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Null-Prozent-Finanzierung mit Tücken

Foto: dpj/newpol.de
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Null-Prozent-Finanzierung

Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten. „Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein.

Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“ Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:

  • Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
  • Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
  • Versicherungsschutz kein Muss: Ob als Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung – unter diesen und ähnlichen Begriffen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Da die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden, gleichzeitig aber teuer sind, ist ihr Abschluss sehr häufig nicht zu empfehlen. Kunden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Achtung: Oft ist der Abschluss in den Verträgen der Null-Prozent-Finanzierung bereits als Erklärung voreingestellt! Die entsprechende Passage sollte dann im Vertragstext gestrichen werden.
  • Vorsicht vor der Dispofalle: Wenn Finanzierungen für Auto, Küche und Fernseher gleichzeitig und dann noch bei verschiedenen Firmen laufen, kann schnell der Überblick verloren gehen. Fatal, wenn dann der Dispo-Kredit des Girokontos für das Abstottern der Null-Prozent-Raten genutzt werden muss. Wegen der hohen Zinsen hierfür wird aus den vermeintlichen Null Prozent Zinsen dann schnell ein teurer Spaß. Daher sollte auch eine geringe Ratenverpflichtung im Vorfeld gut durchdacht werden. Denn werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank auch beim Null-Prozent-Kredit den Vertrag kündigen und den Gesamtbetrag auf einen Schlag einfordern. Zusätzlich drohen Mahn- und Verzugskosten sowie Negativeinträge bei der Schufa.

Weitere Informationen im Internet unter
www.vz-nrw.de/null-prozent-finanzierung.

Ein kostenloses Faltblatt mit Informationen zur Null-Prozent-Finanzierung gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle/Text/Redaktion: Verbraucherzentrale NRW
Stand: 41/2014

Was tun, damit die Versicherung zahlt?

Steht der Keller unter Wasser, heißt es nach dem Leerpumpen nicht etwa: „Schnell weg mit den kaputten Sachen, die Versicherung bezahlt ja neue“, sondern im Gegenteil: „Alles aufbewahren, fotografieren, Belege suchen und Zeugen finden!“ Sonst bezahlt die Versicherung vielleicht gar nichts. Denn nur, wer seine Pflichten als Versicherungsnehmer erfüllt, hat Anspruch auf Schadensregulierung. Der Ratgeber „Versicherungsschaden. Was tun?“ der Verbraucherzentrale NRW hilft Verbrauchern dabei, vom Vertragsabschluss über die Schadensmeldung bis zu Fristsetzungen alles so zu gestalten, dass sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Geordnet nach den unterschiedlichen Policen etwa für Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Reise, Berufsunfähigkeit, Kasko, Rechtsschutz oder Lebensversicherungen zeigt das Buch, was genau im Schadensfall zu tun ist und welche Fristen gelten. Der Ratgeber informiert zudem, wann Versicherer Leistungen ablehnen dürfen, etwa weil ein Schaden nicht abgedeckt ist oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden. Zahlreiche Checklisten und Musterbriefe sowie Tipps für außergerichtliche Einigungen runden das Servicepaket ab.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Umstellung hat begonnen: Diesel für die Kälte

Jetzt hat die zeitlich gestaffelte Umstellung des Dieselkraftstoffs an den Tankstellen begonnen. Während der derzeit erhältliche Kraftstoff bis etwa minus zehn Grad kältetauglich ist, wird es ab dem 15. November den sogenannten Winterdiesel an der Zapfsäule geben. Zugefügte Additive sollen die Bildung von Parafinkristallen steuern und so die Verstopfung des Kraftstofffilters verhindern. Dieselfahrer sollten jetzt Folgendes beachten:

  • Rechtzeitiges Tanken von Winterkraftstoff vor Beginn der kalten Jahreszeit. Dabei die noch im Tank befindliche Restmenge an Sommer- oder Übergangsdiesel so gering wie möglich halten.
  • Dieselkraftstoff aus Vorratsbehältern, dessen Kältetauglichkeit unbekannt ist, sollte nicht verwendet werden.
  • Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers, insbesondere die Wechselintervalle des Kraftstofffilters, beachten.
  • Vorsicht beim Einsatz von Fließverbesserern: Die meisten Pkw-Hersteller geben dafür keine Freigaben.
  • Eine Zumischung von Benzin darf unter keinen Umständen erfolgen, weil dadurch Schäden an der Einspritzanlage verursacht werden können.
  • “Friert“ bei extrem niedrigen Temperaturen auch der Winterdiesel ein, muss das Auto zum „Auftauen“ in eine beheizte Garage. Die Filterheizung sollte überprüft, gegebenenfalls der Kraftstofffilter erneuert werden.

Wer sich komplett vertankt hat und Benzin statt Diesel erwischt hat, dem rät der ADAC auch schon bei kleinen Mengen falschem Sprit im Tank, den Motor nicht mehr anzulassen bzw. sofort anzuhalten und Motor auszuschalten.

Handelt es sich um ein älteres Dieselfahrzeug (Wirbel- oder Vorkammer-Diesel, nicht Direkteinspritzer), so sind einige wenige Liter Benzin zusammen mit einer Diesel-Restmenge meist nicht schädlich. Dennoch sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Anders bei modernen Common-Rail- und Pumpe-Düse-Triebwerken (seit etwa 2000 am Markt): Wenn der Motor nicht mit falschem Sprit im Tank gestartet wurde, reicht unter Umständen das Abpumpen des Benzin-Diesel-Gemisches aus dem Tank. Ist der Motor jedoch schon gelaufen, kann ein Austausch des gesamten Einspritzsystems einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank erforderlich sein.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

Günstig heizen: Beim Heizen hunderte Euro sparen

Foto: test.de
Foto: test.de

Ein Wechsel des Händlers kann die Heizkosten um bis zu 1000 Euro im Jahr senken. Bei der Suche helfen Vergleichsportale, bei denen aber Fallstricke lauern. Die Stiftung Warentest hat für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Vergleichsportale für Gas, Heizöl und Holzpellets getestet und gibt Spartipps, mit denen die Heizkosten gesenkt werden können.

Die zehn Vergleichsportale für Heizöl und Pellets locken mit einem schnellen Händlervergleich und günstigen Preisen. Doch wer das falsche Portal nutzt, zahlt 1.000 Euro mehr als der Nachbar: In Hamburg kosten sechs Tonnen Pellets bei Heizpellets24 im Schnitt 1.028 Euro weniger als bei ENXA – ein Sparpotential von 43 Prozent.

Nutzer von Gastarifrechnern müssen ebenfalls auf der Hut sein: Mit den voreingestellten Filtern zeigen drei der fünf Vergleichsportale im Test keinen fairen Tarif auf den ersten zehn Plätzen an. Wer aber die Häkchen richtig setzt, findet am leichtesten bei Check24 und Verivox günstige und faire Tarife und kann z. B. in Schwerin bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 685 Euro gegenüber dem Grundversorgungstarif sparen.

Mit welchen Tricks die Energiekosten gesenkt werden können und wie es im Winter trotzdem warm bleibt, erklärt test ebenfalls ausführlich.

Die ausführlichen Tests Heizkosten sparen erscheinen in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.09.2014 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de abrufbar

Quelle/Text/Redaktion: www.test.de

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