Die angesagtesten Spielzeuge des Jahres 2013

Die angesagtesten Spielzeuge des Jahres 2013:

Flitzende Kakerlaken, fliegende Feen und schwimmende Roboter-Fische

Die angesagtesten Spielzeuge des Jahres präsentiert sieben Wochen vor Weihnachten der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) mit der TOP 10 Spielzeug 2013 – „Ob herumflitzende Kakerlaken, fliegende Feen oder schwim-mende Roboter-Fische – der Spielzeug-Jahrgang 2013 wird als besonders innovativ in die Spielzeuggeschichte eingehen. Die Kids wollen eine Spielzeug-Welt zum Anfassen und lassen sich von coolen Effekten und witzigen Details begeistern. In diesem Jahr verblüffen die Hersteller mit jeder Menge guter Ideen, wie unsere TOP 10 Spielzeug 2013 zeigt“, so Willy Fischel, BVS-Geschäftsführer.

Spielzeug und Videogaming verschmelzen: Der neu erfundene Furby – ein Kultspielzeug aus den 90ern – spricht furbisch und deutsch, hat LED-Augen, ist Appfähig und kann immer wieder zwischen 5 verschiedenen Persönlichkeiten wechseln. Die bei Jungs angesagten Skylander-Figuren bekommen bei der Nachfolgegeneration Swap Force je austauschbarem Körperteil individuelle Kräfte und Fähigkeiten, die sie im Videospiel einsetzen.

Das gab es noch nicht: Fliegende Feen, die sich per Handbewegung steuern lassen. So fliegt die Flying Fairy von Spin Master in der Luft und lässt sich dank Abstandssensor sogar unsichtbar per untergehaltener Hand lenken. Auch eine Neuer-findung: Die Autorennbahn ohne Schienen – bei SIKU Racing fahren Porsche und Mercedes über die mit Leitplanken begrenzte Piste direkt auf dem Kinderzimmer-Fußboden um die Wette.

Modernste Technik wird dort eingebaut, wo sie den Spielspaß erhöht – Beispiel Kakerlakak von Ravensburger: Eine batteriebetriebene Hexbug® nano® Kakerlake flitzt durch das Bestecklabyrinth des Brettspieles und muss durch geschicktes Drehen von Messer und Gabel in die Falle gelotst werden. Auch cool: Mikrorobotische Schwimmsensoren lassen den Robo Fish losschwimmen, wenn man ihn ins Wasser legt. Er schwimmt realistisch in alle Richtungen und hört auch wieder auf, wenn man ihn aus dem Wasser holt.

Innovation ist auch ganz ohne Elektronik möglich und garantiert beste Nachfrage, wie die bei den Kindern beliebten Marken Playmobil und LEGO zeigen: Das neue Shopping-Center von Playmobil bietet Kleider, Röcke und Accessoires, mit denen die Playmobil-Figur erstmals immer neu eingekleidet werden kann. Die LEGO Gruppe setzt bei seiner neuen starken Spielwelt Chima auf Action und Rollenspiel, aber auch auf sogenannte Speedorz-Fahrzeuge, die aufgezogen werden und coole Stunts absolvieren. Der Manitou-Teleskopstapler von Bruder bietet, wie sein von den Kids angestauntes Original, jede Menge realistische Funktionen.

Das Highlight beim Dauertrend rund um die Filly-Pferdchen ist in diesem Jahr das Filly Witchy Zauberschloss mit Licht- und Soundfunktionen. Fischel: „Ob digital oder nicht – erfolgreiche Spielwaren wecken Emotionen, sprechen die Sprache der Kinder und setzen der Phantasie keine Grenzen.“

Die „TOP 10 Spielzeug“-Liste 2013 finden Sie auf der beigefügten Übersicht mit Fotos. Ausführliche Informationen zur Aktion sowie Text-, Bild- und Videomaterial zu den einzelnen Artikeln finden Sie unter www.top10spielzeug.de

Die „TOP 10 Spielzeug“

Seit 2003 zeichnen Spielwaren-Profis herausragende Neuheiten und Innovationen aus, die das Zeug zum Bestseller haben. Die Auswahl der Highlights des Jahres trifft der Bundesverband des Spielwaren-Einzel-handels (BVS) gemeinsam mit einer unabhängigen Experten-Jury aus dem Spielwaren-Fachhandel (Hoffmann Spielwaren, idee+spiel, SPIEL & SPASS, SPIELZEUG-RING, Toys „R“ Us, VEDES). Die „TOP 10 Spielzeug“ ist die Marketingaktion des Einzelhandels für Spielzeug und Freizeitartikel in Deutschland.

Ideeller Träger

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. (BVS) vertritt die Interessen des Spielwaren-Facheinzelhandels aller Vertriebswege und Unternehmensgrößenklassen in Deutschland. Er ist dem Handelsverband Deutschland – HDE angeschlossen, dessen Landesverbände die Delegierten der BVS-Mitgliederversammlung stellen. Außerordentliche Mitglieder sind die wichtigsten Verbundgruppen der Branche.

www.bvt-ev.de

Je kleiner das Kind, desto spendabler die Eltern

Baby- und Kleinkindspielzeug

Der Markt für Baby- und Kleinkindspielzeug zeigt sich nicht nur stabil, sondern legt sogar kräftig zu. Zählt man alles – wie Sandspielzeug, Lego duplo, Brettspiele oder Bobby Cars – was laut Eurotoys-Statistik für unter 3-Jährige gekauft wird, gaben die Deutschen in 2012 486 Mio. Euro oder 241 Euro pro Kind  aus (2011: 437 Mio. Euro). Das ist ein Wachstum von 11 %:

Umsatzprognose 2013

„Deutschlands Wunschkinder profitieren von großzügigen Eltern und Großeltern.“ so Fischel. In diesem Jahr geht der Kölner Fachverband von Stabilität bei Baby- und Kinderausstattung und einem leichten Wachstum bei Spielzeug aus. Die Hoffnung für eine stabile Marktentwicklung resultiert nicht zuletzt aus der positiven Geburtenentwicklung. Nach dem historischen Tiefststand mit 662.685 Kindern in 2011 wurden in 2012 10.859 Kinder mehr geboren (673.544).

Ob Baby- und Kinderausstattung oder Spielzeug – im Trend liegt alles, was Spaß macht – so zum Beispiel Kinderfahrzeuge und Kinderfahrräder. Dank der steigenden Geburtenrate rechnet der BVS auch damit, dass sich der zu-letzt stagnierende Umsatz bei Babybekleidung und Kinderwagen wieder er-holt. Besonders der heiße Juli hat den Absatz von Strand-, Wasser- und Outdoor-Spielzeug angekurbelt: Ob Kinderfahrzeuge, Sandspielzeug oder Zelte – das schöne Wetter lud zum Spielen draußen ein.

Für den Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) ist die Kind + Jugend eine gute Plattform für den Einzelhandel, um neue Geschäftskontakte zu knüpfen und Produktinnovationen kennenzulernen. Laut BVS ist die Kind+Jugend die Leitmesse für alle Fachhändler mit Baby- und Kinderausstattungssortiment. Dieses umfasst Kinderwagen und Autokindersitze, Spielzeug, Textilien, Möbel bis hin zu Pflege- und Sicherheitsartikeln. Allein in Deutschland handeln ca. 1.000 Händler mit Baby- und Kinderausstattung und ca. 3.500 Händler mit Spielwaren.

Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. (BVS)

Der BVS vertritt die Interessen des Spielwaren-Einzelhandels aller Vertriebswege und Unter-nehmensgrößenklassen in Deutschland. Er ist dem Handelsverband Deutschland – HDE – Der Einzelhandel angeschlossen, dessen Landesverbände die Delegierten der BVS-Mitglieder-versammlung stellen. Außerordentliche Mitglieder sind die wichtigsten Einkaufskooperationen der Branche.

www.bvt-ev.de

Konsequenzen aus der Abhöraffäre

Der Hightech-Verband BITKOM hat Konsequenzen aus den Abhör- und Ausspähaktionen ausländischer Geheimdienste gefordert. „Die informationelle Selbstbestimmung deutscher Verbraucher wird derzeit ebenso verletzt wie die Integrität wettbewerbsrelevanter Informationen in Unternehmen und vertraulicher Kommunikation in der Politik“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Vertrauen von Internetnutzern und Unternehmen in die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten ist beschädigt. Es ist zu befürchten, dass sich dies nachteilig auf die Nutzung neuer Technologien auswirkt und Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft entsteht.“

Es sei höchste Zeit, in aller Konsequenz Maßnahmen einzuleiten. Dabei dürfe man sich nicht allein von den aktuellen Berichten leiten lassen, sondern müsse ebenso mögliche Aktivitäten derzeit nicht genannter Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität sowie Angriffe extremistischer Organisationen im Auge behalten.

Der BITKOM fordert von der Politik unter anderem eine Befreiung der Unternehmen von der derzeit weitgehenden Verschwiegenheitspflicht über Abhörmaßnahmen, Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen, eine internationale Übereinkunft für Zugriffe der Behörden auf Daten und einen zumindest europaweiten Schutz für Privatverbraucher vor Ausspähung durch befreundete Geheimdienste. Letzteres könne dadurch erreicht werden, dass alle EU-Bürger in den EU-Mitgliedstaaten unter Aspekten der informationellen Selbstbestimmung als Inländer gelten. Damit würden sehr viel strengere Regeln für ihre Überwachung gelten.

Kempf: „In einem vereinten Europa ist das gegenseitige Ausspähen der jeweiligen nationalen Staatsbürger ein absoluter Anachronismus. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.“

Kempf betonte anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers des BITKOM in Berlin, dass die Unternehmen der Netzwirtschaft zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden gesetzlich verpflichtet seien. Weder für Anlass noch für Umfang oder Ausgestaltung von Abhörmaßnahmen seien die Unternehmen verantwortlich. Welche Daten unter welchen Bedingungen wo und wie erhoben, gesammelt, verarbeitet und gespeichert würden, entschieden allein die hierfür zuständigen staatlichen Stellen und der Gesetzgeber.

Kempf: „Die Unternehmen der Netzwirtschaft haben keinerlei Interesse daran, sich an der Ausspähung ihrer Kunden oder anderer Internetnutzer zu beteiligen. Sie haben das alleinige Interesse, ihren Kunden sichere und hoch vertrauenswürdige Dienste anbieten zu können. Dabei sind sie bestrebt, den Schutz von Daten und Kommunikation und die Unversehrtheit der Privatsphäre jederzeit sicherzustellen und Angriffe und Zugriffe von außen zu verhindern. In die Sicherheit der Daten ihrer Kunden investieren die Unternehmen der Netzwirtschaft jährlich weltweit einen zweistelligen Milliardenbetrag.“

Die Vorschläge des BITKOM im Einzelnen:

Transparenz

Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich über den Umfang der tatsächlichen Abhörmaßnahmen der Geheimdienste aufklären und darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage in den jeweiligen Ländern Abhörmaßnahmen durchgeführt werden, in welcher Form die rechtlichen Vorgaben jeweils in die Praxis umgesetzt werden und welche Kontrollmechanismen greifen, um das behördliche Vorgehen jeweils zuverlässig zu überprüfen und im Bedarfsfall einzuschränken. Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, in aggregierter Form regelmäßig über einschlägige Maßnahmen zu berichten.

Rechtssicherheit: Internationale Übereinkunft zur Zusammenarbeit von Unternehmen mit Sicherheitsbehörden und Datenschutz

International aktive Unternehmen dürfen nicht der Unsicherheit ausgesetzt werden, sich zwischen widersprechenden Anforderungen an die Herausgabe von Daten entscheiden zu müssen und damit zwangsläufig gegen die eine oder andere Rechtsordnung zu verstoßen. BITKOM fordert die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union deshalb auf, innerhalb der EU und mit wichtigen Partnerländern wie den USA eine internationale Übereinkunft darüber zu erzielen, welche Auskunftsersuchen von wem und unter welchen Umständen zulässig sind und nach welchen international zu standardisierenden Verfahren Datenweitergaben erfolgen müssen – und wann sie zu unterbleiben haben.

BITKOM setzt sich hierbei für einen modernen, auf einem hohen Niveau harmonisierten Datenschutz in Europa und der Welt ein. Ohne Vorliegen eines entsprechenden Abkommens sollte die Herausgabe von Daten europäischer Nutzer unzulässig sein. Etwaige Auskunftsersuche müssen dabei im Wege eines Amtshilfeersuchens gegenüber Staaten und nicht direkt gegenüber Unternehmen erfolgen. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich zum Abschluss gebracht werden. Außerdem muss es auf internationaler Ebene so schnell wie möglich Verhandlungen für ein Antispy-Abkommen geben. Zudem erwartet BITKOM, dass sich die Bundesregierung für die Neuverhandlung und nachhaltige Verbesserung des Safe Harbour Agreements und dessen Vollzug in den USA einsetzt.

Darüber hinaus ermutigt der BITKOM die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung, zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und zum Datenschutzrahmenabkommen zwischen der USA und der Europäischen Union die Belange des Datenschutzes und des Datenmanagements zu berücksichtigen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen sollten bestehende Vereinbarungen dahingehend geprüft werden, ob sie eventuell entbehrlich sind.

EU-Bürger: Europaweiter Schutz vor Ausspähung

Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen einen gemeinsamen Ansatz für die Aktivitäten ihrer Geheimdienste entwickeln. Alle EU-Bürger müssen in den EU-Mitgliedstaaten unter entsprechenden Aspekten als Inländer gelten. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.

Legitimation und Umfang nachrichtendienstlicher Überwachung klären

BITKOM erkennt legitime Interessen wie etwa Strafverfolgung und Gefahrenabwehr an, die ein Informationsbedürfnis staatlicher Stellen grundsätzlich rechtfertigen können. Diese Rechtfertigung staatlicher Überwachung gilt aber nicht schrankenlos. Es ist originäre Aufgabe der Politik, eine Balance zwischen der Sicherheit auf der einen und Freiheit des Einzelnen sowie der Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Unternehmen auf der anderen Seite zu finden. Ziel der Bundesregierung sollte es sein, sich auf internationaler Ebene für angemessene Regelungen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten einzusetzen, um elementare Grundrechte zu schützen und das Vertrauen in die digitale Welt zu stärken.

Routing: Beitrag zu Datenschutz und Datensicherheit prüfen

Es ist zu prüfen, welche Beiträge zu mehr Datenschutz und Datensicherheit Maßnahmen im Bereich des Routings grundsätzlich leisten können. Im Besonderen ist dabei zu untersuchen, welche entsprechenden Beiträge von einem nationalen Routing oder einem Routing im Schengen-Raum ausgehen können.

Wirtschaftsspionage: Schutz von Unternehmensgeheimnissen

BITKOM setzt sich dafür ein, dass ein unbefugter Zugriff auf Unternehmensgeheimnisse in der Datenverarbeitung und -übertragung als strafrechtlicher Tatbestand auch international konsequent verfolgt und mit angemessenen Schadensersatzansprüchen unterlegt wird – auch gegenüber staatlichen Stellen. Ziel sollte hier auch eine Erweiterung der vorhandenen Bündnisse um einen gegenseitigen Verzicht auf Staats- und Wirtschaftsspionage sowie Sabotage von kritischen Infrastrukturen und IT-Systemen sein.

Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass Wirtschaftsspionage international geächtet und ein Abkommen verabschiedet wird, dessen Unterzeichnerstaaten verbindlich erklären, zumindest untereinander künftig auf jedwede Wirtschaftsspionage zu verzichten und sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung einschlägiger Tatbestände gegenseitig bestmöglich zu unterstützen.

Sicherheitsbewusstsein: Befähigung zum Selbstschutz

Die Unternehmen in Deutschland und in Europa müssen jederzeit im Stande sein, ihre Daten und die Daten ihrer Kunden in der Art zu schützen. Sinnvolle Mittel dazu können z.B. die Nutzung von verschlüsseltem Datenverkehr oder die Ablage von Daten nur in geschützten Bereichen sowie Data Leakage Prevention sein. Eine weitere Sensibilisierung, Medienkompetenz, öffentliche und private Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit begrüßt BITKOM ausdrücklich.

BITKOM setzt sich u.a. mit der Allianz für Cybersicherheit und dem Verein Deutschland Sicher im Netz für eine Stärkung der Sicherheitskultur in Deutschland ein und leistet Beiträge, alle privaten und geschäftlichen IT-Nutzer zum Selbstschutz zu befähigen. Es werden auch Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, die Unternehmensmitarbeiter und Bürger in die Lage versetzen, mit sensiblen Daten richtig umzugehen und auch etwa bei der Datenspeicherung oder deren Bekanntgabe über mögliche Folgen informiert sind.

Technologiestandort Deutschland: IT-Strategie

Die neu gebildete Bundesregierung sollte gemeinsam mit der BITKOM-Branche eine Strategie zur Stärkung des IT-Standorts Deutschland entwickeln und umsetzen. Damit sollen die enormen Chancen, die sich mit der Digitalisierung für den Standort Deutschland verbinden, betont und genutzt werden.

Nationaler Rat: Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung

BITKOM regt an, ähnlich dem Nationalen Ethikrat einen Kreis von Persönlichkeiten einzurichten, der in der Lage ist, Orientierungshilfe bei der Weiterentwicklung der digitalen Welt und der Ausformulierung des entsprechenden Rechtsrahmens und seiner Umsetzung zu geben.

www.bitkom.org

Keine Empfehlung für zusätzliche Promillegrenze

Die Verkehrsministerkonferenz ist heute ohne eine klare Empfehlung für eine zusätzliche Promillegrenze für Radfahrer zu Ende gegangen. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel hatte im Vorfeld der Konferenz für die Einführung eines zusätzlichen Grenzwerts von 1,1 Promille für Radfahrer plädiert. Das ist nun zunächst vom Tisch, der aktuell einzig geltende Wert von 1,6 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit soll aber auf den Prüfstand.

„Wir bedauern sehr, dass die Minister sich zu keinem klaren Votum durchringen konnten“, sagt Ludger Koopmann, stellvertretender Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). „Zu begrüßen ist aber immerhin, dass das Thema weiter besprochen wird.“ Derzeit bleiben Radfahrer unter Alkohol ohne Fahrfehler bei unter 1,6 Promille straffrei. Ab diesem Wert begehen sie sofort eine Straftat. „Daher brauchen wir einen zusätzlichen Grenzwert, mit dem zunächst ein Bußgeld verhängt werden kann“, sagt Koopmann. Grundlage der Ministergespräche war ein entsprechender Vorschlag, den der ADFC bereits im letzten Jahr gemacht hatte.

Sich betrunken ans Steuer zu setzen, sei heute verpönt, so der ADFC. Dennoch empfänden es viele Menschen als korrekt, alkoholisiert Fahrrad zu fahren. „Das geht so nicht. Aber: Eine völlige Gleichsetzung von Autofahrern und Radfahrern wäre aufgrund der von Radfahrern ausgehenden geringeren Gefahr nicht gerechtfertigt“, so Koopmann. „Unterschiedliche Schwellenwerte für Fahrrad und Kfz sind notwendig.“ 0,5 Promille wären als Gefahrengrenzwert für das Fahrrad unverhältnismäßig niedrig, 1,6 Promille dagegen sind bereits ein Indikator für Alkoholmissbrauch.

Nach Angaben des ADFC sinkt die Zahl der Fahrradunfälle durch Alkohol langfristig, in den letzten Jahren sogar besonders stark. Von 4977 alkoholisierten Radfahrern, die 2005 an Unfällen beteiligt waren, ging die Zahl auf 3489 Fälle (2010) zurück. Von den alkoholisierten Radfahrern verunglücken aber rund 85 Prozent mit 1,1 Promille oder mehr. Ludger Koopmann: „Unfälle unter Alkoholeinfluss sind besonders folgenschwer. Daher ist es sinnvoll, dagegen mit geeigneten Mitteln vorzugehen.“

www.adfc.de

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