Anleger des angeschlagenen Windkraftspezialisten Prokon Regenerative Energien, die ihre Genussrechte gekündigt haben, bekommen ihr Geld erst einmal nicht zurück. Prokon bringt zudem ein ganz neues Szenario ins Spiel – nämlich dass ein möglicher Insolvenzantrag abgelehnt werden müsste. Zum 30. November 2013 wies die Gesellschaft erneut hohe Verluste aus.
Auf der Internetseite verkündet Prokon jetzt: „Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen.“ Prokon Regenerative Energien hatte bereits in einen Nachtrag vom 14. Januar 2014 zum aktuellen Verkaufsprospekt bekannt gegeben, dass gekündigtes Genussrechtskapital „mindestens erst mit erheblicher Verspätung“, vielleicht aber auch gar nicht an die Anleger zurückgezahlt werden könne. Wer versuche, den Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, gehe ein Risiko ein, teilt Prokon mit.
Quelle:
www.test.de/Prokon-Kuendiger-kriegen-erst-mal-nichts-4657880-0/