Bleibt es beim Dispensierrecht?
(aid) – Wenn landwirtschaftliche Nutztiere krank werden, greift für die betroffenen Halter und behandelnden Tierärzte das Dispensierrecht. Der Tierarzt bekommt damit die Möglichkeit, Tierarzneimittel direkt vom Hersteller oder Großhändler zu beziehen und an Tierhalter abzugeben. Er darf sie in beschränktem Umfang auch selber herstellen.
Das Dispensierrecht ist in der Vergangenheit von der Öffentlichkeit kritisch beäugt worden. Vor allem durch das vermehrte Auftreten von Antibiotikaresistenzen ist die Verantwortung der Tierärzte in Bezug auf die Anwendung und Abgabe von antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln verstärkt in den Fokus geraten.
Ist also das landwirtschaftliche Dispensierrecht zeitgemäß? Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (seit 1. April 2014 in Kraft) hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, dies prüfen zu lassen, um beurteilen zu können, ob und wenn ja wie viel Änderungsbedarf besteht. Nun hat das beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG gemeinsam mit Professor Rolf Mansfeld von der Ludwig-Maximilians-Universität in München, das Gutachten hierzu vorgelegt.
Die Gutachter stellten als Vorteile des Dispensierrechts in Deutschland heraus, dass es eine ordnungsgemäße Behandlung von Tieren schnellstmöglich durch eine Person mit der höchsten formalen Qualifikation sicherstelle. Aus Sicht des Tierhalters habe das den Vorteil, dass er alle Leistungen aus einer Hand beziehe und keine weiteren Aufwände habe. Zudem würden in der Praxis exakt zugeschnittene Mengen an Arzneimitteln vom Tierarzt ausgegeben. Aus Sicht der Überwachung sei auch die Bündelung der Überwachung des Tierarzneimittel-Einsatzes beim Tierarzt ein Vorteil.
Das Gutachten merkt aber auch kritisch an, dass das Dispensierrecht zusammen mit weiteren Regelungen für „unangemessene finanzielle Anreize“ sorge. Es ermögliche Tierärzten, am Verkauf von Tierarzneimitteln zu verdienen, so dass ein ökonomischer Anreiz besteht, Arzneimittel zu verkaufen. Darüber hinaus führe die Gewährung von Rabatten beim Einkauf größerer Mengen von Tierarzneimitteln dazu, dass Tierärzte einen wirtschaftlichen Anreiz haben, große Mengen kostengünstiger zu beziehen und hierdurch die Gewinnmarge auszuweiten.
Die Abschaffung des Dispensierrechts führt nach Ansicht der Gutachter zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Tierärzte bis hin zu Praxisschließungen. Da Tierhalter dann in die Apotheke gehen müssten, um Arzneimittel abzuholen, seien sie eventuell dazu verleitet, im Internet zu bestellen. Bleibt alles wie es ist, verändere sich nicht viel, auch nicht die Tatsache, dass weiterhin in den Hofapotheken zu viele Restbestände an Mitteln vorhanden sind, die dann ohne die Überwachung des Tierarztes verabreicht werden könnten.
Britta Klein, www.aid.de
Weitere Informationen:
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/DispensierrechtGutachten.html
aid-Heft „Arzneimittelrecht für Nutztierhalter“
Bestell-Nr. 1575,
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1575