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Richtige Ernährung bei Cholesterin- und Blutfett-Störungen

Cholesterin ist ein fettähnlicher Stoff und wird von unserem Körper selbst produziert. Dazu kommt ein weit geringerer Anteil an Cholesterin, das wir über tierische Lebensmittel aufnehmen. Im menschlichen Körper spielt Cholesterin unter anderem eine große Rolle beim Aufbau der Zellwände, bei der Bildung von Hormonen oder von Vitamin D. Ohne Cholesterin könnte der Körper also nicht existieren.

Negative Auswirkungen hat das Cholesterin erst dann, wenn sein Gehalt im Blut zu hoch wird. Dann steigt das Risiko für Arteriosklerose, Herzinfarkt und Schlaganfall. Ein erhöhter Cholesterinspiegel ist dazu meist mit Übergewicht und oft auch mit erhöhten Blutfettwerten (Triglyzeridwerten) verbunden.

Bewusste Ernährung kann viel gegen überhöhte Cholesterin- und Triglyzeridwerte ausrichten – selbstverständlich auch vorbeugend. Für den Einzelnen heißt das Kalorien sparen, Abnehmen und insbesondere auf die Fettzufuhr achten. Die einfache Fett-Regel: Nicht zu viel Fett und statt tierischem Fett vorwiegend hochwertige Pflanzenöle mit viel einfach ungesättigten Fettsäuren verwenden. Tierische Lebensmittel sollen generell reduziert werden, dabei sollte mageres Fleisch und Wurst verwendet werden. Fisch ist wegen seiner Omega-3-Fettsäuren gut für die cholesterinbewusste Ernährung geeignet.

Omega-3-Fettsäuren sind die Eicosapentaensäure (EPA) und die Linolensäure, die der Körper zu EPA verarbeiten kann. EPA ist vorwiegend in Meeresfischen (Hering, Heilbutt, Makrele, Rotbarsch) sowie in Aal, Matjes und Lachs enthalten. Die besten Linolensäurequellen sind Leinöl, Weizenkeimöl, Rapsöl und Walnussöl. Neben der Verwendung dieser hochwertigen Pflanzenöle empfehlen Ernährungswissenschaftler auch 2-3 Portionen Fisch pro Woche.

Wozu braucht unser Körper diese Fettsäuren? Omega-3-Fettsäuren sind Stoffe, die das Risiko von Arterienverkalkung deutlich senken. Somit sinkt auch die Gefahr des Herzinfarktes oder Schlaganfalls. Sie hemmen die Blutgerinnung, wodurch die Thrombosegefahr sinkt. Außerdem wirken sie blutdrucksenkend und entzündungshemmend. Omega-3-Fettsäuren senken zudem Cholesterin- und Triglyzeridwerte im Blut. 0,4-1,0 g sollten wir täglich zu uns nehmen. Diese Menge kann nur dann über die Ernährung gedeckt werden, wenn häufig Seefisch auf dem Speiseplan steht.

Einen positiven Einfluss auf den Cholesterinspiegel haben außerdem ballaststoffreiche Lebensmittel (Brot, Müsli, Getreideprodukte, Obst, Gemüse) und ergänzend dazu Produkte wie z. B. Kleie, Leinsamen, Indischer Flohsamen und beta-Gerste. Sie binden die aus Cholesterin bestehenden Gallensäfte im Darm und sorgen so für deren Ausscheidung.

Bevorzugen Sie:

  • kaltgepresste und native pflanzliche Öle mit viel einfach ungesättigten Fettsäuren (z. B. Olivenöl, Rapsöl)
  • reichlich Obst und Gemüse
  • Vollkornprodukte, insbesondere mit beta-Gerste
  • in Maßen mageres Fleisch und magere Wurst (Schinken)
  • Fisch (v. a. Hering, Makrele, Seelachs, Lachs)

Unterstützend wirken:

  • Frischpflanzen-Presssäfte aus Artischocke, Bärlauch und Knoblauch

Verringern Sie:

  • Sahne, Schmant
  •  reine Fruchtsäfte (kalorienreich)
  • Kuchen

Vermeiden Sie:

  • Tierische Fette (Schmalz, Butter, fettes Fleisch, fette Wurst, Creme fraiche)
  • Gezuckerte Getränke
  • Süßigkeiten, Torten

    Quelle: Wirths PR

Tabelle Cholesterin – Wo steckt wie viel drin?

Cholesterin – Wo steckt wie viel drin?

Lebensmittel (pro 100 g, wenn nicht anders angegeben)

Cholesteringehalt in mg/

100 g Lebensmittel

Putenbrust, mit Haut

62

Putenleber

492

Schweinefilet

55

Schweinefleisch (Muskel, ohne Fett)

65

Schweineleber

368

Rinderfilet

51

Rinderfleisch (Muskel, ohne Fett)

70

Rinderleber

260

Lachsschinken

51

Salami

85

Bratwurst

100

Thunfisch (Konserve, in Öl)

32

Seelachs

39

Lachs

44

Brathering

87

Krabben

138

Milch

11

Schlagsahne

109

Quark (Magerstufe)

1

Käse (Emmentaler)

87

Ei (58 g)

206

Eiweiß

0

Eigelb (19 g)

239

Eisbergsalat

0

Tomate

0

Gurke

0

Blumenkohl

0

Kartoffeln

0

Champignon

0

Apfel

0

Banane

0

Erdbeere

0

Butter

221

Schweineschmalz

85

Pflanzenmargarine

7

Sonnenblumenöl

<1

Naturreis

0

Nudeln, eifrei

0

Eiernudeln

86

Vollkornbrot

0

Quelle: Wirths PR / Schoenenberger

Keuchhusten: Für Erwachsene lästig, für Säuglinge lebensgefährlich

Husten, Schnupfen, Heiserkeit – in Herbst und Winter nichts Ungewöhnliches, meist ist es wohl eine harmlose Erkältung. Doch wenn der Husten bei Erwachsenen sehr hartnäckig und quälend ist, kann es sich auch um Keuchhusten (Pertussis) handeln. „An Keuchhusten erkrankte Erwachsene sind hochansteckend. Besonders für Säuglinge und ungeimpfte Kleinkinder kann das lebensgefährlich sein“, warnt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Sie rät Erwachsenen, ihren Impfstatus zu überprüfen und sich gegebenenfalls gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ihre Versicherten.

© AOK-Medienservice
© AOK-Medienservice

Das Keuchhusten-Bakterium (Bordetella pertussis)  überträgt sich durch Husten, Niesen und Sprechen – also durch Tröpfcheninfektion. Kinder können – wegen des noch unreifen Immunsystems –  erst im dritten Lebensmonat gegen Pertussis geimpft werden. „Für Erwachsene ist Keuchhusten lästig und anstrengend, für Säuglinge aber ein großes Risiko“, so Eymers weiter.

Doch gegen die vermeintliche Kinderkrankheit Keuchhusten sind Erwachsene kaum noch geimpft. Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) haben in Deutschland weniger als 40 Prozent aller Erwachsenen einen ausreichenden Impfschutz gegen Keuchhusten. Ärztin Eymers rät daher Eltern, Geschwistern und allen, die mit Säuglingen Kontakt haben, zu einer Impfung.

Komplikationen bei Kindern möglich

Da bei Erwachsenen mit Pertussis die typischen keuchenden krampfartigen Hustenanfälle fehlen, gehen die Betroffenen meist nicht sofort zum Arzt und werden so zu Überträgern. Bei kleineren Kindern äußert sich Pertussis durch die typischen Hustenstöße (Stakkatohusten) mit häufig anschließendem Erbrechen. Gefährlich sind Komplikationen wie Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Hirnschädigungen mit Krampfanfällen, verursacht durch Sauerstoffmangel bei Erstickungsanfällen. Die Zeit bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ein bis zwei Wochen.

Zu Beginn lässt sich Keuchhusten durch Antibiotika lindernDie Grundimmunisierung der Pertussis-Impfung beginnt im dritten Lebensmonat und beinhaltet vier Impfungen. Auffrischungen sind ab dem sechsten Lebensjahr und dann zwischen dem neunten und 18. Geburtstag vorgesehen. Die Impfungen werden mit anderen Impfungen kombiniert, zum Beispiel im Alter von fünf bis sechs Jahren mit Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie. Bei der Vorsorgeuntersuchung U 3 (etwa in der vierten bis fünften Lebenswoche) können Eltern mit dem Kinderarzt die Impftermine besprechen und planen. Nach der vollständigen Pertussis-Impfung ist eine Auffrischung erst wieder nach zehn Jahren nötig.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer fit und gesund ist, schiebt den Gedanken an Unfall, Krankheit und Sterben gerne weit weg. Doch jeder kann schnell in die Situation geraten, nicht mehr eigenverantwortlich über alltägliche oder medizinische Dinge entscheiden zu können. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sinnvoll und wichtig, um für diese Situationen selbstbestimmte Entscheidungen festzulegen.

Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen. © AOK-Medienservice
Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.
© AOK-Medienservice

Ob Unfall, Schlaganfall oder fortschreitende Demenz: Wenn Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden können, dürfen selbst enge Familienangehörige wie Kinder, Ehepartner oder Ehepartnerin nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.

„Das ist vielen gar nicht bewusst. Wer dafür sorgen will, dass dann der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich deshalb frühzeitig damit auseinandersetzen“, sagt Anja Mertens, Rechtsanwältin im AOK-Bundesverband. Das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sind dazu die entscheidenden Schritte, gesetzlich geregelt sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Broschüren, Formulare und Entscheidungshilfen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums. „Diese Informationen unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen möglichst genau zu überdenken und zu formulieren“, sagt Mertens. Die wichtigsten Vorsorgeschritte im Überblick – und was Sie beachten sollten.

Was legt man mit einer Patientenverfügung fest?

Mit dieser Verfügung legen Sie für bestimmte medizinische Situationen fest, was Ärzte tun – und was sie lassen sollen. Sie richtet sich in erster Linie an das Behandlungsteam selbst, die darin formulierten Wünsche sind für die Ärzte bindend. Manche Menschen haben Angst, dass bei Krankheit und Leid nicht genug für sie getan wird, andere fürchten würdelose Apparatemedizin. Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss sich zwangsläufig sehr intensiv mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: lebenserhaltende Maßnahmen, Behandlung von Schmerzen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung und künstliche Beatmung.

Darauf sollten Sie achten

„Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen in der Verfügung möglichst konkret formulieren“, so Mertens. Vermeiden Sie beispielsweise pauschale und schwammige Formulierungen wie „unwürdiges Dahinvegetieren lehne ich ab“ oder „ich will nicht an Schläuchen hängen“.

Besser ist es, konkrete Situationen zu benennen. Sie können beispielsweise festlegen, wann Sie sich eine künstliche Ernährung vorstellen können und wie lange sie aufrecht erhalten bleiben soll. „Was man will und was nicht, wird oft in Gesprächen mit der Familie oder mit Vertrauten deutlich“, sagt Mertens. Patientenorganisationen wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD, Telefon 0800 0117722) unterstützen Sie in diesen schwierigen Fragen persönlich. Zudem sind auch Textbausteine aus der Ministeriumsbroschüre des BMJ hilfreich, um Entscheidungen in klare Formulierungen zu fassen.

Das sind die wichtigsten Formalitäten

Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich und vergessen Sie die Unterschrift nicht. Wichtig auch: Sie können sie jederzeit wieder ändern. „Auf jeden Fall sollten Sie sich regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie noch Ihrem Willen entspricht.“ Hinterlegen Sie Vollmachten so, dass sie auch gefunden werden, etwa in einem Ordner, über den Angehörige Bescheid wissen. Tragen Sie einen Hinweis in Ihrer Brieftasche, wo die Unterlagen zu finden sind.

Vorsorgevollmacht: Was Sie damit erreichen

Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, vermeiden Sie mit dieser Vollmacht, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie festlegt. Sie können darin bestimmen, für welche Bereiche und Angelegenheiten wer in Ihrem Sinne zuständig sein soll. Dabei geht es beispielsweise nicht nur darum, Ihren Willen in der Patientenverfügung geltend zu machen. Sie können unter anderem auch bestimmen, ob die Person Ihres Vertrauens Ihren Aufenthaltsort bestimmen darf und Zugriff auf Ihr Konto hat. Umgekehrt gilt: Sie können ausschließen, was nicht mit Ihnen geschehen soll oder was Ihr Betreuer nicht regeln darf.

Darauf sollten Sie achten

Überlegen Sie genau, wen Sie bevollmächtigen – und sprechen Sie ausführlich und offen mit der Person Ihres Vertrauens über Ihren geplanten Schritt. „Die Vorsorgevollmacht verschafft große Eigenverantwortung“, betont Mertens. Wie bei der Patientenverfügung sollten Sie auch hier wieder pauschale Formulierungen vermeiden wie etwa „alle meine Angelegenheiten betreffend“.

Legen Sie genau fest, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll, für welche nicht. Auch hier sollten Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen wieder mit aufnehmen. Möchten Sie beispielsweise sicher sein, möglichst lange zu Hause versorgt zu werden? Soll jemand keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen dürfen?

Es ist auch möglich, mehrere Vertrauenspersonen zu beauftragen: „Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Aufgaben genau zu benennen. Beispielsweise kann sich die Tochter um Vermögensfragen kümmern, der Sohn um medizinische Angelegenheiten“, sagt Mertens. Wie die Patientenverfügung muss auch die Vorsorgevollmacht unterschrieben und gut auffindbar hinterlegt sein. Hilfreich ist auch hierfür ein Hinweis in der Brieftasche, wo sich die entscheidenden Dokumente befinden.

Mehr Informationen zum Thema:

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