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Stürzen im Alter vorbeugen

Im eigenen Zuhause alt zu werden wünschen sich die meisten Menschen. Das Problem: Schätzungen zufolge ist nur etwa ein Prozent der Wohnungen in Deutschland altersgerecht gestaltet. In neun von zehn Seniorenhaushalten müssen Stufen überwunden werden, die Bewegungsflächen sind zu eng bemessen oder der Zugang zu Terrasse und Balkon birgt Unfallgefahren.

Entsprechend häufig sind Stürze: Rund 30 Prozent der über 65-Jährigen stürzen mindestens einmal im Jahr. Franziska Pflüger, Physiotherapeutin bei TÜV Rheinland: „Neben Verletzungen und Knochenbrüchen gehört der so genannte Teufelskreis des Sturzes zu den Folgen eines solchen Ereignisses. Das heißt: Viele Betroffene haben Angst, erneut hinzufallen, und bewegen sich daher weniger. Inaktivität begünstig jedoch weitere Stürze.“ Bewegung, die den Gleichgewichtssinn und die Koordinationsfähigkeit fördert sowie die Muskulatur kräftigt, ist dagegen eine wichtige Vorbeugemaßnahme. Vereine oder Sportgruppen haben oftmals spezielle Angebote zur Sturzprophylaxe, die auch Informationen zum altersgerechten Wohnen umfassen und Raum zum Austausch bieten.

Nachtlicht erhöht die Sicherheit

Um die eigenen vier Wände seniorengerecht zu gestalten, rät die Expertin zu einer barrierefreien Wohnung. Dazu gehört es unter anderem, Stolperfallen wie Türschwellen, Unebenheiten in Bodenbelägen oder auch ausgetretene Treppenstufen zu beseitigen. Die Vorgaben für barrierefreie Wohnungen sind in der DIN 18040-2 zusammengefasst. „Bei der Umsetzung ist fachlicher Rat sinnvoll, beispielsweise durch Ingenieure oder Gesundheitsexperten von TÜV Rheinland, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben“, erläutert Pflüger.

Auch Hilfsmittel wie ein Rollator bei Gangunsicherheit sowie Haltegriffe in der Dusche oder neben der Toilette erhöhen die Sicherheit im Alltag. Wichtig ist zudem eine ausreichende Beleuchtung. Gerade für den Weg zwischen Schlafzimmer und Bad empfiehlt die Expertin ein Nachtlicht. „Zudem gibt es eine druckempfindliche Platte, die das Suchen nach dem Lichtschalter überflüssig macht. Werden die Füße beim Aufstehen aus dem Bett auf die Platte gesetzt, schaltet sich das Licht ein“, so Pflüger.

Abwechslung beugt Überlastung vor

Doch nicht nur zu Hause ist Sicherheit für ältere Menschen wichtig: In Unternehmen sind immer mehr ältere Mitarbeiter tätig. Und aufgrund des demografischen Wandels wird ihr Anteil künftig ansteigen. Hier setzt das betriebliche Gesundheitsmanagement an. Teresa Sacher, Gesundheitswirtin bei TÜV Rheinland: „Sportangebote schon für jüngere Arbeitnehmer tragen dazu bei, dass Bewegung bis ins Alter ganz selbstverständlich zum Alltag gehört. Darüber hinaus müssen Führungskräfte und Kollegen für die besonderen Ansprüche älterer Mitarbeiter sensibilisiert werden.“

Dazu gehört zum Beispiel eine altersgerechte Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Denn ältere Menschen brauchen hier eine stärkere Ausleuchtung, um optimal sehen zu können. Sacher rät dazu, die Tätigkeit älterer Arbeitnehmer abwechslungsreich zu gestalten, beispielsweise indem körperliche Arbeit und geistige Tätigkeiten abwechseln. „Das beugt einer Überlastung ebenso vor wie eine spezielle Pausenregelung. Allerdings gilt es an jedem Arbeitsplatz genau zu schauen, mit welchen Maßnahmen ältere Mitarbeiter entlastet werden können“, so die Expertin. Für Arbeitgeber zahlen sich diese Veränderungen aus, denn sie helfen, wertvolle Kompetenzen lange im Unternehmen zu halten und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Kürbis schnitzen – leicht gemacht

Jetzt darf wieder geschnitzt werden, was der Kürbis hergibt: Gleich ob gruseliger Halloween-Kürbis oder herbstliche Deko – diese Anleitung zeigt wie es gemacht wird. Der Phantasie und Kreativität sind dabei natürlich keinerlei Grenzen gesetzt. Viel Spaß!


Halloween: Mehr als nur Gesichter schnitzen

Die Kürbiszeit hat begonnen. Überall werden sie wieder angeboten, die großen runden Riesen. Gelb, orange und rot leuchten sie in allen möglichen Formen und Farben, rund 800 verschiedene Kürbissorten gibt es weltweit. Während sich Erwachsene an Kürbissuppe und anderen Leckereien auf dem Teller erfreuen, ist der Kürbis für Kinder hervorragend geeignet, sich spielerisch mit der Pflanze auseinander zu setzen. Im Gartenbauverein oder in der Schule kann vielseitig damit gearbeitet werden.

The Pumpkin GangAm bekanntesten ist sicherlich das Schnitzen von Gesichtern und gruseligen Monstern zu Halloween.Bevor das Schnitzwerkzeug an großen Kürbissen zum Einsatz kommt, können mit kleineren Zierkürbissen Kennenlern- und Ratespiele durchgeführt werden. Nasenstupsen beispielsweise, wobei es darum geht, aus verschiedenen Kürbissorten durch genaues Hinsehen die unterschiedlichen Formen und Farben wahrzunehmen und die Vielfalt der Sorten kennenzulernen. Ist der Wissensdurst gestillt, geht es ans Schnitzen. Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.

Und zum Abschluss darf gegessen werden. Schließlich ist das Fruchtfleisch prima geeignet, daraus eine leckere Kürbissuppe zu kochen – Rezepte gibt es ausreichend. Ein besonders kindgerechtes findet sich in dem aid-Ordner „In den Garten – fertig, los“. Darin gibt es auch Spielanleitungen und weitere Ideen für die Kinder- und Jugendarbeit im Verein. / Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen: aid-Ringordner „In den Garten – fertig – los! Kinder- und Jugendarbeit im Verein“, Bestell-Nr. 61-3977, Preis: 32 EUR, www.aid-medienshop.de. Einzelne Kapitel gibt es auch zum Download.

Gesünder schenken – tolle Geschenkideen zum Selbermachen

Gesünder schenken – Geschenke aus der eigenen Küche Foto: www.weihnachtsmenue.de
Gesünder schenken – Geschenke aus der eigenen Küche
Foto: www.weihnachtsmenue.de

Gesünder schenken

Muss es immer etwas Süßes sein? Verschenken Sie doch einfach einmal pikante Köstlichkeiten, die sich in der Küche schnell herstellen lassen!

Rosmarin-Würzöl
3 Knoblauchzehen
2-3 große Rosmarinzweige
5 Wacholderbeeren
3 Nelken
1/2 TL Pfefferkörner
0,5 l Sonnenblumenöl

Die Knoblauchzehen abziehen und vierteln, mit den Rosmarinzweigen und den Gewürzen in eine Flasche geben und mit Sonnenblumenöl auffüllen.

Pikantes Kräuteröl für Pizza
2 kleine Zwiebeln
2 Knoblauchzehen
5 Pfefferschoten
einige Salbeiblätter
2 Lorbeerblätter
0,5 l Olivenöl

Zwiebeln und Knoblauchzehen abziehen, vierteln und mit den Pfefferschoten und den Salbei- und Lorbeerblättern in eine Flasche mit breiter Öffnung geben, mit Olivenöl auffüllen.

Kräuter-Knoblauch-Öl
3-4 Knoblauchzehen
1 Lorbeerblatt
1 Zweig Thymian
1 Zweig Rosmarin
einige Pfefferkörner
1/2 TL Salz
0,5 l Olivenöl

Knoblauchzehen abziehen und grob zerkleinern, mit den Gewürzen, den Pfefferkörnern und dem Salz in eine Flasche geben und mit Öl auffüllen.

Antipasti in Olivenöl
500 g Gemüse  (z.B. Zucchini, gelbe und rote Paprika, 5 Knoblauchzehen, 3 Schalotten oder kleine Zwiebeln)
1 Chili
2 TL Kräuter der Provence
0,5 l Olivenöl
1 EL Balsamico
1/2 TL Salz

Gemüse putzen, waschen und in Scheiben oder Streifen schneiden. Chili halbieren, die Kerne entfernen und das Fruchtfleisch fein hacken. Alles mit den Kräutern mischen, 1/8 l Öl darüber gießen und 1 Stunde durchziehen lassen. Alles in einer großen Pfanne leicht anbräunen und das Gemüse bissfest garen. Mit etwas Balsamico beträufeln. Das Gemüse in ein Glas geben und mit Öl auffüllen.

Kräuteröl
Majoran
Thymian
Salbei
1 Lorbeerblatt
Pfefferkörner
0,5 l Sonnenblumenöl

Kräuter und Gewürze in ein Glas geben und mit Öl auffüllen.

Rosmarinöl
2-3 große Rosmarinzweige
0,5 l Sonnenblumenöl

Die Rosmarinzweige in eine Flasche geben und mit Öl auffüllen.

Weitere Geschenkideen aus der eigenen Küche unter www.weihnachtsmenue.de

Patienten sollten kritisch nachfragen

Ärzte schlüpfen in Deutschland immer häufiger in die Rolle von Verkäufern: Fast jedem dritten gesetzlich versicherten Patienten (29,9 Prozent) haben niedergelassene Ärzte in den letzten zwölf Monaten eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten oder in Rechnung gestellt. Im Jahr 2001 waren es noch 8,9 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Versichertenbefragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der sogenannte WIdOmonitor. „Versicherte sollten kritisch nachfragen, bevor sie eine privat zu zahlende Zusatzleistung in Anspruch nehmen“, rät Klaus Zok, Autor des WIdOmonitors.

Insgesamt haben 2012 etwa 18,1 Millionen gesetzlich Versicherte Erfahrungen mit privaten Zusatzleistungen gemacht. Die Mehrheit (68,3 Prozent) der Befragten gab an, nicht selbst nach einer Zusatzleistung gefragt zu haben; meist ging die Initiative vom Arzt aus. „Die Mediziner sprechen vor allem Besserverdiener an“, sagt Zok. „Das vertieft den Eindruck, dass bei den IGeL nicht die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend ist, sondern wirtschaftliche Interessen einzelner Ärzte im Vordergrund stehen.“ Für den WIdOmonitor wurden im November und Dezember 2012 bundesweit mehr als 2.000 gesetzlich Versicherte befragt.

Was sind IGeL?

IGeL sind ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Serviceleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind und deshalb nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Die Versicherten müssen sie daher privat bezahlen. Die Angebote reichen von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen über Reisemedizin und Naturheilverfahren bis hin zu Anti-Aging-Angeboten. „Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind“, sagt WIdO-Referent Zok.

Vor allem Augenärzte, Gynäkologen und Hautärzte weisen ihre Patienten auf IGeL hin. Am häufigsten bieten Mediziner zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (20,6 Prozent) an, gefolgt von Glaukomvorsorgeuntersuchungen, bei denen der Augeninnendruck gemessen und der Sehnerv überprüft werden (16 Prozent), sowie von zusätzlichen Blut- und Laboruntersuchungen (12,3 Prozent).

Die Versichertenbefragung zeigt auch, dass rechtliche Vorgaben noch weniger eingehalten werden als vor zwei Jahren. So müssen Versicherte vor dem Beginn der Behandlung schriftlich bestätigen, dass sie auf ausdrücklichen Wunsch auf eigene Kosten behandelt werden. Außerdem sind Ärzte verpflichtet, ihnen eine Rechnung auszuhändigen, in der detailliert alle Einzelleistungen und der Preis aufgeführt sind. Im aktuellen WIdOmonitor gaben nur 34,1 Prozent der Befragten an, vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt getroffen zu haben. Im Jahr 2010 waren es 45,6 Prozent. Erhielten 2010 lediglich 14,5 Prozent der Patienten keine Rechnung, erhöhte sich ihre Zahl 2012 auf 22,1 Prozent. Ärzte müssen ihre Patienten über Nutzen, Risiken und die Zuverlässigkeit der zusätzlichen Leistung aufklären. „Das geschieht häufig nicht ausreichend“, kritisiert WIdO-Referent Zok. Der Umfrage zufolge sind nur 53,4 Prozent der Befragten der Ansicht, dass ihnen der Arzt den Nutzen der Leistung „gut“ oder „sehr gut“ erklärt hat. 20 Prozent fühlen sich „schlecht“ oder „sehr schlecht“ beraten. Bei der Glaukomvorsorge meinen nur knapp 40 Prozent der Befragten, dass sie gut beraten wurden. Wie zuverlässig die Untersuchungsmethode ist, erfuhren lediglich 46,2 Prozent der Befragten. Nur ein Fünftel (20,3 Prozent) bejahte die Frage, ob mögliche Risiken ein Thema im Gespräch mit dem Arzt waren.

Tipps für Patienten

Mängel gab es auch bei der Umsetzung der Auflage, dass die Patienten nicht zu einer Entscheidung gedrängt werden sollten. 26,9 Prozent der befragten Versicherten kritisierten, dass ihnen der Mediziner vor der Untersuchung keine ausreichende Bedenkzeit eingeräumt habe. „Zusätzliche Leistungen sind niemals dringend“, sagt Zok und empfiehlt Patienten, denen eine Zusatzleistung angeboten wird, Folgendes zu beachten:

  • Klären Sie, warum Sie die Behandlung oder Untersuchung selbst bezahlen sollen. Gesetzlich Versicherte können sich auch an ihre Krankenkasse wenden und nachfragen, ob die Leistung nicht doch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ausführlich über Nutzen und Risiken aufklären.
  • Bestehen Sie auf eine ausreichende Bedenkzeit. Das Beratungsgespräch und die Behandlung sollten an verschiedenen Terminen stattfinden.
  • Vor der Untersuchung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden. Darin sollten jede einzelne Leistung und die voraussichtliche Honorarhöhe genannt werden. Außerdem müssen Sie zustimmen, dass die Behandlung ausdrücklich auf ihren eigenen Wunsch erfolgt.
  • Nach der Behandlung sollten Sie eine Rechnung erhalten, in der die einzelnen Leistungen aufgelistet sind. Pauschale Honorare sind genauso unzulässig wie Barzahlungen ohne Beleg.
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