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Autostadt Wolfsburg

Über 2 Millionen Gäste besuchten im Jahr 2013 die Autostadt, unter anderem die neue Fahrattraktion "Ausfahrt"  © Foto: Autostadt GmbH
Über 2 Millionen Gäste besuchten im Jahr 2013 die Autostadt, unter anderem die neue Fahrattraktion „Ausfahrt“
© Foto: Autostadt GmbH

Die Autostadt in Wolfsburg führt ihre erfolgreiche Entwicklung im Jahr 2013 mit 2,166 Millionen Besuchern (2012: 2,297 Millionen) und 160.230 Fahrzeugauslieferungen (2012: 173.374) fort. Geschäftsführer Otto F. Wachs: „Die sehr guten Ergebnisse bei den Besucherzahlen und den Fahrzeugauslieferungen zeigen, dass unser Konzept der kontinuierlichen Veränderung und Weiterentwicklung erfolgreich ist. Durch neue Attraktionen wie den Familienbereich MobiVersum oder die Fahrattraktion ‚Ausfahrt‘ bieten wir unseren Gästen immer wieder spannende Anlässe für einen Besuch in der Autostadt. So liegt das Besucherergebnis 2013 erneut über unserem langjährigen Mittel. Die hohe Besuchsdauer von durchschnittlich über fünf Stunden bestätigt uns zudem, dass wir die Interessen der Gäste mit unseren Attraktionen richtig treffen.“

Kultureller Höhepunkt des Jahres 2013 waren die Movimentos Festwochen: Mit zwei ausverkauften Konzerten der Band Rammstein endete am 5. Mai das 11. Festival der Autostadt mit knapp 30.000 Gästen. Nachdem die Veranstaltungen im Jahr 2013 unter dem Thema „Toleranz“ standen, lautet das Autostadt-Jahresthema 2014 „Glück“ (Happiness). Das aktuelle Programm der Movimentos Festwochen wurde am 9. Januar 2014 vorgestellt.

Seit über zehn Jahren bietet die Autostadt in Wolfsburg als anerkannter außerschulischer Lernort ein umfangreiches Bildungsprogramm an. Im Jahr 2013 nahmen über 350.000 Interessierte die Angebote war.

Dreizehn Jahre nach der Eröffnung des ersten The Ritz-Carltons Deutschlands in der Autostadt und nach einem rund 15-monatigen Umbau im laufenden Betrieb eröffnete das Hotel The Ritz-Carlton in der Autostadt in Wolfsburg im November in einem komplett neuen Interieur.

„Das Jahr 2014 wird ein Jahr der kontinuierlichen Weiterentwicklung werden und nicht der großen Neubauten wie 2012 und 2013. Dabei werden wir die dynamische Entwicklung des Volkswagen Konzerns als Kommunikationsplattform begleiten sowie einen zentralen Beitrag zur Entwicklung der Stadt Wolfsburg und der Region leisten“, erklärt Autostadt Geschäftsführer Otto F. Wachs abschließend.

Link:
www.autostadt.de

 

Tödliche Wochenendbilanz – Fahranfänger sollen besser geschult werden

Gleich vier tragische Autounfälle ausgelöst durch Fahranfänger sind die Bilanz des Wochenendes. Alle mit Toten oder Schwerverletzten. Verkehrsexperten fordern daher die Anfänger für gefährliche Situationen zu sensibilisieren.

Auto Silvester sicher parken

„Ein Prosit auf das beue Jahr“ – doch für einige Autofahrer kann es am Neujahrstag wieder ein böses Erwachen geben. Silvesterraketen und -knaller werden an manchem parkenden Fahrzeug wieder bleibende Erinnerungen an die nächtliche „Geisteraustreibung“ hinterlassen haben. Grundsätzlich erwarten die Versicherer, dass Autofahrer vorsorglich gegen Silvesterschäden handeln: Man sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel „Knallerei“ zu rechnen ist, also eher abseits der Straßen, in Höfen, Unterständen etc. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten, um mögliche Täter von ihrem Tun abzuhalten.

„Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück aber nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden“, erklärt der AvD. Bei einem unbekannten Täter sei es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.

Teilkaskoversicherung zahlt „Brand- und Explosionsschäden“

Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabriodach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. „Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung“ erklären die AvD Rechtsexperten.

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch fehlgeleitetes Feuerwerk hat schon häufig Autoscheiben durchschlagen oder teure Lackschäden hinterlassen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Chinaböller im Auspuff oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug.

Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von Autos gezündet werden dürfen, Benzindämpfe könnten explodieren!

PKW möglichst in die Garage stellen

Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der AvD, den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. Laternenparker sollten möglichst versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden. Oder mal für eine Nacht in Parkhaus fahren. Das schützt den Wagen auch vor den alkoholisierten Vandalen, die in der Neujahrsnacht gerne fremde Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren und die Täter entkommen unerkannt, gleicht nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko sodann obligatorisch.

Bedingt ist eine Vorsorge möglich: Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit – Feuerwerkskörper gleiten leichter ab und ggf. können Schmauchspuren mit Lackreiniger entfernt werden, raten die AvD-Experten.

Fahren an Silvester – nur für Nervenstarke

Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, „Feuerwerkern“ ausweichen und ggf. anhalten. Das Durchfahren des Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto – daran sollten auch Taxifahrer denken. Kanonenschläge können schwere Schäden an Fahrzeugen hervorrufen, das gleiche gilt für Lichteffekte und Raketen mit hoher Brenntemperatur. Deshalb kein Feuerwerk unter Autos werfen oder an Fahrzeugen zünden. Und: Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt – auch wer zu Fuß als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung.

Wer Auto fährt, darf keinen Alkohol trinken

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkohol-Kontrollen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass erneut viele Autofahrer wegen Trunkenheit ihren Führerschein abgeben müssen. Mit Alkohol im Blut ist man nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet sich und andere. Deshalb gilt: Wer Auto fährt, darf nicht trinken – auch wenn noch 0,5 Promille „erlaubt“ sind… Das „Herantrinken“ an diese Grenze schlägt immer fehl – auch handelsübliche Atemtestgeräte liefern falsche Werte.

Der AvD empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, die in fast allen Städten besonders lange verkehren, ein Taxi zu nehmen (Achtung: Wartezeiten!) oder mit Freunden zu verabreden, wer alle nach Hause fährt. Ein Tipp für den Fahrer: Fahren Sie nicht zwischen 23.45 Uhr und 0.30 Uhr – sie könnten das Ziel von „Knall-Köpfen“ werden – und halten Sie die Fenster geschlossen.

Übrigens: Führerscheininhaber dürfen alkoholisiert nicht nur keinerlei Fahrzeuge bewegen sondern auch zu Fuß keine Verkehrsdelikte begehen – auch das kann Punkte kosten.

www.avd.de

Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

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