Kategorie-Archiv: Nordrhein-Westfalen

Zahl der Wohnungen gestiegen

(IT.NRW). Ende 2013 gab es in Nordrhein-Westfalen 8,81 Millionen
Wohnungen (einschließlich Wohnungen in Wohnheimen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand von
Ergebnissen der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
mitteilt, kamen damit rein rechnerisch jeweils zwei Personen auf eine Wohnung. Die Zahl der Wohnungen war am 31.12.2013 um 0,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 1,1 Prozent höher als Ende 2010.

Den stärksten Anstieg der Wohnungszahlen unter den 396 Städten und
Gemeinden des Landes gegenüber dem 31.12.2010 ermittelten die Statistiker für die Stadt Wassenberg (+5,5 Prozent) im Kreis Heinsberg sowie für die Gemeinden Wettringen (+5,2 Prozent) im Kreis Steinfurt und Gangelt (+4,3 Prozent) im Kreis Heinsberg. Die höchsten Rückgänge gab es in der Gemeinde Inden (-3,3 Prozent) im Kreis Düren sowie in den Städten Altena (-1,0 Prozent) im Märkischen Kreis und Bergneustadt (-0,7 Prozent) im Oberbergischen Kreis.

Die Wohnungen in Nordrhein-Westfalen waren Ende 2013 im Schnitt 90,1
Quadratmeter groß; rein rechnerisch hatte jede Wohnung 4,3 Zimmer
(einschließlich Küchen). Knapp die Hälfte der Wohnungen hatte drei (23,5
Prozent) oder vier (26,3 Prozent) Räume, 37,3 Prozent aller Wohnungen
verfügten über fünf und mehr Räume, 10,0 Prozent waren Zweiraum- und 3,0 Prozent Einraumwohnungen.

Im Rahmen des Zensus 2011 wurde zum Stichtag 9. Mai 2011 auch eine
Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Zählung wurden auf den Stand vom 31.12.2010 zurückgerechnet und bilden damit die Berechnungsgrundlage der vorliegenden Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes, die nunmehr wieder aktuelle Betrachtungen tief gegliederter Wohngebäude- und Wohnungskennzahlen im Zeitvergleich ermöglicht. (IT.NRW)

Mehr erzieherische Hilfen und Eingliederung

(IT.NRW). Im Jahr 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 252 391
erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,6 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2012: 245 957). Die Gesamtzahl der Hilfen beinhaltet auch 17 759 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.

Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen hatte in
Nordrhein-Westfalen 2013 mit einem Zuwachs von 24 Prozent den deutlichsten Anstieg unter den Hilfen zu verzeichnen. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrations-helfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder des Jugendlichen.

Wie bereits im Vorjahr war die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (118 932), gefolgt von
Unterbringung in Heimen (27 760), Vollzeitpflege in einer anderen Familie
(24 356) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (24 096).

56 Prozent der Kinder und Jugendlichen, für die eine Erziehungshilfe gewährt wurde, waren männlich. Knapp die Hälfte der Kinder (47 Prozent) war zwischen 6 und 13 Jahre alt. 30 Prozent der Hilfeempfänger hatten mindestens ein Elternteil, das im Ausland geboren ist. 14 Prozent der Kinder und Jugendlichen sprachen in ihrer Familie überwiegend nicht deutsch.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurde die Zahl der in Anspruch
genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am
Jahresende andauernden Hilfen ermittelt. (IT.NRW)

29,1 Prozent der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen sind Männer

(IT.NRW). Von den 154 844 hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen
Lehrkräften an den allgemeinbildenden Schulen (ohne zweiten Bildungsweg) in Nordrhein-Westfalen sind weniger als ein Drittel (29,1 Prozent) Männer. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anlässlich des Weltmännertages (3. November 2014) mitteilt, ist der Anteil der männlichen Lehrkräfte gegenüber dem Schuljahr 2012/13 um 0,6 Prozentpunkte und gegenüber dem Schuljahr 2003/04 um 4,7 Prozentpunkte gesunken.

Wie die Grafik zeigt, war die Männerquote beim Lehrpersonal im Schuljahr
2013/14 an allen Regelschulformen niedriger als vor zehn Jahren. Bei der
Unterrichtung der jüngsten Schüler waren die Männeranteile am niedrigsten: Der Lehreranteil an Grundschulen hat sich von 2003 (11,6 Prozent) bis 2013 (8,9 Prozent) stetig verringert.

307_14
Den höchsten Männeranteil verzeichneten in NRW im Schuljahr 2013/14 mit 43,2 Prozent die Gymnasiallehrkräfte; 2003/04 hatte diese Quote noch bei 53,8 Prozent gelegen. Die innerhalb der letzten drei Schuljahre neu hinzugekommenen Sekundarschulen (28,9 Prozent) und Gemeinschaftsschulen (30,1 Prozent) wiesen niedrigere Männeranteile auf als Gesamtschulen (38,8 Prozent), Freie Waldorfschulen (34,6 Prozent), Hauptschulen (34,1 Prozent) und Realschulen (32,2 Prozent). An den Förderschulen war jede vierte Lehrkraft männlich (25,1Prozent). (IT.NRW)

Weiterentwicklung des Rettungsdienstes gefährdet

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) beobachtet mit Sorge die aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Seit Anfang dieses Jahres ist nach langer Entwicklungszeit das neue Berufsbild des Notfallsanitäters in Kraft getreten. Er stellt mit seiner nun dreijährigen Ausbildungszeit und deutlich erweiterten Kompetenzen neben dem Notarzt die höchste Qualifikationsstufe im Rettungsdienst dar. Der Notfallsanitäter wird zukünftig auf den Rettungswagen verantwortlich sein und bei Notfallpatienten u. a. lebensrettende Maßnahmen durchführen, bis eine ärztliche Versorgung möglich ist.

Geht es nach dem Willen der Feuerwehren in NRW, soll aber erst in über 15 Jahren eine definitive Umsetzung erfolgen. Eine Forderung, die nach Ansicht des DBRD unverantwortlich und absolut inakzeptabel ist. Wenn nicht unverzüglich eine Einigung über die Kostenübernahme für die Ausbildungs- und Prüfungskosten mit den Kostenträgern getroffen wird, kann ein Großteil der jetzigen Rettungsassistenten nicht die Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter durchlaufen. Das Notfallsanitätergesetz lässt bewusst nur eine Ergänzungsprüfung bis zum Jahr 2020 zu. Nach Auffassung des DBRD ist diese Zeitspanne als absolut ausreichend anzusehen. In vielen Bundesländern sind hierzu bereits entsprechende Regelungen getroffen worden, damit eine rasche Umsetzung erfolgen kann. In NRW waren es zunächst behördliche Hindernisse zwischen dem Gesundheitsministerium und den Bezirksregierungen die eine Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes verzögern, und jetzt fordert der größte Leistungserbringer im Rettungsdienst in NRW für über 15 Jahre alles beim Alten zu belassen.

Der Notfallsanitäter muss nach Ansicht des DBRD zukünftig möglichst häufig in der Notfallrettung eingesetzt werden und nicht ab und an, wie bei den Feuerwehren zurzeit durch die Multifunktionalität leider üblich. Dadurch wird deutlich mehr an Personal vorgehalten, als bei anderen Organisationen üblich. Qualität muss über der Quantität und der Multifunktionalität stehen. Sollten die Feuerwehren bei ihrer Haltung bleiben, müssen mehr als 100 Mio. Euro alleine für die Weiterqualifizierung aller jetzigen Rettungsassistenten in NRW ausgeben werden. Ein Betrag, den sich sicherlich weder die Kostenträger noch die Kommunen leisten wollen und können. Daher fordert der DBRD, Feuerwehrbeamte bedarfsgerecht zu Notfallsanitätern weiterqualifizieren und diese dann auch zu großen Anteilen in der Notfallrettung einzusetzen. Nur damit kann die notwenige Handlungskompetenz erreicht werden und erhalten bleiben. Eine Abkehr vom multifunktionalen Feuerwehrbeamten ist dazu aus Sicht des DBRD unumgänglich.

Quelle: http://www.dbrd.de/

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...