Kategorie-Archiv: Verbraucher

Tricks bei der Lebensmittelkennzeichnung

Vegetarisch oder vegan, regional und mit Bio-Siegel: Nach zahlreichen Lebensmittelskandalen wünschen sich viele Verbraucher möglichst unbelastete Produkte. Doch die Suche danach wird ihnen oft schwer gemacht. Denn nicht immer ist klar zu erkennen, ob vermeintlicher Käse wirklich vegetarisch ist, Honig ökologisch erzeugt wurde oder eine Kartoffel aus der Region stammt. Wie Hersteller bei der Kennzeichnung täuschen, zeigt der neu aufgelegte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.

Lebensmittell_genDas Buch erklärt, wie wenig Ziegenmilch in manchem Ziegenkäse ist und wie Entengeschmack ganz ohne Zugabe von Ente in eine Fertigsuppe gelangen kann. Auch gängige Maschen bei der Angabe des Fruchtgehalts von Säften und bei Werbeaussagen rund um Zucker, Fett und andere Nährstoffe kommen unter die Lupe. Zudem erfahren Verbraucher, auf welche Siegel und Kennzeichnungen Verlass ist und wie sie sich mit Beschwerden gegen die Tricks der Branche wehren können.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Verbraucherschutz am Finanzmarkt stärken

Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas und Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks haben jetzt gemeinsam die Verbraucherzentrale Hamburg besucht. Aus Anlass des Weltverbrauchertages trafen sie dort im Rahmen der Veranstaltung „Risiken bei Finanzdienstleistungen“ Verbraucherinnen und Verbraucher, die im persönlichen Gespräch über ihre Erfahrungen und Probleme am Finanzmarkt berichteten. Begleitet wurden sie dabei von Andreas Eichhorst, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband, und Dr. Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Die Bürgerinnen und Bürger sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem Kauf von Finanzprodukten unabhängigen Rat – beispielsweise in der Verbraucherzentrale – einholen“ sagt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Ich begrüße sehr, dass sich die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode vorgenommen hat, die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer speziellen Marktwächterfunktion unter anderem für den Finanzmarkt zu beauftragen.“ Als Ergänzung zur staatlichen Aufsicht könne der Verbraucherschutz so vor allem auch auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt deutlich effektiver gestaltet werden.

Hinsichtlich der von der Bundesregierung angekündigten Neuregelung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen verweist Senatorin Prüfer-Storcks auf die frühere Forderung des Bundesrates, wonach die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden dürfen.

Dr. Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, erklärt: „Ob Lebensversicherung, Schiffsfonds, Ratenkredit oder Dispozins – die Verbraucher benötigen die unabhängigen Verbraucherzentralen an ihrer Seite, um ihren Vertragspartnern auf Augenhöhe begegnen zu können. Wir freuen uns daher, dass die Bundesregierung und der Hamburger Senat sich für die Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen der Verbraucherzentralen einsetzen, damit wir den Banken und Versicherungen im Interesse der Verbraucher die Stirn bieten können“.

Test Hähnchenfleisch: Hühner sind arme Schweine!

Ein Salat mit Hähnchenbrust gilt als leicht und gesund. Doch für die Hähnchen ist das kurze Leben, das die Tiere haben, eine Katastrophe. Vor allem die Haltungsbedingungen in der konventionellen Tierhaltung schreien zum Himmel. Zudem bekommen alle konventionellen Hähnchen während fast der gesamten Mast mit dem Futter Medikamente.

Wie gut ist Bio? Nach Angaben von Animal Rights Watch wurde dieses Bild kürzlich in einem Bio-Betrieb aufgenommen. Foto: Animal Rights Watch
Wie gut ist Bio? Nach Angaben von Animal Rights Watch wurde dieses Bild kürzlich in einem Bio-Betrieb aufgenommen. Foto: Animal Rights Watch

Viele Verbraucher legen mittlerweile Wert auf die Frage der Haltungsbedingungen, sie wollen kein Fleisch mehr essen, das unter unwürdigen Bedingungen hergestellt wurde. Doch katastrophale Zustände sind in der konventionellen Tierhaltung an der Tagesordnung, wo bis zu 20 Hühner auf einem Quadratmeter Stall zusammen gesperrt werden und zum Teil ihr gut 30 Tage kurzes Leben lang kein Tageslicht sehen. Weil sie auf möglichst schnelle Fleischproduktion gezüchtet wurden, sind viele Tiere am Ende der Mast krank und können sich nicht mehr schmerzfrei bewegen. Nicht einmal als Lebewesen werden sie wahrgenommen. So berichtet die Soko Tierschutz, dass sie erst kürzlich einen Hähnchenmäster erwischte, der kranke, aber noch lebende Tiere in einem Container für Tierkadaver „entsorgte“.

Bis zu 40.000 Hühner stehen in der konventionellen Mast in einem Stall, bis zu 20 auf einem Quadratmeter. Nach 30 Tagen Mast ist die Einstreu total verdreckt und viele Tiere krank, manche verenden.

Die Bio-Tierhaltung ist zwar besser, aber auch noch nicht gut, stellte ÖKO-TEST (Ausgabe 10/2013) in seiner Untersuchung fest. So dürfen in ökologischen Betrieben höchstens zehn Hühner pro Quadratmeter Stall gehalten werden. Doch von den Bio-Verbänden bekam ÖKO-TEST keine zufriedenstellende Erklärung dafür, warum das Mindestschlachtalter von 81 Tagen für schnell wachsende Rassen nicht auch für langsam wachsende Rassen gilt. Deren Leben endet auch schon nach kurzen 50 Tagen.

Die Branche ist zwar durch diverse Skandale aufgeschreckt, doch wirklich kooperativ zeigte sie sich gegenüber ÖKO-TEST nicht: So weigerte sich Marktführer Wiesenhof zu sagen, von wem die von ÖKO-TEST untersuchten Tiere gemästet wurden. Denn nach ÖKO-TEST-Recherchen wurden eben diese Herden am wenigsten artgerecht gehalten.

Damit nicht genug: Gesundheitsgefährdende Keime wie Salmonellen, Listerien und Campylobacter fanden sich in fast der Hälfte der untersuchten Marken. Dazu in fast allen Proben Keime, die gegen verschiedene Antibiotika resistent sind. Glaubt man der Branche, werden inzwischen zwar weniger dieser Medikamente eingesetzt, doch hat eine Herde im Test sogar ein so genanntes Reserveantibiotikum bekommen. Das sind Mittel, die nur beim Menschen und nur dann eingesetzt werden sollten, wenn sonst nichts mehr hilft. Denn ansonsten ist absehbar, dass Keime auch gegen die Mittel über kurz oder lang resistent werden. Zudem bekommen alle konventionell gemästeten Tiere während fast der gesamten Mast Medikamente gegen Kokzidiose. Dagegen lassen Bio-Mäster die Tiere impfen, was bei konventionellen wegen der Enge im Stall und der damit verbundenen hohen Konzentration der Krankheitserreger nicht ausreichend wirkt.

BGH entscheidet über die Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in fünf Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken ging, entschieden, dass diese bei der Abgabe solcher Arzneimittel ebenso der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen wie deutsche Apotheken (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 172/2010 vom 9. September 2010).

Beklagte in den Verfahren I ZR 72/08, I ZR 119/09 und I ZR 120/09 ist eine in den Niederlanden ansässige Apotheke, die im Wege des Internet-Versandhandels Medikamente für den deutschen Markt anbietet. In dem Verfahren I ZR 77/09 richtet sich die Klage gegen drei in Nordrhein-Westfalen ansässige Apotheken, die für den Einkaufsservice einer in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke werben. In dem weiteren Verfahren I ZR 79/10 ist ein großes deutsches Versandhandelsunternehmen beklagt, das mit einem Einleger in seinem Katalog für eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke warb, die Boni für die Einlösung von Rezepten versprach.

Die Kläger, Betreiber von inländischen Apotheken, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie zwei Apothekerverbände, haben die Verhaltensweise der Beklagten unter anderem wegen Verstoßes gegen die im Arzneimittelrecht für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindungsvorschriften beanstandet. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung der Ankündigung oder Gewährung der Boni bzw. Empfehlung der niederländischen Versandhandelsapotheke in Anspruch genommen. Die Berufungsgerichte haben den Klagen außer in der Sache I ZR 77/09 stattgegeben.

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage, ob deutsches Arzneimittelpreisrecht auch für den Apothekenabgabepreis verschreibungspflichtiger Arzneimittel gilt, die im Wege des Versandhandels von einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke im Inland in den Verkehr gebracht werden, in der Sache I ZR 72/08 bejahen wollen, sich hieran aber durch eine Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts gehindert gesehen. Der vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs deshalb angerufene Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat entschieden, dass die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 127/2012 und 135/2012 vom 14. und 22. August 2012).

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr abschließend auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Senats vom 22. August 2012 entschieden. In den Sachen I ZR 72/08, I ZR 119/09, I ZR 120/09 hat der Bundesgerichtshof nur noch über die Kostentragung entschieden, nachdem die Parteien in der mündlichen Revisionsverhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Er hat den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, da ihre Rechtsmittel keinen Erfolg gehabt hätten, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre. In der Sache I ZR 79/10 hat er die Revision der Beklagten zurückgewiesen. In der Sache I ZR 77/09 hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Klägerin das der Klage stattgebende Urteil erster Instanz wiederhergestellt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs war in dem zugrundeliegenden Sachverhalt nicht entscheidend, dass die niederländische Versandapotheke die Verbraucher, die bei ihr verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellen, bei dem beanstandeten Geschäftsmodell nicht direkt, sondern unter Einschaltung der Beklagten beliefert, da die hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient.

Beschluss vom 26. Februar 2014 – I ZR 72/08

Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 22. August 2012 – GmS-OGB 1/10, BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621 – EU-Versandapotheken

BGH, Beschluss vom 9. September 2010 – I ZR 72/08, GRUR 2010, 1130 = WRP 2010, 1485 – Sparen Sie beim Medikamenteneinkauf

OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. November 2007 – 6 U 26/07, GRUR 2008, 306 = WRP 2008, 969

LG Darmstadt – Urteil vom 22. Dezember 2006 – 12 O 123/06

BGH, Urteil vom 26. Februar 2014 – I ZR 77/09 – Holland-Preise

OLG Köln – Urteil vom 8. Mai 2009 – 6 U 213/08, PharmR 2010, 197 = APR 2010, 109

LG Köln – Urteil vom 23. Oktober 2008 – 31 O 353/08, juris

BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 – I ZR 119/09

OLG München – Urteil vom 2. Juli 2009 – 29 U 3744/08

LG München I – Urteil vom 10. Juni 2008 – 9 HK O 63/08

BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 – I ZR 120/09

OLG München – Urteil vom 2. Juli 2009 – 29 U 3648/08

LG München I – Urteil vom 18. Juni 2008 – 1 HK O 20716/07

BGH, Urteil vom 26. Februar 2014 – I ZR 79/10 – Sofort-Bonus

OLG Hamburg – Urteil vom 25. März 2010 – 3 U 126/09, PharmR 2010, 410

LG Hamburg – Urteil vom 4. August 2009 – 407 O 82/09

Karlsruhe, den 26. Februar 2014

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...