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Stiftung Warentest kämpft weiter für korrekte Aromen-Kennzeichnung

Im Streit um den Aromastoff Piperonal in der Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ hat das Landgericht München I heute die von der Firma Ritter am 28. November 2013 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Damit ist es der Stiftung Warentest weiterhin nicht erlaubt, Aussagen zur Art der Herstellung des Aromas in der Schokolade zu machen. Die Stiftung Warentest nimmt diese Entscheidung nicht hin und wird deshalb Berufung gegen das Urteil einlegen.

Bei einem Test von 26 Nussschokoladen, veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test, hatte die Stiftung Warentest die Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ wegen falscher Deklaration abgewertet. Die Firma Alfred Ritter hatte daraufhin beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt und diese sechs Tage später erhalten. Der Widerspruch der Stiftung Warentest blieb erfolglos. Sie wird im Verfahren der einstweiligen Verfügung gegen das bestätigende Urteil Berufung einlegen. Im bisherigen Verfahren haben Ritter Sport und der Aromenlieferant, die Symrise AG aus Holzminden, den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offen gelegt. Klar ist bisher lediglich, dass die Symrise AG den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstellt, sondern über Dritte bezieht.

Entscheidungen in Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz – dazu gehört auch die einstweilige Verfügung – haben keinen endgültigen Charakter, die inhaltliche Frage wird dabei noch nicht geklärt. Deshalb nehmen sie die Gerichtsentscheidung eines Hauptverfahrens nicht vorweg.

Geräteverschleiß: Hersteller planen die Lebensdauer von Produkten

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Hersteller bauen keine gezielten Schwachstellen in ihre Geräte ein, damit sie vorzeitig kaputt gehen. Sie planen aber dennoch eine Lebensdauer für ihre Produkte. Dabei gilt häufig die Regel: Je teurer desto langlebiger. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, nachdem sie für die September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test ihre Lebensdauerprüfungen der letzten zehn Jahre ausgewertet hat.

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Der Verdacht, dass gezielt ein frühzeitiger Verschleiß von Produkten herbeigeführt wird – die sogenannte geplante Obsoleszenz – lässt sich laut test nicht belegen. Insbesondere Haushaltsgeräte gehen heute nicht schneller und nicht häufiger kaputt als früher. Dennoch gibt es Tricks, mit denen die Hersteller ihren Umsatz ankurbeln. Dazu gehören hohe Reparaturkosten, fest eingebaute Akkus, fehlende Ersatzteile, Drucker, die fälschlich leere Patronen anzeigen oder Produkte, die sich nicht reparieren lassen.

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Bei ihren Geräten planen die Hersteller schon bei der Produktion, wie lange es halten soll. Der Kunde erfährt davon allerdings nichts. Im Allgemeinen gilt: Billige Geräte sind oft schneller Schrott als teure. Bei Waschmaschinen unter 550 Euro, Akkubohrern unter 50 Euro oder Staubsaugern unter 80 Euro ist die Gefahr groß, dass die Freude am neuen Gerät nicht lange währt. Eine Garantie ist der Preis allerding nicht. Die Tester listen auch kostspielige Reinfälle auf, wie eine Espressomaschine für 985 Euro oder eine Küchenmaschine für 340 Euro

Der ausführliche Test Geräteverschleiß ist unter www.test.de/verschleiss abrufbar.

 

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