Keine Kosten für Buchungen

Bei privaten Girokonten dürfen Banken keine Buchungsposten berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt mit Urteil vom 27. Januar 2015 (XI ZR 174/13) entschieden. Betroffen sind alle Konten von Privatkunden, bei denen neben einer laufenden Grundgebühr eine Pauschale pro vorgenommener Buchung in Rechnung gestellt wird.

„Für die Kunden bedeutet dies, dass sie alle seit dem 1. Januar 2012 gezahlten Kosten für Buchungsposten von ihrer Bank zurückfordern können“, sagt Hjördis Christiansen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Hintergrund ist, dass das Kreditinstitut nach den gesetzlichen Regelungen (§ 675y BGB) nur dann Geld vom Kunden nehmen darf, wenn dieser den Auftrag für die Buchung erteilt hat. Für Fehlbuchungen darf der Kunde nicht mit Kosten belastet werden. Wenn im Preisverzeichnis also pauschal nur ein Preis pro Buchungsvorgang berechnet wird, ohne zwischen fehlerhafter und regulärer Buchung zu unterscheiden, kann man davon ausgehen, dass auch Buchungen in Rechnung gestellt werden, die unentgeltlich sein müssten. Das hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung jetzt untersagt.

Ein Musterbrief zur Rückforderung der Gebühren und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

Viele Hauseigentümer müssen neue Heizkessel kaufen

Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer müssen jetzt in ihre Heizkessel investieren. Denn fünf bis zehn Prozent dieser Geräte in nordrhein-westfälischen Wohngebäuden sind älter als 30 Jahre. Weil das mit einem hohen Energieverbrauch und starker Klimabelastung einhergeht, gilt für viele von ihnen seit Januar eine Austauschpflicht. Für Eigentümer bedeutet diese bundesweite Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren tausend Euro.

Aber: Aktuelle Brennwertkessel verbrauchen deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel, weil sie auch den Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen. Die Investition kann sich deshalb durchaus bezahlt machen. Gleichzeitig profitiert das Klima. Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wichtigsten Fragen zum Heizkesselaustausch:

  • Wer muss den Kessel austauschen? Vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre. Derzeit müssen also Geräte ersetzt werden, die vor 1985 eingebaut wurden, nächstes Jahr markiert 1986 die Grenze. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut ins Protokoll des Schornsteinfegers: Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü-30-Heizung darf aber weiterlaufen. Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
  • Was kostet ein neuer Kessel? Einen Gas-Brennwertkessel für ein Zweifamilienhaus gibt es inklusive der nötigen Umrüstung des Kamins ab etwa 5000 Euro. Öl-Geräte sind etwas teurer. Hinzu kommt der Einbau. Von einer Eigenmontage ist Laien abzuraten, weil viele Vorschriften zu beachten sind und Fehler die Effizienz beeinträchtigen können. Dann benötigt die Heizung mehr Energie als nötig, ist im Betrieb also teurer. Eigentümer sollten mehrere Angebote von Heizungsbauern einholen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Unterstützung bei der Angebotsprüfung bietet die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale an.
  • Lohnt sich der Austausch? Moderne Brennwertkessel benötigen 10 bis 25 Prozent weniger Brennstoff als in die Jahre gekommene Heizwertkessel. Hinzu kommt oft eine Ersparnis durch die integrierte Heizungspumpe, die bis zu 90 Prozent weniger Strom verbraucht als ihre Vorläufer aus den 1980er Jahren. Deshalb kann sich ein Austausch, je nach Ausgangslage, durchaus rentieren – auch schon bei jüngeren Kesseln. Für manche Heizungserneuerungen werden zudem Zuschüsse gewährt, die die Investition verringern.
  • Wie finde ich den richtigen Kessel? Die Leistung muss zum Heizbedarf passen und der Verbrauch möglichst gering sein. Brennwertkessel sind praktisch ein Muss – auch gegenüber aktuellen Heizwertkesseln sind sie deutlich sparsamer. Bei der Suche nach dem passenden Modell hilft unter anderem das unabhängige Internet-Portal www.ecotopten.de. Es macht eine Liste mit Gas-Geräten zugänglich, die strenge Anforderungen erfüllen. Im September wird zudem ein Effizienzlabel für Heizungen eingeführt. Die Buchstabenklassen erleichtern dann zumindest die Vorauswahl.
  • Ist es sinnvoll, gleichzeitig andere Maßnahmen vorzunehmen? In jedem Fall sollten die Heizungsrohre gedämmt und  die Wärmeverteilung geprüft werden. Ein hydraulischer Abgleich kann diese verbessern. Ob es sich zusätzlich lohnt, die Heizung zum Beispiel mit Solarkollektoren zu unterstützen, variiert von Haus zu Haus. Eine Energieberatung vor Ort lotet die Gegebenheiten aus und hilft, passende Maßnahmen und Förderprogramme zu finden.

Mehr Informationen gibt es unter www.vz-nrw.de/heizkessel

Experten der Verbraucherzentrale NRW beraten anbieterunabhängig zum Thema Heizkesselaustausch – direkt bei Ratsuchenden zu Hause (90 Minuten/60 Euro) und in allen Beratungsstellen (30 Minuten/5 Euro). Termine gibt es unter www.vz-nrw.de/energieberatung oder unter Telefon 0180/1115999 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) sowie in jeder Beratungsstelle.

Einen Überblick über verschiedene Heizsysteme gibt der Ratgeber „Heizung und Warmwasser“. Er ist für 9,90 Euro in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich und kann im Internet unter www.vz-ratgeber.de oder telefonisch unter 0211/3809363 bestellt werden. Für Porto und Versand fallen weitere 2,50 Euro an.

Stand: 06/2015

Vor dem Kauf eines Holzofens fachmännisch beraten lassen

Viele Haushalte haben in den vergangenen Jahren das Heizen mit Holz wiederentdeckt. Gründe dafür sind unter anderem die gemütliche Atmosphäre eines prasselnden Kaminfeuers und die CO2-Bilanz im Vergleich zu fossilen Brennstoffen, wenn das Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Ein Holzofen lässt sich als separater Wärmespender für ein einzelnes Zimmer nutzen. Er kann die erzeugte Energie aber auch über das Wassersystem in die Zentralheizung einbringen. „Weil der Ofen oftmals zu viel Hitze für nur einen Raum erzeugt, ist die Wärmeauskopplung sinnvoll“, erklärt Reiner Verbert, Energie-Experte bei TÜV Rheinland. Besonders umweltfreundlich ist außerdem die Heizungskombination mit einer angeschlossenen Solarthermieanlage . Die hohe Investition lohnt sich jedoch nur ab einem gewissen Energieverbrauch. Ob sich der Aufwand langfristig rechnet, gilt es deshalb im Vorfeld genau zu prüfen.

Grenzwerte für Abgasausstoß einhalten

Beim Verbrennen gibt Holz neben CO2 auch Staub und Kohlenmonoxid ab. Deshalb hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte für den Abgasausstoß festgelegt. Neu in Betrieb genommene Öfen und Kamine müssen ab 1. Januar 2015 die Stufe 2 der Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. „Kunden sollten den Verkäufer gezielt danach fragen, ob das Gerät die Vorgaben einhält“, rät Reiner Verbert. Allerdings: Auch der beste Ofen nützt nichts, wenn das Brennholz feucht ist. Nur trockenes Brennmaterial ermöglicht eine gute Energieausbeute und geringe Emissionen.

Vor Einbau Schornsteinfeger konsultieren

Alle Öfen im Handel müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die anerkannte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland vergeben. Es besagt, dass das Gerät die Europäische Norm EN 13240 erfüllt, welche die Anforderungen an Kaminöfen in Bezug auf Herstellung, Leistungsvermögen und Sicherheit festlegt. Vor dem Kauf eines Ofens empfiehlt Reiner Verbert die Beratung durch einen Schornsteinfeger. Dieser weiß, ob sich der ausgewählte Ofen für den vorhandenen Schornstein eignet. Vor Inbetriebnahme ist die Abnahme durch einen Schornsteinfeger ohnehin Pflicht.

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