Hochwasservorsorge: Mehr länderübergreifende Zusammenarbeit

Bund und Länder sind bei der Hochwasservorsorge auf dem richtigen Weg. Dies ist die Ein-schätzung der in der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) organisierten Hochwasserexperten. Die Sonder-Umweltministerkonferenz zum Thema Hochwasser am 2. September 2013 hat ein nationales Hochwas-serschutzprogramm beschlossen.

Mehr Überschwemmungsräume

Die weiteren Details der Beratungen und Beschlüsse der Umweltmi-nister decken sich weitgehend mit dem, was die DWA im Vorfeld in einem Positionspapier formuliert hatte und was DWA-Präsident Otto Schaaf, im Hauptberuf Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, der Nachrichtenagentur dpa in einem in den Medien vielbeach-teten Interview gesagt hatte: Für einen wirksamen Hochwasserschutz müssen mehr Überschwemmungsräume an Flüssen vorgesehen wer-den. Die Umweltministerkonferenz empfiehlt, hierfür in Abstimmung mit Agrarbetrieben landwirtschaftliche Nutzflächen bereitzuhalten.

Stärkere länderübergreifende Kooperation

Die DWA hält bei der Hochwasservorsorge eine länderübergreifende Kooperation für unabdingbar. Die Umweltminister kündigten an, man wolle künftig stärker mit den europäischen Nachbarstaaten zusam-menarbeiten. Die Umweltminister wie die DWA betonen die Notwen-digkeit der Eigenvorsorge von Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen.

Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern

Einig sind die Experten aus Wissenschaft, Praxis, Verwaltung und Politik auch darin, dass Versicherungslösungen für die Zukunft aus-gebaut werden müssen und dass Vorschläge für eine größere Verbrei-tung der Elementarschadensversicherung nötig sind. Die DWA meint außerdem, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochwas-servorsorge verbessert werden sollten, denn es habe sich gezeigt, dass die Verfahren zur Genehmigung und Errichtung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge kompliziert sind und zu lange dauern. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird laut Beschluss der Umweltministerkonferenz Empfeh-lungen für die Optimierung von Genehmigungsverfahren für Hoch-wasserschutz-Projekte erarbeiten; dies wird von der DWA begrüßt.

DWA bietet ihr Fachwissen an

Die DWA unterstützt die Anstrengungen der Politik und aller anderen Akteure für einen größtmöglichen Schutz vor Hochwasser auch wei-terhin: Sie bietet mit ihren Experten das Fachwissen für die Umset-zung der erforderlichen Maßnahmen an. Mit ihrem Angebot „Audit: Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“ unterstützt die DWA Kommunen und Verbände bei der Eigenbetrachtung ihres Hochwas-serrisikos und der Gefahrenabwehr. Auf den Sektoren des dezentralen Hochwasserschutzes, der Bauvorsorge und der institutionellen Hoch-wasservorsorge liegen bei der DWA umfassende einschlägige Kennt-nisse vor. Im August 2013 ist der umfassende Themenband Starkre-gen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsor-ge erschienen. Am 21. und 22. November 2013 finden in Köln die 5. Hochwassertage statt, auf denen die aktuellen Fragen zum Hochwas-ser und Hochwasserschutz diskutiert werden.

Das Positionspapier der DWA zum Hochwasser 2013 steht im Internet zum Download bereit: http://de.dwa.de/thema-hochwasser.html

Link: www.dwa.de

Warnung vor Roaming-Abschaffung

Der Hightech-Verband BITKOM warnt die Europäische Kommission davor, die Roaming-Gebühren in der EU de facto abzuschaffen. „Mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren erweist die Kommission den europäischen Verbrauchern einen Bärendienst“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren würde zwangsläufig dazu führen, dass die Preise für Inlandstelefonate und mobile Internetnutzung steigen. Auch würde die Subventionierung von Smartphones, Tablet PCs und Handys durch die Netzbetreiber künftig niedriger ausfallen.

„Eine Abschaffung der Roaming-Gebühren würde das komplette Preisgefüge in der Mobilkommunikation ins Rutschen bringen. Leidtragende werden die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen sein, die wenig reisen und derzeit von den niedrigen Gebühren für Inlandsgespräche am stärksten profitieren.“ Derzeit werden v.a. von vielreisenden Geschäftsleuten Roaming-Gebühren bezahlt. Die Netzbetreiber sind auf die Erlöse aus dem Roaming dringend angewiesen, um die anstehenden Milliardeninvestitionen in den Netzausbau stemmen zu können.

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, wird voraussichtlich in den kommenden Tagen in Brüssel den Verordnungsentwurf für einen einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarkt vorstellen. Die Europäische Kommission möchte mit dem umfassenden Gesetzesvorhaben neue Vorgaben für die Regulierung der nationalen Telekommunionsmärkte schaffen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Das Ziel ist ein einheitlicher europäischer Telekommunikationsmarkt. Das soll durch eine Harmonisierung der europaweit unterschiedlichen Regulierungsregime erreicht werden.

Rohleder kritisierte die fehlende Nachhaltigkeit bei den EU-Plänen. Derzeit müssen die TK-Unternehmen Millionen investieren, nur um die erst kürzlich beschlossenen Roaming-Auflagen der EU zu erfüllen. „Der neuerliche Vorstoß der Kommission kommt gänzlich überraschend und könnte zu einer vollständigen Entwertung der aufgezwungenen Implementierungskosten führen – mit nachhaltiger Wirtschaftspolitik hat das nichts zu tun“, so Rohleder.

Telefonieren und Surfen per Handy ist im EU-Ausland in den vergangenen Jahren deutlich preiswerter geworden. Pünktlich zum Start der Urlaubssaison 2013 wurden neue Preisobergrenzen für die Mobilfunknutzung im Ausland eingeführt. Die Preise für abgehende Anrufe aus dem EU-Ausland werden zum Start der Urlaubssaison 2014 erneut sinken: von derzeit 24 Cent/Minute auf nur mehr maximal 19 Cent/Minute. Rohleder: „Damit sinken die Gebühren für Handytelefonate aus dem Ausland unter das Preisniveau zahlreicher Inlands-Tarife.“ Auch das mobile Surfen wird dann erneut günstiger: Ein Megabyte kostet dann maximal 20 Cent – nach 45 Cent aktuell und bis Juli 2013 noch 70 Cent. Parallel zur EU-Regulierung haben viele Netzbetreiber eigene, günstige Reisetarife geschaffen.

Link: www.bitkom.org

Rauchmelder gehören in jede Wohnung

Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt und tragen Langzeitschäden davon. Die meisten sterben jedoch nicht in den Flammen, sondern beim Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch.

„Rauchmelder können Leben retten“ erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten anlässlich des 8. bundesweiten Tags des Rauchmelders am 13. September 2013. „Rauchmelder sollten in allen Häusern bzw. Wohnungen installiert werden. Dass ein großer Teil der deutschen Haushalte bisher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, ist nicht akzeptabel.“

Mittlerweile gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, spätestens bis zum 31.12.2017 (Bayern) müssen jedoch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen nach wie vor keine Rauchmelder eingebaut werden.

Für den Einbau von Rauchmeldern ist dabei in der Regel der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der jeweilige „Besitzer“, das ist für die Dauer des Mietverhältnisses der Mieter, zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet.
Die Ausstattung einer Wohnung beispielsweise mit drei Rauchmeldern im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur kostet zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Mieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter dann umlegen kann.

Siebenkotten: „In den Bundesländern, in denen der Einbau von Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Mieter bzw. Vermieter jetzt handeln und Rauchmelder freiwillig installieren.“

Auf dem 8. bundesweiten Tag des Rauchmelders am 13. September 2013 können sich Mieter und Vermieter bei Feuerwehren, Schornsteinfegern, Verbänden und Unternehmen über den Einbau und Betrieb von Rauchmeldern informieren.

Link: www.mieterbund.de

Erbrecht geht jeden an

Erbrecht geht jeden an: als Erblasser und Erbe, früher oder später. Deshalb ist es wichtig, die passenden Informationen übersichtlich im Internet zu finden – und dann aus berufenem Munde: der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft hat ihren Internetauftritt überarbeitet: Seit Anfang September 2013 ist die neue Seite online. Ziel ist es, neben Anwälten/Mitgliedern künftig stärker auch die rechtsinteressierte Öffentlichkeit anzusprechen. Große Bildmotive, eine Foto-Slideshow auf der Startseite und plakative, humorvolle Überschriften sollen den Nutzer motivieren, sich mit Aspekten des „Erbens und Vererbens“ näher auseinanderzusetzen und auf der Seite zu verweilen.

Eine wesentliche Neuerung der Webseite ist die neue Struktur, die sich an den verschiedenen Zielgruppen (Rechtsuchende, Anwälte, Presse) orientiert. Durch klar getrennte Navigationsbereiche kann jeder Nutzer schnell die für ihn interessanten Inhalte auffinden. Juristische Laien werden durch große Icons auf der Startseite direkt zu den Informationen geleitet, die ihrem Kenntnisstand und Besuchsmotiv entsprechen („Bedarf ermitteln“, „Erbrecht verstehen“, „Erbstreit vermeiden“). Jeder Navigationspunkt birgt einen umfassenden Fundus wissenswerter Details rund um das Thema Erbrecht. Über die komfortable Anwaltsuche lässt sich in wenigen Sekunden der passende Anwalt in der Nähe finden.

Auch für Mitglieder bzw. Anwälte bietet die neue Internetpräsenz viel Neues: Neben der Möglichkeit, der Arbeitsgemeinschaft beizutreten, sich für Veranstaltungen anzumelden und die Inhaltsübersichten der (für Mitglieder kostenlosen) Zeitschrift ErbR abzurufen, steht ein geschützter Bereich für Mitglieder zur Verfügung. Hier können nach der Anmeldung die wichtigsten Daten geändert und in Kürze auch weitere Mitgliederservices in Anspruch genommen werden.

Der Webauftritt wird in den kommenden Monaten ständig um neue Inhalte und Funktionen erweitert.

In der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV sind bundesweit über 1.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Ihr jeden März stattfindender Deutscher Erbrechtstag ist derzeit die größte erbrechtliche Fachtagung bundesweit.

Link: www.anwaltverein.de

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