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Feuerwerk gehört in den Restmüllsack

Traditionell wird das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk und lauten Böllern begrüßt. Spätestens am Neujahrstag sind dann die auf Gehwegen und Straßen zerfetzten Kunststoffteile und nach Schwarzpulver riechende Papierreste zu entfernen.

Raketen und Böller gehören in den Restmüllsack Foto: Landkreis Leer
Raketen und Böller gehören in den Restmüllsack
Foto: Landkreis Leer

Die Abfallberatung des Landkreises Leer bittet alle Bürger die abgebrannten Feuerwerksraketen und Böller in den grauen Restmüllsack zu werfen. Auf keinen Fall gehören diese Feuerwerksreste in den Papiersack oder in den gelben Sack für Leichtstoffverpackungen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs unter der kostenlosen Servicenummer 0800 92524-23 gerne zur Verfügung.

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Nachts, wenn alles feiert…

Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt
Eine Unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern kann schwere Verletzungen hervorrufen, wie diese Collage mit Fotos von Michael Wolters (VdF) zeigt

Nach den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes ist die Silvesternacht die arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehren und den Rettungsdienst. Die Feuerwehr Bocholt blieb in den vergangenen Jahren glücklicherweise von größeren Ereignissen verschont.

Zumeist handelte es sich um kleinere Brände wie z.B. Containerbrände, die es immer wieder zu löschen galt. Dafür hatte der Rettungsdienst mehr zu tun. So wird auch am diesjährigen Silvesterabend ein zusätzlicher Rettungswagen vom Malteser Hilfsdienst Bocholt in der Rettungswache der Feuerwehr stehen. „Schwere Unfälle gab es aber auch hier glücklicherweise in den vergangenen Jahren nicht“ berichtet der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Thomas Deckers. Dies mag einerseits an der Präventionsarbeit liegen, andererseits geht der Trend immer mehr zum Batteriefeuerwerk. Diese könnten, wenn die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden, das Verletzungs- und Brandrisiko erheblich reduzieren.

Damit sich der positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzt, gibt die Feuerwehr einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

Wohnung sollten in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster sowie Türen geschlossen gehalten werden.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder noch keine 18 Jahre alt sind.

Raketen sind nur im Freien zu verwenden und sollten z. B. aus großen, nicht brennbaren Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden. Ist der Wind zu stark, sollten Raketen nicht abgefeuert werden, da die Flugbahn nicht mehr bestimmbar ist.

Feuerwerkskörper, die an einem Ende mit der Hand gehalten werden dürfen, sind weit vom Körper entfernt zu halten, hierbei ist die Windrichtung zu beachten. „Blindgänger“ sind auf keinen Fall noch einmal anzünden und nicht in die Tasche zu stecken.

Zum Kühlen von kleineren Verbrennungen und zum Löschen sollte ein Eimer mit kaltem Wasser bereitgestellt werden. Ein bereitgehaltener Feuerlöscher kann auch nützlich sein.

Nehmen Sie bei Brandwunden den notärztlichen Dienst in Anspruch, wenn die Schwere der Verbrennung dies erfordert, auch den Notruf 112!

Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden gekommen. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.

© Foto: Stadt Wertheim
© Foto: Stadt Wertheim

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Personen unter 18 Jahren dürfen überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt.

Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-253.

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Wertheim – Bücher und andere Produkte
Silvester – Bücher und andere Produkte

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