Wieso gibt es Adventskalender? Wann entstand der erste selbstgebastelte Kalender für die Vorweihnachtszeit? Antworten auf diese Fragen verbergen sich hinter den „Kläppchen“ des großen Adventskalenders im Stadtmuseum, der Teil der Ausstellung „Hinter 24 Türchen“ ist. Die abwechslungsreiche Auswahl alter Adventskalender der 1920er bis 1980er Jahre ist noch bis zum Sonntag, 5. Januar zu sehen. Ebenfalls bis zum Sonntag bleibt auch noch die Neapolitanische Krippe mit ihren über 250 Jahre alten Figuren aufgebaut. Der Eintritt im Stadtmuseum Münster ist frei.
Nachts, wenn alles feiert…

Nach den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes ist die Silvesternacht die arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehren und den Rettungsdienst. Die Feuerwehr Bocholt blieb in den vergangenen Jahren glücklicherweise von größeren Ereignissen verschont.
Zumeist handelte es sich um kleinere Brände wie z.B. Containerbrände, die es immer wieder zu löschen galt. Dafür hatte der Rettungsdienst mehr zu tun. So wird auch am diesjährigen Silvesterabend ein zusätzlicher Rettungswagen vom Malteser Hilfsdienst Bocholt in der Rettungswache der Feuerwehr stehen. „Schwere Unfälle gab es aber auch hier glücklicherweise in den vergangenen Jahren nicht“ berichtet der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Thomas Deckers. Dies mag einerseits an der Präventionsarbeit liegen, andererseits geht der Trend immer mehr zum Batteriefeuerwerk. Diese könnten, wenn die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden, das Verletzungs- und Brandrisiko erheblich reduzieren.
Damit sich der positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzt, gibt die Feuerwehr einige Hinweise, die es zu beachten gilt:
Wohnung sollten in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster sowie Türen geschlossen gehalten werden.
Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder noch keine 18 Jahre alt sind.
Raketen sind nur im Freien zu verwenden und sollten z. B. aus großen, nicht brennbaren Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden. Ist der Wind zu stark, sollten Raketen nicht abgefeuert werden, da die Flugbahn nicht mehr bestimmbar ist.
Feuerwerkskörper, die an einem Ende mit der Hand gehalten werden dürfen, sind weit vom Körper entfernt zu halten, hierbei ist die Windrichtung zu beachten. „Blindgänger“ sind auf keinen Fall noch einmal anzünden und nicht in die Tasche zu stecken.
Zum Kühlen von kleineren Verbrennungen und zum Löschen sollte ein Eimer mit kaltem Wasser bereitgestellt werden. Ein bereitgehaltener Feuerlöscher kann auch nützlich sein.
Nehmen Sie bei Brandwunden den notärztlichen Dienst in Anspruch, wenn die Schwere der Verbrennung dies erfordert, auch den Notruf 112!
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst? Hat Glühwein einen wärmenden Effekt?
Hat Glühwein einen wärmenden Effekt?
Diese Frage beantwortet Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern:
Auf Weihnachtsmärkten dürfen Glühweinbuden nicht fehlen. Verführerisch duftet das Getränk nach Zimt und Nelken, Kardamom und Orangen. „Trügerisch ist allerdings der Glaube, Glühwein könne kalte Füße, Hände und Ohren nachhaltig wärmen“, sagt Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Der Alkohol sorgt dafür, dass sich die Gefäße erweitern. Dies fördert die Durchblutung und schleust die Wärme an die Hautoberfläche. Der wärmende Effekt hält jedoch nur kurz an. Bei winterlichen Temperaturen kommt das fröstelige Gefühl rasch und oft sogar verstärkt wieder zurück. Meist ist Glühwein sehr süß. Der Zucker bewirkt, dass die Darmschleimhaut den Alkohol noch schneller aufnimmt. „In der Folge hält dies den Hirn- und Leberstoffwechsel ganz gehörig auf Trapp“, so Heidrun Schubert. Wohltuend und länger anhaltend wärme dagegen ein Becher heißer Tee oder Apfel-saft mit weihnachtlichen Gewürzen wie Zimt, Piment und Nelken.
Noch Fragen?
Die Ernährungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern ist zu erreichen per E-Mail an ernaehrung@vzbayern.de oder am landesweiten Beratungstelefon unter Tel. 09001 8090 030 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
Stand: 11.12.2013
Marktcheck Zimt: Händler geizen mit Informationen
Zimt ist ein schon seit Jahrtausenden eingesetztes und auch heute noch beliebtes Gewürz. Gerade in der Weihnachtszeit wird Zimt gerne zum Verfeinern von Gebäck oder Glühwein verwendet. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Der Gehalt des Aromastoffes Cumarin, der in hohen Dosen gesundheitsschädlich ist, unterscheidet sich deutlich zwischen den beiden gängigen Sorten. Doch welche Sorte verwendet wird, verschweigen viele Gewürzhändler.
Zimt wird in vielen verzehrfertigen Produkten wie Weihnachtsgebäck, Frühstückscerealien oder Dessertspeisen verwendet. Für diese Produkte gelten in Europa Höchstgehalte für das lebertoxische Cumarin. Anders sieht es bei reinem Zimt aus (gemahlen oder als Stange): Für den Cumaringehalt des Gewürzes gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Aber nicht jede Zimtsorte enthält die gleiche Menge des Aromastoffes. Vor allem zwischen den beiden Sorten Cassia (China-Zimt) und „Echtem“ Zimt (Ceylon-Zimt oder Kaneel) sind die Unterschiede groß. Während im Ceylon-Zimt nur niedrige Mengen (maximal 297 mg pro Kilogramm) nachweisbar sind, enthält der intensiver schmeckende Cassia-Zimt mit Mittelwerten um 3000 mg pro Kilogramm wesentlich mehr Cumarin.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Marktcheck Zimt verschiedener Anbieter betrachtet um herauszufinden, ob und wie die verwendete Zimtsorte gekennzeichnet wird. Das Ergebnis: Von den konventionell erzeugten 28 Produkten (gemahlen und Stangen) waren bei über der Hälfte (19 Produkte) weder die Sorte noch die Herkunft angegeben. Bei den Bio-Produkten hingegen waren auf 11 der 15 untersuchten Produkte sowohl die Sorte als auch die Herkunft gekennzeichnet, bei zwei weiteren Zimtpulvern lediglich die Sorte.
„Wer Cumarin meiden möchte, könnte also bewusst Ceylon-Zimt auswählen. Nur verschweigen viele Gewürzhändler die verwendete Sorte, so dass eine gezielte Auswahl nicht möglich ist“, so Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
„Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, endlich eine Pflichtkennzeichnung einzuführen und Höchstgehalte für Cumarin auch in Zimt als Gewürz festzulegen. Verbraucher, die viel Zimt verzehren, sollten bis dahin in der heimischen Küche Zimtpulver und Zimtstangen bevorzugen, die klar als Ceylon-Zimt gekennzeichnet sind.“
Eine Tabelle mit den Ergebnissen des Marktchecks ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden: www.vz-bw.de/marktcheck-zimt
Stand: 12/2013