Schlagwort-Archiv: Shopping

Lebensmittel per Mausklick

(aid) – Viele klassische Supermärkte und spezialisierte Webshops bieten inzwischen auch Online-Bestellungen von Lebensmitteln an. Offenbar lassen sich immer mehr Verbraucher auf das neue Konzept ein. 15 Millionen Menschen nutzten im Jahr 2014 den Service: gegen eine geringe Gebühr Nahrungsmittel bequem ins Haus geliefert zu bekommen. Im Jahr 2011 waren es nur 4,5 Millionen. Das Potenzial für weiteres Wachstum ist groß, so die Einschätzung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM. Nach einer aktuellen Befragung hat mehr als jeder Dritte zwar noch nie Lebensmittel per Mausklick gekauft, kann es sich in Zukunft aber vorstellen.

Dabei sind Frauen interessierter (41 %) als Männer (36 %). Auch mit zunehmendem Alter gibt es Unterschiede: Besonders offen sind 14- bis 29-Jährige, von denen rund 43 Prozent auf der Website statt im Supermarkt einkaufen würden. Bei Nutzern ab 65 Jahren sind es immerhin 27 Prozent. Bislang bestellen Verbraucher in erster Linie abgepackte Produkte wie Tiefkühlgerichte, Mehl oder Müsli (26 %). Neben gängigen Waren sind auch ausgefallene Delikatessen gefragt. Nur fünf Prozent der Nutzer beziehen frische Erzeugnisse wie Milch, Eier und Obst im Internet. Das ist vor allem in Großstädten verbreitet. Es bleibt spannend, wie die Entwicklung weitergeht.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/verbraucher/trends_online-handel.php

Zwiebeln im Supermarkt: Oft weit gereist

Bis Zwiebeln in den Supermarkt gelangen, haben sie oft eine weite Reise zurückgelegt. Das weltweit wichtigste Exportland ist Indien, erklärt die Agrarmarkt-Informations-Gesellschaft. Die indischen Zwiebeln werden vor allem nach Bangladesch, Malaysia und in die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeführt. An zweiter Stelle der Zwiebelexporteure stehen die Niederlande. Sie liefern vor allem in afrikanische Länder mit einem Anteil von 36 Prozent. Weitere Bestimmungsländer sind Russland, Malaysia, Brasilien, Mittelamerika und die Karibik.

Immer weniger holländische Zwiebeln werden an die EU-Staaten geliefert. Inzwischen liegt der Anteil bei nur noch 30 Prozent. So kommen unsere Zwiebeln häufig aus entlegenen Teilen der Welt und Angebots- und Nachfrageverhältnisse in diesen Ländern können auch Einfluss auf die Preisentwicklung in Deutschland haben.

Heike Kreutz, www.aid.de

EU-einheitlicher Widerruf beim Online-Kauf

Wer im Internet bestellt – egal ob Bücher, Schuhe, Smartphones oder Elektrogeräte –, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden.

Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert.

Das Recht zum Widerruf haben ab Mitte Juni auch Verbraucher, die im Fernabsatz – also online oder am Telefon – einen Gas- oder Stromliefervertrag abschließen. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit zum Widerruf nicht immer eingeräumt.

Grundlage für die Änderungen ist die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, die die EU-Mitgliedstaaten bis zum 13. Juni 2014 in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das neue Recht gilt erst für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Vorherige Bestellungen fallen unter die jetzigen Bestimmungen.

14-tägiges Widerrufsrecht

Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Sie beginnt mit Vertragsschluss (zum Beispiel bei Downloadprodukten oder Dienstleistungsverträgen) oder sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat. Weitere Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert, zum Beispiel indem er ihm eine Muster-Widerrufsbelehrung per Mail, Fax oder Brief übersendet.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist (die Frist läuft dann 12 Monate und 14 Tage). Während das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung bislang „unendlich“ galt, deckelt die neue Regelung das Verbraucherrecht nun für diesen Zeitraum.

Kein Widerrufsrecht hat der Kunde in Zukunft bei versiegelten Gesundheits- oder Hygieneartikeln, die er schon geöffnet hat.

Widerrufserklärung

Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 14. Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären – entweder mit Hilfe des Muster-Widerspruchsformulars oder durch eine entsprechende Erklärung per Post, E-Mail oder Telefax. Während bislang die kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies nun nicht mehr möglich: Der Kunde muss ab 13. Juni seinen Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig kundtun. Den Eingang des Widerrufs muss das Unternehmen unverzüglich bestätigen.

Rücksendefrist

Die Ware muss der Kunde spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf an den Händler zurückschicken.

Erstattung des Kaufpreises

Der Verkäufer muss den Kaufpreis ab 13. Juni 2014 spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen. Ab dem Stichtag hat er nur noch das Recht, das Geld solange zurückzuhalten, bis er die Ware wieder bekommen oder der Kunde deren Rücksendung nachgewiesen hat.

Versandkosten

Beim Widerruf hat der Händler die Kosten für die Lieferung (Hinsendekosten) zu tragen. Die Kosten der Rücksendung muss der Kunde übernehmen – vorausgesetzt, der Online-Anbieter hat vorab darüber informiert, dass Rücksendekosten beim Widerruf fällig werden.

Kundenhotline

Händler sind weiterhin nicht verpflichtet, eine Kundenhotline anzubieten, über die Kunden die Firma nach einem abgeschlossenen Vertrag erreichen können. Wenn sie es aber tun, dann dürfen nach dem Gesetz für den Anrufer lediglich die reinen Telefongebühren anfallen. Damit sind für diese Telefonate teure Premium-Vorwahlen (0900/0180) ausgeschlossen.

Voreinstellungen im Warenkorb

Zu den Unsitten mancher Unternehmen zählt, dass sie zusätzliche Angebote wie Transportversicherungen oder Garantieverlängerungen automatisch in den Warenkorb legen. Wer als Kunde nicht genau hinschaut, zahlt für ein Produkt, das er gar nicht haben wollte. Deshalb sind diese Voreinstellungen künftig verboten. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

 

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