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Japaner verdrängen BMW und Volvo von der Service-Spitze

Die europäischen Hersteller sind in Bedrängnis, wenn es um den Service in der Werkstatt und beim Autokauf geht. In der Studie ADAC Kundenbarometer bescheinigen die Verbraucher Honda, Toyota und Mitsubishi aktuell den besten Service. Honda macht einen Riesensprung. 2012 war dieser Automobilproduzent noch auf dem elften Platz, jetzt belegt er Rang Eins.
Markenwertung 2013_187726Toyota, jetzt an zweiter Position, war letztes Jahr im Service noch auf dem fünften Platz. Die Nummer Drei, Mitsubishi, konnte sich um eine Position verbessern. Volvo, vergangenes Jahr noch Nummer Eins, rutschte auf den fünften Platz ab und BMW – ehemals auf dem zweiten Platz – wurde jetzt bezüglich Service auf die vierte Position verdrängt. Schlusslicht im Service-Ranking, einem wichtigen Teilaspekt des Kundenbarometers, ist – wie auch schon 2012 – Chevrolet.

In der Wertung „Marke“ führen immer noch die Deutschen: BMW ist hier die Nummer Eins, den zweiten Platz belegt Audi. Aber auch hier sind die Japaner im Kommen: Honda hat immerhin den dritten Rang inne.

Auf der Modellebene sieht es ähnlich gut für die Japaner aus. Im Kleinstwagensegment belegt der Toyota Aygo den dritten Platz. (Platz Eins: VW Up!, gefolgt vom smart fortwo). Kleinwagen: Hier führt der Mini von BMW. Der Honda Jazz ist in diesem Segment, nach dem Audi A1 (Platz Zwei), aber ebenfalls schon in den Top Drei angekommen. Die Spitzenreiter der Mittelklasse (Audi A5, BMW 3er-Reihe, Audi A4) werden ebenfalls bedrängt. Kundenzufriedenheit 2013 Die Modelle_187721

Der Toyota Avensis liegt jetzt punktegleich mit dem Audi A4 auf dem dritten Platz, 2012 war dieses Modell noch auf dem sechsten Rang. Die obere Mittelklasse führt der A6 an, vor der BMW 5er Reihe und dem Skoda Superb. Der Audi A6 hat auch die höchsten Zufriedenheitswerte, und zwar über alle Modellgrenzen hinweg. Die untere Mittelklasse dominieren der A3, der BMW 1er und der VW Golf. Der Toyota Auris folgt aber schon auf dem vierten Platz.

Für das ADAC Kundenbarometer, das es seit 2012 gibt, wurden in einer repräsentativen Online-Umfrage mehr als 20.000 Personen zu Erfahrungen und zur Zufriedenheit mit ihrem eigenen Auto befragt. Das ADAC Kundenbarometer ist Deutschlands größte Kundenzufriedenheitsstudie.

Rechtzeitig auf den Jahreszeitenwechsel einstellen!

Nasses Laub auf der Fahrbahn, schlechte Sicht sowie plötzlich aufkommender Seitenwind und Nebelbänke sind nur einige der Überraschungen, die der Jahreszeitenwechsel für Autofahrer parat hält. Deshalb empfiehlt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. für die kommende dunkle Jahreszeit eine besonders vorausschauende Fahrweise.

Mit folgenden Tipps kommen Sie sicher ans Ziel:

  • Laub, Fallobst oder Ackerschmutz erhöhen die Rutschgefahr. Daher vor allem in Alleen und dort, wo Feldwege einmünden, das Tempo verringern, vorausschauend fahren und sanft bremsen.
  • Wenn die Sicht durch Regen oder Nebel eingeschränkt ist, Fuß vom Gas und Sicherheitsabstand erhöhen.
  • Besonders in der dunklen Jahreszeit sind viele Verkehrsteilnehmer schlechter wahrzunehmen. Dunkle Kleidung und schlechte Witterungsverhältnisse verstärken diese Gefahr zusätzlich. Daher stets die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen und frühzeitig das Abblendlicht einschalten, um selbst besser gesehen zu werden.
  • Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern die Nebelschlussleuchte in Betrieb nehmen. Wird die Sicht besser, die Nebelschluss-leuchte wieder ausschalten. Die Blendwirkung gefährdet sonst den Hintermann.
  • Nicht an den Rückleuchten des Vordermanns orientieren, sondern auch an der Fahrbahnmarkierung, sonst wird der Sicherheitsabstand meist zu gering.
  • Besonders gefährlich: Aquaplaning. Hohe Geschwindigkeit, abgefahrene Reifen und Längsrillen in der Fahrbahn erhöhen das Risiko, dass sich das Fahrzeug auf dem Wasserfilm nicht mehr lenken lässt. Jetzt auf keinen Fall stark bremsen, das Lenkrad festhalten, bis die Reifen wieder Kontakt zur Fahrbahn haben.
  • Die Gefahr von Wildwechsel in den frühen Morgenstunden und der Abenddämmerung ist jetzt besonders groß. Befinden sich Tiere bereits auf der Fahrbahn, hilft umsichtiges Bremsen, Abblenden und Hupen.
  • Bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt kann es vor allem in Waldschneisen, auf Brücken und in Senken überraschend zu Glatteis kommen. An solchen Stellen abruptes Bremsen oder Gas geben vermeiden und nicht ruckartig lenken.

Übrigens: Saubere Scheinwerfer und Scheiben von innen und außen helfen, den Überblick zu behalten. Schmierende Wischerblätter sollten ausgetauscht werden. Und jetzt schon an den Termin beim Reifen-Fachmann denken. Sobald es nachts Frost geben kann, raten die Experten des ADAC, die Winterreifen aufzuziehen.

Gebrauchtwagengarantie: Reparatur ganz ohne Inspektion

Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht können sich freuen: Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten – egal, ob sie zur Inspektion waren oder nicht. Das ist die Folge eines aktuellen BGH-Urteils. Dieses allerdings wird von zahlreichen verschiedenen Medien ganz anders und irreführend dargestellt. test.de bringt Licht ins Dunkel.

Beim Neuwagenkauf ist oft eine kostenlose Herstellergarantie inklusive. Beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Stattdessen sind kostenpflichtige Garantieversicherungen im Angebot. Doch als ein Kunde, der einen Gebrauchten mit einem Jahr Garantie gekauft hatte, acht Monate nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Er sei nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt gewesen, begründete sie die Entscheidung. Sie muss aber, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Argumente der CG-Car Garantie Versicherung, der Kunde hätte den Wagen wie vom Hersteller empfohlen bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt inspizieren lassen müssen, wies der BGH zurück.

Denn, so die Begründung: Bei einer kostenpflichtigen Garantie müssen die Bedingungen fair sein. Das ist die Pflicht zu Inspektionen aber nur, wenn es um Schäden geht, die tatsächlich auf unzureichender Wartung beruhen. Die Klausel ist daher unwirksam, und die Versicherung muss zahlen. Viele Medienberichte über dieses Urteil führen in die Irre. Ob Inspektionen bei Vertrags- oder freien Werkstätten vorgenommen werden, spielt erst eine Rolle, wenn die Garantieanbieter ihre Bedingungen ändern. Vorerst können Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht Garantiereparaturen auch verlangen, wenn sie gar nicht zur Inspektion waren. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Versicherer bald ihre Bedingungen ändern. Dann kann tatsächlich Thema werden, ob sie Inspektionen in Vertragswerkstätten vorschreiben dürfen oder ob sie auch die preiswerte Arbeit der freien Werkstätten akzeptieren müssen.

Der ausführliche Artikel „Gebrauchtwagengarantie“ ist unter www.test.de/gebrauchtwagengarantie abrufbar.

Marode Straßen – Verkehrsminister streiten über Sanierung

Marode Straßen – Verkehrsminister streiten über Sanierung: Woher nehmen wenn nicht stehlen. Die Verkehersminister der Länder wollen mehr Geld zur Sanierung maroder Straßen und Brücken. Klar ist: Das wird teuer. Rund 40 Milliarden wären in den nächsten 15 Jahren zusätzlich nötig.

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