„Jahresrückblick der Pflanzenzüchter 2013“

Nicht nur das veränderte Klima in Form von Extremwetterlagen begleitet weiterhin das Schaffen der Pflanzenzüchter. Auch das politische Klima stellt die Pflanzenzüchtung vor große Herausforderungen. Zum Jahresende nimmt die neue Bundesregierung die Arbeit auf. Grundlage dafür ist ein Koalitionsvertrag, der in wichtigen Punkten vieles offen lässt.

„Von auf Pflanzenzüchtung zurückzuführenden Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft profitiert unsere Gesellschaft sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht. Das dafür notwenige zeit- und kostenintensive Engagement der Pflanzenzüchtungsunternehmen in Deutschland erfordert einen verlässlichen politischen und rechtlichen Rahmen, von dem wir derzeit weit entfernt sind“, resümiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) die aktuelle Situation der Pflanzenzüchter in Deutschland. Der BDP macht mit seinem Jahresrückblick auf die TOP-Themen des Jahres 2013 auf die Schlüsselrolle der Pflanzenzüchtung im Kampf gegen Ernährungs- und Ressourcenknappheit und bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels aufmerksam, die nach wie vor nur unzureichende Anerkennung in Politik und Öffentlichkeit findet.

BDP mit neuem Vorsitz

Seit April ist Stephanie Franck, geschäftsführende Gesellschafterin der Pflanzenzucht Oberlimpurg (PZO), neue Vorsitzende des BDP. Sie folgt auf Dr. Kartz von Kameke, geschäftsführender Gesellschafter der SaKa Pflanzenzucht GmbH & Co. KG, der das Amt seit 1997 inne hatte. Im Amt des stellvertretenden Vorsitzenden neben Philip von dem Bussche, Vorstandssprecher der KWS SAAT AG, folgt Dietmar Brauer, geschäftsführender Gesellschafter der Norddeutsche Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG auf Dr. Hermann Strube, geschäftsführender Gesellschafter der Strube Research GmbH & Co. KG.

Hoher gesellschaftlicher Nutzen

Die entscheidenden Lösungsansätze der Pflanzenzüchtung, um weltweite Herausforderungen unserer Zeit meistern zu können, thematisiert eine vom Humboldt Forum for Food and Agriculture veröffentlichte Studie zur gesellschaftlichen Bedeutung der Züchtung. Sie quantifiziert den hohen Beitrag der Pflanzenzüchtung zu Welternährung, Klima- und Ressourcenschutz und sozialer Wohlfahrt: http://www.bdp-online.de/de/Service/Download-Center/GFP_Studie_Bedeutung_der_Pflanzenzuechtung_in_Deutschland.pdf

Schutz geistigen Eigentums unverzichtbar

Der Sortenschutz, der 2013 seinen 60. Geburtstag feierte, schützt die einmalige genetische Kombination einer neuen und besseren Sorte, die vom Züchter in langwieriger Züchtungsarbeit entwickelt wurde. Effektiver Schutz geistigen Eigentums ist als Motor für weitere Innovationen und für eine angemessene Refinanzierung der getätigten Züchtungsleistungen unverzichtbar. Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte dauert ca. 15 Jahre und kostet ca. 1,5 Mio. Euro. Die notwendigen Investitionen können Pflanzenzüchter nur dann tätigen, wenn der Rückfluss durch Lizenz- und Nachbaugebühren gesichert ist. Das bisherige Verfahren zur Erhebung von Nachbaugebühren ist zu umständlich und für Züchter und Landwirte gleichermaßen ungerecht. Durch Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen muss eine praxisnahe Erhebung der Nachbaugebühren geschaffen werden. Sie muss gewährleisten, dass die Züchter auf einer klaren rechtlichen Basis die ihnen zustehenden Nachbaugebühren umfassend und unbürokratisch erhalten, damit diese auch weiterhin in die Entwicklung neuer Sorten investiert werden können.

Mit der Reform des nationalen Patentgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber bereits Klarheit bei der Begrenzung des Patentschutzes auf technische Erfindungen geschaffen. Er muss sich nun dafür einsetzen, dass eine entsprechende Regelung europaweit einheitlich umgesetzt wird.

Erhalt des Sortenprüfwesens

Die vom Bund beschlossene Reduktion von Prüfungsstandorten des Bundessortenamtes (BSA) stellt einen drastischen Einschnitt in die neutrale Wert- und Registerprüfung dar.
Die Zukunft des deutschen Sortenprüfwesens ist eng verbunden mit dem jährlichen Züchtungsfortschritt und der Artenvielfalt auf den Feldern sowie der Struktur der Züchterschaft. Der BDP ist in ständigem Dialog mit dem BSA, um der Landwirtschaft weiter qualitativ hochwertige Sorten sowie aussagekräftige und neutrale Sortenprüfergebnisse zur Verfügung stellen zu können. Hier darf die öffentliche Hand sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.

Better Regulation: – Sorge um Saatgutrecht

Zukünftig könnte das Saatgutrecht nicht mehr in der Lage sein, bisherige wichtige Funktionen zu erfüllen. Im aktuellen Verordnungsentwurf wird zwar grundsätzlich an den bewährten Elementen der Saatgutgesetzgebung, insbesondere an der amtlichen Sortenzulassung mit Register- und Wertprüfung sowie der amtlichen Saatgutanerkennung festgehalten. Jedoch wird der Zweck des Saatgutrechts, den Landwirt als Verbraucher zu schützen, indem es eine gute Saatgutqualität und gleiche Prüfvoraussetzungen für alle Unternehmen sicherstellt, durch umfangreiche Ausnahmen ausgehöhlt. Besonders kritisch sieht der BDP die Ausnahmen von Zulassungs- und Anerkennungserfordernissen für heterogenes Material, Ausnahmeregelungen für sogenannte kleinere Unternehmen sowie Erhaltungssorten. Die wesentliche Beibehaltung der Arten, für die eine Sortenzulassung sowie Saat- und Pflanzgutanerkennung notwendig ist, und die zukünftig bestehende Möglichkeit der Einbeziehung Privater in die Sortenzulassung und die Saat- und Pflanzgutanerkennung hält der BDP für sachgerecht.

Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen

Das politische Ziel, die biologische und genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu steigern, wird durch den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Umsetzung des sogenannten Nagoya-Protokolls verfehlt. Die Kombination vom weiten Anwendungsbereich auch für bereits genutzte Ressourcen und uferlosen Dokumentationspflichten gefährdet den Züchtervorbehalt und damit die Verwendung frischer Genpoole zur Sicherung der Welternährung. Im Hinblick auf diese Entwicklung steigt die Relevanz des International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (IT). Er schafft im Gegensatz zu dem Nagoya-Verordnungsentwurf standardisierten Zugang zu genetischen Ressourcen. Sein Anwendungsbereich ist allerdings auf bestimmte Arten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel beschränkt. Der BDP setzt sich daher einerseits für die Verbesserung des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls und andererseits für den Erhalt und die Stärkung des IT ein.

Rechtssicherheit beim Umgang mit GVO-Spuren im Saatgut schaffen

Pflanzenzüchter, Händler, Anbauer und Landwirte leben in ständiger Unsicherheit, dass geringste Spuren von unbeabsichtigten und biologisch unvermeidbaren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihren Produkten nachgewiesen werden. Trotz intensiver Anstrengungen können in einer Umwelt, in der gv-Pflanzen eine immer bedeutendere Rolle spielen, geringste, biologisch unvermeidbare Vermischungen jedoch nie ausgeschlossen werden. Um die anhaltende Rechtsunsicherheit für landwirtschaftliche Akteure zu beenden, setzte sich der BDP für die Etablierung einer „technischen Lösung“ ein, wie sie seit 2011 schon für Futtermittel gilt, auch für Saatgut notwendig.

Entscheidungen zur Beizmittelzulassung auf wissenschaftlicher Grundlage notwendig

Die Beizung von Saatgut stellt ein zentrales Element des integrierten Krankheitsmanagements im Pflanzenbau dar. Neonikotinoide sind als Beizmittel unter Einsatz der in Deutschland durch die Wirtschaft etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Kulturarten sicher anzuwenden. Trotzdem wurde ein zweijähriges umfassendes Verbot von Neonikotinoiden in der Beizung durch die EU-Kommission ausgesprochen. Die kommenden zwei Jahre sollen genutzt werden, weitere Versuche auszuwerten und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Die Nichtanwendung von Neonikotinoiden zieht erhebliche Konsequenzen für die europäische Landwirtschaft nach sich. Eine adäquate Pflanzenschutzmittelalternative ist in vielen Fällen nicht gegeben. Insbesondere der Rapsanbau wird durch den Wegfall der neonikotinoiden Beizung erheblich geschwächt. Der BDP fordert, dass politische Entscheidungen zur Verwendung von Beizmitteln aufgrund transparenter, nachvollziehbarer, wissenschaftlicher Ergebnisse getroffen werden.

Forschungsförderung für Wettbewerbsfähigkeit

Pflanzenzüchtung ist der zentrale Schlüssel, um mehr Ertrag von weniger Fläche bei gleichzeitiger Reduzierung von Pflanzenschutz und Düngung zu erreichen. Die Zuchtziele haben einen hohen Forschungsbedarf und ihre Umsetzung benötigt dauerhafte Planungssicherheit. Die Arbeiten von Unternehmen und öffentlicher Hand müssen daher weiterhin von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden. Dies umfasst auch die wichtige Grundlagenforschung, die als Pipeline für praxisorientierte Entwicklungsarbeit genutzt wird.

Der BDP begrüßt die Politikstrategie Bioökonomie als wichtiges politisches Signal, schnellstmöglich eine funktionierende Bioökonomie aufzubauen. Die Züchtung und der Anbau neuer Pflanzensorten, die natürliche Ressourcen wie Wasser und Nährstoffe effizient nutzen, hohe und stabile Erträge sowie verbesserte Krankheitsresistenzen aufweisen, sind Voraussetzung für den Erfolg der Bioökonomie. Neue Formen der Forschungsförderung sind notwendig, die Technologien und Konzepte für die nachhaltige Intensivierung der Produktion biologischer Rohstoffe für die Bioökonomie entwickeln. Nur eine umfassende und langfristig angelegte Forschungsförderung (Forschungsprogramme bis 15 Jahre) für die gesamte Pflanzenzüchtung kann Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit, seine Vorreiterrolle in der europäischen Bioökonomie und den Nutzen der Branche für die Gesellschaft sichern.

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Was ist bei Gewährleistungsmängeln zu tun?

Als Gewährleistungsmängel werden die Mängel bezeichnet, die erst nach der Abnahme in Erscheinung treten, also bei der Abnahme nicht erkannt werden konnten. Zum Beispiel können nach Nutzungsbeginn Risse in Wänden entstehen oder Fliesen sich lockern oder brechen, oder ein Schallproblem wahrgenommen werden. „In solchen Fällen ist es wesentlich und unentbehrlich, die Erscheinung zu dokumentieren“, so die Fachanwältin für Bau und Architektenrecht Gabriele Hein-Röder. Aufgrund des Gefahrübergangs zum Zeitpunkt der Abnahme müsse nämlich der Auftraggeber und Bauherr einen Mangel beweisen. „Die Ursachenforschung obliegt zwar nach wie vor dem Unternehmer, aber der Bauherr muss das Symptom, welches auf eine mangelhafte Ausführung oder Planung schließen lassen könnte, genau beschreiben und den Unternehmer zur Nachbesserung auffordern“, informiert die Vertrauensanwältin des Bauherren-Schutzbund e.V.

Der Unternehmer sei also über einen Mangel zu informieren und ihm ist Gelegenheit zur Prüfung einzuräumen. Dazu sollte eine schriftliche Mängelanzeige erfolgen, die eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung enthält, rät Fachanwältin Hein-Röder. Als angemessen werde üblicherweise ein Zeitraum angesehen, in dem die erforderliche Mängelbeseitigungsmaßnahme objektiv ausgeführt werden kann. Zu empfehlen sei, eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 Prozent des Gesamtpreises für den Zeitraum der Gewährleistung von 5 Jahren zu vereinbaren. „Der Bauherr und Auftraggeber ist dann mit diesem Betrag für Forderungen abgesichert, die aus Mängeln resultieren, also mangelbedingte Schadensersatzforderungen und Aufwendungsersatzansprüche betreffen. Im Fall einer Insolvenz des Unternehmers kann das von großer Bedeutung sein“, so die BSB-Vertrauensanwältin

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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen

Das weit verbreitete Bauen mit einem Bauträger hat seine Besonderheiten. Der Bauträger fungiert als Bauherr, ist Eigentümer des Grundstücks und verkauft es mit einer Bauverpflichtung. Mit der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags wird der Interessent zum Erwerber. Diese Verträge, so zeigt eine aktuelle, erstmals veröffentlichte BSB-Dokumentation, sind sehr komplexe Vertragswerke und bergen für Verbraucher erhebliche Risiken. Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V. haben im Rahmen eines Projektes einhundert Bauträgerverträge aus den Jahren 2010 bis 2013 analysiert, zahlreiche verbraucherfeindliche Klauseln aufgedeckt , rechtlich bewertet und die Auswirkungen für die Verbraucher detailliert dargestellt.

Die Ergebnisse der Vertragsprüfungen und häufige Probleme bei der Realisierung von Bauvorhaben mit Bauträgern zeugen von unzureichender Rechtssicherheit. „Die wirtschaftlichen Risiken für Verbraucher sind gravierend“, kommentiert Rechtsanwalt Mario van Suntum aus Leipzig, der Projektleiter der Untersuchung.

Ein generelles Problem besteht darin, dass der Erwerber erst sehr spät Eigentümer der Immobilie wird, obwohl er frühzeitig Zahlungen leistet. Zwar ist der Bauträger verpflichtet, ihm dieses Eigentum zu verschaffen, doch dieser Anspruch wächst erst Zug um Zug während der Bauphase. Zahlreiche Bauträgerverträge sind dabei so abgefasst, dass sie die Rechte der Verbraucher erheblich beschneiden.

Als Beispiele fanden die BSB-Vertrauensanwälte wiederkehrende vorformulierte Klauseln, „die trickreich sind und die man rechtlich nur als verbraucherfeindlich klassifizieren kann“, wie van Suntum sagt. So werden Bauinteressenten unverhältnismäßig lange an ein Angebot gebunden. Das Planungsrisiko soll auf Erwerber abgewälzt werden. Ein vereinbarter Pauschalpreis soll mit nicht klar definierten Mehrkosten ausgehebelt werden. Vollmachten sollen zugunsten des Bauträgers aus der Hand gegeben werden. Das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers – sprich das Zurückhalten von Zahlungsraten bei Mängeln – soll ausgeschlossen werden. Fälligkeiten von Kaufpreisraten werden so gesetzt, dass eine Kontrolle des tatsächlichen Bautenstandes nicht möglich ist.

„Das Transparenzgebot wird durch Klauseln der Bauträgerverträge vielfach verletzt, Sicherheiten für Erwerber sind eingeschränkt“, hat das Projektteam des BSB festgestellt. Bereits seit Jahren trägt die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die seit 2005 zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) berechtigt ist, verbraucherfeindliche Klauseln aus Bauverträgen zusammen und stellt sie im Internet als wichtige Verbraucherinformation zur Verfügung. Jetzt wird zu verbraucherfeindlichen Klauseln aus Bauträgerverträgen erstmals eine umfassende Analyse samt rechtlicher Bewertung vorgelegt. „Damit leistet der Bauherren-Schutzbund erneut Pionierarbeit, denn bislang liegt nichts Vergleichbares vor“, schätzt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB ein. „Die Dokumentation zeigt, dass es dringend notwendig ist, das Bauträgervertragsrecht zur reformieren, um Verbraucherinteressen beim Bauen mit dem Bauträger wirksam zu stärken.“

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Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben

„Die neue Bundesregierung steht in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vor großen Aufgaben, bei deren Bewältigung ich den zuständigen Ministern und Staatssekretären viel Erfolg wünsche.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute nach der Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin in Berlin. Haus & Grund Deutschland freue sich auf eine intensive Zusammenarbeit in den kommenden vier Jahren und stehe als Gesprächspartner gern zur Verfügung. Es werde darauf ankommen, sowohl in der Energiepolitik als auch beim altersgerechten Umbau Wege zu finden, die Mieter und Eigentümer finanziell nicht überfordern.

Kornemann sieht für die Energiepolitik im Koalitionsvertrag eine sehr gute Basis: „Kein Zwang, Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sind die entscheidenden Stichwörter, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes weiter voranzubringen.“ Die Vereinbarungen zum Mietrecht sieht der Verbandschef allerdings äußerst skeptisch. Es müsse möglich sein, dass Mieten auch weiterhin erhöht werden dürfen. Ansonsten drohe ein Rückgang in der Bautätigkeit und damit ein Verfall der Wohnungsqualität, den Mieter und Vermieter nicht wollen könnten. In der Stadtentwicklungspolitik gelte es, die durch den demografischen Wandel vollkommen unterschiedlich betroffenen Regionen optimal zu begleiten.

www.hausundgrund.de

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