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Health Claims bei Fetten und Ölen – Was ist erlaubt?

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln – sogenannte Health Claims – sind grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. „Gesundheitsbezogen“ ist eine Angabe, wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht. Voraussetzung für die Zulassung ist eine positive Bewertung des Nachweises der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Auf dem Workshop „Fette und Öle“, der kürzlich von der deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft in Hamburg veranstaltet wurde, erläuterten die Wissenschaftler, welche Angaben möglich sind:

FETTARM

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 Gramm Fett je 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (Ausnahme: 1,8 Gramm Fett pro 100 Milliliter bei teilentrahmter Milch).

FETTFREI/OHNE FETT

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Angaben wie „X Prozent fettfrei“ sind verboten.

ARM AN GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei arm an gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren bei einem Produkt im Fall von festen Lebensmitteln 1,5 Gramm/100 Gramm oder 0,75 Gramm/100 Milliliter nicht übersteigt. In beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Brennwerts liefern.

FREI VON GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei frei von gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren 0,1 Gramm je 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter nicht übersteigt.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN MEHRFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die mehrfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN EINFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der im Produkt enthaltenen Fettsäuren aus einfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die einfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus ungesättigten Fettsäuren stammen und die ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,3 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 40 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 80 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

Die Kennzeichnung von TRANS-FETTSÄUREN ist nicht vorgeschrieben, derzeit aber auch nicht möglich. Die Kommission erstellt binnen drei Jahren einen Bericht über die Bedeutung der trans-Fettsäuren in der Ernährung. Aufgrund dieses Berichts wird über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Kennzeichnung beziehungsweise Grenzwerte entschieden. Gleich behandelt werden aufgrund der Diskussion im Europäischen Parlament bei Erlass der Verordnung die OMEGA-6-FETTSÄUREN.

Rüdiger Lobitz, www.aid.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.dgfett.de und im aid-Heft „Speisefette“ Bestell-Nr. 1012, Preis: 3,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de

Anti-Aging-Lebensmittel?: Nur Energiezufuhr hat lebensverlängernden Effekt

Der Wunsch der Menschen, das Altern hinauszuzögern, ist uralt. Wie schön wäre es, das durch Auswahl spezieller Lebensmittel zu erreichen? Aus der Volksmedizin sind diverse „Mittel“ bekannt. So soll beispielsweise der regelmäßige Verzehr von Joghurt die Ursache für das hohe Lebensalter bulgarischer Hirten sein. Auch Knoblauch und Ginseng werden immer wieder im Zusammenhang mit langem Leben genannt. In jüngerer Zeit fokussiert sich das Interesse auf die Antioxidanzien, die dem Altern, möglicherweise einem Oxidationsprozess, entgegen wirken sollen.

Für positive Wirkungen gegen das Altern werden vor allem sekundäre Pflanzenstoffe oder Mikronährstoffe verantwortlich gemacht, wie Carotinoide, Flavonoide, Proanthocyanidine und andere phenolische Substanzen. Sie kommen in relativ geringen Gehalten in der Pflanze vor, haben keinen Nährwert, dienen ihrem Wirt jedoch in anderer Weise, indem sie beispielsweise durch Farbe oder Geruch Insekten abwehren oder anlocken.

Der Frage für wissenschaftliche Beweise solcher Behauptungen gingen Wissenschaftler der Universitäten von Kaohsiung (Taiwan) und New Brunswick (USA) in einer umfassenden Literaturstudie nach. Die Autoren werteten fast 200 internationale Studien aus. Bisher nachgewiesen ist nur, dass die eingeschränkte bzw. kontrollierte Energiezufuhr einen offenbar lebensverlängernden Effekt hat. Einzelne isolierte Lebensmittelinhaltsstoffe zeigen in den durchgeführten Studien im Einzelfall durchaus auch positive Wirkungen auf bestimmte Stoffwechselvorgänge und könnten damit zu einer Verzögerung des Alterns beitragen. Da es sich aber überwiegend um Tierversuche oder in vitro-Studien an Zell- oder Gewebeproben handelt, bedürfen solche Behauptungen auf jeden Fall noch umfangreicher Absicherung durch klinische Studien an Menschen.

„Altern“ generell bedeutet eine Veränderung der physiologischen Vorgänge im Körper, insbesondere der zellulären Signalübertragung. Davon sind das energetische Gleichgewicht, der Zellstoffwechsel und die Stressabwehr betroffen. Und ob da einzelne Substanzen eingreifen können, bleibt beim jetzigen Stand der Wissenschaft fraglich.

Susanne Großmann-Kühnau, www.aid.de

Fit und gesund im Fahrradsattel

Ob mit dem Auto, Bus oder mit der Bahn – oft gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Arbeitsplatz zu kommen. Gesünder ist es, den Weg ins Büro oder an die Werkbank mit dem Rad zurückzulegen.

Um etwas für seine Fitness zu tun, muss man nicht unbedingt im Geräteraum schwitzen oder für einen Marathon trainieren. Radfahren ist ideal, um fit zu werden und gesund zu bleiben. Schon eine halbe Stunde Radfahren pro Tag wirkt sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aus. Dr. Stefanie Liedtke, Sportwissenschaftlerin im AOK-Bundesverband, erklärt, was regelmäßige Bewegung auf dem Rad bewirken kann:

  • Das Herz-Kreislauf-System wird trainiert,
  • die Muskulatur gekräftigt,
  • der Kalorienverbrauch gesteigert,
  • der Fettstoffwechsel angeregt,
  • das Immunsystem gestärkt,
  • Bewegung an der frischen Luft kann helfen, Stress abzubauen und entspannend wirken,
  • Radfahren steigert die Fitness, beugt Übergewicht vor oder reduziert es,
  • das Risiko für Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck und Herzinfarkt verringert sich.

Radfahren in den Alltag integrieren

Besondere Vorteile des Radfahrens sieht die Sportwissenschaftlerin darin, dass es die Gelenke schont, da das Gewicht vom Fahrrad getragen wird. Dadurch eignet es sich besonders für Menschen mit Übergewicht und mit Gelenkproblemen.

Außerdem lässt sich Radfahren gut in den Alltag integrieren. „Wichtig ist es, sich regelmäßig zu bewegen“, sagt Liedtke. Dafür eignen sich Strecken, die man im Alltag sowieso zurücklegt – etwa zur Arbeit oder zum Einkaufen. Schutz vor Wind und Wetter bietet dabei bequeme, atmungsaktive und wasserabweisende Kleidung. Ein Fahrradhelm schützt vor schweren Kopfverletzungen.

Rheumatherapie: Pflanzliche Arzneimittel können sinnvolle Ergänzung sein

Die kalte Jahreszeit begünstigt nicht nur Husten, Schnupfen und Heiserkeit. Auch rheumatische Beschwerden können bei niedrigen Temperaturen und nasskalter Witterung zunehmen. Insbesondere Menschen mit Arthrose, also verschlissenen Gelenken, verspüren dann häufiger Schmerzen im Bewegungsapparat. Daheim in der warmen Stube bleiben sollten sie aber trotzdem nicht, rät Dr. Nicole Armbrüster, Expertin für pflanzliche Arzneimittel beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Regelmäßige Spaziergänge in wetterfester Kleidung haben noch keinem Rheumatiker geschadet. Im Gegenteil: Dabei lockern, dehnen und kräftigen sich die Muskeln und die Gelenke werden mobilisiert. Trotzdem ersetzt der Gang an die frische Luft natürlich noch keine Schmerzmittel, die viele Rheumapatienten auf ärztlichen Rat hin einnehmen müssen. Daneben können pflanzliche Arzneimittel eine sinnvolle Therapieergänzung sein und zusätzliche Linderung verschaffen.“

Nach Angaben der Deutschen Rheuma-Liga sind in Deutschland rund 20 Millionen Menschen aller Altersklassen von der Volkskrankheit betroffen. Das Leiden ist vielfältig, der Begriff „Rheuma“ steht für mehr als 400 verschiedene Krankheitsbilder. Dazu gehört neben der nichtentzündlichen Arthrose zum Beispiel auch die Arthritis, die entzündete Gelenke verursacht. Auch Gicht und Osteoporose zählen zu den Rheumaformen. Bei allen Unterschieden haben Rheumapatienten eine Gemeinsamkeit: Sie leiden in der Regel dauerhaft unter Schmerzen an Gelenken, Bindegewebe, Wirbelsäule oder auch Muskeln, Sehnen und Bändern. Bis dato ist die Krankheit unheilbar, die Beschwerden lassen sich aber durch die richtige Therapie deutlich verringern.

Neben der Physiotherapie spielen hierbei immunbeeinflussende, schmerzstillende und entzündungshemmende Arzneimittel die Hauptrollen. Bei anhaltend starken Schmerzen verordnet der Arzt meistens rezeptpflichtige Präparate, in vielen Fällen können aber auch nicht-rezeptpflichtige Schmerzmittel aus der Apotheke Erleichterung bringen. Als Ergänzung dazu hält auch die Natur eine große Auswahl pflanzlicher Heilmittel bereit: „Wohl schon seit Jahrhunderten vertrauen Rheumageplagte in aller Welt auf die Wirkung von pflanzlichen Präparaten, zum Beispiel mit Teufelskrallenwurzel, Weidenrinde oder Chilibeere“, sagt Dr. Nicole Armbrüster. „Viele dieser Arzneimittel werden als Salben aufgetragen, sie haben in der Regel nur wenige oder gar keine Nebenwirkungen und können bei Bedarf täglich benutzt werden. Lassen Sie sich hierzu einfach von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.“

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

www.bpi.de

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