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Griechische Rezepte: Tsatsiki mit Oliven

Griechische Rezepte: Tsatsiki mit Oliven Foto: Wirths PR
Griechische Rezepte: Tsatsiki mit Oliven
Foto: Wirths PR

Griechische Rezepte: Tsatsiki mit Oliven
(für 4 Personen)

1 Salatgurke
2 Knoblauchzehen
2 EL fein gehackter Dill
1 EL fein gehackte Minze
500 g Sahne Joghurt
5 EL natives Olivenöl extra
Pfeffer
Salz
1 Glas griechische schwarze Oliven
250 g Fladenbrot

Die Salatgurke waschen und grob raspeln, Knoblauchzehen abziehen und auspressen. Dill und Minze mit kaltem Wasser abbrausen, abtropfen lassen und fein wiegen. Die geraspelte Gurke unter den Joghurt heben, mit Knoblauch, Dill, Minze und Olivenöl verrühren. Mit Pfeffer und Salz abschmecken. Dazu schwarze Oliven und Fladenbrot reichen.

Pro Person: 553 kcal (2314 kJ), 10,7 g Eiweiß, 39,5 g Fett, 38,7 g Kohlenhydrate

Olivenöl schützt Herz und Kreislauf

Olivenöl ist reich an Ölsäure, einer einfach ungesättigten Fettsäure, der ein cholesterinsenkender und damit das Herz-Kreislauf-System schützender Effekt nachgesagt wird. Außerdem enthält es Vitamine, vor allem Vitamin E, und sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole, denen entzündungshemmende und antioxidative Wirkungen zugeschrieben werden. Natives Olivenöl extra ist das qualitativ hochwertigste und stammt nur aus der ersten Pressung. Charakteristisch sind die olivgrüne Farbe, der fruchtige Geschmack und die vorteilhafte Fettsäure-zusammensetzung. Es ist nicht so hitzestabil wie raffinierte Olivenöle und sollte deshalb be-sonders für Salate, Rohkost, Pasta sowie zum Dünsten von Gemüse verwendet werden.

Luftschutzstollen im Kleinformat nachgebaut

Ein kleiner Luftschutzstollen, nachempfunden dem Vorbild auf der Henrichshütte Hattingen, war der „Hingucker“ bei der Präsentation am Freitag (24.1.) in der Mülheimer Realschule Stadtmitte. Zum Abschuss eines Projektes, das das LWL-Industriemuseum im Rahmen der Initiative „Kulturagenten“ mit der Schule durchgeführt hatte, präsentierten Schüler, Künstler und Pädagogen die Ergebnisse. Mehrmals waren Schülergruppen in den letzten Monaten nach Hattingen gereist, um im Museum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und später auch in der Schule kreativ zu werden.

Das Mobile zeigt Ergebnis und Herstellung der Färbeaktion auf der Henrichshütte. Foto: LWL
Das Mobile zeigt Ergebnis und Herstellung der Färbeaktion auf der Henrichshütte.
Foto: LWL

Eins der Ergebnisse ist der Luftschutzstollen. Nach dem Vorbild des Stollens aus dem Zweiten Weltkrieg auf der Henrichshütte bauten Schüler den Schutzraum nach. „Es war uns wichtig, den anderen Schülern unsere Eindrücke zu vermitteln. Der Nachbau ist da besonders anschaulich“, berichtet Alrun Jahn, Museumspädagogin im Industriemuseum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Auch Fotos und weitere Materialien wie einen alten Verbandskasten nutzten die Schüler für ihre Präsentation.

Eine andere Gruppe zeigte ein Mobile aus selbst gefärbten Tüchern. Das Besondere daran: gefärbt haben die Schüler mit Pflanzen, die sie auf der Henrichshütte gesammelt hatten. Das farbenfrohe Ergebnis lässt erahnen, dass es neben Rost und Schotter viel mehr auf dem Gelände zu entdecken gibt.

Ermöglicht wurde die Zusammenarbeit zwischen Schule und LWL-Museum von den „Kulturagenten für kreative Schulen“. Das bundesweite Projekt dient der Vernetzung von Schulen mit Kultureinrichtungen. Die Henrichshütte war unter dem Motto „Industrie trifft Kultur“ nur ein Partner der Mülheimer Schule, die auch mit anderen Institutionen Projekte hatte. Auch diese wurden am Freitag in der Schule vorgestellt.

Hintergrund
„Kulturagenten für kreative Schulen“ ist ein Modellprogramm der gemeinnützigen Forum K&B GmbH, initiiert und gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes und die Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung. Kooperationspartner in Nordrhein-Westfalen ist die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. Weitere Infos: http://www.kulturagenten-programm.de

LWL-Einrichtung:
LWL-Industriemuseum Henrichshütte Hattingen
Westfälisches Landesmuseum für Industriekultur
Werksstr. 31-33
45527 Hattingen
Karte und Routenplaner

Der Mensch als Industriepalast

Unser Körper ist vergleichbar mit einer Maschine. Fritz Kahn, ein Berliner Arzt und Wissenschaftsautor, hat sich bereits in den 1920er Jahren daran gemacht, die Funktionsweise des Menschen mit grafisch modernen Maschinen-Analogien zu veranschaulichen. Am Freitag, 31. Januar, stellt Miriam Eilers in der Henrichshütte Hattingen den Mediziner und Graphiker Fritz Kahn vor. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lädt dazu um 19.30 Uhr in sein Industriemuseum ein.

Ausschnitt aus Fritz Kahns Plakat "Der Mensch als Industriepalast". Foto: LWL
Ausschnitt aus Fritz Kahns Plakat „Der Mensch als Industriepalast“.
Foto: LWL

Kahn stellt in seiner bekanntesten Abbildung aus dem Jahr 1924 den Menschen und seine physische Funktionsweise als einen „Industriepalast“ dar. Die Referentin, die derzeit zu dem Thema an der Ruhr-Universität Bochum promoviert, geht insbesondere auf Kahns Werk „Das Leben des Menschen“ ein. Es enthält zahlreiche weitere Grafiken zum Thema „Mensch als Maschine“. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Der Vortrag ist Teil des Rahmenprogramms zur aktuellen Ausstellung „Arbeit zeigen. Plastiken und Fotografien 1850 – 1950“, die noch bis zum 23. März im LWL-Industriemuseum Henrichshütte zu sehen ist. Der Eintritt zur Ausstellung, die am Freitagabend bis 21.30 Uhr geöffnet ist, beträgt vier Euro.
Die Teilnahme am Vortrag ist kostenlos.

LWL-Industriemuseum Henrichshütte Hattingen
Westfälisches Landesmuseum für Industriekultur
Werksstr. 31-33
45527 Hattingen
Karte und Routenplaner

Schnee, Eis, Glätte: Ohne Versicherung drohen teure Folgen

Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen: Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch teure Folgen haben. „Zwar kann die richtige Versicherungspolice im Fall der Fälle den finanziellen Schaden abfangen, doch haben Hausbesitzer wie auch Verkehrsunternehmen bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu Gefährdungen durch Eis und Schnee kommt“, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Hinweise zu Winterpflichten mit auf den Weg:

  • Gehwege von Schnee und Eis räumen: Mit den ersten dicken Flocken beginnt für Hauseigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Das heißt: Gehwege und Zufahrten müssen geräumt, vereiste Flächen gestreut werden. Den Winterdienst hat der Mieter zu übernehmen, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant also auf einem schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. Ohne Haftpflichtversicherung kann das dann teuer werden.
  • Bei Sturz versichert: Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte „Wegeunfall“ auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten abgeschlossen worden sind.
  • Umweltverträgliche Streumittel verwenden: Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Stoffe sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz bewährt haben sich Splitt und Sand. Sie erhöhen die Reibung zwischen Eis und Schuhsohle. Ein Ausgleiten wird dadurch verhindert. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Nach der Frostperiode sollten die aufgefegten Reste in der grauen Tonne landen.
  • Dächer prüfen: Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Hält das Dach den Schneedruck nicht aus, springt bei Schnee auf dem Hausdach keineswegs die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssen Hausbesitzer nämlich durch eine zusätzliche Police für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen. In schneereichen Gebieten kann der Hauseigentümer verpflichtet sein, den Schnee vom Dach zu entfernen, mit Hinweisschildern vor Dachlawinen zu warnen und/oder Schneefanggitter anzubringen. Wird trotz aller Schutzvorkehrungen dann doch ein Mensch zum Beispiel durch herabstürzende Eiszapfen verletzt, kommt dafür bei Einfamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt, dessen private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden.
  • Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Versicherte sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, dass die Gesellschaft zahlt. Denn eine volle oder teilweise Übernahme kann die Versicherung auch verweigern, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt wurden oder der Wohnraum nicht ausreichend beheizt wurde.
  • Unfallschutz bei Bussen und Bahnen: Wer auf einem verschneiten oder eisigen Bahnsteig oder an dessen Kante zu Fall kommt, hat gute Aussichten auf Entschädigung: Die Deutsche Bahn muss sämtliche Gehflächen kehren und streuen und dafür sorgen, dass Fahrgäste einen Zug ohne Gefahren erreichen, besteigen und wieder verlassen können. Das Verkehrsunternehmen haftet auch, wenn es seine Streupflicht an einen Subunternehmer übertragen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sinne der Reisenden entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die sich bei einem Sturz auf einem eisglatten Bahnsteig das Handgelenk gebrochen hatte. Der oberste Richterspruch ist als „bahnbrechend“ zu betrachten für alle Verkehrsgesellschaften, gleichgültig ob Bus oder Bahn.

Stand: 12.2013

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