Wieso gibt es Adventskalender? Wann entstand der erste selbstgebastelte Kalender für die Vorweihnachtszeit? Antworten auf diese Fragen verbergen sich hinter den „Kläppchen“ des großen Adventskalenders im Stadtmuseum, der Teil der Ausstellung „Hinter 24 Türchen“ ist. Die abwechslungsreiche Auswahl alter Adventskalender der 1920er bis 1980er Jahre ist noch bis zum Sonntag, 5. Januar zu sehen. Ebenfalls bis zum Sonntag bleibt auch noch die Neapolitanische Krippe mit ihren über 250 Jahre alten Figuren aufgebaut. Der Eintritt im Stadtmuseum Münster ist frei.
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Regeln für das Silvesterfeuerwerk
Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden gekommen. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.

Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Personen unter 18 Jahren dürfen überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt.
Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-253.
Link:
Wertheim – Bücher und andere Produkte
Silvester – Bücher und andere Produkte
2014 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ab Februar 2014 heißt es bei Überweisungen und Lastschriften: Alles läuft nach den SEPA-Regeln. Allein die elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto öffnet nach dem Jahreswechsel noch die Tür zum Behandlungszimmer. Hartz IV-Bezieher bekommen mehr Geld. Der Standardbrief wird wieder teurer. Hingegen dürfen sich Riester-Sparer über verbesserte Konditionen bei der Finanzierung von Wohneigentum freuen. Was sich für Verbraucher 2014 ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt.
So müssen sich Online-Käufer ab 13. Juni auf EU-weit gültige Regeln beim Shoppen im Internet einstellen. Mobiltelefonierer, die im EU-Ausland unterwegs sind, können sich im Sommer über niedrigere Minutenpreise für Telefonate und geringere Kosten für den Versand von SMS freuen. Autofahrer müssen sich durch ein neues Punktesystem navigieren. Und Schuldner können schneller den wirtschaftlichen Neuanfang starten – aber nur, wenn sie hohe Hürden überwinden.
Den kompletten Überblick gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/2014 zum Lesen und Herunterladen.
Bündnis zum Schutz von Wasser
Aus Sorge um die Sicherheit und Reinheit der Wasservorkommen in Deutschland haben sich namhafte Verbände und Unternehmen zu einem Bündnis zusammengeschlossen und gemeinsam klare Regelungen zum Schutz vor den Gefahren der Fracking-Technologie gefordert.
In der „Gelsenkirchener Erklärung“, die am Freitag veröffentlicht wurde, formulieren die beteiligten Verbände und Unternehmen ihre Erwartungen an die künftige Bundesregierung. Getragen wird dieses Bündnis von der Gelsenwasser AG, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Dieses Bündnis repräsentiert mehr als 700 Unternehmen in ganz Deutschland.
Die Unterzeichner der „Gelsenkirchener Erklärung“ unterstützen das in den laufenden Koalitionsverhandlungen diskutierte Fracking-Moratorium und sprechen sich dafür aus, es baldmöglichst durch eine restriktive gesetzliche Regelung zu untermauern. Solange keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen und nicht alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet seien und ausgeschlossen werden könnten, wäre der Einsatz der Fracking-Technologie unverantwortlich. Die Reinheit des Wassers und die Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssten gemäß dem Vorsorgeprinzip strikten Vorrang haben vor energiepolitischen oder wirtschaftlichen Interessen.
Getränkehersteller wie auch Wasserversorger sind angewiesen auf reinstes Wasser höchster Qualität. Bei natürlichem Mineralwasser kommt hinzu, dass es einer amtlichen Anerkennung unterliegt und von „ursprünglicher Reinheit“ sein muss. Anders als bei Trinkwasser ist bei natürlichem Mineralwasser eine Aufbereitung zur Entfernung von Schadstoffen nicht zulässig. Bereits das Vorkommen geringster Verunreinigungen könnte daher die amtliche Anerkennung und die Existenz der Mineralbrunnenbetriebe gefährden. Ebenso sind die deutsche Brauwirtschaft, die dem seit fast 500 Jahren geltenden „Reinheitsgebot“ verpflichtet ist, und andere Getränkehersteller in gleicher Weise wie Wasserversorger auf qualitativ einwandfreies Trinkwasser angewiesen.
In der „Gelsenkirchener Erklärung“ (siehe Anlage) wird deshalb die ausdrückliche gesetzliche Verankerung des Verbots von Fracking in Einzugsgebieten gefordert, die für die Trinkwasserversorgung oder die Gewinnung von Wasser für Lebensmittelbetriebe genutzt werden.
