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Flirtfalle: Tipps für die Online-Partnersuche zum Valentinstag

Die Partnersuche im Internet ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. Doch bei Flirtportalen, Singlebörsen und Partnervermittlungen werden Nutzer oft zur Kasse gebeten. Worauf Verbraucher, die nicht in die Flirtfalle tappen wollen, achten sollten, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Falle Nr. 1: Kostenlose Anmeldung

Bei vielen Portalen ist die Anmeldung kostenlos. Doch für die aktive Kontaktaufnahme oder das Lesen empfangener Nachrichten ist ein kostenpflichtiges Abonnement notwendig. Mit ersten Kontaktmails im Postfach, die allerdings nicht gelesen werden können, locken die Anbieter ihre Kunden in den Bezahlmodus.

Falle Nr. 2: Kostenlose Testphase

Viele Internetseiten bieten ihren Kunden für einen begrenzten Zeitraum eine sehr günstige Testphase für beispielsweise 1,99 Euro an, die sich in der Regel automatisch verlängert und dann kostenpflichtig wird. Zwar kann innerhalb der Testphase der Vertrag widerrufen oder gekündigt werden, doch manche Anbieter bestreiten, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben.

Falle Nr. 3: Erloschenes Widerrufsrecht

Bei einem fristgerechten Widerruf teilen Unternehmen ihren Kunden immer wieder mit, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei, da bereits Nachrichten ausgetauscht wurden. Doch laut Gesetz ist das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht bei Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nicht rechtens.

Falle Nr. 4: Überzogener Wertersatz

Einige Portale bitten ihre Kunden zur Kasse, selbst wenn fristgerecht widerrufen wurde. So verlangen zum Beispiel Parship und ElitePartner bis zu 75 Prozent des ursprünglich vereinbarten Entgeltes für die gesamte Vertragslaufzeit als Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Dienste.

Falle Nr. 5: Kündigung nur per Brief

Obwohl die Anmeldung problemlos via Internet möglich ist, schreiben einige Anbieter wie etwa parwise.de, flirtcafe.de, flirt-fever.de oder partnersuche.de für eine Kündigung die Schriftform per Brief vor.

Falle Nr. 6: Verweigerte Kündigung

Verträge mit Partnervermittlungen, die als „Dienste höherer Art“ (§ 627 BGB) gelten, weil sie Zusatzleistungen wie Partnervorschläge oder Persönlichkeitstests beinhalten, können fristlos gekündigt werden. Bezahlt werden müssen dann lediglich die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden. Bei reinen Kontaktbörsen hingegen, die lediglich die Nutzung einer Plattform anbieten, um Profile einzustellen und anzusehen, ist man an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.

Falle Nr. 7: Mahnungsdruck

Partnersuchende, die einmal Kontakt mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen hatten, müssen damit rechnen, mit Mahn- und Inkassobriefen überschüttet zu werden. Viele Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen, obwohl sie das gar nicht müssten.

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Verbraucher, die Probleme mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen haben. Weitere Informationen und Hinweise unter www.vzhh.de.

Ski-Langlauf: Tipps für Einsteiger

Wintersport in den Alpen ist längst nicht mehr nur Skifahren auf der Piste. Der Langlauf ist absolut trendy und gilt als gesundheitlich besonders empfehlenswerte Sportart. Wir waren am Achensee in Tirol.

Frostschutz-Tipps für die Mülltonne

Im Winter sind Abfall- und Wertstofftonnen, die ungeschützt im Freien stehen, frostgefährdet. Die Behälterinhalte können festfrieren und die Mülltonnen dann am Abfuhrtag nicht geleert werden.
Die folgenden Tipps des Umweltbetriebs sollen dem zuvorkommen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die geregelte und zügige Abfuhr der Abfälle erleichtern:

  • Restmüll- und Biotonnen sollten im Winter möglichst an einem geschützten Ort, beispielsweise in der Garage oder im Carport, aufgestellt werden.
  • Oftmals frieren die Tonneninhalte erst in der Nacht und am frühen Morgen an. Daher sollten die Behälter erst am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden.
  • Der Boden und die Innenwände des Behälters sollten mit Zeitungspapier ausgekleidet werden. Auf diese Weise kann die Feuchtigkeit aufgesogen werden, sodass die Abfälle nicht am Boden beziehungsweise an den Innenwänden festfrieren.
  • Holzhäcksel und Sägespäne von unbehandeltem Holz binden ebenfalls die Feuchtigkeit und verhindern das Festfrieren an der Tonnenwand.
  • Feuchte Küchenabfälle sollten in Zeitungspapier eingeschlagen werden, bevor sie in die Biotonne gegeben werden.
  • Restmüll sollte nur in fest zugebundenen Mülltüten in die Tonne gegeben werden. So kann eventuelle Feuchtigkeit nicht austreten und festfrieren.
  • Sind die Abfälle bereits in der Tonne festgefroren, können sie vor dem Abfuhrtag mechanisch gelockert werden, indem der Tonneninhalt mit einem Besenstiel oder einem Spaten vorsichtig vom Behälterrand gelöst wird.

Allergische Personen oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem sollten besondere Vorsicht beim Umgang mit Abfallstoffen walten lassen.

Der Umweltbetrieb weist darauf hin, bei Frostwetter dafür zu sorgen ist, dass der Abfall nicht an der Tonne festfriert. Behälter, die am Abfuhrtag auf Grund festgefrorenen Inhalts nicht geleert werden konnten, können nicht kostenlos nachgeleert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Sonderentleerung zu beauftragen.

Für weitere Informationen steht das Servicecenter der Stadtreinigung telefonisch unter 0521 / 51-0 zur Verfügung. Informationen zur Abfallvermeidung und Abfallentsorgung gibt es auch im Internet auf www.umweltbetrieb-bielefeld.de .

Eine Schatzkiste an wertvollen Tipps für Babys erstes Jahr

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich nicht nur schlagartig der Lebensmittelpunkt: Neben der ersehnten innigen Nähe und Dreisamkeit stellen die ersten Wochen und Monate mit Baby die frischgebackenen Eltern auch vor viele neue Herausforderungen und drängende Fragen.

Baby_1x1_Cover.inddWird das Kleine satt? Entwickelt es sich normal? Ist ihm zu warm oder zu kalt? Warum schreit es? Die erfahrene Hebamme Birgit Laue gibt im GU Titel Das Baby-Einmaleins über 300 hilfreiche Tipps und Informationen rund um Babys erstes Jahr. Hier können junge Eltern schnell und einfach alles nachschlagen, was gerade wichtig für sie ist: vom Stillen und Füttern über die Babypflege bis hin zum Reisen mit dem Nachwuchs.

Bis Mitte des letzten Jahrhunderts wuchsen viele Kinder noch im Kreise einer Großfamilie auf; junge Mütter und Väter konnten auf die Erfahrung und die Unterstützung der älteren Generation bauen. In der heutigen Gesellschaft mit ihren Klein- und Kleinstfamilien gibt es kaum noch Gelegenheit, eine „Eltern-Lehrzeit“ zu absolvieren.

Die Unsicherheiten im Umgang mit dem Baby sind daher oft groß. Einfühlsam und praxisnah, mit vielen fundierten Ratschlägen, beantwortet die Autorin Fragen von Mama und Papa kompakt und auf den Punkt und begleitet sie während der verschiedenen Phasen im ersten Jahr mit Kind. Von der Ernährung und Pflege über die körperliche und geistig-seelische Entwicklung und die Gesundheit bis hin zu Hilfestellungen, wenn sich die Eltern überfordert fühlen: Birgit Laue steht ihnen mit ihrer langjährigen praktischen Erfahrung kompetent zur Seite. Die optisch wie inhaltlich ansprechende Aufmachung macht den GU Titel zu einem unkomplizierten Nachschlagewerk für den Alltag mit Baby und gleichzeitig zu einem idealen Geschenk für junge Eltern.

Birgit Laue ist freiberufliche Hebamme mit über 20-jähriger Erfahrung in klinischer und außerklinischer Geburtshilfe. Gleichzeitig ist sie als Lehrerin für Gesundheitsberufe und Referentin für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Fortbildung für medizinische Fachleute tätig. Birgit Laue arbeitet zudem als Medizinjournalistin und ist Autorin mehrerer Bücher zu Kinder- und Frauengesundheit. Für den GRÄFE UND UNZER Verlag hat sie u. a. die Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt“ und „Babypflege“ verfasst.

Birgit Laue
Das Baby-Einmaleins
Die wichtigsten Hebammentipps fürs erste Jahr
160 Seiten, ca. 120 Farbfotos
Format: 18,5 x 24,2 cm, Softcover mit Klappen
Preis: 14,99 € (D) / 15,50 € (A) / 21,90 sFr
ISBN: 978-3-8338-2501-9

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