BGH: Mieter muss Wohnung in neutralem Anstrich zurückgeben

Mieter sind verpflichtet, eine Wohnung in neutral gestrichenem Zustand zurückzugeben, wenn sie diese bei Mietbeginn auch so übernommen hatten. Dies gilt auch dann, wenn Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurden. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 416/12) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Muss der Vermieter die Wohnung erst umstreichen lassen, um sie wieder vermieten zu können, hat der Mieter für die Kosten aufzukommen, so der BGH weiter. „Wir begrüßen diese Klarstellung des BGH. Derjenige, der einen Schaden verursacht, muss für dessen Behebung aufkommen“, kommentiert Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland.

Der Fall: Die Mieter hatten eine Doppelhaushälfte frisch in weißer Farbe gestrichen übernommen. Sie strichen während des Mietverhältnisses einzelne Wände in kräftigen Farben und gaben die Doppelhaushälfte nach Mietende in diesem Zustand zurück. Der Vermieter ließ die farbigen Wände anschließend wieder neutral streichen und verklagte den ehemaligen Mieter auf Schadensersatz.

www.hausundgrund.de

EEG-Umlage-Befreiung von Unternehmen muss sichergestellt werden

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen äußert sich die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) kritisch zu dem angeblichen Vorhaben der Koalitionsparteien, die EEG-Befreiung für Unternehmen der Ernährungsindustrie zu streichen.

„Ein Ausschluss der Ernährungsindustrie aus der bestehenden EEG-Ausgleichsregelung stellt eine Diskriminierung dar. Die Ernährungsindustrie befindet sich ebenso im internationalen Wettbewerb, wie andere Industriebranchen, die von dieser Vergünstigung profitieren“, so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der BVE.

Der Hintergrund der bestehenden Ausgleichsregelung besteht darin, die Energiekosten von energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu senken, um Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten auszugleichen. Das EEG stellt dabei nicht auf Branchen, sondern Unternehmen ab. In der Ernährungsindustrie profitieren Hersteller aus verschiedenen Teilbranchen, wie z. B. der Schlacht- und fleischverarbeitenden Industrie, der Obst- und Gemüseverarbeitung und der Mühlenwirtschaft, von der EEG-Umlage-Begrenzung.

Energie stellt neben Rohstoffen und Personal einen erheblichen Kostenfaktor für die Hersteller dar. Höhere Energiekosten schwächen unmittelbar die ohnehin angespannte Ertragslage in der Branche, sofern diese nicht an die Kunden weitergegeben werden kann. Der Wegfall der Vergünstigung würde die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen, die sich im Rahmen ihres Exportgeschäfts auf ausländischen Märkten gegen Wettbewerber durchsetzen müssen, deren Energiekosten aber weitaus geringer sind als in Deutschland, erheblich beeinträchtigen.

www.bve-online.de

Strukturschwache Städte bleiben stark belastet

Die nach aktueller Prognose der Steuerschätzer höheren Steuereinnahmen kommen für die Städte zum richtigen Zeitpunkt. Viele Städte sind gefordert beim Abbau von Altschulden, beim Umgang mit hohen Sozialausgaben und aufgrund des starken Nachholbedarfs im Bereich der Investitionen.

Die Prognose gibt allerdings nur Werte für die Gesamtheit der Kommunalfinanzen wieder. Sie macht die finanziellen Notlagen in nach wie vor zu vielen Städten nicht sichtbar, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: „Steigende Steuereinahmen helfen den Städten. Das setzt allerdings voraus, dass Deutschlands Wirtschaft auf Wachstumskurs bleibt. Und für die Finanzplanungen müssen auch die bestehenden Risiken berücksichtigt werden, etwa die noch nicht gelöste europäische Staatsschuldenkrise. Außerdem bleibt eine differenzierte Betrachtung wichtig, denn viele Kommunen in strukturschwachen Regionen leiden weiter unter steigenden Sozialausgaben und hoher Verschuldung und sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.“

Bund und Länder waren in den vergangenen Jahren nach Einschätzung des Deutschen Städtetages finanzpolitisch auf einem guten Weg: Die Gewerbesteuer wurde erhalten, auf größere Steuersenkungen wurde weitgehend verzichtet, die Bedeutung ausgeglichener Kommunalhaushalte wurde erkannt und durch die Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter durch den Bund erleichtert. Eine deutliche Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, wie sie in den Koalitionsverhandlungen erörtert wird, wäre ein weiterer wichtiger Schritt.

Für die Kommunen werden Steuereinnahmen in Höhe von 85,0 Milliarden Euro im Jahr 2013 und 88,2 Milliarden Euro im Jahr 2014 prognostiziert. Im Jahr 2012 lagen die kommunalen Steuereinnahmen bei 81,1 Milliarden Euro. Das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer wird sich 2013 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 3,3 Prozent – das entspricht 1,4 Milliarden Euro – auf 43,75 Milliarden Euro erhöhen. Eine ungewöhnlich deutliche Steigerung ist bei der Grundsteuer festzustellen: Der für das Jahr 2013 prognostizierte Anstieg von 0,5 Milliarden Euro bzw. 3,9 Prozent auf 12,5 Milliarden Euro ist Ausdruck der auch auf der Einnahmenseite notwendigen Konsolidierung der Kommunalhaushalte, die in den vergangenen Jahren vielerorts einen Anstieg der Grundsteuerhebesätze unausweichlich machte.

www.staedtetag.de

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