereitungen fleißig unterstützt wird. Und mit ein bisserl Glück schaut das Wiener Christkindl höchstpersönlich vorbei. Nach den Bastelarbeiten geht es dann gleich weiter in den bunt geschmückten Rathauspark, wo so manche Überraschung auf Groß und Klein wartet.

Ein Streifzug durch den liebevoll geschmückten Park verschafft nicht nur Ruhe abseits des Markttreibens, es warten auch magische Entdeckungen. Ponyreiten, das Nostalgie-Ringelspiel oder der Christkindl-Express sind Fixpunkte für die kleineren Parkbesucher/innen. Für alle, die ein wenig Ruhe im Vorweihnachtsrummel suchen, ist ein Spaziergang durch den Park perfekt. Und wer sich gerne von seinem Mobilgerät durch Park und Christkindlmarkt leiten lassen möchte, dem steht mit der eigenen Adventzauber-App nichts mehr im Wege (www.christkindlmarkt.at).

Der traditionsreiche Wiener Christkindlmarkt bietet für jede Stimmung das Passende und macht so die Vorweihnachtszeit zu etwas ganz Besonderem. Kleine und große Geschenke können hier bis zur letzten Minute erstanden werden. Und für die Pause zwischendurch wartet ein bunter Reigen an Köstlichkeiten auf die hungrigen Besucher/innen.

Die Broschüre zum Wiener Adventzauber gibt es gratis in den Zweigstellen der Österreich Werbung oder beim WienTourismus unter der Service-Nummer: +43-1-24 555, Fax: +43-1-24 555-666.

Weitere Informationen: www.christkindlmarkt.at.

Geistig-seelische Hilfe am Lebensende

Die Diskussion um die „aktive Sterbehilfe“ ist wieder aufgeflammt. Haben unheilbar kranke Menschen das Recht auf „assistierten Suizid“ – also darauf, dass Mediziner ihnen auf Wunsch ein tödliches Mittel verabreichen? Der Moraltheologe Professor Dr. Gerhard Höver von der Universität Bonn ist Mitherausgeber eines neuen, grundlegenden Buches zum Thema. Er sagt: Am Ende ihres Lebensweges brauchen Menschen keine Giftspritze, sondern individuelle Hilfe – zum Beispiel durch das neue Konzept der „Spiritual Care“.

Prof. Dr. Gerhard Höver vom Moraltheologischen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. (c) Foto: Volker Lannert/Uni Bonn
Prof. Dr. Gerhard Höver
vom Moraltheologischen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. (c) Foto: Volker Lannert/Uni Bonn

Eine höchst schwierige Frage kommt wieder auf die Tagesordnung: Wenn unheilbar kranke Menschen ihr Leben selbst beenden wollen – darf die Medizin sie dabei aktiv unterstützen, ihnen zum Beispiel ein tödliches Mittel verabreichen? Ein Zugeständnis an die Willensfreiheit, sagen die einen. Ein ethischer Dammbruch, sagen die anderen. Professor Dr. Gerhard Höver vom Moraltheologischen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn ist Experte für dieses Thema. Mit seinem Team hat er dazu das neue Grundlagenwerk „Menschliche Würde und Spiritualität in der Begleitung am Lebensende“ herausgegeben: Statt für gesetzlich geregelte Sterbehilfe plädiert er dafür, sterbenden Menschen durch wirksame Schmerz- und Beruhigungsmittel, aber auch geistig und seelisch beizustehen.

Erstmals in deutscher Sprache: die US-Expertin Christina Puchalski

22 Autoren haben für das Grundlagenwerk Beiträge geliefert – Theologen und Pflegewissenschaftler, Beschäftigte aus Hospizen und Palliativstationen, aber auch Organisationsexperten und Vertreter aus Islam, Judentum und Buddhismus. Besonders stolz sind die Herausgeber „darauf, dass für das Buch zum ersten Mal ein Aufsatz von Christina Puchalski ins Deutsche übersetzt wurde“: Die amerikanische Ärztin ist nach Prof. Hövers Angaben „die kommende Größe in der weltweiten Hospizbewegung“, vergleichbar nur mit der weltberühmten Autorin Elisabeth Kübler-Ross.

„LIFE“ (Leben) heißt Puchalskis Konzept vom Tun des Menschen am Ende seines Lebensweges. Wie Prof. Höver erläutert, stehen die Buchstaben für „Life Review“, „Identity“, „Forgiveness“ und „Eternity“: Lebensrückschau, Identität, Vergebung, Ewigkeit. Das bedeutet: Der Sterbende blickt auf sein Leben zurück. Er fragt sich, ob er sich darin „selbst wiederfindet“ – ob er zum Beispiel selbst- oder fremdbestimmt gelebt hat. Er sucht nach unbewältigten Problemen und möchte sie lösen, indem er anderen Menschen verzeiht oder sie um Verzeihung bittet. Und er fragt sich, wie es weitergeht. Kommt da etwas nach dem Tode? Was bleibt von mir, wenn ich gegangen bin? Aufgabe der Sterbebegleitung ist laut Puchalski, den Menschen bei diesem Frageprozess zur Seite zu stehen – vor allem durch Zuhören und durch Verständnis.

Für solche Konzepte der Sterbebegleitung gibt es im Deutschen noch kein Wort. „Spiritual Care“ heißt die Idee im Englischen (etwa: geistig-seelische Hilfe). Das „Spirituelle“ darin hat zunächst nichts mit „organisierter Religion“ zu tun, stellt Prof. Höver klar. Es bedeute stattdessen, sterbenden Menschen beizustehen, indem man nicht mehr nur wie bisher versucht, die Leiden ihres Körpers zu lindern – sondern auch, die ganz verschiedenartigen Fragen zu beantworten, die ihnen auf der Seele liegen oder ihren Geist beschäftigen. „Den Leitfaden gibt der Sterbende vor“, beschreibt es Prof. Höver. „Die menschliche Seele ist eine Burg mit vielen Zimmern. Nur der Mensch selbst entscheidet, wer wo eingelassen wird.“

Individuelle Hilfe statt gesetzlicher Einheitsverfahren

Um sich in dieser Burg zurechtzufinden, wollen die Experten nun erforschen, was Patienten genau meinen, die äußern, „sterben zu wollen“. Wie Prof. Höver erläutert, sind „solche »Todeswünsche« dynamisch. Sie bedeuten zum Beispiel den Wunsch, über genau diese spirituellen Fragen ins Gespräch zu kommen.“ Der Theologe plädiert daher für eine gesetzliche Regelung, die Ärzten wirksamere Hilfe gegen Schmerzen und Ängste erlaubt – mit Medikamenten, deren Gabe derzeit zu starken Beschränkungen unterliege. „Palliative Sedierung“ sei „auf vielfältige Weise möglich – ebenso, wie der Sterbende selbst ja einzigartig ist“. Aktive Sterbehilfe hingegen, so kritisiert der Wissenschaftler der Universität Bonn, brauche immer ein Einheitsverfahren. Ein wichtiger Unterschied: „Die palliative Sedierung kann die verbleibende Zeit lebenswerter machen. Sie kann immer noch lebensorientiert arbeiten. Der assistierte Suizid hingegen muss todsicher sein.“

Publikation: Norbert Feinendegen, Gerhard Höver, Andrea Schaeffer, Katharina Westerhorstmann (Hgg.): Menschliche Würde und Spiritualität in der Begleitung am Lebensende. Impulse aus Theorie und Praxis. Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2014, 536 S., ISBN 978-3-8260-5447-1, 49,80 Euro

Quelle/Text/Redaktion: www.uni-bonn.de

An Halloween ist nicht alles erlaubt

Foto: obs/LBS West
Foto: obs/LBS West

Die Zeit der Hexen, Skelette
und Vampire

(ots) – Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können, erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu verwüsteten Blumenbeeten. „Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht, ist erlaubt“, weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. „Hinterlässt ein Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand nicht rückstandslos entfernt werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und sich verletzt, kann es noch teurer werden. „Solche Späße schießen weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus“, sagt Freise. LBS-Rechtsexpertin: „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.“

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt, sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. „Oft kommen die Kinder und Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern zu kontaktieren“, rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1. November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt werden. Agnes Freise: „Das Beste ist immer noch, Sie halten Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme.“

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