Kategorie-Archiv: Essen & Trinken

Marktcheck Zimt: Händler geizen mit Informationen

Zimt ist ein schon seit Jahrtausenden eingesetztes und auch heute noch beliebtes Gewürz. Gerade in der Weihnachtszeit wird Zimt gerne zum Verfeinern von Gebäck oder Glühwein verwendet. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Der Gehalt des Aromastoffes Cumarin, der in hohen Dosen gesundheitsschädlich ist, unterscheidet sich deutlich zwischen den beiden gängigen Sorten. Doch welche Sorte verwendet wird, verschweigen viele Gewürzhändler.

Zimt wird in vielen verzehrfertigen Produkten wie Weihnachtsgebäck, Frühstückscerealien oder Dessertspeisen verwendet. Für diese Produkte gelten in Europa Höchstgehalte für das lebertoxische Cumarin. Anders sieht es bei reinem Zimt aus (gemahlen oder als Stange): Für den Cumaringehalt des Gewürzes gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Aber nicht jede Zimtsorte enthält die gleiche Menge des Aromastoffes. Vor allem zwischen den beiden Sorten Cassia (China-Zimt) und „Echtem“ Zimt (Ceylon-Zimt oder Kaneel) sind die Unterschiede groß. Während im Ceylon-Zimt nur niedrige Mengen (maximal 297 mg pro Kilogramm) nachweisbar sind, enthält der intensiver schmeckende Cassia-Zimt mit Mittelwerten um 3000 mg pro Kilogramm wesentlich mehr Cumarin.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Marktcheck Zimt verschiedener Anbieter betrachtet um herauszufinden, ob und wie die verwendete Zimtsorte gekennzeichnet wird. Das Ergebnis: Von den konventionell erzeugten 28 Produkten (gemahlen und Stangen) waren bei über der Hälfte (19 Produkte) weder die Sorte noch die Herkunft angegeben. Bei den Bio-Produkten hingegen waren auf 11 der 15 untersuchten Produkte sowohl die Sorte als auch die Herkunft gekennzeichnet, bei zwei weiteren Zimtpulvern lediglich die Sorte.

„Wer Cumarin meiden möchte, könnte also bewusst Ceylon-Zimt auswählen. Nur verschweigen viele Gewürzhändler die verwendete Sorte, so dass eine gezielte Auswahl nicht möglich ist“, so Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, endlich eine Pflichtkennzeichnung einzuführen und Höchstgehalte für Cumarin auch in Zimt als Gewürz festzulegen. Verbraucher, die viel Zimt verzehren, sollten bis dahin in der heimischen Küche Zimtpulver und Zimtstangen bevorzugen, die klar als Ceylon-Zimt gekennzeichnet sind.“

Eine Tabelle mit den Ergebnissen des Marktchecks ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden: www.vz-bw.de/marktcheck-zimt

Stand: 12/2013

Ohne Flachs und Krümel: Lein als Öl- und Faserpflanze

Beim Lein (Linum usitatissimum) – auch Flachs genannt – handelt es sich um eine einjährige krautige Pflanze. Die lateinische Bezeichnung „usitatissimum“ ist Programm, denn sie bedeutet so viel wie „nützlich“. Und nützlich ist Lein allemal: Unter anderem wird er zur Fasergewinnung genutzt. Die Geschichte reicht dabei bis 10.000 Jahre zurück, womit Lein eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheitsgeschichte sein dürfte. Neben der Verwendung für Textilien kommen Leinarten auch als technische Fasern, als Heilpflanzen, als Lebensmittel (Leinsamen) und zur Gewinnung des Leinöls zum Einsatz.

Das Leinöl wird aus den reifen Samen von Öllein gewonnen. Das kaltgepresste Leinöl ist von goldgelber Farbe, während warm gepresstes Öl gelblich bis braun ist. Das Öl riecht würzig mit einer gewissen Heunote. Manches Mal wird der Geruch auch als krautig und leicht röstig beschrieben, teilweise kann das Öl auch eine fischige Note aufweisen. Frisches Öl schmeckt leicht nussig und heuartig. Bei der Lagerung wird es aber schnell bitter und ranzig.

Die Fettsäurezusammensetzung des Leinöls ist sehr auffällig, erklärt aber gleichzeitig seine ernährungsphysiologisch positiven Eigenschaften. Es enthält zu 90 Prozent und mehr ungesättigte Fettsäuren und hat insbesondere einen hohen Anteil an der Omega-3-Fettsäure alpha-Linolensäure von 45 bis 71 Prozent. Weitere ungesättigte Fettsäuren in Leinöl sind Ölsäure (etwa 17 bis 23 %) sowie Linolsäure (12 bis 24 %). Leinöl ist ebenfalls reich an Vitamin E mit etwa 1,2 mg/100 g alpha-Tocopherol.

Da Leinöl sehr empfindlich auf Sauerstoff reagiert, sollte es nach dem Öffnen kühl und dunkel aufbewahrt werden. Selbst bei Kühlschranktemperaturen um 4 °C entsteht nach einigen Tagen ein bitterer Geschmack. Da Leinöl einen sehr niedrigen Schmelzpunkt von etwa -16 bis -20 °C aufweist, kann es aber ohne Geschmackseinbußen auch über mehrere Wochen im Tiefkühlfach aufbewahrt werden, wobei es nicht fest wird.

Dr. Jörg Häseler, www.aid.de

Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden

Das „Reinheitsgebot für Bier“ soll Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

Schon im Jahre 1516 war der Verbraucherschutz ein wichtiger Aspekt: Das Reinheitsgebot sollte Bier-Konsumenten vor der Verwendung billiger und zum Teil gesundheitsgefährdender Zutaten schützen und sicherstellen, dass nur hochwertige Rohstoffe verarbeitet werden. In Deutschland hat sich daraus über Jahr-hunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.300 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.000 einzelnen Biermarken.

Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes: „Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken. Es garantiert Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit der nach dieser Vorgabe hergestellten Biere. Über Jahrhunderte wurde diese traditionelle Handwerkstechnik fortentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. Ungeachtet ihrer jahrhundertealten Tradition steht die Bierbereitung nach dem Reinheitsgebot bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden. Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich.“

Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes ist bereits 2006 in Kraft getreten, wurde jedoch von Deutschland erst in diesem Jahr ratifiziert. Nun wird schrittweise ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt. Derzeit läuft die erste Bewerbungsphase: Bis Ende November 2013 konnten Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen Bewerbungen bei den 16 Bundesländern einbringen. Jede Bewerbung erfordert zwei unabhängige Gutachten von Sach-verständigen. Für die deutschen Brauer hat der Bayerische Brauerbund vergangene Woche beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beantragt, das Reinheitsgebot für Bier in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen. Entsprechende Fachgutachten von Prof. Dr. Franz Meußdoerffer von der Universität Bayreuth sowie von Prof. Dr. Thomas Becker und Dr. Martin Zarnkow vom Wissenschaftszentrum Weihenstephan der Technischen Universität München liegen der Bewerbung als Empfehlungsschreiben bei.

Nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland wird jedes Bundesland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis treffen und bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln. Die KMK erstellt gemäß der Regularien eine maximal 34 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste und leitet diese an das unabhängige Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiter.

Dieses prüft und bewertet sämtliche Bewerbungen und macht Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO mit Sitz in Paris. Die Auswahlentscheidungen des Komitees sind abschließend durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die KMK zu bestätigen. Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt etwa zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte.

www.brauer-bund.de

Käse Rezepte: Spargel-Schinkenröllchen

Käse Rezepte: Spargel-Schinkenröllchen Foto: Wirths PR
Käse Rezepte: Spargel-Schinkenröllchen
Foto: Wirths PR

Spargel-Schinkenröllchen
(für 4 Personen)

1 TL Butter
1 Prise Zucker
Salz
24 Stangen weißer Spargel
200 g Emmentaler
8 Scheiben gekochter Schinken (nicht zu dünn geschnitten)
etwas fein gehackte Petersilie

Spargel mit dem Spargelschäler oder einem scharfen Messer schälen und die Endstücke abschneiden. In einem breiten Topf Wasser mit 1 TL Butter, Zucker und etwas Salz erhitzen und die Spargelstangen hinein geben. Je nach Dicke der Stangen zugedeckt 12 bis 15 Minuten kochen. Inzwischen den Käse in 16 Scheiben schneiden. Je nach Form die Schinkenscheiben rechteckig schneiden. Jeweils 3 Stangen Spargel in eine Schinkenscheibe einwickeln und mit Emmentaler belegen. Im vorgeheizten Backofen bei 200 °C einige Minuten überbacken, bis der Käse schmilzt. Mit Petersilie bestreut servieren.

Pro Person: 253 kcal (1059 kJ), 26,2 g Eiweiß, 16,2 g Fett, 0,6 g Kohlenhydrate

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