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Patientensicherheit: Vermeidbare Fehler bei Behandlungen minimieren

Falsches Medikament verabreicht, Tupfer im Bauchraum vergessen, Probleme mit der Narkose: Experten schätzen, dass bei jährlich knapp 19 Millionen Behandlungen im Krankenhaus etwa 360.000 bis 720.000 Male etwas schief geht – Fälle, die vermeidbar sind. Auch im ambulanten Bereich gibt es Fehlgriffe, die sich vermeiden lassen könnten. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) geben 15 Prozent der Menschen in Deutschland an, dass es bei ihnen in den letzten zehn Jahren einmal zu einem vermuteten Fehler bei einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung gekommen ist. Drei Prozent schätzen, dass es sogar mehrmals zu einem Fehler gekommen sein könnte.

 Die TK startet daher im Sommer ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt mit Ärzten in Nürnberg für mehr Patientensicherheit in der ambulanten Versorgung. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Modell mit dem „Arztnetz Qualität und Effizienz“, das strukturiert Fehlerquellen orten und darauf bezogene Sicherheitsroutinen entwickeln soll. Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: „Das Pilotprojekt haben wir bewusst in Kooperation mit den Leistungserbringern und unter Beteiligung von Wissenschaftlern konzipiert. Denn wo Menschen arbeiten, passieren Fehler; es kommt darauf an, aus ihnen zu lernen und eine Sicherheitskultur zu entwickeln, die diese Fehler vermeidet – ähnlich wie im Straßenverkehr, wo Autofahrer vor einem Unfallschwerpunkt gewarnt werden oder Tempolimits Unfallrisiken minimieren.“

 Mit Blick auf die Patientensicherheit befragt das Wissenschaftliche Institut der TK (WINEG) gemeinsam mit weiteren Partnern derzeit alle Krankenhäuser in Deutschland. Ziel ist es, den aktuellen Stand des klinischen Risikomanagements zu erheben und Erfolgsfaktoren zu analysieren. Beispiel: Wie gelingt es am besten, Patientenverwechselungen auszuschließen oder inadäquate Arzneimittelgaben zu vermeiden?

 Anlässlich der Jahrestagung des „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ (APS) heute und morgen in Berlin weist Ballast auch darauf hin, dass das Thema Patientensicherheit für die TK seit jeher einen hohen Stellenwert hat. So unterstützt die TK das APS seit seiner Gründung vor zehn Jahren. Außerdem bietet die TK ihren Kunden vielfältige Angebote zur Stärkung der Patientensicherheit wie beispielsweise ein aktives Behandlungsfehlermanagement, Patientenschulungen und die Kursreihe „Kompetent als Patient“.

Ärzte verordneten Arzneimittel für fast 40 Milliarden Euro

Die niedergelassenen Ärzte haben ihren gesetzlich versicherten Patienten im Jahr 2014 Arzneimittel im Wert von 39,8 Milliarden Euro verschrieben. Das entspricht einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Durchschnittlich bekam jeder Versicherte Medikamente für 570 Euro verschrieben. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 538 Euro. Dies teilt die Techniker Krankenkasse (TK) unter Bezug auf die Statistiken des GKV-Spitzenverbandes mit.

Die Rabatte der Arzneimittelindustrie sind hingegen von rund 3,6 Milliarden auf etwa 2,5 Milliarden Euro gesunken. „Das ist auf die gesetzliche Senkung des Herstellerrabatts zurückzuführen“, sagt Tim Steimle, Apotheker und Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK. „Im Bereich der Arzneimittel sind hingegen weitere Maßnahmen notwendig, um den Anstieg der Umsätze einzudämmen. Die TK hat an dieser Stelle schon reagiert und schließt deshalb mit vielen Unternehmen Rabattverträge für Generika und Originalpräparate.“

Das Verschreibungsverhalten der Ärzte ist regional sehr unterschiedlich. Am teuersten waren die Verordnungen in Hamburg (722 Euro pro Versicherten in 2014) und am günstigsten in Bayern (513 Euro pro Versicherten in 2014). Insgesamt leisteten die Versicherten Zuzahlungen von insgesamt 2,1 Milliarden Euro, was etwa 31 Euro je Versichertem entspricht. Insgesamt wurden 736 Millionen Packungen und über 40 Milliarden Tagesdosen verordnet.

 Die Statistiken sind im Internet unter www.gkv-gamsi.de zu finden.

Gefährliche Wechselwirkungen bei Hepatitis-C-Medikament

Die Techniker Krankenkasse warnt Ärzte und Patienten vor gefährlichen Wechselwirkungen bei dem Hepatitis-C-Medikament Sofosbuvir. Bei der gleichzeitigen Einnahme von Sofosbuvir und dem Herzmittel Amiodaron könne es zu lebensgefährlichen Herz-Rhythmusstörungen kommen, teilte die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Bei betroffenen Patienten sei es zu einem Herzstillstand gekommen, mehrere Menschen benötigten infolge der Wechselwirkungen nun einen Herzschrittmacher. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA habe einen entsprechenden Warnhinweis veröffentlicht.

Dr. Edda Würdemann vom Fachbereich Arzneimittel der TK rät: „Patienten, die sowohl Sofosbuvir als auch Amiodaron einnehmen, sollten schnellstmöglich Kontakt mit ihrem behandelnden Arzt aufnehmen und das weitere Vorgehen beraten.“ Die TK hat heute bereits Ärzte informiert, bei denen aus den Abrechnungsdaten ersichtlich war, dass ihre TK-versicherten Patienten beide Wirkstoffe erhalten haben. „Ein großes Problem bei diesen Wechselwirkungen ist allerdings, dass die Versicherten häufig das Herzmittel von einem anderen Arzt verschrieben bekommen als das Hepatitis-Medikament. Teilweise weiß der eine Arzt gar nichts von den Verschreibungen des anderen Arztes“, so Dr. Würdemann.

Ein weiteres Problem für die Krankenkasse sei, dass sie die Rezepte und Abrechnungen erst mit erheblicher Zeitverzögerung von mehreren Wochen bis Monaten bekomme. „Dadurch können wir die Ärzte erst mit erheblicher Zeitverzögerung über die Gefahr der von ihnen verordneten Medikamentenkombination warnen.“ Die Versicherten sollten deshalb zusätzlich prüfen, ob sie beide Wirkstoffe gleichzeitig einnehmen.

Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet. Laut Statistischem Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der Teilnehmer an, in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu haben. Mittel gegen Erkältung nahmen über 20 Prozent ein und rund 7 Prozent konsumierten rezeptfreie Medikamente gegen Ischias, Rheuma, Gelenk- oder Rückenbeschwerden. Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden. Zudem gilt es, einige Vorsichtmaßnahmen zu beachten, beispielsweise im Straßenverkehr oder im Beruf. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Im Beruf gilt:

Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.

Arzneimittel können die
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen.

Bei Schlafmitteln ist auch auf den Zeitpunkt der Einnahme zu achten, denn die Wirkdauer liegt bei acht bis zehn Stunden. Hier ist insbesondere bei Beschäftigten mit Fahrtätigkeiten Vorsicht geboten. Augentropfen, die eine Pupillenweitstellung verursachen, sowie die Anwendung von Gelen und Salben im Auge beeinträchtigen eine klare Sicht. Das schränkt alle Tätigkeiten ein, die gutes Sehen erfordern. Anwender sollten in dieser Zeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht ohne sicheren Halt arbeiten und keine Maschinen bedienen.

Chronische Erkrankungen:
Gemeinsam berufliche Perspektiven finden

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Bei einer effektiven Medikation und je nach Tätigkeitsbereich sind sie voll leistungsfähig. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Betroffene an die Therapieempfehlungen des Arztes hält. „Der Betriebsarzt sollte über die Einnahme bestimmter Medikamente informiert sein. Er kann den Beschäftigten zur beruflichen Tätigkeit beraten“, so Schramm. Das gelte beispielsweise bei neu festgestellten psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, die medikamentös behandelt werden.

Aber auch Diabetiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten den Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen, wenn die benötigten Arzneimittel die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.

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