Schlagwort-Archiv: Wirtschaft

Autohandel: Qualität gestiegen, Handlungsbedarf erkannt

Den aufgezeigten Handlungsbedarf als Ansporn nehmen und die erzielten Verbesserungen nicht unter den Teppich kehren: So bewertet ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Ergebnisse eines aktuellen Autohändlertests. Ein Beratungsunternehmen hatte für die Zeitschrift „auto motor und sport“ über 2 000 Händler von 32 Automarken auf dem deutschen Markt in elf Kategorien durch Testkäufer unter die Lupe genommen.

Im Vergleich zu der Untersuchung des Jahres 2013 attestierten die Tester, dass der Handel im Durchschnitt „um zwei Prozent zulegen konnte“. Nach Ansicht des ZDK sei das anerkennenswert und zeige, dass der Autohandel die aufgezeigten Verbesserungspotenziale ernst nehme und umsetze. Dass es trotzdem weiteren Handlungsbedarf gebe, sei nicht von der Hand zu weisen. Hier seien die Kfz-Unternehmer gefordert, im Sinne der Kundenzufriedenheit alle Register zu ziehen, so der Sprecher.

Andere Befragungen, wie jüngst der aktuelle „Kundenmonitor Deutschland 2014“, spiegelten hingegen eine hohe Zufriedenheit der Kunden mit den Kfz-Betrieben wider. Bei dieser repräsentativen Befragung von nahezu 32 000 deutschen Verbrauchern erhielten die Kfz-Betriebe die Note 1,91. Das brachte Platz 3 in der Gesamtwertung. Besser wurden lediglich die Optiker sowie die Versandapotheken bewertet.

Quelle: http://www.kfzgewerbe.de

Qualitätsverluste bei Bauprodukten zu befürchten

„Mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem Deutschland untersagt wird, zusätzliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte zu stellen, ist die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland gefährdet. Wir sehen die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.“ Dies erklärten die Vizepräsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Wolfgang Paul und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, heute in Berlin.

Obgleich sich das Urteil nur auf drei im Verfahren konkret benannte Produktkategorien und auf die inzwischen nicht mehr gültige, im Jahr 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung abgelöste EG-Bauproduktenrichtlinie beziehe, seien negative Konsequenzen auch für eine weitaus größere Zahl bislang nach deutschen Qualitätsstandards hergestellte, durch akkreditierte Prüfinstitute fremdüberwachte und mit einem Ü-Kennzeichen versehene Bauprodukte möglich, befürchten Paul und Pöllath.

Deutschland sei deshalb gefordert, alle wesentlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsanforderungen an Bauprodukte so festschreiben, dass Hersteller auch künftig angehalten bleiben, diese vollständig nachzuweisen, forderte Paul. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf den Anwender oder den privaten Verbraucher sei undenkbar. Bauschaffende müssten sich auf die Verwendbarkeit von Bauprodukten verlassen können.

Gleichzeitig müsse Deutschland die im Europäischen Recht gegebenen Spielräume nutzen und die Nachbesserung lückenhaft harmonisierter europäischer Normen konsequenter als bisher einfordern, betonte Pöllath. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie habe der Bundesregierung bereits vor Jahren nahe gelegt, mangelhafte europäische Normen zurück zu weisen und sogar selbst versucht, dies vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.

Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland der Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen EG-Bauproduktenrichtlinie für schuldig befunden, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Damit muss Deutschland sein bisheriges Verfahren aufgeben, mit dem essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte national in Bauregellisten nachgeregelt wurden, wenn entsprechende Anforderungen in diesbezüglich mangelhaften Europäischen Normen fehlen. Anstatt mangelhaft harmonisierte Europäische Baustoffnormen auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg konsequent zurück zu weisen, habe Deutschland diese über Jahre akzeptiert und bauaufsichtlich erforderliche Zusatzanforderungen in unzulässiger Weise national aufgebaut, hieß es in der Urteils-begründung.

Quelle: http://www.bauindustrie.de

Erweiterte Regeln für Inkassoschreiben

Rund 20 Millionen außergerichtliche Mahnschreiben verschicken Inkassounternehmen jedes Jahr. Über 5 Milliarden Euro an ausstehenden Zahlungen führen sie so ihren gut 500.000 Auftraggebern zurück, darunter Handelsunternehmen, das Handwerk, Finanzdienstleister und die öffentliche Hand.

„Vielen Verbrauchern ist gar nicht klar, dass jeder automatisch die höheren Preise mitbezahlt, die ein Unternehmen zur Deckung von Forderungsausfällen einkalkulieren muss. Die Inkassowirtschaft hilft, diesen Betrag möglichst gering zu halten. Das verhindert zudem viele Insolvenzen und sichert zahlreiche Arbeitsplätze“, erklärt Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), aus Anlass der Einführung erweiterter Informationspflichten für die Branche.

Ab dem 1. November sind Inkassounternehmen ebenso wie Rechtsanwälte beim Forderungseinzug nun auch formal dazu verpflichtet, detaillierte Informationen über ihren Auftraggeber sowie über die Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten klar und verständlich an Verbraucher zu übermitteln. Auf Nachfrage müssen sie ergänzend weitere Angaben wie etwa die ladungsfähige Anschrift ihres Auftraggebers mitteilen.

Nach den Regelungen zur Höhe der erstattungsfähigen Inkassovergütung und zur in einigen Details veränderten Aufsicht, die beide bereits seit Oktober 2013 gelten, komplettieren die Informationspflichten die vom Gesetzgeber angeschobenen Neuregelungen im Bereich Inkasso.

Berg kommentiert: „Die erweiterten Darlegungs- und Informationspflichten schaffen jetzt sehr große Transparenz beim Forderungsmanagement. Auch wenn der personelle und technische Aufwand und das zusätzlich vorzuhaltende Datenvolumen enorm sind und in manchen Branchen erst die Rechtspraxis zeigen wird, auf welche genauen Daten beispielsweise im Hinblick auf den Vertragsschluss abzustellen ist: Die neue Rechtslage ist gut für Verbraucher und Wirtschaft.“

Der BDIU-Hauptgeschäftsführer erneuerte in diesem Zusammenhang im Namen der Inkassowirtschaft das auch von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas unterstützte Angebot an Verbraucherschützer und Schuldnerberater, Praxisfragen im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung des Gesetzes im Dialog zu klären.

Quelle: http://www.inkasso.de

Energieverbrauch in der Industrie gesunken

Im Jahr 2013 betrug der Energieverbrauch in der Industrie 4 056
Petajoule und damit 1,8 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische
Bundesamt weiter mitteilt, waren Erdgas (27 %), Strom (21 %) sowie Mineralöle und Mineralölprodukte (21 %) die bedeutendsten Energieträger.

Quelle/Text/Redaktion: www.destatis.de

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