Die Beanstandungen bei den Lebensmittelkontrollen in NRW sind auch 2012 unverändert hoch geblieben. Dies belegt die jährliche Bilanz der Lebensmittelüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt vorgelegt hat.
Bei amtlichen Kontrollen wurden 2012 insgesamt rund 11 Prozent der Proben beanstandet. Damit liegt das Ergebnis der jährlichen „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung NRW“, bei der Lebensmittel, Wein, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände und kosmetische Produkte untersucht werden, auf einem ähnlichen Niveau wie in den Jahren zuvor. 2011 wurden ebenfalls rund elf Prozent der Proben beanstandet, 2010 entsprachen 11,8 Prozent nicht den rechtlichen Anforderungen.
Die Zahlen zeigen deutlich, wie wichtig die amtlichen Kontrollen sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf qualitativ einwandfreie, sichere Lebensmittel und Waren verlassen können. Mit ihrem Vertrauen darf nicht gespielt werden“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Veröffentlichung des Jahresberichtes. „Der Vergleich mit den Zahlen aus den Vorjahren macht deutlich, dass die Beanstandungsquote sich kaum verbessert hat. Das zeigt einmal mehr, dass wir bei den Lebensmittelkontrollen weiter am Ball bleiben müssen“, so der Minister weiter.
Die Landesregierung stärkt die Verbraucherrechte und will insgesamt für mehr Transparenz sorgen. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, dass Hygienevorschriften eingehalten werden und die Produkte den Anforderungen entsprechen. „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen verlässliche Informationen über ihre Lebensmittel und die Gewissheit, dass diese sicher sind. Diese Sicherheit ist ein hohes Gut, welches durch die regelmäßigen Kontrollen geschützt wird. Die amtlichen Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg hin zu noch stärkeren Verbraucherrechten, hin zu mehr Transparenz. Für Nachlässigkeit und Schmuddel darf es keinen Freibrief geben“, erklärte Minister Johannes Remmel.
2012 wurden bei Kontrollen insgesamt rund 95.300 Proben entnommen. Hauptbeanstandungsgründe waren dabei meistens sogenannte Irreführungstatbestände und Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Waren und Lebensmittel. Hohe Beanstandungszahlen und Mängel gab es unter anderem in den Warengruppen „Nahrungsergänzungsmittel“ mit 25,7 Prozent und „Konfitüren und Gelees“ mit 21 Prozent beanstandeter Proben. Bei den „diätetischen Lebensmittel“ entsprachen 17,6 Prozent der entnommenen Proben nicht den Vorschriften und auch bei den „Spirituosen“ erfüllten 18,8 Prozent der untersuchten Proben nicht die Anforderungen. Bei „Tabakwaren“ lag die Beanstandungsquote bei 36 Prozent bei „Kosmetik“ wurden insgesamt 16,2 Prozent der Proben beanstandet.
Einzelergebnisse nach den wichtigsten Warengruppen:
Lebensmittelkontrollen und Beanstandungsquoten:
Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren: 18.425 Proben untersucht, 2341 Proben (12,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 13,5 Prozent)
Eier, Eiprodukte: 914 Proben untersucht, 135 Proben (14,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,1 Prozent)
Brote, Kleingebäck: 2.091 Proben untersucht, 219 Proben (10,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,9 Prozent)
Feine Backwaren: 5.899 Proben untersucht, 635 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,3 Prozent)
Fisch: 856 Proben untersucht, 149 Proben (17,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11,9 Prozent)
Krusten-, Schalen-, und Weichtiere und Erzeugnisse: 676 Proben untersucht, 119 Proben (17,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,4 Prozent)
Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen: 786 Proben untersucht, 165 Proben (21 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 16,3 Prozent)
Suppen, Soßen: 1.206 Proben untersucht, 211 Proben (17,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 16,8 Prozent)
Diätetische Lebensmittel: 493 Proben untersucht, 87 Proben (17,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 19,7 Prozent)
Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung: 783 Proben untersucht, 201 Proben (25,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 22,8 Prozent)
Spirituosen: 988 Proben untersucht, 186 Proben (18,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 19,2 Prozent)
Wein, Weinerzeugnisse: 1.837 Proben untersucht, 196 Proben (10,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,2 Prozent)
Summe Lebensmittel insgesamt: 85.723 Proben untersucht, 9.246 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11 Prozent)
Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege: 1.939 Proben untersucht, 289 Proben (14,9 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11,1 Prozent)
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: 2.139 Proben untersucht, 238 Proben (11,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 13,2 Prozent)
Kosmetik: 3.678 Proben untersucht, 594 Proben (16,2 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,8 Prozent)
Tabak: 50 Proben untersucht, 18 Proben (36 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 rund 21 Prozent)
Weitere Informationen:
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/lebensmittelueberwachung/index.php
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lebensmittel_proben_2012_a.pdf
Hintergrundinformationen
Lebensmittelüberwachung in NRW:
Das NRW-Verbraucherschutzministerium sorgt durch konsequente und qualifizierte Kontrolle für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die amtliche Lebensmittelüberwachung werden sie vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung geschützt. Bedarfsgegenstände sind zum Beispiel Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Geschirr, Reinigungsmittel und Kleidung.
Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Das Ministerium fungiert als oberste Landesbehörde der Lebensmittelüberwachung, direkt zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln und Hygienezuständen in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelherstellung, -verarbeitung sowie im -handel sind die Kreise und kreisfreien Städte. In NRW übernehmen diese Aufgabe 51 Lebensmittelüberwachungsämter, bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in insgesamt 30 Kreisen, 22 Kreisfreien Städten und einer Städteregion.