Kriminelle nutzen die Umstellung auf SEPA für betrügerische Zwecke

Kriminelle nutzen derzeit die bevorstehende SEPA-Umstellung (europäische Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs), um Phishing-E-Mails zu verschicken. Ziel der Betrüger ist es, an persönliche Daten der Empfänger zu kommen, beziehungsweise ihnen ein Schadprogramm unterzujubeln. Die neuesten Varianten lauten: „SEPA – UMSTELLUNG/ SICHERHEIT IM ONLINE-BANKING“, „Ihr SEPA-Mandat“ oder „Anfallende Kosten aufgrund der SEPA-Umstellung, falls keine kostenlose Synchronisation Ihres Kundenkontos erfolgt!“

Die E-Mails fordern Bank- und Firmenkunden auf, im Rahmen der Umstellung auf SEPA ihre Daten zu kontrollieren, zu bestätigen, zu verifizieren oder schlicht nochmals einzugeben. In den Schreiben ist ein Link enthalten, der zu einer betrügerischen Seite lotst, die die Internetseite des echten Anbieters nachahmt. Darüber hinaus können solche Seiten mit einem Schadprogramm versehen sein, das den heimischen Computer infizieren soll. Das gelingt vor allem, wenn das Antiviren-Programm, der Internetbrowser oder das Betriebssystem nicht auf dem aktuellen Stand sind und das Schadprogramm so eine Lücke in den Sicherheitssystemen findet.

Wenn Verbraucher unerwartet eine E-Mail erhalten, die angeblich von ihrer Bank oder Sparkasse stammt, sollten sie einige grundlegende Regeln beachten:

  • nicht auf Links klicken,
  • keine Datei-Anhänge öffnen,
  • nicht auf diese E-Mails antworten.

Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, sollte in der Filiale seiner Bank nachfragen. Keinesfalls sollten die in der E-Mail aufgeführten Kontakt-Möglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) genutzt werden.

Wer beim Kampf gegen das Daten-Phishing mithelfen will, kann betrügerische E-Mails dem Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW an die Adresse „phishing@vz-nrw.de“ weiterleiten. Seit dem Start des Phishing-Radars vor drei Jahren haben Verbraucher hier schon über 80.000 Mails gemeldet. So konnten mehr als 5.600 betrügerische Internetseiten gesperrt werden.

Auf ihrer Homepage warnt die Verbraucherzentrale in einer täglich aktualisierten Übersicht auf der Seite
https://www.vz-nrw.de/phishing“ vor den neuesten Phishing-Attacken. Dort finden Verbraucher auch einen umfassenden kostenlosen Download mit Hinweisen, woran eine Phishing-E-Mail zu erkennen ist und welche Sicherheitshinweise beachtet werden sollten. Aktuelle Warnungen verbreitet die Verbraucherzentrale NRW außerdem über Twitter: „http://twitter.com/vznrw_finanzen„.

Mehrsprachige Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit!

Anlässlich des Internationalen Tages der Migranten fordert die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Christiane Hoffschildt, dass dem Thema Migration und Mehrsprachigkeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse: „Jedes dritte Kind bis zu zehn Jahren hat in Deutschland einen Migrationshintergrund. In einigen deutschen Großstädten liegt der Anteil sogar bei mehr als 60%. Angesichts dieser Zahlen kommt dem Thema Mehrsprachigkeit ein zentraler Stellenwert im deutschen Bildungs- und Gesundheitswesen zu“, so die dbl-Präsidentin.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Mehrsprachigkeit für gesunde Kinder generell keine Überforderung darstellt. Probleme können aber auftauchen, wenn soziale Problemlagen hinzukommen oder wenn die unmittelbaren Bezugspersonen keine guten Sprachvorbilder sind. „Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern in der Sprache sprechen, die sie am besten beherrschen. Dies ist in der Regel die Sprache, die sie selbst als Kind erworben haben. Gleichzeitig sollten Eltern, die in Deutschland leben, den Kindern die Möglichkeit einräumen, früh mit der deutschen Sprache in einen intensiven Kontakt zu kommen, beispielsweise durch den Besuch eines Kindergartens“, so Hoffschildt. Die Politik sei hier gefordert, in den Kindertagesstätten die Bedingungen so zu gestalten, dass ein „sprachreicher“ Alltag möglich ist. Dies erfordere insbesondere eine entsprechende personelle Ausstattung und Qualifikation und eine Anpassung von Sprachfördermaßnahmen an die besonderen Bedürfnisse mehrsprachiger Kinder.

„Kinder, die erst im Kindergarten Kontakt mit der deutschen Sprache erhalten, zeigen typische Auffälligkeiten beim Deutscherwerb“, so Dr. Wiebke Scharff Rethfeldt, Logopädin und Expertin für Mehrsprachigkeit und Interkulturalität. Beispielsweise konzentrieren sie sich zunächst auf die inhaltlich wichtigen Dinge wie Nomen und Verben – Pronomen, Artikel und Präpositionen kommen wesentlich später. „Leider werden andere Hinweise auf Sprachentwicklungsstörungen fälschlicherweise noch immer der Mehrsprachigkeit zugeschrieben oder als mangelnde Deutschkenntnisse missverstanden“, so Scharff Rethfeldt. Deshalb müsse die Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Mehrspracherwerbs auch im Rahmen der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gewährleistet werden, indem beispielsweise im Rahmen der U7a die Erstsprache berücksichtigt wird“, betont die Expertin.

„Alle Kinder in unserem Lande brauchen die Chance, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass sie ihre Schullaufbahn problemlos bewältigen können. Dies gilt besonders für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist“, mahnt dbl-Präsidentin Christiane Hoffschildt. Leider gelinge dies allzu oft nicht. Die nach wie vor hohe Anzahl nicht erkannter sprachauffälliger Kinder in den Schuleingangsuntersuchungen und der Verordnungsgipfel für logopädische Therapien bei Kindern um das sechste Lebensjahr zeigten, dass hier, insbesondere hinsichtlich einer frühen Diagnostik, noch viel zu tun sei. „Kinder mit logopädischem Therapiebedarf brauchen so früh wie möglich eine entsprechende Verordnung. Das kann schon im Alter von 2 oder 3 Jahren nötig sein. Denn je früher die Logopädin den Befund erheben und die Behandlung durchführen kann, desto schneller und sicherer stellt sich der Erfolg ein“, so Hoffschildt.

LogopädInnen behandeln Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Sie sind Expertinnen für die Sprachentwicklung und arbeiten eng mit Kinderärzten, Eltern, Erzieherinnen und Lehrern zusammen.

Hintergrund

Im Dezember 2000 hat die UNO den 18. Dezember als den Internationalen Tag der Migranten ausgerufen. Am 18. Dezember 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen. In Artikel 30 garantiert die Konvention den Kindern von Wanderarbeitern das grundlegende Recht auf Zugang zur Bildung und zu allen Bildungseinrichtungen. Migranten, deren Status im Gastland geregelt ist, garantiert Artikel 43 darüber hinaus den uneingeschränkten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Maßnahmen erfüllt sind.

www.dbl-ev.de

Richtig zahlen beim Weihnachtsshopping im Internet

Neun von zehn Internetnutzern kaufen online ein. Gerade zur Vorweihnachtszeit boomt das Shopping vom Sofa aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät beim Einkauf im Netz zur Zahlung auf Rechnung oder per Einzugsermächtigung.

„Wer seine Weihnachtsgeschenke auf Rechnung zahlt, ist als Verbraucher auf der sicheren Seite“, sagt Rechtsexpertin Julia Rehberg. Für die Zahlart spricht, dass erst Geld fließt, wenn die Ware geliefert wurde und keine persönlichen Bankdaten offenbart werden müssen. Außerdem können Kaufverträge widerrufen werden, ohne dass Verbraucher auf die Rückzahlung bereits geleisteter Geldbeträge warten müssen.

Bieten die Händler keine Zahlung per Rechnung an, empfiehlt Rehberg die Einzugsermächtigung, bei der Verbraucher ihre Bankdaten an den Online-Händler weitergeben, der das Geld dann vom Konto abbucht. „Anders als bei einer Überweisung kann man den eingezogenen Betrag problemlos von seiner Bank zurückbuchen lassen.“

Von einer Vorkassezahlung vor Erhalt der bestellten Weihnachtspakete rät die Expertin ab, denn sie sei riskant. „Da es leider auch im Online-Handel schwarze Schafe gibt, können Verbraucher nie sicher sein, dass sie ihre Ware auch wirklich bekommen, wenn ihr Geld beim Händler eingegangen ist“, weiß Rehberg. Daher käme diese Zahlart nur für Beträge in Betracht, deren Verlust die Besteller leicht verschmerzen könnten. Auch die scheinbar sichere Zahlung per Nachnahme sollten Verbraucher laut Rehberg eher meiden. „Man hat das Paket beim Bezahlen zwar in der Hand, weiß jedoch nicht wirklich, was sich darin befindet.“

Auch Kreditkartenzahlungen gehen mit der Preisgabe persönlicher Daten einher. Um die Sicherheit zu erhöhen, fordern manche Händler im Rahmen des Bezahlvorgangs die zusätzlich Eingabe einer Mobile TAN (mTAN), die vorab per SMS verschickt wird. „Ob dieses Verfahren nicht nur dem Unternehmer, sondern auch Verbrauchern mehr Sicherheit bietet, bleibt abzuwarten. Wir hoffen, dass Online-Shopper nicht irgendwann nachweisen müssen, wer warum Zugriff auf ihr Mobiltelefon hatte, wenn mit einer aufs Handy geschickten mTAN bezahlt wurde.“

Stand: 13/2013

Kinderhautpflege im Winter

Schnee im Witter: Eltern sollten dennoch mit ihren Kindern ins Freie, raten die nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte. Bewegung an der frischen Luft tut Kindern gut und stärkt die Abwehrkräfte. Wichtig ist aber ein guter Hautschutz.

Kleidung

“Eltern sollten ihr Kind zum Spaziergang nicht so dick einpacken, dass es sich kaum noch frei bewegen kann. Am besten ist die Zwiebeltechnik,” rät Dr. med. Josef Kahl, Sprecher der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte: “Leichte Skiunterwäsche, darüber lange Hose, Langarmhemd und/oder Pulli und Anorak. Dazu Mütze, Handschuhe und Schal. In die wasserdichten Schuhe (imprägnieren vor dem Spaziergang!) gehören Thermosohlen.

Hautschutz

Kinderhaut ist besonders empfindlich. Kälte vermindert die Durchblutung und reduziert die Produktion von Fett. Eltern sollten vor dem Spaziergang Gesicht und Lippen ihrer Kinder mit reichhaltiger Fettcreme schützen, besonders bei „Fahrtwind“ durch Fahrrad, Roller oder Inliner. Gut sind Cremes mit Panthenol, Paraffin, Wollwachs oder natürlichen Ölen. Nachteil: sie lassen sich schlecht verreiben. Was hilft: vor dem Auftragen auf die Kinderhaut die Crème in den eigenen Händen anwärmen und leicht verreiben. Das Auftragen selbst gelingt am besten, wenn man sich dabei hinter das Kind stellt.

Im Kinderwagen

Ein schlafendes Baby kühlt schneller aus als ein waches. Die Körpertemperatur der Kinder lässt sich im Nacken oder am Hals prüfen. Die Haut sollte warm sein, auch an Ohrläppchen und Nasenspitze.

Vorsicht mit Metall

Viele Kinder tragen Ohrringe oder auch Piercings. Wegen der kalten Temperaturen und weil Kinderhaut besonders zart ist, sollten Eltern die Metallgegenstände unbedingt herausnehmen, sonst drohen an den durchbohrten Hautpartien Erfrierungen.
Vorsicht auch beim Klettern auf Klettergerüsten: Die Kinder sollten rutschfeste Handschuhe tragen.

Was tun bei Erfrierungen?

Bei gereizter und geröteter Haut etwa an Händen, Füßen oder Ohrläppchen hilft als Erstmaßnahme die langsame Erwärmung der betroffenen Stellen. Am besten ist dabei die eigene Körperwärme, indem die Kinder zum Beispiel ihre Hände unter die Achseln stecken. Erfrorene Stellen im Gesicht kann man zunächst mit den Händen oder mit den Handschuhen abdecken.

Eltern sollten auf keinen Fall die Haut mit heißem Wasser oder an der Heizung wärmen. Nicht Rubbeln! Besser ist ein Bad in körperwarmem Wasser. Im Zweifel sollten Eltern ihr Kind dem Kinder- und Jugendarzt vorstellen.“

www.kinderaerzte-im-netz.de

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