Schlagwort-Archiv: Wohnen

Kündigungsrecht wirksam ausgeschlossen

„Die Entscheidung ist richtig, schafft Klarheit und zeigt Möglichkeiten aus, wie beim Abschluss des Mietvertrages das Kündigungsrisiko, insbesondere in Einliegerwohnungen oder Zweifamilienhäusern, begrenzt werden kann“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 57/13).

Mieter und Vermieter hatten ursprünglich bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart:
„Die (Vermieterin) wird das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen der Vermieterin eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen….“

In der Folgezeit wurde das Mietshaus zweimal verkauft. Der letzte Käufer kündigte und stützte sich dabei unter anderem auf ein Sonderkündigungsrecht. Danach darf der Vermieter auch ohne ein berechtigtes Interesse, wie Eigenbedarf, kündigen, wenn der Mieter in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen lebt, von der eine der Vermieter selbst bewohnt.

Der BGH entschied jetzt, dass die auf das Sonderkündigungsrecht gestützte Kündigung durch die im Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen sei. Daran habe sich auch durch den Verkauf des Hauses nichts geändert. Der Erwerber trete anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Er müsse demzufolge auch die ursprünglich vereinbare Kündigungsbeschränkung gegen sich gelten lassen.

Siebenkotten: „Mieter, die mit ihrem Vermieter in einem Ein- oder Zweifamilienhaus unter einem Dach leben, wohnen auf einem Pulverfass. Der Vermieter kann hier ohne Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung, das Mietverhältnis beenden. Schutz bieten Kündigungsbeschränkungen oder die Vereinbarung eines Kündigungsverzichts. Bei der Formulierung der vertraglichen Regelung helfen die örtlichen Mietervereine.“

www.mieterbund.de

Preise und Mieten für 100 Städte und Kreise

Wer zurzeit ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, kann aufgrund der niedrigen Zinsen eine günstige Finanzierung abschließen. Doch welchen Preis ist eine Immobilie wert? Für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgt das neue Spezialheft „Immobilien“ der Stiftung Warentest. Es gibt einen detaillierten Überblick für 100 Städte und Kreise über Kaufpreise und Mieten von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Über 13 Groß- und Universitätsstädte wird in ausführlichen Portraits berichtet.

Titel_LayoutDie Stiftung Warentest hat die Übersichten für das Sonderheft mit der Expertise des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken erstellt. Dessen Tochter vdpResearch begann vor zehn Jahren eine umfangreiche Datenbank aufzubauen, in der mittlerweile mehr als 900 000 Immobilienkäufe ausgewertet wurden.

Zahlreiche Preise und Mieten wurden erfasst und nach Lage und Ausstattung analysiert. Käufer des Spezialheftes „Immobilien“ erhalten neben einem kompetenten Überblick über den deutschen Immobilienmarkt auch einen Gutschein, um eine individuelle Online-Bewertung einer Immobilie ihrer Wahl durchzuführen.

Neben übersichtlichen Tabellen und Grafiken gibt es im Heft Informationen rund ums Recht und einen Serviceteil mit vielen wichtigen Adressen.

Das Finanztest Spezial „Immobilien“ hat 146 Seiten und ist seit dem 07.10.2013 zum Preis von 10,00 € im Zeitschriftenhandel erhältlich oder kann online unter www.test.de/immobilien bestellt werden.

Winterfestes Dach: Keine Schäden durch Frost und Feuchtigkeit

Regen, Schnee, Stürme und Frost: Das Hausdach ist im Winter extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Wer es frühzeitig winterfest macht, kann Schäden und kostspielige Reparaturen abwenden. Während einige Arbeiten in Eigenregie erledigt werden können, ist an anderer Stelle die Beauftragung eines Fachbetriebs von Vorteil. Beispielsweise, wenn es um die Beurteilung des Zustands des Daches geht. „Der Spezialist prüft in erster Linie, ob alle Dachpfannen oder Schieferplatten sicher sitzen und sie keine undichten Stellen aufweisen“, erklärt Carsten Rohlfs, Bausachverständiger bei TÜV Rheinland. Das ist einerseits wichtig, um dem Wind keine Angriffsfläche zu bieten. Andererseits reichen schon kleine Risse in den Ziegeln aus, um sie bei Frost zum Brechen zu bringen. Spätestens im Frühjahr gibt es dann die Quittung: Schmelzwasser dringt in das Dach ein und kann Schimmel verursachen.

Empfehlenswert ist auch eine gute Schneesicherung bei schrägen Dächern. Denn herabrutschende Schnee- und Eisschichten bilden ein gefährliches Unfallrisiko für Bewohner, Passanten und parkende Autos. Die sauberste Lösung hier sind Schneefanggitter oder Rundhölzer, die von einem Handwerker angebracht werden.

Wasser muss ungehindert ablaufen können

Die Kontrolle von Dachrinnen und Fallrohren ist unerlässlich. Werden sie von Laub, Ästen und Fallobst blockiert, können Regen- und Tauwasser nicht abfließen. Bleibt das Wasser in der Rinne oder im Rohr stehen, besteht die Gefahr, dass die Rohre bei Frost platzen. Läuft das Wasser über, beschädigt es die Fassaden, indem es in das Mauerwerk eindringt. Auch bei Flachdächern und Balkonen muss der ungehinderte Abfluss von Wasser gesichert sein. „Ist kein Notüberlauf vorhanden, kann – abgesehen von Feuchtschäden – sogar die Standsicherheit gefährdet sein“, so Carsten Rohlfs. Beim Säubern der Dachrinnen ist die eigene Sicherheit das höchste Gebot. Die Leiter muss in einwandfreiem Zustand sein und auf festem Boden stehen, so dass sie weder einsinken noch wegrutschen kann. Anstatt möglichst große Stücke der Dachrinnen auf einmal zu säubern, ist es sicherer, die Leiter häufiger umzustellen.