Künftig Salzgehalt statt Natriumwert

Wer vermeiden will, dass stark gesalzene Fertigsuppen oder Tiefkühlpizzen auf seinem Teller landen, suchte bislang auf der Verpackung nach dem Anteil der würzenden Zutat vergebens. Wenn überhaupt war der Salzgehalt bei den Nährwertangaben im Natriumwert versteckt. „Viele Hersteller machten sich bisher nicht die Mühe, neben dem Natrium auch den Anteil der weißen Streuwürze in ihren Fertiggerichten anzugeben. Doch Verbraucher brauchen verlässliche Angaben, denn zu viel Salz im Essen ist für den menschlichen Organismus schädlich“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Jeder Deutsche nimmt täglich im Schnitt sieben bis neun Gramm Salz zu sich. Mehr als sechs Gramm pro Tag können Herz und Kreislauf auf Dauer nicht verkraften. Viele Menschen haben mit hohem Blutdruck und einem steigenden Schlaganfallrisiko zu kämpfen. Die Gefahr dieser Zivilisationskrankheiten kann durch weniger Salz in der eigenen Ernährung reduziert werden.“ Eine neue Kennzeichnungspflicht ab Ende des Jahres soll Konsumenten helfen, sich beim Lebensmitteleinkauf im Laden besser zu orientieren und ihnen ermöglichen, ihren Salzkonsum leichter zu regulieren:

  • Kennzeichnungsrevolution auf der Verpackung: Bislang war es Herstellern freigestellt, ob sie den Salzgehalt in ihren Fertig-Pizzen, Pasta-Gerichten und Co. auf den Verpackungen angeben. Wenn, mussten Hersteller dies zwingend in Form des Natriumwerts, einem Mineralstoff im Salz, tun, konnten die Salzmenge aber zusätzlich nennen. Ein Gramm Natrium entspricht rund 2,5 Prozent Gramm der weißen Würze. Kundige Verbraucher mussten also meistens rechnen, um den wahren Salzgehalt in der Suppe von der Verpackung ablesen zu können.Ab 13. Dezember kann der Rechner in der Tasche bleiben: Ab dann muss bei der freiwilligen Kennzeichnung der Salz- statt des Natriumanteils EU-weit auf der Verpackung angegeben werden. Aber erst ab Ende 2016 müssen sich sämtliche Hersteller an diese Vorgabe halten. Immer mehr Lebensmittelfirmen nehmen bereits im Vorfeld nicht nur die neue Regelung, sondern auch die damit beabsichtigte Gesundheitsförderung ernst: Sie stellen schon jetzt die Kennzeichnung auf ihren Lebensmittelverpackungen für Verbraucher nachvollziehbar um und reduzieren sogar in vielen Fällen den Salzanteil in ihren Gerichten.
  • Maximal sechs Gramm pro Tag: Gesundheitsbewusste Konsumenten sollten darauf achten, dass sie insgesamt nicht mehr als einen Teelöffel Salz pro Tag zu sich nehmen. Der größte Teil davon wird nicht beim Kochen ins Essen gestreut, sondern er steckt bereits verarbeitet in Wurst, Käse, Brot und Fertiggerichten.Die eindeutige Salzkennzeichnung auf den Produkten macht es Verbrauchern nun leichter, den Überblick über die Zufuhr zu behalten. Gering Gesalzenes enthält 0,3 Gramm Salz in hundert Gramm. Bei verarbeiteten Lebensmitteln mit der fünffachen Menge – 1,5 Gramm Salz – ist die Ausschau nach einer salzärmeren Variante empfehlenswert. Meistens gibt es auch weniger gewürzte Produkte – allerdings meist bei einem anderen Hersteller.

Wissenswertes rund um die neuen Kennzeichnungsregeln von Salz und Tipps zum Konsum finden Interessenten in einem Special der Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/salz
42/2014

1.9.1989 – Geburtstag von Bill Kaulitz

Bill Kaulitz

Lebenslauf / Steckbrief
Bill Kaulitz (deutscher Popmusiker, Synchronsprecher und Model)

Name: Bill Kaulitz-Trümper
Geboren: 1. September 1989
Geburtsort: Leipzig

Der Popmusiker Bill Kaulitz wurde am 1. September 1989 in Leipzig geboren. Dort wuchs Bill gemeinsam mit seinem eineiigen Zwillingsbruder Tom in auf. Seine Eltern, Simone und Jörg Kaulitz, ließen sich scheiden, als die Zwillinge sieben Jahre alt waren. Bekannt wurde Bill Kaulitz als Leadsänger der Band Tokio Hotel. Bei DSDS 2013 saß er mit Bruder Tom in der Jury.Mit seinem schrillen Outfit dürfte Bill Kaulitz der wohl bislang auffälligste Juror bei DSDS gewesen sein.

Germany's Next Top Model with Bill Kaulitz (1)
Germany’s Next Top Model with Bill Kaulitz.

Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit fahren

http://www.tuv.com
http://www.tuv.com

Gegenseitige Rücksichtnahme

In verkehrsberuhigten Bereichen, landläufig auch als Spielstraße bezeichnet, sind alle gleich. Hier zählt die gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgängern, Radfahrern sowie Auto- und Zweiradfahrern gleichermaßen. Ausgewiesen werden solche Zonen durch ein 60 mal 90 Zentimeter großes, blaues, rechteckiges Verkehrszeichen mit einem weißen stilisierten Erwachsenen, einem Ball spielenden Kind, Auto und Haus. Der Bereich endet nach dem gleichen Schild mit breitem, rotem Querbalken. „Alle, die hier fahren – also auch Radfahrer –, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4 bis 6 km/h“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Autofahrer lassen ihren Wagen am besten im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist bereits Tempo 10 erreicht.“

Parken nur auf markierten Flächen erlaubt

Autofahrer dürfen außerhalb der speziell markierten Flächen – etwa durch verschiedenfarbiges Pflaster – nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgänger können die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. „Fußgänger dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Auto- und Radfahrer dürfen Passanten weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie anhalten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Vorfahrt achten bei der Ausfahrt

Darüber hinaus gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen zumeist die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer aus diesem Gebiet herausfährt, muss immer die Vorfahrt achten – Indiz dafür ist auch der abgesenkte Bordstein. Generell zählt die Umsicht aller Verkehrsteilnehmer. Kraftfahrer sollten stets in Bremsbereitschaft sein und damit rechnen, dass plötzlich ein spielendes Kind hinter einem parkenden Auto oder Baum hervorspringt.

Quelle/Text/Redaktion: Foto: www.tuv.com

Gut versorgt im Büro und Beim Sport

Als Ausgleich zur bewegungsarmen Schreibtischarbeit powern sich viele Büroarbeiter beim Freizeitsport aus. Doch müssen sie genauso essen wie Profisportler? Im Grunde genommen nicht. Wer neben seinem Bürojob gerne Sport treibt – beispielsweise joggen oder schwimmen geht, Tennis spielt oder regelmäßig Fitnesskurse besucht – gleicht damit das Bewegungsdefizit am Arbeitsplatz aus. Ein Mehrbedarf an Nährstoffen, der über eine besondere Ernährungsweise oder gar über Eiweißshakes, Sportlergetränke und Nahrungsergänzungsmittel gedeckt werden müsste, besteht in den meisten Fällen nicht.

Eine Stunde Joggen verbrennt etwa den Energiegehalt einer Mittagsmahlzeit. Freizeitsportler mit wenig Bewegung am Arbeitsplatz brauchen also keine Extraenergie. Um sich für die geistige wie auch körperliche Arbeit im Büro und beim Sport zu stärken, reicht es aus, vorrangig auf nährstoffreiche Lebensmittel zu achten und einige Stolperfallen beim Essen zu vermeiden. Fett- und kohlenhydratreiche Gerichte wie Currywurst mit Pommes, Salamipizza oder Nudeln mit Sahnesoße sorgen im Büro wie auch beim Sport für ein ordentliches Formtief. Leichte Gerichte wie Fisch mit Salat, Gemüsegratins oder Beeren-Nuss-Joghurt liefern dem Gehirn und dem Körper dagegen die nötigen Nährstoffe, um fit für den Arbeitstag und den anschließenden Freizeitsport zu sein.

Die wichtigsten Aspekte zu den Themen Büroarbeit und Freizeit erläutert der Vortrag „Ernährung und Sport“. Zahlreiche Tipps geben Hilfestellungen, wie Freizeitsportler optimal Energie aus ihrem Essen schöpfen und wie sich das Bewegungspensum bereits am Arbeitsplatz steigern lässt. Erhältlich ist der Vortrag im Medienshop unter www.fet-ev.eu.

 Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer

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