Was Verbraucher beachten müssen, wenn sie Geschenke bei polnischen Anbietern kaufen, weiß Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Informationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Auch sonntags in Polen shoppen
Für einen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel in Polen kann das ganze Wochenende eingeplant werden. Die größeren Einkaufszentren haben samstags meist bis 21 Uhr und sonntags bis 20 Uhr offene Türen, in der Vorweihnachtszeit noch länger.
Was tun, wenn das Geschenk kaputt ist?
Auch in Polen können Verbraucher eine mangelhafte Ware kostenlos reparieren lassen oder gegen eine mangelfreie Ware umtauschen. „Im Weihnachtsfieber sollte man nicht vergessen, den Zahlungsbeleg mitzunehmen und ihn sorgfältig aufzubewahren“, rät Trietz. Denn dieser dient als Nachweis des Kaufs, wenn das ergatterte Geschenk Mängel aufweist.
Kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen
Hat sich das Geschenk als Fehlkauf erwiesen, muss der Verbraucher damit leben. Denn in Polen gibt es – genauso wie in Deutschland – kein generelles Umtauschrecht. „Als Käufer ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen“, klärt die Juristin auf. Daher ist es ratsam, den Verkäufer vorher zu fragen, ob man die Ware auch bei Nichtgefallen zurückgeben kann. Das sollte man sich am besten auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen.
Wer Geschenke im Internet besorgt, kann sich auf das Widerrufsrecht berufen und auch die doppelte CD oder den Pullover mit dem hässlichen Muster zurückschicken. Jedoch muss man sich schnell entscheiden, ob man die Ware behält. Nach polnischem Recht beträgt die Widerrufsfrist nämlich nur zehn Tage.
Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder), auf der Internetseite www.konsument-info.eu; telefonisch unter 0335/500 80 650 oder per E-Mail an konsument[at]vzb.de.
Stand: 16.12.2013