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Herkunftskennzeichnung von vorverpacktem Frischfleisch

(aid) – In vielen europäischen Ländern ist es Tradition, seine Mitmenschen am 1. April durch erfundene Informationen zum Narren zu halten. Selbst einige Zeitungen sowie Radio- oder Fernsehsender frönen mittlerweile diesem Brauchtum, wobei es Lesern beziehungsweise Hörern meist gelingt, anhand übertriebener Details den fehlenden Wahrheitsgehalt einer Meldung zu erkennen.

Wer sich allerdings mit dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht beschäftigt, weiß, dass es hier so manche Regelungen gibt, die an Detailverliebtheit kaum zu überbieten sind. Es sei also vorwegschickt: Ein Aprilscherz ist die ab 1. April 2015 geltende Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch der Tierarten Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege nicht. Sie basiert auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und betrifft unverarbeitetes Fleisch, das in Fertigpackungen verkauft wird. Ist das Fleisch bereits mariniert oder zu Wurst verarbeitet, entfällt die neue Pflichtkennzeichnung.

Auf dem Etikett gekennzeichnet werden muss der Ort der Schlachtung, die Partie sowie die Angabe „Aufgezogen in: [Name des Mitgliedstaates bzw. Drittlandes]“. Informationen zum Geburtsort der Tiere sind – anders als bei der seit 2000 bestehenden Herkunftskennzeichnung bei Rindfleisch – nicht vorgeschrieben. Hierzu beruft sich die EU-Kommission auf die Ergebnisse einer eigens beauftragten Studie, nach denen der Verbraucher insbesondere am Aufzuchtort der Tiere interessiert sei. Was wiederum konkret als Ort der Aufzucht gilt, hängt sowohl von der Tierart als auch vom Alter und dem Gewicht des Tieres vor der Schlachtung ab. So ist beispielsweise der Aufzuchtort eines Schweines, das im Alter von zehn Monaten geschlachtet wird und die letzten vier Monate seines Lebens in Deutschland verbracht hat, Deutschland – selbst wenn das Tier den größeren Teil seines Lebens in einem anderen Land verbracht hat.

Weitere Sonderregelungen betreffen etwa die Kennzeichnung von Hackfleisch der besagten Tierarten: Hier genügt die Angabe, dass das Fleisch von Tieren stammt, die „in der EU“ oder „außerhalb der EU“ aufgezogen und geschlachtet wurden – im Falle von Rinderhackfleisch gelten hingegen dieselben Vorgaben wie bei gewachsenem Rindfleisch. Die EU-Kommission begründet den Verzicht auf einzelne Teilinformationen aus der Produktionskette mit den daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen für Unternehmer und Behörden, die sich schließlich auch im Verkaufspreis der Erzeugnisse niederschlagen würden.

Vielleicht aber steht auch der Gedanke dahinter, keine weiteren Detailregelungen treffen zu wollen, die Rechtsanwender, also Hersteller und Händler, sowie Verbraucher überfordern könnten. Damit sich diese übrigens künftig nicht mehr alle Nase lang auf neue Pflichtangaben umstellen müssen, hat der EU-Gesetzgeber mit der LMIV einen „labelling day“ aus der Taufe gehoben: Kennzeichnungsänderungen, die die EU-Kommission auf Grundlage der Verordnung erlässt, sollen stets zum 1. April Geltung erlangen. Eigentlich eine schöne Idee, die jedoch schon wegen der oftmals zugestandenen Übergangsfristen etwas an Praxiswert verliert. Davon abgesehen mutet der gewählte Stichtag – 1. April – schon etwas skurril an, bietet er doch Kritikern eine Steilvorlage für hämische Kommentare.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Augen auf beim Eierkauf zu Ostern

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Kennzeichnung entschlüsseln
und auf Haltung achten

Der Appetit auf bunt Gefärbtes beschert Hühnern und ihren Eiern zu Ostern Hochkonjunktur. Damit Kunden beim Kauf erkennen, wie frisch die Eier sind, woher sie stammen und wie die Legehennen gehalten werden, sind die Produkte und Verpackungen mit entsprechenden Angaben gekennzeichnet. Doch die unterschiedlichen Nummern und Länderkürzel sind für viele Konsumenten verwirrend. „Auf der Schale muss der Erzeugercode aufgedruckt sein, der Aufschluss über die Herkunft und Haltungsform gibt. Auf der Verpackung sind zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Kürzel über die Packstelle angegeben. Herkunfts- und Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer beim Eierkauf sicher sein will, dass Ware aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen und nachfolgende Hinweise beachten:

• Angaben auf der Verpackung: Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Eine weitere Buchstaben- und Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für Irritation. Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Erzeugungs- und Verpackungsort müssen also nicht identisch sein. So kann es vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.

• Erzeugercode auf dem Produkt: In den Ländern der Europäischen Union ist eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware kommt. Eine „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine „1“ steht für Freilandhaltung, die Ziffer „2“ für Boden- und eine „3“ für Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland – so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für Niedersachsen.

• Kennzeichnung loser Ware: Auch unverpackte, sortierte Eier müssen auf der Schale ebenfalls mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Nur so ist ihre Herkunft klar erkennbar. Das gilt auch für die Ware auf dem Wochenmarkt.

• Eierkauf ohne Tötung von männlichen Küken: Neben jeder Legehenne schlüpft auch ein männliches Küken aus einem Ei. Doch diese legen später keine Eier und sind für die Mast als Hähnchen ungeeignet. Denn die Aufzucht dauert viel länger als bei Masthähnchen und verteuert sich dadurch erheblich. Deshalb werden Millionen männliche Küken von Legehennen nach dem Schlüpfen sofort getötet. Es gibt jedoch Eier von Produzenten zu kaufen, die auch die männlichen Küken nach Bio-Kriterien aufziehen und hierbei ihr Überleben sicherstellen. Die Eier sind jedoch noch einige Cent teurer als Bio-Eier. Der Aufschlag fließt in die teurere Aufzucht der Hähnchen. Weitere Hinweise und Bezugsquellen im Internet unter
www.vz-nrw.de/eintagskueken.

Weitere Informationen zur Eierkennzeichnung und Hühnerhaltung sowie Checkkarte „Augen auf beim Eierkauf“ zur Entschlüsselung der Eierkennzeichnung im Hosentaschenformat gibt’s kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt per Internet unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort.

Künftig Salzgehalt statt Natriumwert

Wer vermeiden will, dass stark gesalzene Fertigsuppen oder Tiefkühlpizzen auf seinem Teller landen, suchte bislang auf der Verpackung nach dem Anteil der würzenden Zutat vergebens. Wenn überhaupt war der Salzgehalt bei den Nährwertangaben im Natriumwert versteckt. „Viele Hersteller machten sich bisher nicht die Mühe, neben dem Natrium auch den Anteil der weißen Streuwürze in ihren Fertiggerichten anzugeben. Doch Verbraucher brauchen verlässliche Angaben, denn zu viel Salz im Essen ist für den menschlichen Organismus schädlich“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Jeder Deutsche nimmt täglich im Schnitt sieben bis neun Gramm Salz zu sich. Mehr als sechs Gramm pro Tag können Herz und Kreislauf auf Dauer nicht verkraften. Viele Menschen haben mit hohem Blutdruck und einem steigenden Schlaganfallrisiko zu kämpfen. Die Gefahr dieser Zivilisationskrankheiten kann durch weniger Salz in der eigenen Ernährung reduziert werden.“ Eine neue Kennzeichnungspflicht ab Ende des Jahres soll Konsumenten helfen, sich beim Lebensmitteleinkauf im Laden besser zu orientieren und ihnen ermöglichen, ihren Salzkonsum leichter zu regulieren:

  • Kennzeichnungsrevolution auf der Verpackung: Bislang war es Herstellern freigestellt, ob sie den Salzgehalt in ihren Fertig-Pizzen, Pasta-Gerichten und Co. auf den Verpackungen angeben. Wenn, mussten Hersteller dies zwingend in Form des Natriumwerts, einem Mineralstoff im Salz, tun, konnten die Salzmenge aber zusätzlich nennen. Ein Gramm Natrium entspricht rund 2,5 Prozent Gramm der weißen Würze. Kundige Verbraucher mussten also meistens rechnen, um den wahren Salzgehalt in der Suppe von der Verpackung ablesen zu können.Ab 13. Dezember kann der Rechner in der Tasche bleiben: Ab dann muss bei der freiwilligen Kennzeichnung der Salz- statt des Natriumanteils EU-weit auf der Verpackung angegeben werden. Aber erst ab Ende 2016 müssen sich sämtliche Hersteller an diese Vorgabe halten. Immer mehr Lebensmittelfirmen nehmen bereits im Vorfeld nicht nur die neue Regelung, sondern auch die damit beabsichtigte Gesundheitsförderung ernst: Sie stellen schon jetzt die Kennzeichnung auf ihren Lebensmittelverpackungen für Verbraucher nachvollziehbar um und reduzieren sogar in vielen Fällen den Salzanteil in ihren Gerichten.
  • Maximal sechs Gramm pro Tag: Gesundheitsbewusste Konsumenten sollten darauf achten, dass sie insgesamt nicht mehr als einen Teelöffel Salz pro Tag zu sich nehmen. Der größte Teil davon wird nicht beim Kochen ins Essen gestreut, sondern er steckt bereits verarbeitet in Wurst, Käse, Brot und Fertiggerichten.Die eindeutige Salzkennzeichnung auf den Produkten macht es Verbrauchern nun leichter, den Überblick über die Zufuhr zu behalten. Gering Gesalzenes enthält 0,3 Gramm Salz in hundert Gramm. Bei verarbeiteten Lebensmitteln mit der fünffachen Menge – 1,5 Gramm Salz – ist die Ausschau nach einer salzärmeren Variante empfehlenswert. Meistens gibt es auch weniger gewürzte Produkte – allerdings meist bei einem anderen Hersteller.

Wissenswertes rund um die neuen Kennzeichnungsregeln von Salz und Tipps zum Konsum finden Interessenten in einem Special der Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/salz
42/2014

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