Zahlungspläne in Bauverträgen geben Anlass zu erheblicher Kritik. Nur drei Prozent sind bei komplexer Betrachtung für Verbraucher akzeptabel. Das zeigen 100 mit Generalunter- oder -übernehmern geschlossene Bauverträge zu privaten Bauvorhaben aus den Jahren 2012 und 2013, die das Institut für Bauforschung e.V. Hannover im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. analysiert hat.
Mehr als die Hälfte der untersuchten Zahlungspläne muss – so ein Fazit der Untersuchung-als intransparent bezeichnet werden. Für Verbraucher ist nicht nachzuvollziehen, ob geforderte Zahlungsraten dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen.
Diesem gesetzlichen Leitbild der Zahlung nach Baufortschritt folgt ein Drittel der untersuchten Zahlungspläne nicht einmal im Grundsatz. So wird nicht selten eine erste Rate bei Vertragsunterzeichnung verlangt, ohne dass eine Gegenleistung erbracht ist. Bei 69 Prozent der Verträge waren ein oder mehrere Abschlagzahlungen als unverhältnismäßig hoch einzustufen, ergab die Analyse. Für diese Diskrepanz gehen Bauherren praktisch in Vorleistung: Sie zahlen, was noch nicht gebaut ist.
Zahlungsraten schwer überprüfbar
12 Zahlungsraten werden durchschnittlich bei konventioneller Bauweise je Bauvorhaben erhoben – bei Fertighäusern mit industrieller Vorfertigung 4 – 5. Doch nicht nur die Zahl der sei entscheidend, so die Untersuchung. Als Kriterien zählen, ob eine Zahlung nach Baufortschritt gewährleistet ist, ob Rückschlüsse auf die zu erbringende Bauleistung möglich sind und Bauherren die Angemessenheit der Forderung überprüfen können.
Eine solche Prüfung allerdings wird durch schwammige Formulierungen in zahlreichen Verträgen erschwert. Heißt es beispielsweise, dass eine Rate von 60 Prozent nach „Rohmontage“ fällig wird, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welch konkreter Baufortschritt mit welchen definierten Leistungen sich dahinter verbirgt. Positive Beispiele aus den untersuchten Verträgen dokumentieren dagegen klar, welche Abschlagszahlung dem Wertumfang der erbrachten Bauleistung gegenübersteht.
Auch Schlusszahlungen sind kritisch zu bewerten. Die Schluss-Zahlungsrate sollte mit mindestens fünf Prozent der Vertragssumme vereinbart sein und erst gezahlt werden, wenn das Haus endgültig fertig und im Wesentlichen mängelfrei ist. Allerdings liegt bei 59 Prozent der Verträge die letzte Rate unter der Mindestgröße von fünf Prozent.
Vorkasse statt Vorleistungspflicht
In fast einem Drittel der Verträge wird von den Bauherren Vorkasse für einzelne Leistungen verlangt.
Solche Regelungen verursachen für private Bauherren erhebliche finanzielle Risiken schränken die Rechte der Verbraucher ein und widersprechen der Vorleistungspflicht des Bauunternehmers, folgert die Studie. Verbraucherfeindlich sind auch Vertragsklauseln, in denen Bauunternehmen ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Bausumme unter Eigentumsvorbehalt stellen.
Gesetzlich geforderte Sicherheitsleistungen der Bauunternehmen – wie eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft für die Fertigstellung der Häuser – waren der Analyse zufolge nur in 19 Prozent der Bauverträge vereinbart.
Hohes Risikopotenzial für Verbraucher
Durch die untersuchten Vertragsmodalitäten werden Verbraucher erheblich benachteiligt. Ihr wirtschaftliches Risikopotenzial ist hoch, lautet ein weiteres Fazit.
„Um Risiken für Verbraucher zu minimieren, sollten Mindestanforderungen für Abschlags- zahlungen gesetzlich festgeschrieben werden“, fordert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes.
„Seit Jahren hat die regelmäßige Analyse von Bauverträgen für den BSB einen hohen Stellenwert, um aktiv bauorientierte Verbraucherinteressen vertreten zu können.“, erläutert Mauel.
Bauherren sollen – so ein Ziel der gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation – in die Lage versetzt werden, als ebenbürtige Partner für Bauunternehmen zu agieren.
Der Forschungsbericht „Analyse von Zahlungsplänen aus Bauverträgen mit Verbrauchern“ steht im Internet als Download zur Verfügung.