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Nachts, wenn alles feiert…

Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt
Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt

Nach den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes ist die Silvesternacht die arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehren und den Rettungsdienst. Die Feuerwehr Bocholt blieb in den vergangenen Jahren glücklicherweise von größeren Ereignissen verschont.

Zumeist handelte es sich um kleinere Brände wie z.B. Containerbrände, die es immer wieder zu löschen galt. Dafür hatte der Rettungsdienst mehr zu tun. So wird auch am diesjährigen Silvesterabend ein zusätzlicher Rettungswagen vom Malteser Hilfsdienst Bocholt in der Rettungswache der Feuerwehr stehen. „Schwere Unfälle gab es aber auch hier glücklicherweise in den vergangenen Jahren nicht“ berichtet der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Thomas Deckers. Dies mag einerseits an der Präventionsarbeit liegen, andererseits geht der Trend immer mehr zum Batteriefeuerwerk. Diese könnten, wenn die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden, das Verletzungs- und Brandrisiko erheblich reduzieren.

Damit sich der positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzt, gibt die Feuerwehr einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

Wohnung sollten in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster sowie Türen geschlossen gehalten werden.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder noch keine 18 Jahre alt sind.

Raketen sind nur im Freien zu verwenden und sollten z. B. aus großen, nicht brennbaren Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden. Ist der Wind zu stark, sollten Raketen nicht abgefeuert werden, da die Flugbahn nicht mehr bestimmbar ist.

Feuerwerkskörper, die an einem Ende mit der Hand gehalten werden dürfen, sind weit vom Körper entfernt zu halten, hierbei ist die Windrichtung zu beachten. „Blindgänger“ sind auf keinen Fall noch einmal anzünden und nicht in die Tasche zu stecken.

Zum Kühlen von kleineren Verbrennungen und zum Löschen sollte ein Eimer mit kaltem Wasser bereitgestellt werden. Ein bereitgehaltener Feuerlöscher kann auch nützlich sein.

Nehmen Sie bei Brandwunden den notärztlichen Dienst in Anspruch, wenn die Schwere der Verbrennung dies erfordert, auch den Notruf 112!

Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden gekommen. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.

© Foto: Stadt Wertheim
© Foto: Stadt Wertheim

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Personen unter 18 Jahren dürfen überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt.

Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-253.

Link:
Wertheim – Bücher und andere Produkte
Silvester – Bücher und andere Produkte

Silvesterknaller: Zündende Tipps fürs schadenfreie Böllern

Wie schon in den Vorjahren ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell nur vom 28. bis 31. Dezember 2013 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. „Auch deshalb empfiehlt es sich, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, gibt die Verbraucherzentrale NRW zündende Tipps zum Jahreswechsel mit auf den Weg:

  • Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM – P II – 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
  • Auf Kennzeichnungsnummer achten: Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden. Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg! Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. So fehlen bei diesen Produkten sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität sehr häufig zu wünschen übrig (Fehlzündungen), oder sie entfalten sich wegen ihrer oftmals erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.
  • Illegale Ware aus dem Ausland meiden: Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Die Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.
  • Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Die Haftung kann allerdings auch den treffen, der erlaubte Feuerwerkskörper in den Himmel jagt. Deshalb ist es ratsam, die Gebrauchsanweisung genau zu beachten. Auch empfiehlt sich, zur Sicherheit beim Abfackeln einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und anschließend in die graue Tonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten!
  • Bei Unfällen Versicherung einschalten: Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt dagegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes ab. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden – übernimmt allein die Vollkaskoversicherung den Schaden. Sie erstattet abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde.
  • Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die Familien-Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus.

Stand: 12/2013

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