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Schweiz macht E-Invoicing für Bundeslieferanten zur Pflicht

Vor wenigen Tagen hat der Schweizer Bundesrat die verpflichtende Umstellung auf E-Invoicing für Rechnungen von Lieferanten an die Bundesverwaltung beschlossen. Der kosten- und zeitsparende Austausch von Rechnungen in rein elektronischer Form wird damit ab 1. Januar 2016 für alle B2G-Geschäfte mit einem Vertragswert von mehr als 5000 Franken obligatorisch.

Obwohl die Schweiz mit einem Gesamtvolumen von über 700 Mio. Rechnungen im Jahr eher zu den kleineren Märkten in Europa zählt, ist das geschätzte Einsparpotential enorm. So verspricht sich die Eidgenössische Finanzverwaltung nicht nur eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis.¹ Die Stärkung der etablierten Prozesse im E-Rechnungsaustausch auf Bundesebene soll zudem als Vorbildfunktion für Kantone, Städte und Gemeinden in der Schweiz dienen und so das Erreichen einer „kritischen Masse“ beim E-Invoicing vorantreiben.

Doch die angekündigte Umstellung im B2G-Bereich ist nicht nur für Schweizer Unternehmen von großer Bedeutung: Gerade in der wirtschaftlich eng verwobenen D-A-CH-Region lässt sich ein immer stärkeres Umdenken hin zum ressourcenschonenden Rechnungsaustausch ohne Papier erkennen.

E-Invoicing wird für B2G zum Trend

So hat Österreich bereits Anfang des Jahres die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Hand verpflichtend eingeführt. Zudem wurde in Deutschland erst vor wenigen Wochen der neue ZUGFeRD-Standard vorgestellt, durch den der elektronische Rechnungsaustausch sowohl auf B2G/G2B- als auch auf B2B-Ebene angekurbelt werden soll.
„Die Notwendigkeit, sich mit den Mitteln und Wegen des elektronischen Rechnungsaustauschs zu befassen, steigt damit auch für kleine und mittelständische Unternehmen hierzulande noch einmal deutlich an“, gibt Stefan Groß, Steuerberater und Vorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR), zu bedenken.

Denn schließlich sind nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den drei großen deutschsprachigen Ländern besonders ausgeprägt. Auch im grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zwischen Privatunternehmen gewinnt das E-Invoicing in der D-A-CH-Region durch die staatlichen Maßnahmen zunehmend an Bedeutung.

Barrierefreier Rechnungsaustausch leicht gemacht

Allerdings birgt die rasante Entwicklung auch ein handfestes Problem: Neben technischen Hürden zwischen den verschiedenen Systemen unterscheiden sich auch die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an Rechnungsdaten zwischen den Nationen oft noch immer deutlich voneinander.² Zudem haben bestimmte Branchen aufgrund besonderer Anforderungen ebenfalls eigene Formate für den Austausch von elektronischen Rechnungsdaten entwickelt.

In der Schweiz hat man dieses Problem frühzeitig erkannt und empfiehlt den Einsatz von E-Invoicing-Providern zur reibungslosen Datenübermittlung. Der sichere Weg über einen frei wählbaren Serviceprovider, der sich wiederum als „Schnittstelle“ mit einem der beiden Servicepartner der Schweizer Finanzverwaltung verbindet, ermöglicht den reibungslosen Austausch zwischen Rechnungssteller (Lieferant) und Rechnungsempfänger (Bundesverwaltung). Dabei kommt diese Lösung nicht nur inländischen Lieferanten an den Bund zu Gute. Auch nicht-schweizerischen Marktteilnehmern garantiert das von der Eidgenössischen Finanzverwaltung präferierte Konzept das einfache, schnelle und sichere E-Invoicing mit sowohl öffentlichen Stellen als auch privaten Unternehmen in der Schweiz.

Unter www.verband-e-rechnung.org/de/organisation/mitglieder hält der VeR eine Liste von erfahrenen E-Invoicing-Providern bereit, die den schnellen und reibungslosen E-Rechnungsaustausch über das gemeinsame VeR-Roaming perfektioniert haben.

¹Laut Pressemitteilung des Bundesrates vom 08.10.2014 gehen mehr als 85 Prozent der 700.000 Rechnungen an die Bundesverwaltung bisher in Papierform ein und müssen zunächst aufwändig und kostenintensiv bearbeitet (gescannt, digitalisiert, überprüft etc.) werden.

²Die EU plant deshalb die Einführung eines EU-weiten Standards und hat die EU-Normierungsorganisation mit dem Ausarbeiten eines inhaltlichen Formatentwurfs beauftragt. Mit der Einführung eines europaweiten Standards ist jedoch frühestens Ende 2018 zu rechnen.

Quelle: http://www.e-invoice-alliance.de

Winterfeste Fahrräder: Rechtzeitig den Check durchführen

Foto: www.tuv.com
Foto: www.tuv.com

Pflicht für Radfahrer

Licht ist Pflicht für Radfahrer. Wer sein Rad auch in der dunklen Jahreszeit benutzen möchte, sollte es jetzt schon winterfest machen. „Beleuchtung, Reifen, Bremsen“, bringt Gerd Engelhardt von TÜV Rheinland den Wintercheck fürs Fahrrad auf eine knappe Formel. „Ein Rad ohne Licht ist nicht verkehrsfähig“, betont der Laborleiter. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man jetzt die Beleuchtungsanlage prüfen: Sind die Leitungen unbeschädigt? Passen die Kontakte? Greift der Dynamo und hat freien Lauf? „Hier bieten sich Nabendynamos an“, sagt Engelhardt. „Sie sind witterungsunempfindlich und funktionieren auch bei Regen und Schnee sicher.“ Zudem sei es sinnvoll, die einfache Glühbirne gegen eine LED-Lampe auszutauschen, die mehr Leistung bringt, empfiehlt der TÜV Rheinland-Experte.

Reflektoren auf Schäden prüfen

Reflektoren sorgen dafür, dass Fahrradfahrer von den anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden. Sie sollten deshalb auf Risse und Beschädigungen geprüft werden, die ihre Funktion beeinträchtigen können. Zusätzlichen Schutz in der Dunkelheit bieten reflektierende Streifen auf dem Radmantel. Ebenso wie die unterschiedlichen Formen von Speichenreflektoren sorgen sie dafür, dass der Radfahrer auch von der Seite gut wahrgenommen wird. Voraussetzung ist, dass die Reflektoren regelmäßig gereinigt werden.

Bremsen überprüfen

Reifen sollten in der nassen Jahreszeit genügend Profil haben und weniger stramm aufgepumpt werden. „Das gibt mehr Halt auf der Straße“, erklärt Engelhardt. Reifen mit porösen Stellen oder Einrissen sollten ausgewechselt werden, bevor Minustemperaturen und Nässe sie noch weiter schädigen. Auch die Felge sollte kritisch begutachtet werden, denn sie wirkt sich maßgeblich auf die Bremsleistung aus. „Hydraulikbremsen sind am wenigsten witterungsempfindlich“, weiß der Fachmann. Außerdem empfiehlt er, die Bremsbeläge genau zu prüfen sowie Kette und Schaltung regelmäßig zu reinigen und zu fetten.

Quelle/Text/Redaktion: Foto: www.tuv.com

Geeichte Warmwasser- und Heizwärmezähler künftig Pflicht

Für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten müssen Vermieter bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. So schreibt es die Heizkostenverordnung vor. Alte Warmwasserzähler, die bereits seit dem 1. Januar 1987 laufen, müssen bis zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht sein. Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern, die vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, um den Verbrauch an Heizwärme zu erfassen, muss der Vermieter ebenfalls bis zum Jahreswechsel durch geeichte Heizwärmezähler ersetzt haben.

Denn die Messdaten alter Geräte dürfen ab 1. Januar 2014 nicht mehr für die Jahresabrechnung verwendet werden. Wurde der Austausch gegen die geeichten Warmwasserzähler oder Heizwärme-Verbrauchsmesser verpasst, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen – aber nur für den Anteil, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde.

Vor der Kürzung der Verbrauchskosten sollten sich Mieter aber zum Beispiel bei Energieberatern erkundigen, ob die Messgeräte tatsächlich nicht den aktuellen Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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