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Männer in hochhackigen Schuhen

Das Bata Shoe Museum freut sich, seine geplante Ausstellung Standing Tall: The Curious History of Men in Heels anzukündigen, die am 8. Mai 2015 eröffnet wird. Als offizielle Ausstellung zur Begehung des 20. Eröffnungsjubiläums des Museums wird Standing Tall festgefahrene Denkweisen dazu herausfordern, wer hochhackige Schuhe trägt und warum. Von privilegierten Herrschern bis hin zu hypersexualisierten Rockstarts erforscht diese provokante Ausstellung die Geschichte von Männern in hochhackigen Schuhen vom frühen 17. Jahrhundert bis heute und widmet sich der Verwendung und Bedeutung dieser Schuhe als Teil der Herrengarderobe im Laufe der vergangenen vierhundert Jahre.

Obwohl heute der Gedanke an Männer in Stöckelschuhen Unglauben und Erstaunen auslöst und indiskret und fremdartig wirkt, ist dies keineswegs immer so gewesen. „Als hohe Absätze an der Wende zum 17. Jahrhundert Einzug in die Modewelt hielten, waren Männer die ersten, die sie trugen, und fuhren damit auch weitere 130 Jahre als Ausdruck von Macht und Prestige fort“, sagte Elizabeth Semmelhack, Museumsdirektorin, Bata Shoe Museum. „Auch nachdem sie in den 1730er Jahren aus der Herrenmode verschwunden waren, gab es Zeitspannen, in denen hohe Absätze wieder in die männliche Garderobe integriert wurden, und zwar nicht als Herausforderung der Maskulinität, sondern vielmehr als eine Demonstration derselben.“

Einige Lebensstile akzeptieren es auch heute noch, wenn Männer hochhackige Schuhe tragen; der raue Cowboy in seinen Stiefeln mit hohem Absatz ist dafür das beste Beispiel. Für die meisten Männer können einige Zentimeter mehr an den Schuhen jedoch sehr destabilisierend wirken und ihre Männlichkeit und Orientierung in Frage stellen. Angesichts der Vorteile von Höhe, die derzeit mit höheren Gehältern und gesteigerter Attraktivität verbunden werden, stellt sich die Frage: Weshalb tragen Männer eigentlich keine hochhackigen Schuhe?

Geboten werden seltene Beispiele hochhackiger Herrenschuhe aus dem 17. und 18. Jahrhundert, Militärstiefel aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, Cowboy-Stiefel aus den 1930ern und Biker-Stiefel aus den 1940ern; Besucher erhalten die Gelegenheit, den Original-Beatle-Stiefel von John Lennon aus den 1960er Jahren, Plattformschuhe von Elton John aus den 1970ern und neue High Heels aus Haute-Couture-Kollektionen zu bewundern. Alle Ausstellungsstücke entstammen dem Bestand des Museums.

Faszinierend und zum Nachdenken anregend – Standing Tall: The Curious History of Men in Heels wird bis Juni 2016 zu sehen sein.

http://www.batashoemuseum.ca/

EU-einheitlicher Widerruf beim Online-Kauf

Wer im Internet bestellt – egal ob Bücher, Schuhe, Smartphones oder Elektrogeräte –, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden.

Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert.

Das Recht zum Widerruf haben ab Mitte Juni auch Verbraucher, die im Fernabsatz – also online oder am Telefon – einen Gas- oder Stromliefervertrag abschließen. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit zum Widerruf nicht immer eingeräumt.

Grundlage für die Änderungen ist die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, die die EU-Mitgliedstaaten bis zum 13. Juni 2014 in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das neue Recht gilt erst für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Vorherige Bestellungen fallen unter die jetzigen Bestimmungen.

14-tägiges Widerrufsrecht

Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Sie beginnt mit Vertragsschluss (zum Beispiel bei Downloadprodukten oder Dienstleistungsverträgen) oder sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat. Weitere Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert, zum Beispiel indem er ihm eine Muster-Widerrufsbelehrung per Mail, Fax oder Brief übersendet.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist (die Frist läuft dann 12 Monate und 14 Tage). Während das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung bislang „unendlich“ galt, deckelt die neue Regelung das Verbraucherrecht nun für diesen Zeitraum.

Kein Widerrufsrecht hat der Kunde in Zukunft bei versiegelten Gesundheits- oder Hygieneartikeln, die er schon geöffnet hat.

Widerrufserklärung

Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 14. Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären – entweder mit Hilfe des Muster-Widerspruchsformulars oder durch eine entsprechende Erklärung per Post, E-Mail oder Telefax. Während bislang die kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies nun nicht mehr möglich: Der Kunde muss ab 13. Juni seinen Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig kundtun. Den Eingang des Widerrufs muss das Unternehmen unverzüglich bestätigen.

Rücksendefrist

Die Ware muss der Kunde spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf an den Händler zurückschicken.

Erstattung des Kaufpreises

Der Verkäufer muss den Kaufpreis ab 13. Juni 2014 spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen. Ab dem Stichtag hat er nur noch das Recht, das Geld solange zurückzuhalten, bis er die Ware wieder bekommen oder der Kunde deren Rücksendung nachgewiesen hat.

Versandkosten

Beim Widerruf hat der Händler die Kosten für die Lieferung (Hinsendekosten) zu tragen. Die Kosten der Rücksendung muss der Kunde übernehmen – vorausgesetzt, der Online-Anbieter hat vorab darüber informiert, dass Rücksendekosten beim Widerruf fällig werden.

Kundenhotline

Händler sind weiterhin nicht verpflichtet, eine Kundenhotline anzubieten, über die Kunden die Firma nach einem abgeschlossenen Vertrag erreichen können. Wenn sie es aber tun, dann dürfen nach dem Gesetz für den Anrufer lediglich die reinen Telefongebühren anfallen. Damit sind für diese Telefonate teure Premium-Vorwahlen (0900/0180) ausgeschlossen.

Voreinstellungen im Warenkorb

Zu den Unsitten mancher Unternehmen zählt, dass sie zusätzliche Angebote wie Transportversicherungen oder Garantieverlängerungen automatisch in den Warenkorb legen. Wer als Kunde nicht genau hinschaut, zahlt für ein Produkt, das er gar nicht haben wollte. Deshalb sind diese Voreinstellungen künftig verboten. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

 

Schuhmode 2014

Sexy heißt der Trend für 2014 und auf jeden Fall hoch. Ob nun mit Keilabsatz oder auch nur einfach als High Heel, die Farben werden zwar etwas blasser aber dafür wird die Schuhmode 2014 richtig bunt

Big Business auf High-Tech-High-Heels

Big Business auf High-Tech-High-Heels – High Tech im High Heel? Jetzt zum ersten Mal gesehen in Deutschland, auf der Schuhfachmesse GDS in Düsseldorf.

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