Raclette mit Schinken und Lauch

Raclette mit Schinken und Lauch Foto: Wirths PR
Raclette mit Schinken und Lauch
Foto: Wirths PR

Raclette mit Schinken und Lauch
(ausreichend für 4 Pfännchen)

125 g Mozzarella (oder ein anderer milder Käse)
1/2 Stange Lauch
2 EL Butter
4 Scheiben gekochter Schinken
Salz
weißer Pfeffer
etwas gehackte Petersilie

Mozzarella in Scheiben schneiden. Den Lauch putzen, waschen und grob in Stücke schneiden. Etwas Butter in die Pfännchen geben, den Lauch dazuge-ben und einige Minuten erhitzen. Jeweils eine Scheibe gekochter Schinken dazulegen, mit den Mozzarella-Scheiben belegen, mit Salz und Pfeffer würzen und im heißen Raclette-Gerät 2-3 Minuten garen, bis der Käse leicht zerläuft. Mit gehackter Petersilie garnieren.

Pro Pfännchen: 172 kcal (721 kJ), 12,1 g Eiweiß, 13,3 g Fett, 1,0 g Kohlenhydrate

Steuerliche Tipps zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2013/2014 sind steuerliche Fristen zu beachten, die bares Geld wert sein können. Der Steuerberaterverband Thüringen informiert über wichtige Termine und gibt steuerliche Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer.

Einkommen- und Lohnsteuer: Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können noch bis zum 31.12.2013 rückwirkend bis zum Steuerjahr 2009 eine Veranlagung beantragen.

Steuerklassen ändern: Auch die richtige Wahl der Steuerklasse kann sich lohnen. Das gilt besonders, wenn Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit drohen. Mit der günstigen Steuerklasse III (Verheiratete) oder Steuerklasse II (Alleinstehende mit Kind) kann man für eine höhere Unterstützung sorgen. Auch beim Elterngeld kann ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse (sieben Monate vor der Geburt) bedeutsam sein.

Bürotechnik: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern betriebseigene Computer, Smartphones und Tablets samt Software überlassen, ohne dass die Arbeitnehmer diese Vorteile versteuern müssen. Das gilt auch dann, wenn man die Geräte privat nutzen darf. Diese Regelung aus dem letzten Jahr hat sogar Rückwirkung bis zum Jahr 2004, soweit der Steuerbescheid – wegen eines Einspruchs – noch nicht bestandskräftig ist.

Freistellungsaufträge zur Abgeltungsteuer: Zum Jahresende 2013 sollten alle erteilten Freistellungsaufträge überprüft werden. Ist nur ein Freistellungsauftrag erteilt, kann dieser bei der Bank erteilt werden, bei der die meisten Erträge erzielt werden. Der Sparer-Pauschbetrag von bis zu 801 Euro (für Eheleute 1.602 Euro) kann aber auch auf mehrere Institute verteilt werden.

Ab 2014: Neue Regeln zum steuerlichen Reisekostenrecht

a) Die „erste Tätigkeitsstätte“ (ein neuer Begriff) ersetzt die „regelmäßige Arbeitsstätte“ des Arbeitnehmers. Erste Tätigkeitsstätte ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, aber auch ein Ort eines Kunden, wenn der Arbeitnehmer solch einem Kunden dauerhaft zugeteilt ist. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abgegolten. Alle anderen Fahrten zu einer Einrichtung des Arbeitgebers oder seiner Auftraggeber werden als Reisekosten mit einer Km-Pauschale von 0,30 Euro oder den tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten berücksichtigt. Die erste Tätigkeitsstätte kann vom Arbeitgeber vertraglich festgelegt werden, wenn die Zuordnung unbefristet bzw. mindestens über einen Zeitraum von 48 Monaten erfolgt.

b) Eine Vereinfachung bringen die neuen Verpflegungspauschalen ab 2014. Es gibt nur noch zwei Zeitintervalle mit unterschiedlichen Pauschbeträgen für Dienstreisen im Inland. Maßgeblich ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden erkennt das Finanzamt künftig 12 Euro an; bei mindestens 24 Stunden beträgt die Verpflegungspauschale 24 Euro. Bei den Verpflegungspauschalen für Auslandstätigkeiten gelten entsprechend 120 Prozent bzw. 80 Prozent der nach dem Bundesreisekostengesetz geltenden Auslandstagegelder.

c) Bei doppelter Haushaltsführung aus beruflicher Veranlassung erkennt das Finanzamt ab 2014 bis zu 1.000 Euro für die Zweitwohnung an, die bisherige Begrenzung auf 60 qm für die Wohnung entfällt. Die Erstwohnung am Heimatort erfordert dann eine finanzielle Beteiligung an der Lebensführung, das bisherige Jugendzimmer im Haus der Eltern genügt nicht.

Mehrwertsteuererhöhung für Silbermünzen: Für Silbermünzen erhöht sich ab 2014 der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 19 Prozent, was auf eine Verteuerung von 12 Prozent schließen lässt. Bei der Einfuhrumsatzsteuer für Lieferungen aus dem Ausland bleibt es aber bei dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Silberbarren dagegen unterliegen schon jetzt dem Steuersatz von 19 Prozent. Anlagegold (Barren bzw. nach dem Jahr 1800 geprägte Münzen als Zahlungsmittel) bleibt weiter mehrwertsteuerfrei.

Elektronische Steuererklärungen werden von den Finanzämtern immer stärker gefordert. So ist z.B. auch ein Arbeitnehmer, der lediglich nebenberuflich ein Honorar (für eine Leistung, für einen Presseartikel oder als Mitglied eines Prüfungsausschusses) bezogen hat, verpflichtet, seine Steuererklärung elektronisch einzureichen. Da aber immer noch etliche Papierbelege nachzureichen sind, handelt die Verwaltung leider nicht im Interesse des Bürgers, sondern im Sinne der eigenen Personaleinsparung und im Interesse, Steuermehrforderungen zu erzielen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 1995 und 2006 eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Aktuell hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.11.2013 die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheides aufgehoben, bis das BVerfG in einem anhängigen Verfahren (1 BvL 21/12) entschieden hat. Ob das BVerfG erneut eine grundlegende Gesetzes-Überarbeitung fordert, bleibt abzuwarten.

Unternehmer sollten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von ausländischen Abnehmern stets überprüfen. Dienstleistungen an Unternehmen eines anderen EU-Landes sind im Land des Leistungsempfängers umsatzsteuerpflichtig. Deshalb müssen solche Rechnungen netto ohne Mehrwertsteuer erstellt werden. Allein auf die Angaben des Leistungsempfängers darf sich der Unternehmer aber nicht verlassen.

Ein Kleinunternehmer (bis zu 17.500 Euro Umsatz im Jahr) schuldet dem Finanzamt nach § 14c UStG auch dann die Umsatzsteuer, wenn er in Quittungen über Kleinbeträge nur den USt-Satz, aber nicht den USt-Betrag ausweist (BFH-Urteil vom 25.09.2013).

Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften (bei denen keine natürliche Person haftet), müssen ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2011 begonnen haben, müssen bis 31.12.2013 dort vorliegen, um ein Ordnungsgeld zu vermeiden.

www.stbverband-thueringen.de

Zweidrittel der Deutschen bevorzugen traditionelle Lieder an Weihnachten

Weihnachten ohne Musik? Das ist für die meisten Deutschen keine Option. Wie der Bundesverband Musikindustrie heute im Rahmen der Initiative PLAYFAIR auf Basis einer onlinerepräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts Respondi mitteilte, ist 61 Prozent der Deutschen eine musikalische Untermalung beim Weihnachtsfest wichtig. Frauen legen besonders großen Wert auf stimmungsvolle Klänge zum Fest: 67 Prozent der weiblichen Befragten halten Musik an Weihnachten für essenziell, während dies nur bei 55 Prozent der Männer der Fall ist.

Echte Weihnachtsstimmung kommt bei den Deutschen vor allem dann auf, wenn traditionelle Lieder gespielt werden: 63 Prozent geben an, Weihnachten am liebsten Lieder wie „Stille Nacht“ oder „Oh Tannenbaum“ zu hören. Auf Platz zwei liegen mit 50 Prozent von Popkünstlern gesungene Weihnachtssongs wie „Last Christmas“, weniger als ein Drittel der Befragten (27 Prozent) gibt an, Weihnachten die gleiche Musik wie sonst auch zu hören. Unter den verschiedenen Musikgenres spielt vor allem die klassische Musik – zum Beispiel Sinfonien oder Chormusik – eine große Rolle an Weihnachten, immerhin 12 Prozent der Befragten singen und musizieren sogar selbst unterm Weihnachtsbaum.

Eine spezielle Weihnachts-Playlist legt sich bislang nur rund jeder zehnte Deutsche (13 Prozent) an, wobei hier die 14-19-Jährigen (24 Prozent) deutlich aktiver sind als die über Sechzigjährigen, von denen aber immerhin immer noch 7 Prozent angeben, eine Playlist anzulegen.

Für die Studie wurden im Auftrag des BVMI im Rahmen der Initiative PLAYFAIR im November 2013 1.000 Deutsche vom Meinungsforschungsinstituts Respondi zu ihrem Musikhörverhalten an Weihnachten befragt.

Die gesamte Befragung finden Sie hier: http://www.playfair.org/fileadmin/user_upload/downloads/BVMI_PLAYFAIR_Kurzbefragung_Weihnachten_FINAL_131211.pdf

www.musikindustrie.de

Eltern helfen, Kinder vor Alkoholmissbrauch zu schützen

„Kinder und Jugendliche in Deutschland werden zu wenig gegen Alkoholmissbrauch geschützt. Aufklärungskampagnen sind zu wenig. Wir brauchen endlich ein Werbeverbot, zumal wir im kommenden Jahr mit der Fußball-WM und Olympia sportliche Großereignisse erwarten, bei denen Millionen Kinder und Jugendliche zuschauen. Die Verknüpfung von positivem Lebensgefühl mit Alkohol, wie sie die Werbung, vor allem Werbung bei sportlichen Großereignissen, herstellt, verführt gerade Minderjährige zum Trinken.“ Mit diesen Worten reagierte heute in Berlin Dr. Matthias Brockstedt, Suchtbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland auf die aktuellen Zahlen zum Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen.

„Auch wenn es einen leichten Rückgang bei den Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen gegeben hat, ist dies noch lange keine Trendwende,“ so Brockstedt weiter. „Diese werden wir nachhaltig erst erreichen, wenn endlich umfassende Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierzu zählen vor allem das Werbeverbot für Alkoholika, vor allem bei Sportveranstaltungen und auch analog zu den Hinweisen auf Zigarettenpackungen die Warnhinweise für Schwangere auf allen alkoholischen Getränken“, so der Kinder- und Jugendarzt.

„Der Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin (BVKJ) wird beim neu benannten Bundesdrogenbeauftragten darauf dringen, dass diese Forderungen endlich durchgesetzt werden“, erklärte Dr. Wolfram Hartmann“, Präsident des BVKJ . „Das wird für uns die Messlatte sein, an der wir die Ernsthaftigkeit der politischen Willenserklärungen aller Fachebenen bemessen werden; denn nur so wird es möglich sein, Kinder und Jugendliche wirksam vor Alkoholmissbrauch zu schützen.“

Alkoholmissbrauch bei Minderjährigen in sozial prekären Verhältnissen besonders häufig
„Alkoholmissbrauch hat auch eine soziale Seite. Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien greifen früher und häufiger zu Flasche. Dies sehen wir bei unserer täglichen Arbeit in unseren Praxen. In diesen Familien schaffen es Eltern häufig nicht, gute Vorbilder zu sein und maßvoll mit Alkohol umzugehen. Um so wichtiger ist es, dass diese Familien in ihren Ressourcen gestärkt werden. Alkoholwerbung ist genau das Gegenteil. Sie konterkariert jeden Versuch von Eltern, Kinder vor Alkohol zu schützen.“

www.kinderaerzte-im-netz.de

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