Änderung: Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar wird die elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto eingeführt. Die Einrichtungen der stationären Pflege müssen besser informieren. Das Benotungssystem für Pflegeheime wird sich ändern – weil bislang fast alle „sehr gut“ bewertet werden. Auch Rumänen und Bulgaren, hierzulande gern als Pflegekräfte beschäftigt, werden alle Rechte von EU-Bürgern genießen. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht Veränderungen beim Beitrag zur Kranken- und zur Pflegversicherung vor. Außerdem sollen Patienten weniger lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. NRW wartet mit zahlreichen Neuerungen rund um die Pflege auf.

Elektronische Gesundheitskarte

Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig: Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. So haben es der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart. Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.

Ausgenommen von der Pflicht zur Gesundheitskarte mit Foto sind Kinder unter 15 Jahren sowie Versicherte, die sich nicht fotografieren lassen können (zum Beispiel Bettlägerige). Die bisherigen Karten verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum. Wer noch ein altes Exemplar ohne sein Konterfei hat, sollte baldmöglichst ein Lichtbild bei seiner Krankenkasse einreichen, damit die neue Karte noch bis zum Jahresende ausgestellt werden kann.

Keinem Versicherten, der Anfang 2014 ohne die neue Karte zum Arzt kommt, wird laut GKV-Verband die Behandlung verweigert. Der gültige Versicherungsnachweis kann innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden. Andernfalls ist der Arzt berechtigt, dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten einer bereits privat bezahlten Arztrechnung, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals die elektronische Versicherungskarte vorliegt.

Die Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor, der es zum Beispiel ermöglicht, die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online zu aktualisieren. Versicherte sollen künftig freiwillig auch Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder zur Blutgruppe speichern lassen können.

Mehr Transparenz in der stationären Pflege

Ab Januar 2014 müssen Pflegeheime die Pflegekassen darüber informieren, wie sie für ihre Bewohner die medizinische Behandlung und die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Diese Informationen werden für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich aufbereitet und im Internet veröffentlicht. Auch die Pflegeeinrichtungen müssen die Daten zur medizinischen Versorgung gut sichtbar aushängen, damit sie für Interessierte nachzulesen sind.

Neue Noten für Pflegeheime

Mit einem neuen Benotungssystem für Pflegeheime wird ab 1. Januar 2014 der Kritik am sogenannten „Pflege-TÜV“ Rechnung getragen: Bislang fassen die Pflegekassen die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in Pflegenoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zusammen. Diese Gesamtnote wird anhand von Bewertungskriterien für unterschiedliche Qualitätsbereiche (zum Beispiel zur Pflege und medizinischen Versorgung, zum Umgang mit Demenzkranken, zur sozialen Betreuung oder zur Verpflegung und Hygiene) ermittelt. Derzeit werden fast alle Heime mit „sehr gut“ bewertet. Zudem erlaubt das Verfahren, zum Beispiel einen schlechten Ernährungszustand der Bewohner durch bürokratische Korrektheit – etwa durch ordentliche schriftliche Verfahrensanweisungen in Aktenordnern – schönzurechnen. Deshalb soll nun beim Benotungssystem nachjustiert werden. Zwar ändert sich am Prüfsystem nur wenig, doch wird die Messlatte für das Prädikat „sehr gut“ ab Januar 2014 höher gelegt. So wird es künftig wohl nicht mehr nur Pflegeheime mit einer „Eins“ vor dem Komma geben, sondern auch gute oder befriedigende Einrichtungen. Außerdem sollen die besonders wichtigen Qualitätsaspekte im veröffentlichten Bewertungsschema hervorgehoben werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Pflegeheime. Bei den ambulanten Pflegediensten bleibt es erst einmal bei der alten Systematik.

Alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet geprüft.

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien

Ab 1. Januar 2014 haben auch Menschen aus Bulgarien und Rumänien alle Rechte als EU-Bürger. Sie können dann ohne Arbeitserlaubnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden. Gesucht sind sie unter anderem als Haushalts- und Betreuungshilfen von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Ab Januar wird Kroatien als jüngstes EU-Mitglied das einzige EU-Land sein, für das noch Beschränkungen beim Austausch von Arbeitskräften und Dienstleistungen gelten.

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Krankenversicherungsbeitrag

Vorgesehen ist, dass jede gesetzliche Krankenkasse in Zukunft von ihren Versicherten wieder den prozentualen Beitrag erhebt, den sie braucht, um ihre Kosten zu decken. Das kann bedeuten, dass jemandem 16,2 Prozent seines Bruttolohns abgezogen werden, während der Kollege nur 15,3 Prozent zahlen muss. Aktuell beträgt der Beitrag für alle gesetzlich Versicherten 15,5 Prozent. An der derzeitigen paritätischen Verteilung hält der Koalitionsvertrag fest: Von 14,6 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Die aktuell zusätzlichen 0,9 Prozentpunkte bringt allein der Arbeitnehmer auf. Erhöht sich künftig der monatliche Beitrag, geht dies auch voll zu Lasten der Arbeiter und Angestellten.

Termin bei Fachärzten

Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, für gesetzlich Versicherte die Wartezeit auf einen Termin bei Fachärzten zu verkürzen. Dazu sollen sich Patienten mit einer Überweisung zu einem Spezialisten an eine „zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung“ wenden können. Die ist gehalten, einen Termin innerhalb von vier Wochen zu besorgen. Andernfalls muss sie einen in einem Krankenhaus anbieten.

Qualitätsberichte von Krankenhäusern

Über die Qualität von Krankenhäusern können sich Patienten bereits jetzt anhand jährlicher Berichte informieren. Allerdings erweisen die sich bislang als reichlich sperrige Lektüre. Nach den Vorstellungen der Koalition sollen sie deshalb „verständlicher“ und „als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser werden“.

Pflege

Auch im Pflegebereich sollen, „die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher“ gemacht werden. Spätestens zum 1. Januar 2015 soll der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachte paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Später soll er noch einmal um 0,2 Prozentpunkte steigen, wenn das große Vorhaben „neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff“ abgeschlossen ist. Dahinter verbirgt sich die angestrebte Gleichstellung geistiger Erkrankungen mit körperlichen Gebrechen.

Ambulante Pflege in NRW wird teurer

Nach langen Verhandlungen sieht es so aus, dass Anfang 2014 in NRW die ambulante Pflege nicht mehr nur wie bisher nach sogenannten Leistungskomplexen abgerechnet wird. Pflegebedürftige und deren Angehörige können nun wählen, ob sie stattdessen die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchter Zeit wünschen. Damit werden die Vorgaben aus der Pflegereform 2012/2013 in die Praxis umgesetzt. Die Sache hat aber einen Haken: Durch das neue System der Zeitabrechnung werden auch die Leistungskomplexe teurer. Daher sollte jeder genau ausrechnen, welche Abrechnungsart für ihn günstiger ist.

Altenpflegeumlage in NRW ändert sich

Jedes Jahr wird neu festgelegt, wie viel Geld die Pflegeeinrichtungen in NRW als Abgabe für die Ausbildung von Nachwuchs-Pflegekräften zahlen müssen. Die Pflegeeinrichtungen können diesen Aufschlag an ihre Kunden weitergeben. Heimbewohner müssen wenigstens vier Wochen vorher über die Preisänderung informiert werden. Bei ambulanten Pflegediensten sollten wenigstens zwei Wochen zwischen Ankündigung und Preisänderung liegen.

Neues „Heimgesetz“ in NRW

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird reformiert und voraussichtlich im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Dann werden auch alternative Pflegeangebote wie beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften von den Behörden überprüft.

Neues „Landespflegegesetz“ NRW

Gemeinsam mit dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) soll auch das Alten- und Pflege-Gesetz NRW Anfang 2014 in Kraft treten und das alte Landespflegegesetz ersetzen. Die Landesregierung kündigt mit dem Gesetz verbesserte Leistungen für pflegende Angehörige und mehr Hilfen im Quartier an. Wann verbesserte Strukturen auch spürbare Auswirkungen für die Bürger zeigen, bleibt abzuwarten.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

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