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Erfolg gegen Hintermänner der Online-Piraterie

Die Verantwortlichen illegaler Online-Plattformen werden weiterhin konsequent verfolgt: Mit Hausdurchsuchungen bei mehr als 120 Akteuren der Plattform boerse.bz gab es heute unter Leitung der Staatsanwaltschaft Köln eine der bisher größten bundesweiten Durchsuchungsaktionen im Umfeld eines illegalen Portals.

Der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) begrüßt das Ermittlungsverfahren und verfolgt es mit hoher Aufmerksamkeit. Im April 2012 hatten einige seiner Mitgliedsunternehmen Strafanzeige gegen boerse.bz gestellt. Boerse.bz bietet illegal etwa 200.000 urheberrechtlich geschützte Werke an, darunter Musikaufnahmen, Filme, Serien und eBooks. Mit 2,5 Mio. registrierten Benutzern und täglich mehr als 220.000 Seitenaufrufen gehört boerse.bz zu den meistbesuchten Webseiten Deutschlands. Man kann davon ausgehen, dass die Plattform über zahlreiche verschiedene Strukturen und Modelle substantielle Einnahmen generiert.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Gerade weil das Geschäft mit Rechtsverletzungen mittlerweile einen sehr hohen Organisationsgrad aufweist, ist es wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft Fälle so gründlich und schnell ausermittelt wie den vorliegenden. Für Künstler, Rechteinhaber und all diejenigen, die im Interesse der vielen Fans und Nutzer in neue legale Angebote investieren, ist es nach wie vor eine Zumutung, dass oft genug der Eindruck erweckt wird, illegale Angebote seien zu vernachlässigen oder stellten einen selbstverständlichen Bestandteil der Internetkultur dar.“

Der Strafanzeige der Musikunternehmen hatten sich auch geschädigte Film- und Verlagsunternehmen angeschlossen. Das Strafverfahren wurde durch die Münchner Medienkanzlei Waldorf Frommer begleitet, verantwortliche Behörde ist die Staatsanwaltschaft Köln, Abteilung 119. Erst vor zwei Wochen war der Staatsanwaltschaft Dresden bei einer Großrazzia gegen die Betreiber des illegalen Streaming-Portals kinox.to die Festnahme von zwei Hauptbeschuldigten gelungen. Kinox.to zählt mehr als 30 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum.

Der Blick auf die rasante Entwicklung des boerse.bz-Nachahmerportals boerse.to macht das Ausmaß des Problems deutlich, das illegale Plattformen für die Kultur- und Kreativwirtschaft darstellen: Boerse.to besteht erst seit August dieses Jahres, hat aber wie das Original bereits 2,5 Mio. registrierte Nutzer und etwa 60.000 Seitenaufrufe täglich. Daneben entwickeln sich kontinuierlich weitere Nachahmerportale. Umso wichtiger ist das konsequente und zügige Vorgehen der Staatsanwaltschaft wie im vorliegenden Fall.

Quelle: http://www.musikindustrie.de

Internetanschluss: Langes Warten auf DSL

Wut und Hilflosigkeit – diese Gefühle kennen viele Kunden, die auf einen neuen Internet- und Telefonanschluss warten. Ganz ähnlich erging es 30 Testhaushalten der Stiftung Warentest, die bei verschiedenen DSL-, Kabel- und LTE-Anbietern Kunde werden wollten. Im Schnitt mussten sie rund 5 Wochen auf einen DSL-Anschluss warten, einige sogar mehr als 10 Wochen. Schuld sind meist Techniker, die vereinbarte Termine platzen lassen.

Von 38 geplanten Terminen endete die Hälfte erfolglos oder fand erst gar nicht statt. Wenig hilfreiche Hotline-Mitarbeiter, lange Warteschleifen oder fehlende Informationen nervten zusätzlich.

Knackpunkt bei DSL-Anschlüssen ist der Hausanschluss, die sogenannte „letzte Meile“. Hier sind auch Firmen wie 02, Tele2 oder Vodafone oft auf Telekom-Techniker angewiesen. Doch nicht einmal bei ihren eigenen Klienten lieferte die Telekom zuverlässigen Service ab: Vier von sieben geplanten Technikerterminen platzten.

Lohnen kann sich daher ein Technologiewechsel. Kabelbetreiber sind unabhängig von der Telekom, die Testanschlüsse bei Kabel Deutschland und Unitymedia KabelBW wurden meist in weniger als zwei Wochen bereitgestellt.

Noch schneller – nach wenigen Tagen – gingen die kabellosen LTE-Anschlüsse von Vodafone in Betrieb. Sie sind aber nicht überall verfügbar und die Sprachqualität beim Telefonieren kann schlechter sein als im Festnetz.

Tipp: Wer weiß, ob in seinem Haushalt schon einmal ein DSL-Anschluss geschaltet war, kann viel Zeit sparen. Diese Information macht den Besuch eines Technikers oft überflüssig.

Der ausführliche Artikel istin der November-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/internetanschluss abrufbar.

Direkte Glasfaseranschlüsse sind der Königsweg

Mittel- bis langfristig führt an Glasfasernetzen, die bis in die Gebäude beziehungsweise Haushalte reichen, nach Ansicht des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) kein Weg vorbei. Nur direkte Glasfaseranschlüsse liefern bereits heute dediziert höchste Bandbreiten und weisen enorme Kapazitätsreserven für künftig weitaus schnellere Anschlüsse auf. Jüngster eindrucksvoller Beleg dafür ist nach Auffassung des deutschen Glasfaserverbands der heute in München von der M-net Telekommunikations GmbH vorgestellte neue Ultraspeed-Anschluss, der 300 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download und 30 MBit/s im Upload bietet. Der BUGLAS spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, überall dort, wo sich dies bereits heute ökonomisch rechnet, die Glasfaser direkt bis in die Gebäude oder sogar Haushalte auszurollen.

„Wir haben zwar unter anderem auch bei der Veröffentlichung des Kursbuchs zur Netzallianz Digitales Deutschland vor vier Wochen darauf hingewiesen, dass mit Blick auf eine möglichst flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in den kommenden Jahren dem Ausbau der Kabelverzweiger mit Glasfaser eine hohe Bedeutung zukommt“, erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Dabei dürfen wir jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass der direkte Glasfaseranschluss von Gebäuden oder Wohnungen den Königsweg für einen nachhaltigen Ausbau hochleistungsfähiger und auch künftigen Bandbreitenanforderungen genügender Netze darstellt.“ Direkte Glasfaseranschlüsse haben nach einhelliger Meinung gegenüber allen anderen Anschlussarten enorme Vorteile. So tritt beispielsweise auch bei langen Leitungsstrecken keine physikalisch bedingte Signaldämpfung auf, die die beim Kunden tatsächlich ankommende Bandbreite häufig deutlich absenkt.

Zudem steht die angebotene Bandbreite konstant und unabhängig davon zur Verfügung, ob andere Nutzer ebenfalls im Netz aktiv sind. Jeder Kunde nutzt beim direkten Glasfaseranschluss eine eigene Leitung, die er sich nicht wie etwa im Mobilfunk oder den TV-Breitbandkabelnetzen mit anderen Nutzern teilen muss. Und schließlich sind Glasfaseranschlussnetze aufgrund ihrer hohen Kapazitätsreserven absolut zukunftssicher. Glasfasernetze, die bis in die Gebäude beziehungsweise Haushalte reichen (Fiber to the Building/Home, FttB/H) werden in Deutschland zum allergrößten Teil von den im BUGLAS organisierten Unternehmen ausgerollt. Gemäß aktuellen Branchendaten können aktuell bereits über 1,5 Millionen Haushalte einen FttB/H-Anschluss nutzen.

„Das heute von M-net vorgestellte Premium-Produkt nimmt mit seinen Hochleistungsparametern die Zukunft vorweg“, wertet Heer. „Und es gibt im BUGLAS viele weitere Unternehmen wie beispielsweise willy.tel, wilhelm.tel oder Netcologne, die bis in die Gebäude oder Haushalte reichende Glasfaseranschlüsse mit dediziert mindestens hundert Megabit pro Sekunde anbieten. Alle diese Unternehmen tragen mit ihren Investitionen erheblich dazu bei, eine ausfallsichere, leistungs- und zukunftsfähige Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland zu errichten“, so der BUGLAS-Geschäftsführer abschließend.

Quelle: http://www.buglas.de

Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz

Operation „Himmel“ aus Dortmunder Sicht kein Flop: Zu der ab Ende 2007 in den Medien breit diskutierten „Operation Himmel“ zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie konnten von der Dortmunder
Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungs- und Vollstreckungsdatensätze ausgewertet werden. Anders als in vielen Internet-Foren diskutiert, war die Aktion aus Dortmunder Sicht kein „Flop“.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Meldung eines Berliner Internet-Providers, der kinderpornografisches Material auf einem Server entdeckt hatte. Das Landeskriminalamt Berlin erhob die Daten von Personen, die auf die fragliche Seite zugegriffen hatten. Die Datensätze wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin 2007 an die örtlich zuständigen Dienststellen verteilt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat seinerzeit solche Datensätze von weiteren Ermittlungen ausgenommen, bei denen der Kontakt zu der Seite mit strafbaren Inhalten nur wenige Sekunden gedauert hatte. Es kann nämlich immer wieder passieren, dass Nutzer und Nutzerinnen über Spam-E-Mails versehentlich auf kinderpornografische Seiten geraten, dort nur minimale Zeit verweilen und sich daher nicht strafbar machen.
Im Dortmunder Landgerichtsbezirk wurden nach dieser Vorauswahl von den Amtsgerichten 70 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Durchsuchungen wurden durchgeführt, Rechner wurden beschlagnahmt und ausgelesen.

Das Ergebnis der Verfahren kann sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde durchaus sehen lassen. In drei besonders gravierenden Fällen wurden Hunderte von strafbaren Bilddateien, aber auch kinderpornografische Filme auf den Rechnern der Beschuldigten gefunden.

In den Verfahren wurden insgesamt 10 Freiheitsstrafen zwischen 4 Monaten und einem Jahr verhängt und entsprechende Bewährungsbeschlüsse wurden erlassen. 24 Geldstrafen wurden verhängt und vollstreckt, davon 4 in einer Höhe von mehr als 90 Tagessätzen, so dass sie ins polizeiliche Führungszeugnis der Beschuldigten eingetragen werden.

Quelle: www.sta-dortmund.nrw.de

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