Neue Entscheidung zum Urheberrecht in wissenschaftlichen Bibliotheken

Die Digitalisierung macht vor den Bibliotheken nicht halt. E-Books und andere elektronische Medien werden von den Nutzern immer stärker nachgefragt. Doch die Kultur- und Bildungseinrichtungen können das Angebot nicht entsprechend ausbauen – die derzeitigen rechtlichen Grundlagen lassen das nicht zu.

Eine Neuregelung und Vereinfachung des Urheberrechtsgesetzes ist deshalb dringend überfällig, sagt Oliver Hinte, der Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) und Geschäftsführer der Fachbibliothek Recht der Universität Köln. Vieles in dem Gesetz sei noch auf die Welt der gedruckten Produkte ausgerichtet. „Die Anzahl der Studierenden nimmt seit Jahren ununterbrochen zu und wird dies auch in den kommenden Jahren. Gleichzeitig gibt es an zentraler Stelle, nämlich den Unterrichtsmaterialien immer wieder Ungewissheit darüber, wie lange noch was erlaubt ist.

Der Bundesgerichtshof hat just in einer Entscheidung eine Begrenzung der Inhalte vorgenommen, die von Hochschulen für elektronische Semesterapparate auf einer Lernplattform eingestellt werden können. Danach dürfen die Teile höchstens 12 Prozent des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen. Zudem ist die Digitalisierung nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat. Es ist momentan noch unklar, wie die Vergütung dieser Nutzung aussehen soll. Dieses Problem soll gerade das Oberlandesgericht München klären. Und die exakte Interpretation dieses Paragrafen ist ebenfalls zweideutig. Was ist zum Beispiel eine Nutzung in Ausschnitten? Wir brauchen hier dringend eine dauerhafte Lösung. Der Paragraph 52 a muss deshalb wenigstens entfristet und eindeutiger gefasst werden.“ So Oliver Hinte weiter.

www.bibliotheksverband.de

Kriminelle nutzen die Umstellung auf SEPA für betrügerische Zwecke

Kriminelle nutzen derzeit die bevorstehende SEPA-Umstellung (europäische Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs), um Phishing-E-Mails zu verschicken. Ziel der Betrüger ist es, an persönliche Daten der Empfänger zu kommen, beziehungsweise ihnen ein Schadprogramm unterzujubeln. Die neuesten Varianten lauten: „SEPA – UMSTELLUNG/ SICHERHEIT IM ONLINE-BANKING“, „Ihr SEPA-Mandat“ oder „Anfallende Kosten aufgrund der SEPA-Umstellung, falls keine kostenlose Synchronisation Ihres Kundenkontos erfolgt!“

Die E-Mails fordern Bank- und Firmenkunden auf, im Rahmen der Umstellung auf SEPA ihre Daten zu kontrollieren, zu bestätigen, zu verifizieren oder schlicht nochmals einzugeben. In den Schreiben ist ein Link enthalten, der zu einer betrügerischen Seite lotst, die die Internetseite des echten Anbieters nachahmt. Darüber hinaus können solche Seiten mit einem Schadprogramm versehen sein, das den heimischen Computer infizieren soll. Das gelingt vor allem, wenn das Antiviren-Programm, der Internetbrowser oder das Betriebssystem nicht auf dem aktuellen Stand sind und das Schadprogramm so eine Lücke in den Sicherheitssystemen findet.

Wenn Verbraucher unerwartet eine E-Mail erhalten, die angeblich von ihrer Bank oder Sparkasse stammt, sollten sie einige grundlegende Regeln beachten:

  • nicht auf Links klicken,
  • keine Datei-Anhänge öffnen,
  • nicht auf diese E-Mails antworten.

Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, sollte in der Filiale seiner Bank nachfragen. Keinesfalls sollten die in der E-Mail aufgeführten Kontakt-Möglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) genutzt werden.

Wer beim Kampf gegen das Daten-Phishing mithelfen will, kann betrügerische E-Mails dem Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW an die Adresse „phishing@vz-nrw.de“ weiterleiten. Seit dem Start des Phishing-Radars vor drei Jahren haben Verbraucher hier schon über 80.000 Mails gemeldet. So konnten mehr als 5.600 betrügerische Internetseiten gesperrt werden.

Auf ihrer Homepage warnt die Verbraucherzentrale in einer täglich aktualisierten Übersicht auf der Seite
https://www.vz-nrw.de/phishing“ vor den neuesten Phishing-Attacken. Dort finden Verbraucher auch einen umfassenden kostenlosen Download mit Hinweisen, woran eine Phishing-E-Mail zu erkennen ist und welche Sicherheitshinweise beachtet werden sollten. Aktuelle Warnungen verbreitet die Verbraucherzentrale NRW außerdem über Twitter: „http://twitter.com/vznrw_finanzen„.

Mehrsprachige Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit!

Anlässlich des Internationalen Tages der Migranten fordert die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Christiane Hoffschildt, dass dem Thema Migration und Mehrsprachigkeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse: „Jedes dritte Kind bis zu zehn Jahren hat in Deutschland einen Migrationshintergrund. In einigen deutschen Großstädten liegt der Anteil sogar bei mehr als 60%. Angesichts dieser Zahlen kommt dem Thema Mehrsprachigkeit ein zentraler Stellenwert im deutschen Bildungs- und Gesundheitswesen zu“, so die dbl-Präsidentin.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Mehrsprachigkeit für gesunde Kinder generell keine Überforderung darstellt. Probleme können aber auftauchen, wenn soziale Problemlagen hinzukommen oder wenn die unmittelbaren Bezugspersonen keine guten Sprachvorbilder sind. „Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern in der Sprache sprechen, die sie am besten beherrschen. Dies ist in der Regel die Sprache, die sie selbst als Kind erworben haben. Gleichzeitig sollten Eltern, die in Deutschland leben, den Kindern die Möglichkeit einräumen, früh mit der deutschen Sprache in einen intensiven Kontakt zu kommen, beispielsweise durch den Besuch eines Kindergartens“, so Hoffschildt. Die Politik sei hier gefordert, in den Kindertagesstätten die Bedingungen so zu gestalten, dass ein „sprachreicher“ Alltag möglich ist. Dies erfordere insbesondere eine entsprechende personelle Ausstattung und Qualifikation und eine Anpassung von Sprachfördermaßnahmen an die besonderen Bedürfnisse mehrsprachiger Kinder.

„Kinder, die erst im Kindergarten Kontakt mit der deutschen Sprache erhalten, zeigen typische Auffälligkeiten beim Deutscherwerb“, so Dr. Wiebke Scharff Rethfeldt, Logopädin und Expertin für Mehrsprachigkeit und Interkulturalität. Beispielsweise konzentrieren sie sich zunächst auf die inhaltlich wichtigen Dinge wie Nomen und Verben – Pronomen, Artikel und Präpositionen kommen wesentlich später. „Leider werden andere Hinweise auf Sprachentwicklungsstörungen fälschlicherweise noch immer der Mehrsprachigkeit zugeschrieben oder als mangelnde Deutschkenntnisse missverstanden“, so Scharff Rethfeldt. Deshalb müsse die Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Mehrspracherwerbs auch im Rahmen der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gewährleistet werden, indem beispielsweise im Rahmen der U7a die Erstsprache berücksichtigt wird“, betont die Expertin.

„Alle Kinder in unserem Lande brauchen die Chance, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass sie ihre Schullaufbahn problemlos bewältigen können. Dies gilt besonders für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist“, mahnt dbl-Präsidentin Christiane Hoffschildt. Leider gelinge dies allzu oft nicht. Die nach wie vor hohe Anzahl nicht erkannter sprachauffälliger Kinder in den Schuleingangsuntersuchungen und der Verordnungsgipfel für logopädische Therapien bei Kindern um das sechste Lebensjahr zeigten, dass hier, insbesondere hinsichtlich einer frühen Diagnostik, noch viel zu tun sei. „Kinder mit logopädischem Therapiebedarf brauchen so früh wie möglich eine entsprechende Verordnung. Das kann schon im Alter von 2 oder 3 Jahren nötig sein. Denn je früher die Logopädin den Befund erheben und die Behandlung durchführen kann, desto schneller und sicherer stellt sich der Erfolg ein“, so Hoffschildt.

LogopädInnen behandeln Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Sie sind Expertinnen für die Sprachentwicklung und arbeiten eng mit Kinderärzten, Eltern, Erzieherinnen und Lehrern zusammen.

Hintergrund

Im Dezember 2000 hat die UNO den 18. Dezember als den Internationalen Tag der Migranten ausgerufen. Am 18. Dezember 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen. In Artikel 30 garantiert die Konvention den Kindern von Wanderarbeitern das grundlegende Recht auf Zugang zur Bildung und zu allen Bildungseinrichtungen. Migranten, deren Status im Gastland geregelt ist, garantiert Artikel 43 darüber hinaus den uneingeschränkten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Maßnahmen erfüllt sind.

www.dbl-ev.de

Richtig zahlen beim Weihnachtsshopping im Internet

Neun von zehn Internetnutzern kaufen online ein. Gerade zur Vorweihnachtszeit boomt das Shopping vom Sofa aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät beim Einkauf im Netz zur Zahlung auf Rechnung oder per Einzugsermächtigung.

„Wer seine Weihnachtsgeschenke auf Rechnung zahlt, ist als Verbraucher auf der sicheren Seite“, sagt Rechtsexpertin Julia Rehberg. Für die Zahlart spricht, dass erst Geld fließt, wenn die Ware geliefert wurde und keine persönlichen Bankdaten offenbart werden müssen. Außerdem können Kaufverträge widerrufen werden, ohne dass Verbraucher auf die Rückzahlung bereits geleisteter Geldbeträge warten müssen.

Bieten die Händler keine Zahlung per Rechnung an, empfiehlt Rehberg die Einzugsermächtigung, bei der Verbraucher ihre Bankdaten an den Online-Händler weitergeben, der das Geld dann vom Konto abbucht. „Anders als bei einer Überweisung kann man den eingezogenen Betrag problemlos von seiner Bank zurückbuchen lassen.“

Von einer Vorkassezahlung vor Erhalt der bestellten Weihnachtspakete rät die Expertin ab, denn sie sei riskant. „Da es leider auch im Online-Handel schwarze Schafe gibt, können Verbraucher nie sicher sein, dass sie ihre Ware auch wirklich bekommen, wenn ihr Geld beim Händler eingegangen ist“, weiß Rehberg. Daher käme diese Zahlart nur für Beträge in Betracht, deren Verlust die Besteller leicht verschmerzen könnten. Auch die scheinbar sichere Zahlung per Nachnahme sollten Verbraucher laut Rehberg eher meiden. „Man hat das Paket beim Bezahlen zwar in der Hand, weiß jedoch nicht wirklich, was sich darin befindet.“

Auch Kreditkartenzahlungen gehen mit der Preisgabe persönlicher Daten einher. Um die Sicherheit zu erhöhen, fordern manche Händler im Rahmen des Bezahlvorgangs die zusätzlich Eingabe einer Mobile TAN (mTAN), die vorab per SMS verschickt wird. „Ob dieses Verfahren nicht nur dem Unternehmer, sondern auch Verbrauchern mehr Sicherheit bietet, bleibt abzuwarten. Wir hoffen, dass Online-Shopper nicht irgendwann nachweisen müssen, wer warum Zugriff auf ihr Mobiltelefon hatte, wenn mit einer aufs Handy geschickten mTAN bezahlt wurde.“

Stand: 13/2013

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