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Vermögenswirksame Leistungen: Gute VL-Verträge mit Geld vom Chef sind unschlagbar

Bis zu 5,48 Prozent Rendite für einen VL-Banksparplan oder gesicherte niedrige Darlehenszinsen bei einem VL-Bausparvertrag – vermögenswirksame Leistungen erlauben einen vielseitigen und individuell zugeschnittenen Vermögensaufbau. Vor allem die bis zu 480 Euro Zuschüsse vom Chef für jedes Jahr machen das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen unschlagbar attraktiv. Und je nach Einkommen gibt es noch eine staatliche Förderung obendrauf. Finanztest zeigt in der aktuellen Februar-Ausgabe, für wen welche VL-Verträge geeignet sind und nennt die jeweils besten Angebote.

Finanztest 09_20135,48 Prozent Rendite gibt es für den VL-Sparplan von der Edekabank nach 7 Jahren – allerdings nur, wenn auch das Girokonto bei der Edekabank geführt wird. Ohne Bedingung gibt es den VL-Banksparplan der Degussa Bank, mit immerhin noch 3,39 Prozent Rendite pro Jahr. Das sind attraktive Angebote in der aktuellen Niedrigzinsphase. Dazu kommt: Zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat zahlen Arbeitgeber VL-Sparern zusätzlich zum Bruttolohn, abhängig von Branche und Region.

VL-Verträge lassen sich vielseitig zum Vermögensaufbau nutzen: für sicherheitsorientierte Sparer in Form eines Banksparplans, für risikofreudige als Aktienfondssparplan. Sie lassen sich aber auch zur Immobilienfinanzierung oder für die betriebliche Altersvorsorge einsetzen. Kaum verständlich, warum es immer noch viele gibt, die zwar einen Anspruch auf VL-Leistungen haben, diesen aber nicht nutzen. Wer nicht weiß, wie es bei seinem Arbeitgeber aussieht: Das ist in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.

Tipp von Finanztest: Wer jetzt keinen guten VL-Vertrag hat, sollte den Vertrag nicht kündigen, sondern im Regelfall durchhalten. Bei Kündigung geht die staatliche Förderung in den meisten Fällen verloren, bei Banksparplänen ein möglicher Bonus, der viele Angebote erst attraktiv macht. Lohnen kann sich hingegen die Kündigung eines schlechten Aktienfonds ohne staatliche Förderung.

Der ausführliche Test Vermögenswirksame Leistungen erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits www.test.de/vl abrufbar.

Schadenregulierung: Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen

Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe.

Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe.

Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde.

Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen.

Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.

Fitnessstudios: Die teueren Studios sind die besten

Die teureren Trainingsclubs schneiden im Test besser ab als Discountanbieter. Bei der Betreuung der Freizeitsportler hapert es aber auch bei den teuren Fitnessclubs häufig. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift test, für die sie das Angebot und die Betreuung von sieben überregional vertretenen Fitnessstudio-Anbietern getestet hat.

Mit dem Qualitätsurteil „Gut“ schnitten die Studios von Injoy und Fitness First ab. Sie bieten ab 600 Euro Mitgliedschaft im Jahr das volle Programm: Kraft- und Ausdauertraining sowie Kurse. Das ebenfalls „gute“ Kieser-Training bietet ausschließlich Krafttraining an Maschinen zu einem Jahresbeitrag ab 590 Euro. Einführung und Trainingsbedingungen sind bei diesen drei Studios „gut“, die Betreuung könnte allerdings noch besser sein.

Marktführer McFit schnitt „befriedigend“ ab, hier kritisieren die Tester, dass zu wenig Wert auf fundiert geschultes Personal gelegt wird und es zudem zu wenige Trainer gibt. Noch schlechter sieht es bei den beiden mit „ausreichend“ bewerteten Fitnessstudios aus: Hier waren die Trainer wenig kompetent und unaufmerksam oder selten anwesend.

Wer mit einem Training im Fitnessstudio beginnen will, sollte die infrage kommenden Studios zunächst bei einem kostenlosen Probetraining ausprobieren. So bekommt man einen Eindruck von Angebot, Atmosphäre, Räumlichkeiten und der Qualität der Betreuung. Hat man sich für ein Studio entschieden, sollte man auf möglichst kurze Vertragslaufzeiten achten, damit man nicht lange gebunden ist, wenn die Begeisterung nach einigen Wochen möglicherweise nachlässt.

Der ausführliche Test Fitnessstudios ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/fitnessstudios abrufbar.

Test: Dekorative Kosmetik

Lidschatten, Wimperntusche und Lipgloss, die ein besonderes „Extra“ bieten wollen und deshalb gern zu Weihnachten verschenkt werden, können es ganz schön in sich haben: Bei ÖKO-TEST (Ausgabe 11/2013) schnitten viele bekannte Marken richtig schlecht ab. Überzeugen konnten nur die Produkte von Naturkosmetikherstellern.

Keine Feiertagsstimmung: Auch ein Lippenstift der bekannten Marke The Body Shop war glatt "ungenügend". Grund war unter anderem ein Duftstoff, der Allergien auslösen kann und die Tatsache, dass der Anbieter auch auf Nachfrage die Farbbestandteile nicht genau aufschlüsselte. Foto: ÖKO-TEST
Keine Feiertagsstimmung: Auch ein Lippenstift der bekannten Marke The Body Shop war glatt „ungenügend“. Grund war unter anderem ein Duftstoff, der Allergien auslösen kann und die Tatsache, dass der Anbieter auch auf Nachfrage die Farbbestandteile nicht genau aufschlüsselte.
Foto: ÖKO-TEST

Zu Weihnachten kann es schon mal etwas ganz Besonderes sein. Aber wer seine Lieben mit teurer dekorativer Kosmetik überraschen will, sollte vorsichtig sein: Große und teure Marken sind kein Garant dafür, dass die Produkte auch von guter Qualität sind. Das genaue Gegenteil ist sogar der Fall: Problematische Konservierungsmittel, bedenkliche UV-Filter, umstrittene Hilfsstoffe, allergisierende Duftstoffe stecken in einigen hochpreisigen Produkten konventioneller Hersteller.

Etwa bei einem Lippgloss von Lancôme: Stolze 25,95 Euro pro 6 Milliliter muss man berappen – und bekommt für das viele Geld Paraffine und ein Silikon, eine halogenorganische Verbindung und einen umstrittenen Farbstoff. Gesamturteil in der ÖKO-TEST-Untersuchung: „ungenügend“.

Oder ein Lidschatten von MAC: Das untersuchte Produkt ist gold-bronze-schwarz gesprenkelt und verzaubert durch sein Aussehen. Leider stecken darin umstrittene PEG-Derivate und ein bedenklicher UV-Filter. Außerdem schlüsselt die Firma die Farbbestandteile nicht genau auf. Auch dafür vergibt ÖKO-TEST ein glattes „ungenügend“ – für die wenigen 2,2 Gramm schlechten Inhalt zahlt man übrigens satte 23 Euro.

Erfreulich hingegen, was die zertifizierten Naturkosmetikhersteller anbieten: Ganz gleich ob Puder, Lippgloss, Make-up oder Lidschatten: Alle untersuchten Produkte zeigten sich ausnahmslos von ihrer besten Seite und können ohne Bedenken verschenkt werden.

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