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Rollatoren: Bequemlichkeit kostet extra

Ein komfortabler Rollator kostet schnell das Dreifache eines Kassenmodells. Entscheidend in puncto Komfort ist vor allem, ob es sich um einen Quer- oder einen Längsfalter handelt, stellt die Stiftung Warentest in ihrer Februar-Ausgabe von test fest. Für den Praxistest waren rollatorerfahrene Senioren im Einsatz.

Ein Rollator ist eine Gehhilfe auf vier Rädern. Das eint sie alle. Doch es gibt große Unterschiede: Der Preis kann im Schnitt von 70 bis 400 Euro reichen, wobei hier das teuerste Modell, der Handicare Gemino nur die Note „Befriedigend“ bekam. Der günstige Bischoff & Bischoff Rollator B war nur „ausreichend“ und landete auf dem letzten Platz.

Testsieger war der Russka Vital für 299 Euro, ein so genannter Längsfalter, den man, anders als einen Querfalter, längs zusammenschieben und so bequem auch auf wenig Platz verstauen oder transportieren kann. Zusammengeschoben bleibt er, anders als andere, auch stehen.

Die 7 „guten“ unter den 15 getesteten Modellen sind nicht billig. Wer einen Rollator nur auf Rezept bekommt und sich den höheren Preis durch Draufzahlen nicht leisten kann, bekommt wahrscheinlich einen sperrigen, schwereren Querfalter. Die Zeitschrift erklärt, wer wie einen Rollator bekommt, wie man ihn einstellt und gibt einen guten Tipp: Im Internet lässt sich mitunter eine Menge Geld sparen.

Der ausführliche Test Rollatoren ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/rollatoren abrufbar.

Masterplan altengerechte Quartiere.NRW nimmt Fahrt auf

Der „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ stößt auf so großes Interesse bei den Kommunen, dass das Ministerium für Pflege und Alter sein Informationsangebot ausweitet. Fünf regionale Workshops unter dem Titel „Neue Wege in der Quartiersentwicklung“ sind komplett ausgebucht. Deshalb findet am 31. Januar 2014 in Düsseldorf zusätzlich noch ein sechster Workshop zum Masterplan statt.

„Die große Resonanz auf unsere Hilfe zur Selbsthilfe für die Kommunen zeigt, dass sich überall in Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden auf den Weg machen wollen, Wohnquartiere altengerecht weiterzuentwickeln“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben – auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf. Der Masterplan altengerechte Quartiere.NRW hilft den Kommunen bei der Entwicklung von jeweils für die individuelle Situation vor Ort passenden Konzepten“, so Steffens weiter.

Seit Juni 2013 unterstützt das Landesbüro altengerechte Quartiere NRW mit Sitz in Bochum Kommunen bei der Quartiersentwicklung. Zusätzlich wurden zunächst fünf regionale Workshops organisiert, um den Kommunen die Gelegenheit zu geben, im Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und des Landesbüros mehr über den Masterplan, Möglichkeiten der Finanzierung altengerechter Quartiers-entwicklung, Beratungsangebote und Beispiele guter Praxis aus der Region zu erfahren. „Für uns ist dabei auch wichtig, die Bewertung der Kommunen zu hören und den Austausch untereinander zu vertiefen“, betont Ministerin Steffens.

Zwei Workshops mit jeweils rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden bereits im Dezember 2013 in Bochum und Münster statt. Die nächsten Termine sind Paderborn (heute, 9. Januar), Köln (10. Januar) und Düsseldorf (17. Januar). Anmeldungen für den Zusatztermin am 31. Januar 2014 (9.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Ministerium für Pflege und Alter am Horionplatz 1 in Düsseldorf) sind noch unter www.aq-nrw.de (Homepage des Landesbüros altengerechte Quartiere in NRW) möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

„Heimat im Quartier! Wie wollen wir leben?“ – unter diesem Titel sind auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich mit Ideen und Impulsen an einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung von Stadtteilen, Quartieren oder Veedeln zu beteiligen. Unter der Adresse www.heimat-im-quartier.de wurde im Internet eine Dialogplattform mit unterschiedlichen Denkräumen zu verschiedenen Aspekten der Quartiersentwicklung eingerichtet (Twitter: #HeimatNRW). Die Ergebnisse des Online-Dialogs sollen in eine große Bürgerveranstaltung im Frühjahr einfließen.

Ministerin Steffens: „Die altengerechte Quartiersentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen, Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern. Die Landesregierung macht hier keine Vorgaben, sondern die Kommunen, die Menschen vor Ort und ihre Interessenvertretungen bestimmen selbst, was sie brauchen. Sie sind es, die die Konzepte mit Leben füllen.“

Die Informationsbroschüre zum Masterplan altengerechte Quartiere.NRW kann auf der Internetseite des Ministeriums www.mgepa.nrw.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Zu heiß für das australische TV – Der schärfste Werbeoclip von Down Under

Unter dem Motto „Get Naked!“ wirbt der Hersteller auf nicht herkömmlicherweise für Kondome. Der Clip wird nur noch in australischen Kinos und online gezeigt.

Selbstbestimmt leben – Schon kleine Hilfen können den Alltag erleichtern

Auch pflegebedürftige Menschen möchten möglichst selbstständig ihren Alltag meistern. „Damit das gelingt, ist es oft sinnvoll, die Wohnung umzugestalten“, sagt Christian Hassel, Pflegeexperte im AOK-Bundesverband. Damit sich pflegebedürftige Menschen ungehindert in ihrer Wohnung bewegen können, sollte diese möglichst frei von Hindernissen sein. „Dadurch lässt sich auch Stürzen vorbeugen“, sagt Hassel. Weitgehend barrierefrei ist eine Wohnung, wenn sie

  • ohne Stufen und Schwellen begehbar ist,
  • über eine ebenerdige Dusche verfügt,
  • mindestens 90 Zentimeter breite Türen hat und
  • über Räume verfügt, in denen man sich auch mit einem Rollator oder Rollstuhl gut bewegen kann.

Wie die Wohnung zu gestalten ist, hängt auch von der Art und Schwere der körperlichen Einschränkungen ab.

Stolperfallen vermeiden

Damit Pflegebedürftige nicht hinfallen und sich verletzen, sind rutschfeste Bodenbeläge wichtig. Um Stolperfallen zu vermeiden, ist es außerdem ratsam, Teppichläufer zu befestigen und Telefonkabel vom Boden zu entfernen. Die Möbel sollten stabil und kippsicher sein, damit sich Menschen mit einer Gehbehinderung daran abstützen können.

Alle Einrichtungsgegenstände und Fenster sollten leicht zugänglich sein. Es empfiehlt sich, die Sitzflächen von Sofas, Sesseln und Betten zu erhöhen – das erleichtert das Aufstehen und Hinsetzen. Wenn sich pflegebedürftige Menschen noch selbst ihre Schuhe an- und ausziehen können, sollte dafür eine stabile Sitzgelegenheit bereit stehen. Im Bad erhöhen Haltegriffe die Sicherheit und machen die Körperpflege leichter.

Sind bauliche Veränderungen notwendig, können sich Versicherte von der Krankenkasse beraten lassen. Beispielsweise kann das Bad behindertengerecht umgebaut werden. Die Kücheneinrichtung oder anderes Mobiliar lassen sich anpassen, Schwellen abbauen. „Berater der AOK kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild von Ihrer persönlichen Situation zu machen“, sagt Hassel. Für Umbaumaßnahmen zahlt die Pflegekasse dem Versicherten Zuschüsse bis zu einem Betrag von 2.557 Euro. Voraussetzung ist, dass die Umbauten die häusliche Pflege erst ermöglichen oder sie in erheblichem Maße erleichtern.

Antrag vor dem Umbau stellen

Zuschüsse gibt es auch, wenn die Anpassung des Wohnraums eine möglichst selbstständige Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederherstellt. Es ist sinnvoll, den Antrag zu stellen, bevor der Umbau beginnt. Die Pflegekasse zahlt den bewilligten Zuschuss in der Regel aus, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können.

Die Pflegekasse übernimmt auch Kosten für Pflegehilfsmittel. Diese sollen die häusliche Pflege erleichtern oder zur Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder diesem eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Einige pflegebedürftige Menschen benötigen zum Beispiel ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse, mit dem sie im Notfall Hilfe rufen können.

Technische Hilfen

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe zahlt die AOK bis zu 31 Euro pro Monat. Technische Hilfen (zum Beispiel Pflegebetten) werden in geeigneten Fällen bevorzugt geliehen.

Für technische Hilfen zahlen Pflegebedürftige ab 18 Jahren zehn Prozent der anfallenden Kosten, allerdings höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und Pflegehilfsmittel benötigen, können einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Hilfsmittel der Krankenkasse können kranken oder behinderten Menschen ebenfalls den Alltag erleichtern. Sie sichern entweder den Erfolg der Krankenbehandlung, beugen einer Behinderung vor oder gleichen eine Behinderung aus.

Mit Gehhilfen besser fortbewegen

Dazu gehören zum Beispiel Greif- und Lesehilfen oder Strumpfanzieher. Gehbehinderte Menschen, die nicht mehr sicher auf den Beinen sind, können sich mithilfe von Hand- und Gehstöcken oder Rollatoren meist besser fortbewegen.

Im Bad gleichen Hocker mit rutschhemmenden Fußenden im Einzelfall einen unsicheren Stand aus und erleichtern das selbstständige Duschen. Der Anspruch auf Hilfsmittel umfasst auch notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Produkte, die gesetzliche Krankenkassen oder Pflegekassen übernehmen, sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet. Das Verzeichnis enthält über 20.000 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, deren Funktionstauglichkeit, Nutzen und Qualität zuvor überprüft wurden.

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