Schlagwort-Archiv: Verbraucherschutz

Nussschokolade: Drei getestete Schokoladen sind „mangelhaft“

Ritter Sport, Rapunzel und Kaufland schneiden im Test von 26 Nussschokoladen nur „mangelhaft“ ab. Ihre Kennzeichnung ist irreführend, sie täuscht die Verbraucher. Die Schokoladen hätten deshalb so nicht verkauft werden dürfen. Doch es gibt auch „gute“ Produkte.

Die Zutaten für Nussschokolade © Stiftung Warentest
Die Zutaten für Nussschokolade
© Stiftung Warentest

Von den 26 getesteten Schokoladen mit ganzen oder gehackten Nüssen haben 9 „gut“ abgeschnitten. Davon glänzen vier Edelmarken sogar mit einem „sehr gut“ in der sensorischen Beurteilung. Sie sind zwar eher teuer, dafür aber ein Genuss. Aber auch die Schokoladen einiger günstiger Anbieter sind „gut“, 10 sind „befriedigend“ und 4 „ausreichend“.

Für Nussschokolade ist der Nussanteil nicht vorgeschrieben. Während die eine zu 31 Prozent aus ganzen Haselnüssen besteht, gibt es bei einer anderen nur 9 Prozent Nussstückchen.

Was den Testern aber gar nicht schmeckt, sind falsche Angaben auf den Etiketten: Wer 18 Gramm Haselnüsse verspricht, darf nicht nur 13 Gramm untermischen. Wird „natürliches Aroma“ auf der Verpackung angegeben, darf kein chemisch hergestellter Aromastoff enthalten sein. Bei „Vanilleextrakt“ ist synthetisches Vanillin tabu. Auch nicht in Ordnung ist es, wenn die deklarierten Zucker mengenmäßig nicht zum tatsächlichen Zuckergehalt passen.

Der ausführliche Test Nussschokolade erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test und ist unter www.test.de/schokolade abrufbar.

Lebensmittelüberwachung: Rund elf Prozent der Proben wurden beanstandet

Die Beanstandungen bei den Lebensmittelkontrollen in NRW sind auch 2012 unverändert hoch geblieben. Dies belegt die jährliche Bilanz der Lebensmittelüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt vorgelegt hat.

Bei amtlichen Kontrollen wurden 2012 insgesamt rund 11 Prozent der Proben beanstandet. Damit liegt das Ergebnis der jährlichen „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung NRW“, bei der Lebensmittel, Wein, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände und kosmetische Produkte untersucht werden, auf einem ähnlichen Niveau wie in den Jahren zuvor. 2011 wurden ebenfalls rund elf Prozent der Proben beanstandet, 2010 entsprachen 11,8 Prozent nicht den rechtlichen Anforderungen.

Die Zahlen zeigen deutlich, wie wichtig die amtlichen Kontrollen sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf qualitativ einwandfreie, sichere Lebensmittel und Waren verlassen können. Mit ihrem Vertrauen darf nicht gespielt werden“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Veröffentlichung des Jahresberichtes. „Der Vergleich mit den Zahlen aus den Vorjahren macht deutlich, dass die Beanstandungsquote sich kaum verbessert hat. Das zeigt einmal mehr, dass wir bei den Lebensmittelkontrollen weiter am Ball bleiben müssen“, so der Minister weiter.

Die Landesregierung stärkt die Verbraucherrechte und will insgesamt für mehr Transparenz sorgen. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, dass Hygienevorschriften eingehalten werden und die Produkte den Anforderungen entsprechen. „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen verlässliche Informationen über ihre Lebensmittel und die Gewissheit, dass diese sicher sind. Diese Sicherheit ist ein hohes Gut, welches durch die regelmäßigen Kontrollen geschützt wird. Die amtlichen Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg hin zu noch stärkeren Verbraucherrechten, hin zu mehr Transparenz. Für Nachlässigkeit und Schmuddel darf es keinen Freibrief geben“, erklärte Minister Johannes Remmel.

2012 wurden bei Kontrollen insgesamt rund 95.300 Proben entnommen. Hauptbeanstandungsgründe waren dabei meistens sogenannte Irreführungstatbestände und Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Waren und Lebensmittel. Hohe Beanstandungszahlen und Mängel gab es unter anderem in den Warengruppen „Nahrungsergänzungsmittel“ mit 25,7 Prozent und „Konfitüren und Gelees“ mit 21 Prozent beanstandeter Proben. Bei den „diätetischen Lebensmittel“ entsprachen 17,6 Prozent der entnommenen Proben nicht den Vorschriften und auch bei den „Spirituosen“ erfüllten 18,8 Prozent der untersuchten Proben nicht die Anforderungen. Bei „Tabakwaren“ lag die Beanstandungsquote bei 36 Prozent bei „Kosmetik“ wurden insgesamt 16,2 Prozent der Proben beanstandet.

Einzelergebnisse nach den wichtigsten Warengruppen:

Lebensmittelkontrollen und Beanstandungsquoten:

Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren: 18.425 Proben untersucht, 2341 Proben (12,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 13,5 Prozent)

Eier, Eiprodukte: 914 Proben untersucht, 135 Proben (14,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,1 Prozent)

Brote, Kleingebäck: 2.091 Proben untersucht, 219 Proben (10,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,9 Prozent)

Feine Backwaren: 5.899 Proben untersucht, 635 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,3 Prozent)

Fisch: 856 Proben untersucht, 149 Proben (17,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11,9 Prozent)

Krusten-, Schalen-, und Weichtiere und Erzeugnisse: 676 Proben untersucht, 119 Proben (17,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,4 Prozent)

Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen: 786 Proben untersucht, 165 Proben (21 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 16,3 Prozent)

Suppen, Soßen: 1.206 Proben untersucht, 211 Proben (17,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 16,8 Prozent)

Diätetische Lebensmittel: 493 Proben untersucht, 87 Proben (17,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 19,7 Prozent)

Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung: 783 Proben untersucht, 201 Proben (25,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 22,8 Prozent)

Spirituosen: 988 Proben untersucht, 186 Proben (18,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 19,2 Prozent)

Wein, Weinerzeugnisse: 1.837 Proben untersucht, 196 Proben (10,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,2 Prozent)

Summe Lebensmittel insgesamt: 85.723 Proben untersucht, 9.246 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11 Prozent)

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege: 1.939 Proben untersucht, 289 Proben (14,9 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11,1 Prozent)

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: 2.139 Proben untersucht, 238 Proben (11,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 13,2 Prozent)

Kosmetik: 3.678 Proben untersucht, 594 Proben (16,2 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,8 Prozent)

Tabak: 50 Proben untersucht, 18 Proben (36 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 rund 21 Prozent)

Weitere Informationen:
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/lebensmittelueberwachung/index.php
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lebensmittel_proben_2012_a.pdf

Hintergrundinformationen
Lebensmittelüberwachung in NRW:
Das NRW-Verbraucherschutzministerium sorgt durch konsequente und qualifizierte Kontrolle für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die amtliche Lebensmittelüberwachung werden sie vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung geschützt. Bedarfsgegenstände sind zum Beispiel Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Geschirr, Reinigungsmittel und Kleidung.

Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Das Ministerium fungiert als oberste Landesbehörde der Lebensmittelüberwachung, direkt zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln und Hygienezuständen in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelherstellung, -verarbeitung sowie im -handel sind die Kreise und kreisfreien Städte. In NRW übernehmen diese Aufgabe 51 Lebensmittelüberwachungsämter, bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in insgesamt 30 Kreisen, 22 Kreisfreien Städten und einer Städteregion.

Tacho-Betrug bei vielen Autos ab Werk „vorbereitet“

Automobilhersteller unternehmen seit Jahren zu wenig gegen Tacho-Betrug, obwohl es problemlos möglich wäre, ihre Fahrzeuge wirksamer zu schützen. Mehr noch: Viele Autos sind bereits ab Werk für Manipulationen „vorbereitet“, da die im Einsatz befindliche Elektronik nur unzureichend abgesicherte Software-Funktionen beinhaltet und demzufolge keinen adäquaten Schutz bietet. Das ermöglicht es den „Tacho-Tricksern“ vielfach erst, mit frei erhältlichen Manipulationsgeräten den Kilometerstand eines Autos einfach und schnell zu verändern.

Alter und neuer Kilometerstand: So leicht funktioniert Tachobetrug! Leider! © ADAC
Alter und neuer Kilometerstand: So leicht funktioniert Tachobetrug! Leider! © ADAC

Wissenschaftler der Arbeitsgruppe „Multimedia and Security“ der Universität Magdeburg haben im Rahmen einer Studie die Fahrzeug-Elektronik eines Audi Q7, einer Mercedes E-Klasse und eines VW Passat untersucht. Die Forscher fanden dabei heraus, dass es in der Elektronik mangelhaft geschützte Software-Funktionen gibt, die von den Betrügern später für ihre Manipulationen genutzt werden.

Laut ADAC hätten es “Tacho-Trickser“ deutlich schwerer, wenn Autoproduzenten und Zulieferer aktuelle Sicherheitstechnik einsetzen würden. Besonders erstaunlich: entsprechende Technologien wie SHE (Secure Hardware Extension) oder HSM (Hardware Secure Modules) sind bereits heute teilweise in den Steuergeräten der Fahrzeuge vorhanden, aber nicht aktiviert.

Ein Grund für die mangelnde Sicherung des Kilometerzählers könnte sein, dass gelegentlich erforderliche Werks-Probefahrten der Hersteller vor der Fahrzeugauslieferung „gelöscht“ werden, um dem Kunden ein „ungefahrenes“ Neufahrzeug übergeben zu können. Weitere Praxistests des ADAC haben zudem ergeben, dass sich neben den in der Studie untersuchten Fahrzeugen auch bei vielen weiteren Modellen der Kilometerstand in Sekundenschnelle und ohne Ausbau des Tachos manipulieren lässt. Das Sicherheitsproblem ist also herstellerübergreifend.

Laut Polizei beläuft sich der volkswirtschaftliche Schaden durch Tachomanipulation auf etwa sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dem gegenüber würde es nur etwa drei Millionen Euro kosten, um die drei Millionen jährlich in Deutschland verkauften Neuwagen wirksam gegen Betrug zu schützen. Pro Auto bedeutet dies etwa einen Euro Aufpreis.

Bisher wurde der Wert eines Gebrauchtwagens vor allem anhand von Alter und Laufleistung geschätzt. Im Zuge der Digitalisierung mit immer komplexeren Bordsystemen sollen diese Ansatzpunkte durch bessere Beurteilungskriterien ersetzt werden. Die Universität Magdeburg arbeitet deshalb in einem mehrjährigen Projekt an Methoden, mit denen sich der Zustand moderner Autos zuverlässiger bestimmen lässt.

Verbraucherschutz: Nachhaltig produzierte Waren erkennen

Nachhaltig denken, handeln und leben liegt voll im Trend. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass sie durch den Kauf von entsprechend gekennzeichneten Produkten einen positiven Beitrag leisten: zum Schutz von Umwelt und Klima, für gute Arbeitsbedingungen und fairen Handel. „Nachhaltigkeit basiert auf einem Dreieckskonzept. Dazu gehören gesellschaftliche, ökologische und soziale Gesichtspunkte. Sie sind eng miteinander verknüpft und müssen alle in den globalen und komplexen Wertschöpfungsketten berücksichtigt werden.

„Das umfasst die Gewinnung und den Verbrauch der benötigten Rohstoffe, deren Verarbeitung sowie den Weg des fertigen Produktes über den Handel zum Verbraucher und für seine Entsorgung. Erst dann kann von einem wirklich nachhaltigen Produkt gesprochen werden“, so Frank Hoeft, Experte für Nachhaltigkeit bei TÜV Rheinland. Das Problem: Kein Siegel vereinigt alle drei Komponenten, sondern nur Teilaspekte – wenn überhaupt.

Allein in Deutschland gibt es mehr als tausend Gütesiegel. Das stellte die Verbraucherorganisation Foodwatch fest. In diesem dichten Label-Dschungel den Überblick zu behalten ist für Verbraucher nahezu unmöglich. Zu allem Überfluss gibt es momentan keine gesetzlichen Vorgaben für die Überprüfbarkeit eines Siegels. Das bedeutet, dass sich beispielsweise Händler und Supermarktketten schlicht und einfach selbst auszeichnen können, sich aber an keine Auflagen gebunden fühlen. Nach eigenen Kriterien werden Nachhaltigkeits-Prüfsiegel verliehen, die den Käufer in die Irre führen können, ein sogenanntes Greenwashing. „Wir sprechen von einer Siegel-Flut, die nicht nur unübersichtlich ist, sondern damit auch die Glaubwürdigkeit von tatsächlich nachhaltig produzierten Produkten schwächt“, so Frank Hoeft.

Mit dem jüngst entwickelten Standard „Nachhaltige Unternehmensführung“ von TÜV Rheinland werden bestehende Siegel überprüft und weiterentwickelt und dabei alle drei Bereiche, der gesellschaftliche, der ökologische sowie der soziale, berücksichtigt. „Ziel ist es, das Nachhaltigkeitsverständnis bei Unternehmen und Organisationen zu vereinheitlichen, um mehr Transparenz zu erreichen. Das soll später wiederum dem Verbraucher bei der Produktwahl zugutekommen“, betont TÜV Rheinland-Experte Frank Hoeft.

Mehr Informationen zu dem Standard auf www.tuv.com/nachhaltige-unternehmensfuehrung im Internet.

 

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