Ideen für den Osterbrunch

(aid) – Ostern ist ein Fest der Familie, das oft mit einem gemütlichen Brunch gefeiert wird. Auf der frühlingshaft gedeckten Tafel darf natürlich süßes Hefegebäck wie Osterlamm und Osterzopf nicht fehlen. Das Backen von „Gebildebroten“ hat eine lange Tradition. Der Bäcker verleiht dem Brot eine besondere Gestalt, die mit dem Osterfest in Zusammenhang steht. So verbildlicht der Osterzopf die enge Verflechtung von Gott und Mensch. Der Hase ist ebenso wie die Henne und das Ei ein Zeichen für Fruchtbarkeit. Das Lamm symbolisiert im Christentum den auferstandenen Jesus Christus. Häufig wird das Gebäck mit bunten Ostereiern geschmückt.

Auch Kräuterbrot, frisch gebackene Vollkornbrötchen und herzhafte Gemüsemuffins mit Möhren, Paprika oder Zucchini kommen bei den Gästen sicher gut an. Zum Frühstück schmeckt selbst gemischtes Müsli mit verschiedenen Getreideflocken, Nüssen, getrockneten und frischen Früchten sowie Joghurt oder Milch. Dazu ein frisch gepresster Orangensaft oder ein selbst gemachter Smoothie, Kaffee oder Tee. Rührei mit Speck, Käse, Brotaufstriche wie Hummus, bunte Salate, eine Fischplatte und Antipasti wie Bruschetta runden die Tafel ab. Rohkost wie Radieschen, Paprika und Gurke wird mundgerecht geschnitten zu einem Joghurtdipp gereicht.

Nach dem Schlemmen regt ein Frühlingsspaziergang an der frischen Luft die Verdauung an und bringt den Kreislauf wieder in Schwung.

Heike Kreutz, www.aid.de

Heizöltanks: Wartungsvertrag sinnvoll

Foto: TÜV Rheinland
Foto: TÜV Rheinland

In Deutschland gibt es weit mehr als vier Millionen Heizöltanks. Eine Prüfpflicht für oberirdische Anlagen existiert auch nach der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Tankanlagen nur für diejenigen mit einer Füllmenge von mindestens 10.000 Litern. Dabei ist das Umweltrisiko kaum von der Kapazität abhängig, denn ein Liter ausgetretenes Heizöl kann bis zu einer Million Liter Grundwasser verschmutzen. Auch ohne Prüfpflicht gilt: Tritt Heizöl aus und verschmutzt Boden und Grundwasser, haftet der Betreiber für den Schaden. Heiko Drews, Experte für Anlagensicherheit bei TÜV Rheinland, empfiehlt deshalb eine freiwillige Prüfung auch kleinerer Anlagen: „Oft wurden diese Öltanks noch nie einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Nach der Erstprüfung sollte der technische Zustand der Anlage mindestens alle zehn Jahre untersucht werden.“

Genaue Prüfung ortet undichte Stellen

TÜV Rheinland bietet diesen Prüfservice für Öltanks selbst an und zertifiziert außerdem Betriebe, die dann als „Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz“ Anlagen einbauen, reinigen und warten dürfen. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem kleinere Anlagen oft nicht mehr den technischen Ansprüchen genügen. Undichte Stellen können nur bei einer genauen Untersuchung aufgespürt werden. Außerdem checken die Sachverständigen alle Sicherheitseinrichtungen wie Leckanzeigegerät und den Grenzwertgeber, der im Zusammenspiel mit dem Tankfahrzeug ein Überfüllen des Tanks automatisch verhindert.

Leerer Tank optimal für die Wartung

Für die jährliche Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb ist ein möglichst leerer Tank kurz vor der Befüllung optimal. Das erleichtert auch die Reinigung. Diese ist sehr wichtig, denn Sedimente, die sich im Tank absetzen, verstopfen über kurz oder lang die Rohrleitungen. Dennoch: Selbst die regelmäßige Prüfung kann den kritischen Blick des Öltank-Besitzers nicht ersetzen. Geht der Brenner oft auf „Störung“ oder riecht es im Auffangraum nach Öl, sollte umgehend ein Fachbetrieb eingeschaltet werden.

Versicherung für unterirdische Tanks

Für den Fall, dass trotz aller Vorsicht Heizöl austritt, empfiehlt sich der Abschluss einer Öltank- oder Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung. Einige Versicherer bieten sie auch als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung an. Unerlässlich ist eine solche Versicherung, wenn der Öltank in die Erde eingegraben ist und sich in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers befindet. Auf jeden Fall sollte auch die Dekontamination von Erdreich von der Versicherung abgedeckt werden. Deshalb lohnt sich hier der Blick auf das Kleingedruckte, denn selbst bei gleicher Leistung unterscheiden sich auch die Beiträge oft erheblich.

Augen auf beim Eierkauf zu Ostern

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Kennzeichnung entschlüsseln
und auf Haltung achten

Der Appetit auf bunt Gefärbtes beschert Hühnern und ihren Eiern zu Ostern Hochkonjunktur. Damit Kunden beim Kauf erkennen, wie frisch die Eier sind, woher sie stammen und wie die Legehennen gehalten werden, sind die Produkte und Verpackungen mit entsprechenden Angaben gekennzeichnet. Doch die unterschiedlichen Nummern und Länderkürzel sind für viele Konsumenten verwirrend. „Auf der Schale muss der Erzeugercode aufgedruckt sein, der Aufschluss über die Herkunft und Haltungsform gibt. Auf der Verpackung sind zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Kürzel über die Packstelle angegeben. Herkunfts- und Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer beim Eierkauf sicher sein will, dass Ware aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen und nachfolgende Hinweise beachten:

• Angaben auf der Verpackung: Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Eine weitere Buchstaben- und Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für Irritation. Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Erzeugungs- und Verpackungsort müssen also nicht identisch sein. So kann es vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.

• Erzeugercode auf dem Produkt: In den Ländern der Europäischen Union ist eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware kommt. Eine „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine „1“ steht für Freilandhaltung, die Ziffer „2“ für Boden- und eine „3“ für Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland – so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für Niedersachsen.

• Kennzeichnung loser Ware: Auch unverpackte, sortierte Eier müssen auf der Schale ebenfalls mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Nur so ist ihre Herkunft klar erkennbar. Das gilt auch für die Ware auf dem Wochenmarkt.

• Eierkauf ohne Tötung von männlichen Küken: Neben jeder Legehenne schlüpft auch ein männliches Küken aus einem Ei. Doch diese legen später keine Eier und sind für die Mast als Hähnchen ungeeignet. Denn die Aufzucht dauert viel länger als bei Masthähnchen und verteuert sich dadurch erheblich. Deshalb werden Millionen männliche Küken von Legehennen nach dem Schlüpfen sofort getötet. Es gibt jedoch Eier von Produzenten zu kaufen, die auch die männlichen Küken nach Bio-Kriterien aufziehen und hierbei ihr Überleben sicherstellen. Die Eier sind jedoch noch einige Cent teurer als Bio-Eier. Der Aufschlag fließt in die teurere Aufzucht der Hähnchen. Weitere Hinweise und Bezugsquellen im Internet unter
www.vz-nrw.de/eintagskueken.

Weitere Informationen zur Eierkennzeichnung und Hühnerhaltung sowie Checkkarte „Augen auf beim Eierkauf“ zur Entschlüsselung der Eierkennzeichnung im Hosentaschenformat gibt’s kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt per Internet unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort.

Zugausfall: Rückerstattung für Bahnkunden

VZ/NRW Orkan „Niklas“ legt in Nordrhein-Westfalen akut den Verkehr der Deutschen Bahn lahm. Betroffen sind der komplette Regionalverkehr und ein Teil der Fernzüge. „Pendler und Reisende, die jetzt unterwegs stranden oder ihre Ziele verspätet erreichen, können ein Teil ihres Ticketpreises zurückfordern“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dies gilt für den Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn, aber auch für Privat- und S-Bahnen. Bahngesellschaften können Ansprüche von Kunden nicht mit dem Verweis auf schlechte Witterungsverhältnisse komplett abweisen. Dies hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2013 entschieden.

Verspätet sich der Zug von 60 bis 119 Minuten, können Reisende 25 Prozent des Ticketpreises einer einfachen Fahrt zurückverlangen oder komplett auf die Beförderung verzichten und den gesamten Ticketpreis zurückfordern. Verspätet sich der Zug um mehr als 120 Minuten, haben Reisende das Recht, auf die Rückgabe von 50 Prozent des Tickets einer einfachen Fahrt zu pochen. Sie können aber auch in diesem Fall auf die Bahnfahrt verzichten und stattdessen den kompletten Ticketpreis zurückfordern. Ab mehr als einer Stunde Verspätung ist es auch möglich, dass Fahrgäste ihre Reise an einer Zwischenstation abbrechen, sich kostenlos zum Startpunkt bringen lassen und die Erstattung des Fahrtpreises für die nicht genutzte Strecke vom Bahnunternehmen verlangen.

Zeitkarteninhaber haben hingegen eher schlechte Karten, da die Erstattung pauschal geregelt ist: Wer zum Beispiel das Ticket-Abo, 2. Klasse, eines Verkehrsverbundes für den Nahverkehr nutzt, dem steht bei Zugverspätung oder –ausfall ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro zu. Um das Geld zu erhalten, müssen Zeitkarteninhaber weitere Verspätungsansprüche über einen längeren Zeitraum sammeln, da Erstattungsansprüche erst ab mindestens 4 Euro ausgezahlt werden. Auch wer aufs Taxi umsteigt, muss die Kosten dafür meist selbst tragen. Taxikosten werden nur zurückgezahlt, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24 Uhr erreicht hat oder wenn sich die Ankunft am Zielort zwischen 0 Uhr und 5 Uhr um mehr als 60 Minuten verspätet.

Bahnkunden, die Probleme haben, ihre Ansprüche durchzusetzen, können sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW wenden – erreichbar per E-Mail unter info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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