Schlagwort-Archiv: Tipps

Blähungen in den Griff bekommen

(ots) – Wer kennt das nicht: Man steht an der Kinokasse, sitzt in der Straßenbahn oder wartet an der Haltestelle auf den Bus – dann passiert es. Plötzlich quälen Blähungen, oder extremer Harndrang lässt sich nicht mehr ganz kontrollieren. Das Magazin Reader’s Digest gibt in seiner März-Ausgabe 2014 wertvolle Tipps, wie man solche oft peinlichen Situationen vermeiden kann.

Lebensmittel wie Zwiebeln, Lauch oder Kohl enthalten „Zuckerstoffe und schlecht verdauliche Kohlehydrate, die erst im Dickdarm durch Bakterien verarbeitet werden und dabei Gase bilden“, erklärt Dr. Andreas Leodolter, Gastroenterologe am Evangelischen Krankenhaus Herne. Die Ursache für Blähungen kann auch in der Unverträglichkeit von Milch- oder Fruchtzucker liegen. Dann sollte zum Süßen von Speisen lieber Honig statt Zucker verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Blähende Lebensmittel meiden und lieber fünf kleine statt drei große Mahlzeiten pro Tag zu sich nehmen.

Ein anderes Problem, auf das Reader’s Digest in seiner neuen Ausgabe eingeht, ist das Thema Blasenschwäche. „Bei vielen Menschen mit Harninkontinenzproblemen sind Beckenboden-, aber auch Bauch- und Rumpfmuskulatur zu schwach“, erklärt Privatdozentin Dr. Ines-Helen Pages, Chefärztin des Instituts für Physikalische und Rehabilitative Medizin am Klinikum Ludwigshafen. Betroffene sollten deshalb ihre Körpermitte stärken – am besten unter fachlicher Anleitung. Neben einem solchen Training gibt es auch die Möglichkeit einer Elektrotherapie oder die Verordnung von Medikamenten, die die Blasenmuskulatur beruhigen und das Fassungsvermögen der Blase erhöhen können.

In der März-Ausgabe widmet sich Reader’s Digest auch den Fuß- und Nagelpilzerkrankungen. Schätzungsweise ein Drittel der Deutschen und Österreicher sind davon betroffen. Die Erreger lauern vor allem in Schwimmbädern, Umkleideräumen und Hotelzimmern. „Die Infektion hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, sie kann jeden befallen“, betont Dr. Ralph von Kiedrowski, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Deutscher Dermatologen. Im Regelfall können die Erreger mit Cremes und Salben gut behandelt werden – je früher, desto effektiver.

Reader’s Digest berichtet dann in der April-Ausgabe darüber, was man gegen übermäßiges Schwitzen, Mundgeruch und Hämorrhoidenprobleme unternehmen kann.

Quelle: : http://www.readersdigest.de

Wenn das Auge zuckt, verklebt ist oder sich verfärbt

(ots) – Wer viel arbeitet, Stress im Beruf oder privat hat, unter Schlafmangel leidet oder sich in Räumen mit trockener Heizungsluft aufhält, sieht die Spuren oft an den eigenen Augen. Sie sind dann leicht gerötet, das Lid zuckt. Das Magazin Reader’s Digest klärt in seiner Januar-Ausgabe 2013 auf, wann solche Beschwerden harmlos sind und wann es ratsam ist, einen Augenarzt aufzusuchen.

Wer zum Beispiel morgens mit geröteten und verklebten Augen aufwacht, hat sich wahrscheinlich eine Bindehautentzündung zugezogen. Ursache sind oftmals Bakterien oder Viren, dann ist die Entzündung ansteckend und kann leicht auf Mitmenschen übertragen werden. Auch trockene Heizungsluft, Zigarettenrauch oder grelles Sonnenlicht können die Bindehaut reizen. Im Zweifelsfall ist es besser, sich einen Termin beim Augenarzt geben zu lassen.

Das gleiche gilt für den Fall, dass über Tage hinweg das Augenlid zuckt und der Körper damit auf Überanstrengung reagiert. Vorsicht und ein Besuch des Haus- oder Facharztes ist auch für den Fall geboten, dass sich das Weiße im Augapfel oder die Bindehaut gelb färben. Es handelt sich um Anzeichen, dass möglicherweise Galle oder Leber erkrankt sind. „Eine leicht Gelbfärbung der Augen kann auch auf eine Erkrankung des blutbildenden Systems hinweisen“, sagt Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Internisten, in der neuen Ausgabe des Magazins Reader’s Digest.

Erst einmal kein Grund zur Panik besteht, wenn von jetzt auf gleich ein Blutfleck im Auge zu sehen ist. Meist steckt dahinter nur ein geplatztes Äderchen infolge starken Niesens oder Hustensund der Fleck verschwindet nach und nach. Dennoch rät Dr. Georg Eckert, Sprecher des Bundesverbandes der Augenärzte Deutschlands, zum Arztbesuch: „Es könnte auch ein mit bloßem Auge nicht sichtbarer Fremdkörper dahinterstecken, der entfernt werden muss, oder eine schwere Entzündung.“

Denkbar ist auch, dass der Patient unter Bluthochdruck leidet. Vor diesem Hintergrund ist häufiges Blinzeln erst einmal harmlos. Wer darunter leidet, dem raten die Experten zu einem Sehtest, weil vor allem kurzsichtige Menschen derartige Beschwerden haben. Weitere mögliche Ursachen sind eine Allergie oder ein Fremdkörper im Auge.

Quelle: : http://www.readersdigest.de

 

Halloween: Süße Streiche, saure Folgen

Foto: obs/BrandXPictures/Thinkstock
Foto: obs/BrandXPictures/Thinkstock

In der Nacht vor Allerheiligen

In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. Doch wer zahlt, falls aus harmlosen Scherzen ernsthafte Schäden werden? CosmosDirekt erklärt, wie sich Eltern gegen unerwartete Kosten absichern können.

Die Tradition, an Halloween – dem Abend vor Allerheiligen – von Haus zu Haus zu ziehen, geht auf einen christlichen Brauch aus dem elften Jahrhundert zurück. Damals wurden in Irland kleine „Seelenbrote“ mit Johannisbeeren an Bettler verteilt. Diese versprachen im Gegenzug, für die Seelen von Verstorbenen zu beten.

Heute sind die Beschenkten Kinder und Jugendliche, die – um Süßigkeiten bittend – durch die Wohnviertel ziehen. Werden Bonbons, Kekse und anderes Naschwerk nicht freiwillig herausgegeben, drohen die verkleideten Gruselgestalten mit Streichen. Doch was, wenn sich die Farbe nicht mehr von der Hausfassade löst oder der Briefkasten nach einer Böllerexplosion schief in den Angeln hängt? „Wenn bei Halloween-Streichen Gegenstände beschädigt werden oder so- gar zu Schaden kommen, hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. „Mithilfe dieser Versicherung kann der Schaden rasch und unbürokratisch reguliert werden.“

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Missgeschicke ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind im Versicherungsschutz nicht inbegriffen. Damit die Nacht der Geister nicht zum Alptraum wird, sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:

– Tipp 1: Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich eine
Familienhaftpflichtversicherung, die auch Beschädigungen
einschließt, wenn diese durch deliktunfähige Kinder unter sieben
Jahren verursacht werden.

– Tipp 2: Gehen Sie mit Ihren Kindern auf Beutezug. So kommen Sie
Ihrer Aufsichtspflicht nach und können in heiklen Situationen
Schäden eventuell direkt vor Ort verhindern.

Für alle anderen gilt: Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut. Wer zum Beispiel einen Garten hat, stellt Gartenmöbel am besten ins Haus. Auch ein Auto sollte in der Gruselnacht an einem sicheren Ort geparkt werden – wenn möglich in der Garage. So kommen kleine Halloween-Fans gar nicht erst auf dumme Gedanken. Und seien Sie vorbereitet auf gruselige Gäste: Halten Sie genug Süßigkeiten bereit!

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/halloween-53532/

An Halloween ist nicht alles erlaubt

Foto: obs/LBS West
Foto: obs/LBS West

Die Zeit der Hexen, Skelette
und Vampire

(ots) – Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können, erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu verwüsteten Blumenbeeten. „Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht, ist erlaubt“, weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. „Hinterlässt ein Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand nicht rückstandslos entfernt werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und sich verletzt, kann es noch teurer werden. „Solche Späße schießen weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus“, sagt Freise. LBS-Rechtsexpertin: „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.“

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt, sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. „Oft kommen die Kinder und Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern zu kontaktieren“, rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1. November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt werden. Agnes Freise: „Das Beste ist immer noch, Sie halten Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme.“

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