Hecken stutzen, Laub saugen, häckseln – im Herbst wird es laut im Garten. Viele Arbeitsgeräte übersteigen Lautstärken von 90 Dezibel und mehr, was für den Benutzer als auch für den Nachbarn oft mehr als „lästig“ ist. Da kann schon der nächste Nachbarschaftsstreit beginnen. „Vor dem Kauf und dem Gebrauch solcher Gartengeräte empfiehlt es sich, die Herstellerhinweise in der Betriebsanleitung oder auf dem Produkt genau zu lesen“, sagt Stephan Scheuer, Experte für Qualitätsprüfungen beim TÜV Rheinland. Denn sobald die Lautstärke 85 Dezibel übersteigt, muss der Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen. „Bei der Arbeit mit treibstoffbetriebenen Gartengeräten ist es grundsätzlich richtig, einen Gehörschutz zu tragen“, weiß der TÜV Rheinland-Experte. Ob handelsübliche Ohrstöpsel oder ein Kapselschutz gewählt werden, ist nicht unmittelbar entscheidend. Wichtig ist, dass der Träger sich mit der Wahl wohlfühlt und der Lärm wirksam gedämpft ins Ohr dringt.
Auch leisere Geräte können Gehör schädigen
Das Gehör wird ab einer andauernden Lautstärke ab 85 bis 90 Dezibel irreparabel geschädigt. Oft überschreiten treibstoffbetriebene Gartengeräte durch den lauten und nicht gut gedämpften Verbrennungsmotor diesen Wert. Laubsauger und Häcksler erreichen schnell höhere Werte. Besondere Vorsicht ist bei benzinbetriebenen Heckenscheren und Trimmern geboten, bei denen die Arbeit dicht am Kopf und damit nahe der Geräuschquelle erfolgt. Hier ist der Hobbygärtner auch schnell mal mehr als 100 Dezibel ausgesetzt. Elektrische Trimmer sind zwar leiser, aber durch die hohen Frequenzen werden Sie als unangenehmer wahrgenommen und können genauso das Ohr schädigen. Elektrische Heckenscheren sind zwar nicht so laut, werden aber meist über einen längeren Zeitraum genutzt. „Ist in der Gebrauchsanweisung von längeren Arbeitszeiten die Rede, bedeutet das in der Regel eine Dauer von mehr als 30 bis 60 Minuten“, weiß Stephan Scheuer.
Ruhezeiten einhalten
Wer keinen Streit mit den Nachbarn riskieren möchte, hält sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Leise Gartengeräte dürfen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen. Lautstarke Geräte können an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden.