Kategorie-Archiv: Neu

Berufsunfähigkeit gezielt absichern

Erschreckend ist der Blick in die Statistik: Jeder vierte Berufstätige wird, noch bevor er die Altersrente erreicht, berufsunfähig. Kann der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, droht zwangsläufig der finanzielle Ruin, denn kaum jemand kann das wegfallende Erwerbseinkommen durch eigene Rücklagen ausgleichen.

Die Ursachen dafür sind am häufigsten krankheitsbedingte Anlässe (knapp 90 Prozent) und werden völlig unterschätzt. Aber auch ein Unfall (ca. 10 Prozent) kann zu einer Erwerbsminderung führen.

Ob eine staatliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ist unsicher. Die Hürden hierfür sind allemal sehr hoch. Selbständige haben oft gar keinen Anspruch. Und ob ein Erkrankter in einen weniger belastenden und schlechter bezahlten Job wechseln kann, ist noch ungewisser. Ohne private Vorsorge droht schnell der soziale Abstieg.

Deshalb ist es unerlässlich, sich mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen. Dabei gilt prinzipiell: Wer schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt eine geringere Monatsprämie und hat in der Regel noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, als wesentlichste Voraussetzung, einen vernünftigen Vertrag zu bekommen.

Einen Überblick über die Angebote zu bekommen und diese einzuschätzen, ob es leistungsstarke Tarife sind oder eher nicht, ist nicht einfach. Wichtige Fragenmüssen beantwortet werden, wie z. B.: Wie viel Schutz brauche ich? Welche Versicherung ist für mich die Richtige? Wie erkenne ich Fußangeln im Kleingedruckten? Wie kann ich die Prämienhöhe beeinflussen?

Rat und Unterstützung bietet hierbei die Verbraucherzentrale MV in den Beratungsstellen Rostock und Schwerin an. Unter der Rufnummer 0381 – 208 7050 ist die hierfür notwendige Terminvereinbarung möglich.

Stand: 14.10.2013

Kassels beliebteste Vornamen 2013: Sophie und Maximilian verteidigen Spitzenplatz

Sophie und Maximilian sind Kassels beliebteste Vornamen 2013. Von den insgesamt 3.734 angemeldeten Neugeborenen in diesem Jahr führt Sophie mit 67 Anmeldungen die Statistik der Mädchennamen an, Maximilian liegt bei den Jungen mit 37 Anmeldungen an erster Stelle. Beide konnten damit ihren „Spitzenplatz“ aus dem Vorjahr verteidigen.

Unter die ersten fünf Plätze bei den Mädchen schafften es auch Marie (62), Mia (46), Sophia (42) und Emma (38). Bei den Jungen komplettieren Ben (36), Paul (35), Jonas (32) und Louis (32) die Top 5.

Das städtische Standesamt teilte außerdem mit, dass im Jahr 2013 insgesamt 2.400 Kinder mit einem Vornamen, 1.186 Kinder mit zwei Vornamen, 133 Kinder mit drei Vornamen und 15 Kinder mit mehr als drei Vornamen gemeldet wurden (Hinweis: Bei der Anzahl der Vornamen wird nicht zwischen Rufnamen und weiteren Vornamen unterschieden. Eine solche Unterscheidung gibt es im Personenstandsrecht nicht).

Die komplette Liste der 30 beliebtesten Kasseler Vornamen aus dem Jahr 2013 ist auf der städtischen Internetseite www.stadt-kassel.de/aktuelles/meldungen/19904/index.html einsehbar.

Link:
Vornamen – Bücher und andere Produkte
Baby – Bücher und andere Produkte

Das ändert sich für Energieverbraucher

Was sich 2014 für Energieverbraucher ändert, erklärt Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg:

Höhere EEG-Umlage

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen. Steuern Verbraucher nicht gegen, werden die Stromrechnungen also steigen.“

Heizkostenverordnung schreibt geeichte Geräte vor

„Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.“

EU-Label für Staubsauger

„Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.“

Anforderungen an Neubauten

„Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.“

Bei allen Fragen zum Stromsparen, energieeffizienten Bauen und der Auswahl effizienter Geräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Stand: 13.12.2013

Änderung: Geld und Kredit

Ab Februar heißt es bei Überweisungen und Lastschriften: Alles läuft nach den SEPA-Regeln. Über einige Verbesserungen können sich die Wohn-Riester-Sparer freuen. Rürup-Sparer können in Zukunft höhere Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Wer für eine Riester-Rente spart, darf von den Beiträgen mehr für eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit verwenden. Im verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren stehen viele Schuldner in Zukunft vor sehr hohen Hürden. Vorteilhaft für Schuldner sind neue Vorschriften zu Inkassoforderungen. Beim Kauf von Sammlermünzen aus Silber wird die volle Mehrwertsteuer fällig.

SEPA: Neue Zahlungsregeln

Zum 1. Februar des nächsten Jahres enden europaweit viele nationale Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem Überweisungen und Lastschriften; ab dem Stichtag werden alle Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area. Zahlungen in Euro – im Inland wie auch in andere Länder – sollen nach dem Willen der EU schneller und für den Verbraucher günstiger werden. Neben den Mitgliedern der EU nehmen auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco am System teil. Um das einheitliche europäische SEPA-Verfahren zu etablieren, hat der europäische Gesetzgeber in einem genauen Zeitplan vorgegeben, wann die nationalen Zahlungssysteme nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen. Künftig werden für den Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number, also die internationale Kontonummer) und – zeitlich befristet – die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam sein. In Deutschland bedeutet der Zeitplan, dass

  • bis zum 31. Januar 2014
    bei inländischen Überweisungen die IBAN und BIC oder wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl,
    bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,
  • zwischen dem 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016
    bei inländischen Überweisungen nur die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl,
    bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,
  • ab dem 1. Februar 2016
    bei inländischen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU allein die IBAN zählt.

Antworten auf häufige Fragen zu den SEPA-Regeln finden Sie unter: www.vz-nrw.de/sepa

Wohn-Riester: Verbesserungen bei der Eigenheimrente

Riester-Sparer können bislang schon Guthaben für den Kauf oder den Bau der eigenen vier Wände nutzen. Bislang war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrags möglich. Ab 1. Januar 2014 nun kann beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Das Kapital aus dem Riester-Vertrag kann entweder vollständig oder anteilig entnommen werden. Der entnommene Betrag muss mindestens 3.000 Euro betragen. Wird nur ein Teil entnommen, um den Vertrag weiterzuführen und die staatliche Förderung auch fortan zu erhalten, müssen mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag verbleiben.

Weitere Neuerung: Geld aus einem Riester-Vertrag darf ab dem Jahreswechsel auch für den altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden. Treppenlifte etwa oder eine Modernisierung des Bads, die Barrieren verringert, lassen sich somit künftig aus dem Topf der „Eigenheimrente“ finanzieren. Dabei gilt: Mindestens 6.000 Euro können für Umbauten in den ersten drei Jahren nach Bau oder Kauf der selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Liegen Bau oder Kauf länger zurück, sind es mindestens 20.000 Euro.

Zusätzliche Verbesserung: Bislang kann der Riester-Sparer nur zu Beginn der Auszahlungsphase wählen, ob er das Wohnförderkonto sofort oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr auflöst. Ab 2014 kann er sich jederzeit entscheiden.

Rürup-Rente: Höhere Beiträge als Sonderausgaben anrechenbar

Wer für eine Rürup-Rente anspart, kann im nächsten Jahr auf eine höhere Anrechenbarkeit der Beiträge bei den Sonderausgaben setzen: 2014 sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von maximal 20.000 Euro 78 Prozent (bisher 76 Prozent) aller eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rente beim Finanzamt anrechenbar. Andererseits steigt der Anteil der nachgelagerten Besteuerung dieser Renten auch um 2 Prozentpunkte auf 68 (bisher 66) Prozent.

Ab 2014 wird es möglich sein, bei der Rürup-Rente auch eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen. Die Aufwendungen für diese Neuabschlüsse können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Versicherungsfall eine lebenslange Rente gezahlt wird.

Riester-Rente: Höhere Altersvorsorgebeiträge für Berufsunfähigkeit

Riester-Verträge können um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie um die Absicherung für Hinterbliebene erweitert werden. Auch dafür gewährt der Staat die üblichen Zulagen und Steuervorteile. Die wichtige Änderung: Ab 1. Januar 2014 können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge – maximal 2.100 Euro je Förderberechtigtem – für die zusätzliche Versicherung eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent.

Verkürzte Verbraucherinsolvenz: Hohe Hürden

Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für die meisten Schuldner fast unüberwindbare hohe Hürden hat der Gesetzgeber denjenigen auferlegt, die von der neuen Verkürzung des Verfahrens profitieren wollen: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden. Für den Großteil der insolventen Schuldner werden diese Anforderungen wohl nicht zu erfüllen sein.

Weil die Forderungen von Gläubigern mit einer Lohnabtretung nicht mehr wie bisher vorrangig bedient werden, erhöhen sich die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Diesen Versuch muss der Schuldner verpflichtend gestartet haben, bevor er einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann. Weil die Bevorzugung einzelner Gläubiger wegfällt, haben Schuldner größere Aussichten, zumindest die Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz decken zu können, wenn sie pfändbares Einkommen oder Vermögen haben. Wem das gelingt, der kann seine Restschulden mit der Reform bereits nach fünf Jahren loswerden.

In allen anderen Fällen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Der Betroffene muss sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen – was für den Großteil der insolventen Schuldner wohl zutreffen wird. Außerdem: Bestimmte Steuer- und Unterhaltsschulden sollen zukünftig – trotz Befreiung von den übrigen Schulden – nicht erlassen werden.

Die Neuregelungen zur Verbraucherinsolvenz gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Juli 2014 gestellt werden.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter: www.vz-nrw.de/insolvenzrecht

Mehr Transparenz bei Inkassoforderungen

Inkassobüros wie auch im Inkasso tätige Rechtsanwälte müssen künftig Ross und Reiter nennen, wenn sie Forderungen gegenüber Verbrauchern eintreiben: Ab 1. November 2014 sind sie verpflichtet, den Namen und die Firma ihres Auftraggebers ebenso offenzulegen wie den Grund der Forderung. Auch müssen sie das Datum des Vertragsabschlusses angeben sowie den Vertragsgegenstand benennen. Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht auf eine ausführliche Zinsberechnung sowie auf Angaben, die die entstehenden Inkassokosten erläutern und begründen. So können Betroffene besser nachprüfen, ob behauptete Forderungen in der Sache sowie in der Höhe berechtigt sind. Die neuen Anforderungen sind im „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ festgeschrieben, das im August 2013 verabschiedet worden ist.

Volle Mehrwertsteuer auf Silbermünzen

Die Mehrwertsteuer für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber erhöht sich zum 1. Januar 2014 von bisher sieben auf dann 19 Prozent. Die Bundesregierung hat damit eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt, die Mehrwertsteuergesetze zu harmonisieren. Der neue Steuersatz bezieht sich auf Silber-Anlagemünzen wie beispielsweise den China-Panda, den australischen Kookaburra, den Silber-Philharmoniker, aber auch auf Silber-Sammlermünzen. Silberbarren unterliegen bereits heute schon dem vollen Mehrwertsteuersatz.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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