Kategorie-Archiv: Familie

Frühkindliche Bildung braucht Qualität

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld des Kita-Gipfels bundesweite qualitative Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden müssen. In einem Schreiben an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und die Familienminister der Länder spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zudem für ein Investitionsprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre aus.

„Ohne eine Sicherstellung guter Qualität werden wir in unseren Kindertageseinrichtungen Schiffbruch erleiden. Und das auf dem Rücken der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und letztlich auch auf dem Rücken der Eltern. Kitas müssen gut ausgestattet sein, die Gruppen brauchen fast durchgehend einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte ist dringend nötig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen die öffentlichen Ausgaben für die Angebote der Kindertagesbetreuung um mindestens ein Drittel gesteigert werden. Neben verbindlichen qualitativen Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung brauchen wir darauf aufbauend ein entsprechendes Qualitätsmonitoring. Zudem muss im Bereich der Kindertagespflege durch umfangreichere Zertifizierungskurse für Fachkräfte ein größerer Qualifikationseffekt entfaltet werden.

„Außerdem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Demokratieförderung gesetzt werden. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. So hat der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita entsprechende Erfahrungen machen zu können. Wir brauchen durchgängige Standards, mit denen Partizipation als Faktor gelingender Entwicklung in der frühkindlichen Erziehung genutzt werden kann. Zudem steigert die Qualifizierung der Fachkräfte zu Mitbestimmung die Qualität von Kindertageseinrichtungen. Das Recht, gehört zu werden steht auch schon den Jüngsten zu. Kitas haben mittlerweile einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung wird damit ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten“ so Hofmann weiter.

Zudem brauchen Erzieherinnen und Erzieher Zeit für Dokumentation, Weiterbildung und Elternarbeit. Die sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit anzuerkennen, würde enorme Qualitätssteigerung bewirken. Fachkräfte brauchen zusätzlich Zeit, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, um die Teamarbeit zu entwickeln und um Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten.

Außerdem müssen die Gehälter im Bereich der frühkindlichen Bildung deutlich angehoben werden. Und zwar sowohl in den Kitas als auch bei den Tagesmüttern. Wenn eine Umfrage des Bundesfamilienministeriums unter Tagesmüttern zu dem Ergebnis kommt, dass fast jede dritte von ihnen überlegt, aufgrund der geringen Entlohnung ihre Arbeit einzustellen, muss das alarmieren und zum Handeln zwingen. Und auch die vergleichsweise hohe Fluktuation in Kindertageseinrichtungen hängt neben den Belastungen durch schlechte Personalschlüssel mit vergleichsweise niedrigen Gehältern zusammen.

Quelle: http://www.dkhw.de

Kinder nicht als Boten in die Apotheke schicken

Eltern sollten ihre Kinder nicht als Boten in eine Apotheke schicken. Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Gegen den Botendienst spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich „harmlose“ rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht?

Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht ausrichten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.

Ein anderer Aspekt ist das Missbrauchsrisiko von Medikamenten. Einzelne rezeptfreie Medikamente, z.B. gegen Husten oder Schlafstörungen, werden von einzelnen Jugendlichen teilweise in hoher Dosierung eingenommen, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet kursieren entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Benkert: „Die Apotheker fragen bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders Jugendliche nach dem Verwendungszweck. Da schwindeln Jugendliche mitunter und erzählen von ihren vielen kranken Geschwistern. Aber die Nachfrage des Apothekers ist keine Schikane, sondern trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern.“ Besteht der Verdacht auf Missbrauch, geben Apotheker keine Medikamente ab.

Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür.

Quelle: http://www.abda.de

Halloween: Süße Streiche, saure Folgen

Foto: obs/BrandXPictures/Thinkstock
Foto: obs/BrandXPictures/Thinkstock

In der Nacht vor Allerheiligen

In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. Doch wer zahlt, falls aus harmlosen Scherzen ernsthafte Schäden werden? CosmosDirekt erklärt, wie sich Eltern gegen unerwartete Kosten absichern können.

Die Tradition, an Halloween – dem Abend vor Allerheiligen – von Haus zu Haus zu ziehen, geht auf einen christlichen Brauch aus dem elften Jahrhundert zurück. Damals wurden in Irland kleine „Seelenbrote“ mit Johannisbeeren an Bettler verteilt. Diese versprachen im Gegenzug, für die Seelen von Verstorbenen zu beten.

Heute sind die Beschenkten Kinder und Jugendliche, die – um Süßigkeiten bittend – durch die Wohnviertel ziehen. Werden Bonbons, Kekse und anderes Naschwerk nicht freiwillig herausgegeben, drohen die verkleideten Gruselgestalten mit Streichen. Doch was, wenn sich die Farbe nicht mehr von der Hausfassade löst oder der Briefkasten nach einer Böllerexplosion schief in den Angeln hängt? „Wenn bei Halloween-Streichen Gegenstände beschädigt werden oder so- gar zu Schaden kommen, hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. „Mithilfe dieser Versicherung kann der Schaden rasch und unbürokratisch reguliert werden.“

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Missgeschicke ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind im Versicherungsschutz nicht inbegriffen. Damit die Nacht der Geister nicht zum Alptraum wird, sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:

– Tipp 1: Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich eine
Familienhaftpflichtversicherung, die auch Beschädigungen
einschließt, wenn diese durch deliktunfähige Kinder unter sieben
Jahren verursacht werden.

– Tipp 2: Gehen Sie mit Ihren Kindern auf Beutezug. So kommen Sie
Ihrer Aufsichtspflicht nach und können in heiklen Situationen
Schäden eventuell direkt vor Ort verhindern.

Für alle anderen gilt: Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut. Wer zum Beispiel einen Garten hat, stellt Gartenmöbel am besten ins Haus. Auch ein Auto sollte in der Gruselnacht an einem sicheren Ort geparkt werden – wenn möglich in der Garage. So kommen kleine Halloween-Fans gar nicht erst auf dumme Gedanken. Und seien Sie vorbereitet auf gruselige Gäste: Halten Sie genug Süßigkeiten bereit!

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/halloween-53532/

Kinderschutz

Prof. Dr. Doris Bühler-Niederberger, Dr. Lars Alberth und Steffen Eisentraut, Soziologen an der Bergischen Universität Wuppertal, haben ein neues Buch zum Thema „Kinderschutz“ veröffentlicht. Sie untersuchen darin, wie kindzentriert Programme, Praktiken und Perspektiven des Kinderschutzes in Deutschland sind.

9783779929550Die verschiedenen Buchbeiträge rücken die Frage nach Art und Ausmaß, in denen Kinder – ihr Erleben, Wohlbefinden und Leiden – in den Programmen und Praktiken des Kinderschutzes berücksichtigt werden, in den Mittelpunkt. „Seit den 1990er Jahren stellt die neue Kindheitssoziologie diese unbequeme Frage nicht nur an gesellschaftliche Verteilungen, sondern auch an Berufsgruppen, Institutionen und die wissenschaftlichen Disziplinen selbst“, sagt Prof. Doris Bühler-Niederberger.

In der aktuellen Publikation versuchen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Frage in einem interdisziplinären und den nationalen Rahmen übersteigenden Ansatz zu beantworten. Bühler-Niederberger: „Wir möchten damit die Engführungen aufzeigen, die Programme und Praktiken des Kinderschutzes kennzeichnen, und nach neuen Möglichkeiten suchen.“

Doris Bühler-Niederberger / Lars Alberth / Steffen Eisentraut (Hrsg.): Kinderschutz. Wie kindzentriert sind Programme, Praktiken, Perspektiven? Beltz Juventa Verlag 2014; 226 Seiten; 24,95 €.

www.juventa.de

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