Schlagwort-Archiv: Immobilien

Zum Jahresende: Betriebskosten sind abzurechnen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Halte der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibe er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.

Bei der Abrechnung ist nach Angaben von Haus & Grund auf eine Reihe weiterer Formalien zu achten. So sei der Vermieter nach der Rechtsprechung des BGH im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verpflichtet, dem Mieter die Prüfung der Abrechnung zu ermöglichen (Az. VIII ZR 38/11). „Der Vermieter muss daher alle relevanten Rechnungen und Verträge aufbewahren, um diese dem Mieter auf dessen Verlangen vorlegen zu können“, informiert Haus & Grund-Experte Kai Warnecke.

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 7. Juli 2013 (Az. VIII ZR 322/12) erstrecke sich das Einsichtsrecht des Mieters aber nicht auf Vorlage der Abrechnungen zwischen dem vom Vermieter beauftragten Wärme-Contractor und dessen Vorlieferanten. Ob die abgerechneten Betriebskosten den Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebots genügen, könne der Mieter auch im Abgleich der in Rechnung gestellten Betriebskosten mit den Preisen anderer Wärmelieferanten ermitteln, so der BGH.

www.hausundgrund.de

 

Immobilienpreise: Kauf schlägt häufig Miete

Eine Immobilie zu kaufen ist manchmal billiger als eine zu mieten. Wo Käufer vom ersten Tag an Geld sparen, rechnete die Zeitschrift Finanztest in ihrer August-Ausgabe vor, für die sie die realen Kaufpreise für Häuser und Wohnungen des vergangenen Jahres sowie die Höhe der Neuvermietungen für 30 Städte und 20 Landkreise ausgewertet hat. Grundlage dafür war die Datenbank des Verbandes der Pfandbriefbanken (vdp), die rund 900.000 Immobilienkäufe aus den vergangenen zehn Jahren erfasst.

Um abzuschätzen, ob sich der Kauf einer Immobilie lohnt, gilt das Kaufpreis-Miete-Verhältnis als Maßstab. Es zeigt an, wie viele Jahresnettokaltmieten man aufwenden muss, um den Kaufpreis zu bezahlen. Dieses Kaufpreis-Miete-Verhältnis kann für einzelne Städte sehr unterschiedlich sein. Wer zum Beispiel in Frankfurt eine 80 Quadratmeter große Wohnung in guter Lage und mit guter Ausstattung kauft, spart von Anfang an 14,35 Euro im Monat, wenn er eine Eigentumswohnung kauft, statt neu in eine Mietwohnung zu ziehen. Der Münchener hingegen zahlt zunächst 300,47 Euro drauf, weil die Kaufpreise pro Quadratmeter weit mehr auseinanderklaffen als die Nettokaltmieten für Neuvermietungen.

Käufer müssen genau hinschauen, wo sie suchen. Auch der Blick über die Stadtgrenzen hinaus lohnt sich, zum Beispiel im Ruhrgebiet. In Essen liegen die Mieten ähnlich hoch wie in Dortmund. Da sich jedoch die Kaufpreise deutlich unterscheiden, kann statt einer Mietwohnung in Essen auch Eigentum in Dortmund infrage kommen. Generell gilt: Wen es aufs Land zieht, der kommt oft günstiger weg als in den Städten. Eine Vergleichsrechnung zwischen Kauf und Miete ermöglicht der Immobilienpreisrechner unter www.test.de/immorechner.

Der ausführliche Test Immobilienpreise ist unter www.test.de/immobilienpreise abrufbar.

 

Gebäudedämmung: Bremse für hohe Energiekosten

Noch immer sind zahlreiche Häuser in Deutschland schlecht isoliert. Zu viel Wärme entweicht durch Ritzen, Fenster oder unzulänglich gedämmte Dächer und Wände. Das treibt die Heizkosten enorm in die Höhe. Hausbesitzer, die langfristig ihr Portemonnaie schonen wollen und auf Wohnkomfort setzen, greift der Staat unter die Arme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für CO2-Sanierungen. „Das betrifft Einzelmaßnahmen wie etwa Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen und Keller bei Neubauten wie auch bei Altbaumodernisierungen“, bestätigt Kai Zitzmann von TÜV Rheinland, Experte für Energieeffizienz.

Vor jeder energetischen Sanierung steht der Gebäudecheck eines unabhängigen Energieberaters, wie etwa von TÜV Rheinland. Dabei analysiert der Fachmann neben der Bausubstanz auch die Anlagentechnik des Hauses. Die KfW gewährt ebenfalls Beihilfen für den Einsatz eines solchen Sachverständigen, da dieser für die Antragstellung auf Fördermittel vorgeschrieben ist. „Das stellt sicher, dass das gewünschte Energieniveau erreicht wird und keine Bauschäden entstehen“, betont TÜV Rheinland-Spezialist Zitzmann.

Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung eines Dämmstoffes sind der sogenannte U-Wert und die Wärmeleitfähigkeit – je kleiner diese sind, desto besser wirkt die Dämmung. Darüber hinaus spielen Feuerwiderstandsklassen, Schalldichte sowie Witterungs- und Alterungsbeständigkeit eine Rolle. Bei der Vielzahl der angebotenen Dämmstoffarten fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Das Angebot reicht von ökologischen Produkten aus Hanf, Flachs, Sisal oder Jute bis hin zu anorganischen Stoffen wie Stein- und Glaswolle oder Schaumglas.

Relativ neu auf dem Markt sind Vakuumisolationspaneele, lediglich drei bis vier Zentimeter dünn und damit eine platzsparende Alternative. „Der Energieberater kennt die Vor- und Nachteile und Einsatzmöglichkeiten sowie wichtige Verarbeitungsdetails der jeweiligen Dämmstoffe, auch im Zusammenspiel mit dem Mauerwerk und bauwerkspezifischen Eigenschaften“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Kai Zitzmann. Damit bietet der Energieberater für den Bauherren wertvolle Unterstützung bei Planung und Ausführung.

 

Rauchmelder gehören in jede Wohnung

Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt und tragen Langzeitschäden davon. Die meisten sterben jedoch nicht in den Flammen, sondern beim Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch.

„Rauchmelder können Leben retten“ erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten anlässlich des 8. bundesweiten Tags des Rauchmelders am 13. September 2013. „Rauchmelder sollten in allen Häusern bzw. Wohnungen installiert werden. Dass ein großer Teil der deutschen Haushalte bisher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, ist nicht akzeptabel.“

Mittlerweile gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, spätestens bis zum 31.12.2017 (Bayern) müssen jedoch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen nach wie vor keine Rauchmelder eingebaut werden.

Für den Einbau von Rauchmeldern ist dabei in der Regel der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der jeweilige „Besitzer“, das ist für die Dauer des Mietverhältnisses der Mieter, zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet.
Die Ausstattung einer Wohnung beispielsweise mit drei Rauchmeldern im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur kostet zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Mieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter dann umlegen kann.

Siebenkotten: „In den Bundesländern, in denen der Einbau von Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Mieter bzw. Vermieter jetzt handeln und Rauchmelder freiwillig installieren.“

Auf dem 8. bundesweiten Tag des Rauchmelders am 13. September 2013 können sich Mieter und Vermieter bei Feuerwehren, Schornsteinfegern, Verbänden und Unternehmen über den Einbau und Betrieb von Rauchmeldern informieren.

Link: www.mieterbund.de

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