Kategorie-Archiv: Bauen & Wohnen01

Wohnraumförderung: Letzte Chance für private Häuslebauer

Es gibt gute Nachrichten für all diejenigen, die planen, ein Haus zu bauen oder zu kaufen: In dieser Woche hat das Landesbauministerium bekanntgegeben, dass weitere Anträge auf Eigentumsförderung bewilligt werden können. Letztes Bewilligungsdatum ist dabei der 30. November 2013. Allen Bauwilligen und Hauserwerbern empfiehlt der Kreis Borken vor diesem Hintergrund, möglichst kurzfristig eine öffentliche Förderung zu beantragen.

Wer plant, ein Haus zu bauen, kann noch kurzfristig Wohnraumförderung beantragen. Foto: Kreis Borken
Wer plant, ein Haus zu bauen, kann noch kurzfristig Wohnraumförderung beantragen.
Foto: Kreis Borken

Noch Anfang des Jahres hatte das Ministerium eine Förderung dieses Bereichs der Wohnraumförderung weder für erforderlich noch für finanzwirtschaftlich vertretbar gehalten. Stattdessen wurden in erster Linie die Fördermitteil für den Mietwohnungsbau deutlich erhöht. Im Gegenzug kürzte es das ohnehin schon geringe Förderbudget der Vorjahre für Eigentumsförderung erneut drastisch. Zudem sollten nur noch Neubaumaßnahmen in bestimmten Kommunen in Abhängigkeit vom Bedarf gefördert werden. Damit wurde erstmals in der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus in NRW keine flächendeckende Eigentumsförderung mehr angeboten. Im Kreis Borken sind davon die Städte Ahaus und Gescher betroffen.

Die zu Beginn des Jahres dem Kreis Borken zur Verfügung gestellten Mittel für die Eigentumsförderung waren folglich relativ schnell aufgezehrt. Auch ein zwischenzeitlich zugewiesenes weiteres Mittelkontingent des Landes war bereits annähernd vollständig gebunden. Da in anderen Bereichen Fördermittel noch nicht abgerufen wurden, hat das Landesministerium jetzt allerdings bekanntgegeben, dass alle nunmehr vorgelegten Anträge bewilligt werden können. Der Bewilligungszeitraum endet aber bereits am 30. November 2013.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung sind im Internet auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de zu finden. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnraumförderung beim Kreis Borken für Auskünfte zur Verfügung. Erreichbar sind sie unter der Telefonnummer 02861 / 82-2361.

Zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen:

Die seitens des Landes mit dem Förderprogramm 2013 erhöhten Förderpauschalen und verbesserten Konditionen bieten auch für Investoren im Kreis Borken einen weiteren Anreiz, sozialen Mietwohnraum zu schaffen. Von diesen Verbesserungen profitieren annähernd alle Städte und Gemeinden. Verbesserungen, wie höhere Förderpauschalen, und Bewilligungsmieten sowie ein Darlehenszins von 0 Prozent in den ersten zehn Jahren, machen die Fördermittel im Vergleich zu den Mitteln des freien Kreditmarktes attraktiver. Auch in diesem Segment stehen für 2013 noch freie Fördermittelkontingente zur Verfügung.

Quelle/Text/Redaktion: Kreis Borken

Kündigungsrecht wirksam ausgeschlossen

„Die Entscheidung ist richtig, schafft Klarheit und zeigt Möglichkeiten aus, wie beim Abschluss des Mietvertrages das Kündigungsrisiko, insbesondere in Einliegerwohnungen oder Zweifamilienhäusern, begrenzt werden kann“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 57/13).

Mieter und Vermieter hatten ursprünglich bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart:
„Die (Vermieterin) wird das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen der Vermieterin eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen….“

In der Folgezeit wurde das Mietshaus zweimal verkauft. Der letzte Käufer kündigte und stützte sich dabei unter anderem auf ein Sonderkündigungsrecht. Danach darf der Vermieter auch ohne ein berechtigtes Interesse, wie Eigenbedarf, kündigen, wenn der Mieter in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen lebt, von der eine der Vermieter selbst bewohnt.

Der BGH entschied jetzt, dass die auf das Sonderkündigungsrecht gestützte Kündigung durch die im Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen sei. Daran habe sich auch durch den Verkauf des Hauses nichts geändert. Der Erwerber trete anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Er müsse demzufolge auch die ursprünglich vereinbare Kündigungsbeschränkung gegen sich gelten lassen.

Siebenkotten: „Mieter, die mit ihrem Vermieter in einem Ein- oder Zweifamilienhaus unter einem Dach leben, wohnen auf einem Pulverfass. Der Vermieter kann hier ohne Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung, das Mietverhältnis beenden. Schutz bieten Kündigungsbeschränkungen oder die Vereinbarung eines Kündigungsverzichts. Bei der Formulierung der vertraglichen Regelung helfen die örtlichen Mietervereine.“

www.mieterbund.de

Preise und Mieten für 100 Städte und Kreise

Wer zurzeit ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, kann aufgrund der niedrigen Zinsen eine günstige Finanzierung abschließen. Doch welchen Preis ist eine Immobilie wert? Für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgt das neue Spezialheft „Immobilien“ der Stiftung Warentest. Es gibt einen detaillierten Überblick für 100 Städte und Kreise über Kaufpreise und Mieten von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Über 13 Groß- und Universitätsstädte wird in ausführlichen Portraits berichtet.

Titel_LayoutDie Stiftung Warentest hat die Übersichten für das Sonderheft mit der Expertise des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken erstellt. Dessen Tochter vdpResearch begann vor zehn Jahren eine umfangreiche Datenbank aufzubauen, in der mittlerweile mehr als 900 000 Immobilienkäufe ausgewertet wurden.

Zahlreiche Preise und Mieten wurden erfasst und nach Lage und Ausstattung analysiert. Käufer des Spezialheftes „Immobilien“ erhalten neben einem kompetenten Überblick über den deutschen Immobilienmarkt auch einen Gutschein, um eine individuelle Online-Bewertung einer Immobilie ihrer Wahl durchzuführen.

Neben übersichtlichen Tabellen und Grafiken gibt es im Heft Informationen rund ums Recht und einen Serviceteil mit vielen wichtigen Adressen.

Das Finanztest Spezial „Immobilien“ hat 146 Seiten und ist seit dem 07.10.2013 zum Preis von 10,00 € im Zeitschriftenhandel erhältlich oder kann online unter www.test.de/immobilien bestellt werden.

Strom und Wärme für mein Haus: Zukunftssicher investieren

Die Preise für Erdgas und Erdöl steigen. Wer heute neu bauen oder sein Haus modernisieren will, hat zahlreiche Alternativen für die Strom- und Wärmeversorgung. Was wirklich zukunftstauglich und umweltfreundlich ist und vor allem unabhängig von großen Energiekonzernen und deren Preispolitik macht, erklärt das neue Buch „Strom und Wärme für mein Haus“ aus der Ratgeberreihe der Stiftung Warentest.

168_x_225_CoverBei den weiterhin stark ansteigenden Energiepreisen, lohnt es sich oft, die alte Heizungsanlage in Rente zu schicken und durch eine Pelletheizung oder ein anderes modernes System zu ersetzen. Biomasse, Wärmepumpe, Blockheizkraftwerke, Solarthermie oder Photovoltaik – viele Systeme erzeugen neben Wärme sogar Strom. Die Vielzahl der Anlagenkonzepte kann aber auch verwirrend sein.

Die Stiftung Warentest stellt in diesem Ratgeber umweltfreundliche Anlagen vor, die sich schon nach wenigen Jahren rechnen. Welche Anlage zu welcher Wohnsituation passt, mit welchen Kosten Häuslebauer und Modernisierer für Anschaffung, Betrieb und Wartung rechnen müssen und welche Fördermöglichkeiten es für die verschiedenen Systeme gibt, darüber bietet das Buch „Strom und Wärme für mein Haus“ einen detaillierten Überblick.

Der Ratgeber „Strom und Wärme für mein Haus“ hat 192 Seiten und ist seit dem 08.10.2013 zum Preis von 24,90 € im Buchhandel erhältlich oder kann online unter www.test.de/stromundwaerme bestellt werden.

 

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