Schlagwort-Archiv: Weihnachten

Marktcheck Zimt: Händler geizen mit Informationen

Zimt ist ein schon seit Jahrtausenden eingesetztes und auch heute noch beliebtes Gewürz. Gerade in der Weihnachtszeit wird Zimt gerne zum Verfeinern von Gebäck oder Glühwein verwendet. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Der Gehalt des Aromastoffes Cumarin, der in hohen Dosen gesundheitsschädlich ist, unterscheidet sich deutlich zwischen den beiden gängigen Sorten. Doch welche Sorte verwendet wird, verschweigen viele Gewürzhändler.

Zimt wird in vielen verzehrfertigen Produkten wie Weihnachtsgebäck, Frühstückscerealien oder Dessertspeisen verwendet. Für diese Produkte gelten in Europa Höchstgehalte für das lebertoxische Cumarin. Anders sieht es bei reinem Zimt aus (gemahlen oder als Stange): Für den Cumaringehalt des Gewürzes gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Aber nicht jede Zimtsorte enthält die gleiche Menge des Aromastoffes. Vor allem zwischen den beiden Sorten Cassia (China-Zimt) und „Echtem“ Zimt (Ceylon-Zimt oder Kaneel) sind die Unterschiede groß. Während im Ceylon-Zimt nur niedrige Mengen (maximal 297 mg pro Kilogramm) nachweisbar sind, enthält der intensiver schmeckende Cassia-Zimt mit Mittelwerten um 3000 mg pro Kilogramm wesentlich mehr Cumarin.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Marktcheck Zimt verschiedener Anbieter betrachtet um herauszufinden, ob und wie die verwendete Zimtsorte gekennzeichnet wird. Das Ergebnis: Von den konventionell erzeugten 28 Produkten (gemahlen und Stangen) waren bei über der Hälfte (19 Produkte) weder die Sorte noch die Herkunft angegeben. Bei den Bio-Produkten hingegen waren auf 11 der 15 untersuchten Produkte sowohl die Sorte als auch die Herkunft gekennzeichnet, bei zwei weiteren Zimtpulvern lediglich die Sorte.

„Wer Cumarin meiden möchte, könnte also bewusst Ceylon-Zimt auswählen. Nur verschweigen viele Gewürzhändler die verwendete Sorte, so dass eine gezielte Auswahl nicht möglich ist“, so Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, endlich eine Pflichtkennzeichnung einzuführen und Höchstgehalte für Cumarin auch in Zimt als Gewürz festzulegen. Verbraucher, die viel Zimt verzehren, sollten bis dahin in der heimischen Küche Zimtpulver und Zimtstangen bevorzugen, die klar als Ceylon-Zimt gekennzeichnet sind.“

Eine Tabelle mit den Ergebnissen des Marktchecks ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden: www.vz-bw.de/marktcheck-zimt

Stand: 12/2013

Tipps zum Festtagsessen

Gänsebraten, Knödel, Bratäpfel und Plätzchen satt: An Weihnachten kommt in den meisten Familien etwas Besonderes auf den Tisch. „Doch vielen Leckermäulern ist nicht klar, wo die Lebensmittel herkommen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Manchen Feinschmeckern würde der Bissen im Hals stecken bleiben, wenn sie wüssten, welche Torturen viele Gänse erdul-den müssen, bevor sie zu Weihnachten auf dem Teller landen.

Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, schon die Einkaufsplanung auf regionale, saisonale, faire und biologisch produzierte Lebensmittel zu lenken. Zum festlichen Menü und zur erlesenen Weihnachtsbäckerei steuern die Verbraucherschützer die nötigen Hinweise bei, die dabei helfen, dass der Festschmaus zu einem nachhaltigen Genuss ohne Reue wird:

  • Weihnachtsgans aus artgerechter Haltung: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein.Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Das Angebot von Bio-Gänsen oder Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt. Eine Alternative: Deutsche Gänse. Bei deutschen Gänsen kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft. Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl.

    Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.

  • Obst und Gemüse aus der Region und/oder in Bio-Qualität: Ob Kürbis, Schwarzwurzeln, Feldsalat, Äpfel oder Birnen – eine reichhaltige Palette an heimischem Wintergemüse und -obst sorgt für Abwechslung auf dem Speiseplan. Direktvermarkter und Land¬wirte bieten häufig Waren aus eigenem Anbau an und zwar zur passenden Erntezeit. Prinzessböhnchen aus Kenia etwa finden nur per Flugzeug den Weg zum hiesigen Gemüsestand.Der Transport durch die Luft verursacht je Tonne Lebensmittel und Kilometer bis zu 90-mal mehr Treibhausgase als der Hochseeschiff-Transport und rund 15-mal mehr als Transporte per Lkw. Produkte aus dem Gewächshaus schädigen die Umwelt bis zu 30-mal mehr mit schädlichem Kohlendioxid als Freilandgemüse. Wer sich zudem für heimische Kartoffeln, Karotten und Co. aus ökologisch kontrolliertem Anbau entscheidet, schont das Klima, denn diese verursachen meist deutlich weniger Treibhausgase als konventionell angebaute Lebensmittel. Grund ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide, die sehr energieaufwendig produziert werden.
  • Fair gehandelte Süßigkeiten und Getränke: Wenn fair gehandel¬ter Kaffee, Säfte oder Schokolade den Speiseplan berei¬chern, erhalten die Produzenten aus Afrika, Asien oder Südamerika garantierte, Existenz sichernde Mindestpreise für ihre Produkte. Außerdem werden diese Produkte ohne Kinderarbeit hergestellt.

Ein Großteil der Fairtrade-Produkte trägt zusätzlich das Biosiegel. Für den Weihnachtsteller gibt es viele leckere Schokoladensorten, Trockenobst, Nüsse und andere Köstlichkeiten. In der privaten Weihnachtsbäckerei sollten ökologische und fair gehandelte Zutaten – also Zucker, Butter, Mehl, Nüsse, Gewürze, Schokolade und Zitronen verwendet werden. Viele fair gehandelte Produkte machen sich zudem gut in einem liebevoll ausgesuchten Präsentkorb.

Mehr Informationen unter www.vz-nrw.de/fair.

Weihnachtsbaum: Sicherer Transport nach Hause

Der passende Weihnachtsbaum ist gefunden. Doch vor dem Festtagsglanz im heimeligen Heim steht der Transport nach Hause an. Wer keinen Van oder Kombi besitzt und das Gehölz aufs Autodach verfrachten muss, sollte im Sinne der Verkehrssicherheit einige Vorkehrungen treffen. „Beim Dachtransport sollte die Spitze des Baums nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ein guter Schutz ist auch das in der Regel übliche Transportnetz“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem ist zu beachten, dass der Baum die Sicht nicht behindert. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Der Christbaum darf weder vorne noch seitlich die Dimensionen des Autos überschreiten. Ragt das Grün mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch und bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet sein.

Mit geprüften Spanngurten fest fixieren

Dachlasten dürfen nur mit einem geeigneten Transportgestell befördert werden. „Auch ein Weihnachtsbaum ist Ladung und darf somit nicht direkt aufs Autodach geschnallt werden – auch wenn der Weg nach Hause nur kurz ist“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auf dem Träger muss der Baum mit Spanngurten am Stamm fest verzurrt sein, damit er bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Außerdem sollten die Gurte ein Prüfzertifikat aufweisen. Wer mit einem vorschriftswidrig befestigten Baum in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert wegen mangelhaft gesicherter Ladung ein Bußgeld.
Brett hinter den Sitzlehnen schützt bei Vollbremsung

Auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum muss der Fahrer nach allen Seiten freie Sicht haben. Das Nadelholz ebenfalls ausreichend sichern. Viele Kombis besitzen Zurrösen zur Befestigung der Spanngurte. „Ein hinter den Sitzlehnen formschlüssig angebrachtes, stabiles Brett bewirkt, dass sich bei einer Vollbremsung die Kräfte besser verteilen und der Stamm sich nicht in die Sitze bohrt“, erklärt TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.

Tipps für den Weihnachtseinkauf in Polen – Umtauschrecht nur bei Online-Shopping

Was Verbraucher beachten müssen, wenn sie Geschenke bei polnischen Anbietern kaufen, weiß Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Informationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Auch sonntags in Polen shoppen

Für einen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel in Polen kann das ganze Wochenende eingeplant werden. Die größeren Einkaufszentren haben samstags meist bis 21 Uhr und sonntags bis 20 Uhr offene Türen, in der Vorweihnachtszeit noch länger.

Was tun, wenn das Geschenk kaputt ist?

Auch in Polen können Verbraucher eine mangelhafte Ware kostenlos reparieren lassen oder gegen eine mangelfreie Ware umtauschen. „Im Weihnachtsfieber sollte man nicht vergessen, den Zahlungsbeleg mitzunehmen und ihn sorgfältig aufzubewahren“, rät Trietz. Denn dieser dient als Nachweis des Kaufs, wenn das ergatterte Geschenk Mängel aufweist.

Kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen

Hat sich das Geschenk als Fehlkauf erwiesen, muss der Verbraucher damit leben. Denn in Polen gibt es – genauso wie in Deutschland – kein generelles Umtauschrecht. „Als Käufer ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen“, klärt die Juristin auf. Daher ist es ratsam, den Verkäufer vorher zu fragen, ob man die Ware auch bei Nichtgefallen zurückgeben kann. Das sollte man sich am besten auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen.

Wer Geschenke im Internet besorgt, kann sich auf das Widerrufsrecht berufen und auch die doppelte CD oder den Pullover mit dem hässlichen Muster zurückschicken. Jedoch muss man sich schnell entscheiden, ob man die Ware behält. Nach polnischem Recht beträgt die Widerrufsfrist nämlich nur zehn Tage.

Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder), auf der Internetseite www.konsument-info.eu; telefonisch unter 0335/500 80 650 oder per E-Mail an konsument[at]vzb.de.

Stand: 16.12.2013

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...